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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.08.1874
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.08.1874
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18740812
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Miscellen. Der Sortimenter wird namentlich in neuerer Zeit nur zu häufig darum angegangen, kaum empfangene Novitäten anch wieder zn remittiren. Wenn solche Anforderungen seitens des Verlegers auch vollkommen gerechtfertigt sind, so mochte man aber allgemein bei Stellung eines Termines, bis zu welchem die Rück sendung erfolgen soll, doch mindestens einen Zeitraum von 3 Mo naten gewahren, da die bedeutenden Spesen des Sortimenters durch die ewige Anfertigung von Postpackcten um ein Beträchtliches ver mehrt werden. — Mit welcher Hast betreibt man nicht jetzt die Rücksendung der liegen gebliebenen Journale des laufen den Quartales aus nur zu bekannten Gründen und wie häufig muß eine kaum zurückgcgangene Zeitschrift wieder von neuem bestellt werden! Würde jeder Sortimenter vielleicht am 15. jedes letzten Quartals-Monates sein Bällchen packen können und der Verleger die Garantien geben, daß die Rück-Annahme der Zeitschriften, auch wenn sie erst vielleicht am 2. des nächsten Monats eingehcn, erfolgen würde, so hätte der Sortimenter vorerst das Angenehme der An fertigung von nur einem Ballen und Verminderung der Spesen sowie eine bessere Uebcrsicht seiner Contiunation — manche Ab- und Zu- Bestellung würde dadurch vermieden —; dann aber auch, um auf die zurückverlangten Novitäten zurückzukommen, würden diese soweit in dem betreffenden Ballen möglichst Aufnahme finden können, als ein Zurückverlangen derselben bis zu dem Termine der Abfindung des Ballens durch das Börsenblatt bekannt würde. U. Erwiderung auf die „leise Anfrage" in Nr. 177 d. Bl. — Die ausgestellte Frage ist ungeheuer naiv. Nach des Einsenders Meinung müßte womöglich jeder Journalverleger, der eine Er weiterung seines Blattes vornehmen will und sich davon Erfolg ver spricht, vorher beim Sortimenter anfragcn, ob ihm die Manipulation auch genehm ist, ob er die 5 Gramm schwere Beilage die Güte haben will anzunchmen und an die Abonnenten ohne Fracht-Entschädigung zu befördern. Der Sortimenter, der Journale an das Publicum verkauft und seinen angemessenen Gewinn davon hat, muß selbst verständlich mit der Erweiterung eines Blattes, die gewöhnlich einer Verbesserung glcichkommt, einverstanden sein. Auch die Jnseraten- Beilage findet ihr Publicum und daß der Verleger zunächst sich selber und dem Publicum dient und erst in zweiter Linie dem Sor timenter, darf doch Niemanden Wunder nehmen. Die Beilage ist eben ein integrirender Theil des Hauptblattes und muß selbstver ständlich mit diesem zugleich an die Abonnenten expedirt werden. Von einer Entschädigung für erhöhte Frachtspesen seitens der Ver leger kann gar keine Rede sein, die Mehrfracht dürfte überhaupt selbst bei großen Continuationen — wie beim Bazar, Modcnwclt rc. — keine nenncnswerthe sein. Will der Sortimenter sich von seinen Kunden Porto vergüten lassen, so ist das seine Sache, l>V. kl—u. Ein Curiosum von Rechtspflege. — Lant Anzeige des königl. Gerichtsamtes zu Reichcnbach i/V. vom 15. Juni d. I. ist die Firma Richard Köhler daselbst in Concnrs verfallen. Gericht licher Aufforderung gemäß wurde uun auch von H. Klemm's Verlag in Dresden eine Forderung von 6 Thlr. 17 Ngr. 7 Pf. rechtzeitig angemeldet, auch zur rechtlichen Begründung dieses Guthabens eine Disponenden-Factur sowie die Verlangzcttel Köhler's bcigcfügt. Die Richtigkeit dieser Forderung hat sich denn auch in den Köhler'- schen Handlungsbüchern ans Heller und Pfennig bestätigt gefunden. Trotzdem wird der Gläubiger nicht nur abgewicscn, sondern soll anch noch in Kosten vcrurtheilt werden. Dieser gcrichtsamtliche Bescheid ist zu interessant, als daß er zu Nutz und Frommen des Bcrlags- buchhandels hier nicht eine Stelle finden sollte. Solche Erfahrungen tragen vielleicht dazu bei, daß der Credit von Seiten des Verlags- bnchhandels noch mehr eingeschränkt und dadurch auch dem Sorti- mcntsgcschäft eine solidere Basis gegeben werde. Hören wir also: Liquidst, der im Köhlcr'schen Schuldenwesen bestellte Streitvertrcter, hat aus dem Vorbringen des Liquidanten, Herrn Heinrich Klemm in Dresden, ersehen, daß derselbe eine Forderung von 6 Thlr. 17 Ngr. 7 Ps. ange- meldct hat. Liquidst muß nun zuvörderst das gcsammte Vorbringen und die Beifuge Punkt für Punkt mit „weiß nicht" beantworten. Richtig ist, daß Liquidant in den Köhler'schcn Geschäftsbüchern als Gläubiger mit 6 Thlr. 17 Ngr. 7 Pf. erkannt steht. Nichtsdestoweniger muß Liquidst die Forderung bestreiten und deren Location verweigern, weil die Forde rung gegen die Bestimmung in tz. 6. der Concursnovelle ohne alle recht liche Begründung gelassen worden ist. Es wird daher Liquidant mit seinem Ansprüche abgewiesen und in Bezahlung der Kosten vcrurtheilt werden rc. rc. Von Perlcs' „Adreßbuch für den Buch-, Kunst-, Musikalien handel und verwandte Geschäftszweige der österreichisch-ungarischen Monarchie" liegt jetzt der (IX.) Jahrgang 1874, mit dem Bildnisse von Friedrich Gerold geschmückt, in gewohnter sorgfältiger Bearbei tung und solider Ausstattung vor. Dasselbe verzeichnet 925 Firmen in 284 Städten und in dem angchängtcn „Zeitungsadreßbuch für Oesterreich" 484 der hervorragendsten Journale, die in 101 Städten erscheinen. In G. Schönfeld's Verlagsbuchhandlung in Dresden ist kürzlich die erste Lieferung von einem „Adreßbuch der Bibliotheken Deutschlands mit Einschluß von Oesterreich-Ungarn und der Schweiz. Neu herausgegeben von vr. Julius Petzholdt" er schienen, das, nach dem Alphabete der Städte geordnet, nicht allein den Status der öffentlichen und Corporationsbibliotheken in den ge nannten Ländern gibt, sondern anch die Namen und Titel der Vor stände und obern Beamten, die Geldmittel zur Vermehrung der Bibliotheken rc. in möglichster Vollständigkeit verzeichnet. Wie man sieht, so bildet das Adreßbuch für thätige Sortimenter und Antiquare, ivic anch für Verleger, zumal da noch ein Register der Fachbiblio theken in sachlicher Zusammenstellung beigcgebcn werden soll, ein sehr nützliches Handbuch, das in keiner Geschäftsbibliothek fehlen sollte und daher zur allseitigen Anschaffung empfohlen zu werden verdient. Das Werk wird noch in diesem Jahre in drei Lieferungen (von zusammen circa 30 Bogen in gr. 8.-Format) ä, IsH Thlr. ord. vollständig erscheinen. Der am 13. Januar 1872 gegründete Buchhandlungs- Gehilfenvcrein in Darmstadt hat sich am 1. August unter dem Namen „Darm", Verein jüngerer Buchhändler constituirt. Der Vorstand besteht aus den Herren H. Krone (bei H. L. Schlapp), Präsident; G. Thics (L. W. Rühl), Vice-Präsident; A. Fromm (F. L.Schorkopf), Schriftführer; O. Rudolph (I. A. Rettig), Biblio thekar; und A. Finsler (A. Klingelhöffer), Cassirer. —pb. In Tübingen wurde, nach dem Vorbilde anderer Städte, nun gleichfalls ein Buchhandlungs-Gchilfenverein unter dem Namen „Insel" gegründet, dessen Hauptzweck die Förderung des collegiali- schen Lebens ist. Der Vorstand besteht zur Zeit aus den Herren A. v. Müller (bei I. I. Heckcnhauer) als Vorsteher, H. Hermes (ebcnd.) als Schriftführer, und H. Hambrecht (in der Laupp'schen Bnchh.) als Cassirer. Unter den Anzeigen der heutigen Nummer steht ein Gesuch von dem Vorstand der Bibliothek der Buchhandlungs-Gehilfen in Kopenhagen, das wir im Interesse der guten Sache nicht unter lassen wollen unfern Lesern hiermit noch besonders zur freundlichen Beachtung zu empfehlen.
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