592 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. ^I?32, 15. März. Zwischen Frankreich und den Hansestädten ist unlängst ein Vertrag über gegenseitigen Schutz der Rechte an lite rarischen Erzeu gnissen rc. abgeschlossen worden, der gleichen Inhalts mit dem preußisch-französischen Vertrage ist und auch zu derselben Zeit, am 1. Juli d. I., in Kraft treten soll. Die ,, Geschichte Julius Cäsar's^ hat, wie der „Eon- stitutionnel" berichtet, einen reißenden Absatz gefunden. Sie er schien bekanntlich am 9. März morgens. Seit zwei Tagen war die aus der kaiserlichen Druckerei hervorgegangene Ausgabe in Großquart bereits erschöpft. Die gewöhnliche Ausgabe wurde morgens 7 Ubr in den Handel gegeben und bereits um 10 Uhr waren die 14000 Exemplare, aus denen sie besteht, vergriffen. In acht Tagen, den 16. d. Mks., soll ein neuer Abdruck fertig sein. — Für Holland haben nun die Hrn. 2. E. Bosch L Sohn in Utrecht das Uebersetzungsrecht erworben. JnSpanien ist ein neues Preß ge setz erschienen, wovon folgende Bestimmungen zu erwähnen sind: Verfasser, Heraus geber und Drucker sind solidarisch verantwortlich. Für die Jour nale hat der Ehefredacteuc allein die Verantwortlichkeit. Eine Eaution ist nicht erforderlich, eine polizeiliche Eonfiscation findet nicht statt. Vergehen der Presse können siattfinden: 1) gegen die Person oder Würde des Königs, 2) gegen die Sicherheit des Staats, 3) gegen die öffentliche Ordnung, 4) gegen die Gesell schaft, 5) gegen die öffentliche Moral, 6) gegen fremde Souve räne und 7) gegen Privatleute. Die Vergehen gegen den König und gegen die Sicherheit des Staats ziehen Gefängnis; und eine Geldstrafe von 12—36000 Realen nach sich; die Vergehen gegen die öffentliche Ordnung Zuchthaus von 7—36 Monaten und Geldstrafe von 10 —30000 Realen; Vergehen gegen die öffent liche Moral Gefängnis von 1—6 Monaten, Zuchthaus von 7— 36 Monaten und Geldstrafe von 5 - 6000 Realen ; die Vergehen gegen fremde Souveräne Einschließung von 1—6 Monaten und Geldstrafe von 4—8000 Realen; Vergehen gegen Privatleute Gefängnis bis zu 6 Monaten und eine Geldbuße von 2 — 20000 Realen. Aettef /ür ArküoAr'tt/i/ire Sröüo/He^rvrsLen.'.^/ta/t. ller- ou8xeßf. von Or. 1. ?6lrl,oI6t. 1865. Holt 3. lnb. : Lx OstaloAO kibliotbecae Vuntesv Orssäonsis. II. — Verglei chend Zusammenstellung von bibliographischen 8^8temen 6er lulterargesohiehte. (k'ortsetrung.) — Zur l-itteratur 6er 6Io- gauer kreignisss. — Neueste beitrage rur?9U8tlitter9tur. — bitteralur uncl illiscellen. — Allgemeine Libliographie. Verbote. Vom Rath der Stadt Leipzig sind unterm 3. d. Mts. die in der Niederlage von Photographien in Stuttgart (Eommissionär O. Voigt hier) erschienenen Photographien: Goethe-Galleric von Kaulbach. 21 Blatt. Visitenkarten- Format. als widerrechtlicher Nachdruck des im Verlage von Fr. Bruckmann in München erschienenen gleichnamigen Werkes provisorisch mit Beschlag belegt worden. Neuigkeiten der ausländische» Literatur. Amerikanische Literatur. leston in 1863. Illustr. rvitb 76 plates. ko^al 8. (r^evv Vorlc.) 48 s. 1.6 ^6' I ' 8 (?I l 14 s. ^ ^ - - ( > ) Englische Literatur. -Vooisox, 11. k., 6ekin6 tke curtain: a novel. 3 Vols. ?ost 8. Oonclon, lVlaxvvell. Olotb 31 s. 6 6. Hook:. 2 Vols. ?o«t 8. Oonclon, l'insle)'. Olotk 21 s. IjLi-i.^l.. 2 Vols. ?ost 8. Oon6on, 8mith L L. Olotk 21 s. 1«ön6on, 8><eet. (^lotb 31 s. 6 6. largel^ s.om original pbotograpbs. I^ost 8. Oon6on. 'I'rübner. Olotli 7 s. 6 6. 12 s. 6 6.