Krlchet«! »lib«r SonnIaqS lägUch. — Bis srüh » Uir eingebenle Anzeigen kommen >n der uächslen Nummer jur Anlnahmr. für den Beiträge tür daS Bärsenblall N»d an die Redactton — Anzeige» aber a» die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum Krö DörsenbercinS der Deutschen Buchhändler. ^ 80. Leipzig, Donnerstag den 9. April. 1874. Amtlicher Theil. Bekanntmachun g. Auch in der nächsten Ostermesse soll eine am 3. Mai beginnende und am 9. Mai endende Ausstellung von neuen Duchern, Musikalien und Kunstsachen im untern, links vom Eingang belegenen Saale des Börsengebäudes stattfinden. Um den Ausstellungen eine immer größere Bedeutung zu verschaffen und der Ordnung wegen haben wir die nachfolgenden Bestimmungen getroffen: §. l. Alle Erzeugnisse des Buch-, Musikalien- und Kunsthandels, nicht minder Probearbeiten von Zeichnern, Kupfer stechern, Holzschneidern, Lithographen und sonstige Artikel, welche Verkaufsgegenstände des Buch-, Musikalien- und Kunsthandels zu bilden Pflegen, werden zur Ausstellung zugelassen. Die früher gestattete Aufstellung neuer Maschinen, Maschinentheile, Instrumente u. s. w. ist auch in diesem Jahre wegen be schränkten Raumes unzulässig. Erläutcrungsweise fügen wir hinzu, daß bereits allgemein versandte und jedem Buchhändler auch anderweitig zugängliche Artikel zur Ausstellung sich im Allgemeinen nicht eignen und daß wir uns Vorbehalten, solche Artikel, sowie diejenigen, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der literarischen Industrie nicht erkennen lassen, nach Be finden zurückzuwcisen. Dagegen ist es erwünscht, wenn die in der Herstellung begriffenen hervorragenden Unter nehmungen (fertige Druckbogen, Illustrationen rc.), ebenso Pracht- und andere bedeutende Werke, die nur fest und baar geliefert werden, Berücksichtigung finden. Derartige Sendungen sind zu adressiren: an die Ausstellungscommission in der Buchhändler-Börse. 8- 2. Allen für die Ausstellung gemachten Sendungen ist eine Begleitfactur in duplo beizufügen, auf welcher die Ordinär- und Nettopreise, sowie sonstige Bezugsbedingungen anzugeben sind. 8- 3. Auf den auszustellenden Gegenständen darf der Nettopreis nicht bemerkt sein. Hierher gehörige Anfragen nach den ihm vom Aussteller eingesandten Notizen zu beantworten, ist der von uns mit der Ausstellung beauftragte Beamte angewiesen. 8- 4. Vor dem Schluß der Ausstellung, in diesem Jahr am 9. Mai, dürfen die für dieselbe gelieferten Gegenstände von Seiten der Aussteller nicht zurückgenommen werden. 8- 5. Das Ausstellungslocal darf seitens der Aussteller als Verkaufsstand für das Publicum nicht benutzt werden. 8- 6. Die Aussteller tragen für die von ihnen ausgestellten Gegenstände die Fracht nach und von Leipzig. Die Leitung der Ausstellung ist für die bevorstehende Ostermesse Herrn Carl Wilfferodt von uns übertragen worden, und sind die auszustellenden Gegenstände spätestens bis zum 18. April an die oben angegebene Adresse einzuscnden. Umfangreiche Gegenstände sind mit annähernder Angabe des Flächenraumes, welcher beansprucht wird, vorher anzumelden. Für später eingehende Gegenstände kann weder die Annahme, noch die zweck mäßige Aufstellung gewährleistet werden. Berlin, Bonn und Leipzig, den 18. März 1874. Der Vorstand des vörsennercins der Deutschen Suchhündlcr. Adolph Enslin. Gustav Marcus. Carl Voerster. Einundvierzigster Jahrgang. 17«