Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.01.1884
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.01.1884
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18840116
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188401165
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18840116
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1884
- Monat1884-01
- Tag1884-01-16
- Monat1884-01
- Jahr1884
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
220 Nichtamtlicher Theil. 13, 16. Januar. Bürgemeisterin" einen Nachdruck derselben ankündigte, trat eine beträchtliche Anzahl von ehrenwerthen holländischen Buchhändlern zusammen, um das Vorgehen ihres weniger bedenklichen Kollegen für unredlich zu erklären und sich zu verpflichten, sich fern von der Verbreitung des Nachdruckes zu halten. Aus solchen Symptomen läßt sich der Schluß ziehen, daß die Heilung des Hebels nicht gar zu schwer fallen würde, und ich denke, daß, wenn die weisen und energischen Lenker unserer hei mischen Angelegenheiten ein Mal auf diesen Uebelstand aufmerk sam gemacht sind, sie die Hände nicht in dem Schooß ruhen lassen werden. Das ist gewiß: Stellt man diesen Uebcrgrifsen kein Hinder niß in den Weg, so wird die Unternehmungslust der Nachdrucker wachsen, und es kann ihnen nicht schwer fallen, dem redlichen deutschen Buchhandel tiefe Wunden zu schlagen. Zuletzt werden unsere Verleger neben jeder zweiten Auflage einen Nachdruck ein herschleichen sehen und der Schriftsteller auf einen Theil seines Lohnes verzichten müssen; denn das Publicum zieht das billigere dem thcuereren Buche vor, und der Holländer kann seine Nachdrucke, für die er kein Honorar gibt, natürlich wohlfeiler Herstellen als der deutsche Verleger, welcher seine Autoren bezahlen muß. Möchte dieser Mahnruf nicht ungehört verhallen! Wenn un sere Regierung diese Angelegenheit in die Hand nimmt, so wird sie sicher aus den Beistand des Reichstages zu zählen haben. Auch die Presse wird, das hoffen wir zuversichtlich, sich derselben an nehmen, denn sie hat sich nie müßig erwiesen, wo es ein gutes deutsches Recht gegen fremde Eingriffe zu wahren galt." Leipzig. Georg Ebers. Misccllcn. München, d. 11. Jan. Durch Urtheil des Reichsgerichtes war das Erkenntniß des oberbaherischeu Schwurgerichtshofes vom 20. Juni v. I., welches den Buchhändler L. Unflad dahier wegen Vergehens wider die Religion und die Sittlichkeit zu einem Monat Gefängniß verurtheilt hatte, ausgehoben worden, weil die bezüglich des Religionsdelictes gestellte Frage: ob Ange klagter durch den Verkauf des (schon vor 40 Jahren erschienenen) Buches „Pfasfenspiegel" Gott gelästert und dadurch öffent liches Aergerniß (Z. 166. R.-St.-G.-B.) gegeben habe, nicht richtig gestellt worden sei, da der Thatbestand des 8- 1K6. ver langt, daß die Gotteslästerung, bezw. Beschimpfung der Kirche oder ihrer Einrichtung öffentlich geschehe, und daß hierdurch ein Aergerniß gegeben werde, während die Frage dahin lautete: ob ein öffentliches Aergerniß gegeben wurde. Die Anklage kam gestern vor dem Schwurgericht zur erneuten Verhandlung. Der als Sachverständiger geladene Buchhändler Th. Ackermann sprach bei seiner Vernehmung als seine Ansicht aus, daß die Buchhändler rechtlos gestellt würden, wenn ein Buchhändler deshalb verurtheilt werde, weil er ein von den Behörden bis her niemals beanstandetes Buch, dessen Vcrlagsort, Verleger und Verfasser notorisch bekannt sind, verkauft; es seien denn doch nach dem Reichspreßgesetz zunächst der Verfasser und Ver leger haftbar zu machen. Ucbrigens hätten andere, gleichfalls nicht beanstandete Bücher, wie z. B. ein Werk des katholischen Schriftstellers Konrad v. Bolanden, ähnlichen Inhalt wie der „Pfaffenspiegel". Der Vertheidiger stellte den Antrag an die Geschworenen, auch eine Frage auf Fahrlässigkeit zu richten. Der Gerichtshof beschloß nach mehr als einstündiger Berathung dementsprechend. Auf die Aufforderung des Vorsitzenden verwies der Angeklagte bezüglich des Verfassers und des Verlags des „Pfafsenspicgels" und der mitincriminirten Schrift „Pfaffenun wesen" aus die Angaben im Titel dieser Bücher selbst. Trotzdem erklärten die Geschworenen den Angeklagten wiederholt eines Vergehens wider die Religion im sachlichen Zusammenflüsse mit einem Vergehen wider die Sittlichkeit schuldig und verneinten ledig lich, daß der Angeklagte durch de» Verkauf der Bücher Aergerniß gegeben habe. Der Gerichtshof verurtheilte sodann den Angeklagten in eine Gefängnißstrase von 3 Wochen. Jubiläum. — Am 1. d. M. feierte die Firma I. C. C. Bruns' Verlag in Minden i/W. das Fest ihres fünfzigjährigen Bestehens. Gegründet am I. Januar 1834 von Joh. Ehr. Conrad Brnus (geb. am 10. Mai 1800), welcher in Gemeinschaft mit dein Buchhändler Ferd. Eßmann die Böscndahl'sche Buch druckerei in Minden i/W., deren Umfang und Betrieb kein er heblicher war, übernahm und dieselbe nach dem Ausscheiden Eßmann's i. I. 1841 aus eigene Rechnung sortführte, hob sich das Geschäft durch Energie, Fleiß und Sparsamkeit des Inhabers bald recht gedeihlich, so daß dieser i. 1.1844 eineSchnellpresse (die erste, die überhaupt in Westphalen eingesührt wurde) ausstellen und ihr in Kürze weitere Maschinen und Pressen folgen lassen konnte. Im I. 1871 trat der Sohn des Genannten, Herr Gustav Bruns in das väterliche Geschäft ei» und übernahm dasselbe nach deni am 8. Septbr. 1877 erfolgten Tode seines Vaters. Waren schon die Bestrebungen des Vaters daraus gerichtet, den Fortschritten der Technik entsprechend, die Schnelligkeit, Correctheit und Sauberkeit der Arbeiten thunlichst zu fördern, so verstand es in gleicher Weise der Sohn, alle dem raschen und vortheilhaften Betrieb noch entgegenstehenden Hindernisse zu überwinden und für die typographischen Bedürfnisse der Kunst und Wissenschaft in ebenso solider als ergiebiger Weise zu sorgen. Derselbe arbeitet jetzt mit >6 Buchdruckschnellpreffen, 2 Buch druckhandpressen, I Steindruckschnellpresse, 3 Steindruckhand pressen, 3 Papierschneidemaschinen, 3 hydraulischen Pressen und sonstigen Hilfsmaschinen und beschäftigt ein Personal von 71 Personen. Am Abend des 31. Decbr. v. I. brachten die Angestellten der Firma ihrem Chef einen glänzenden Fackelzug. Am Neujahr, dem Ehrentage der Firma, nach der Morgenmusik, welche die Capelle des 15. Jns.-Regts. darbrachte, versammelte sich das Personal im Maschinensaal des Etablissements und überreichte unter ent sprechender Feierlichkeit als Ehrengabe ein kolossales prachtvolles Album, das von Herzog in Berlin auf's Kunstvollste hergestellt, mit dem in Silber und Gold getriebenen, mit bunter Emaille ausgelegten vereinigten Buch- und Steindruckerwappen u. s. w. ge schmückt ist und die Cabinetphotographicn der Geschäftsgenossen, je 4 auf einer Seite, enthält. Der Gefeierte, welcher seinen Mitarbeitern allzeit ein guter Berather und Helfer ist, dankte gerührt für die uner warteten vielfachen Beweise der Treue und Anhänglichkeit und ver sicherte, auch ferner seinen bis dahin bewährten, Allen zu gut kommenden Grundsätzen treu bleiben zu wollen. Abends ver einigte er das Personal zu einem schönen Fest; zur Gründung einer Hauskrankencasse spendete er die Summe von 3000 ^ und hat dadurch wohl am besten bewiesen, wie ihm das Wohl und Wehe seiner Untergebenen am Herzen liegt. oeso Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buch- druckerkunst — Biographisches — Aussätze aus dem Gebiete der Prcßgesetzgebung, des Urheberrechts und der Lehre vom Ver lagsvertrag — Mittheilungen zur Bücherlunde — Schilderungen ans dem Verkehr zwischen Schriftstellern und Verlegern — sowie statistische Berichte aus dem Felde der Literatur und des Buch handels finden willkommene Aufnahme und angemessene Honorirnug. — Tie gewöhnlichen Einsendungen aus dem Buchhandel werden nicht honorirt.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder