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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.08.1874
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.08.1874
- Sprache
- Deutsch
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Vom neunten Dcntschcn Journalistcntag. Von den Verhandlungen des neunten Deutschen Journalistcn- tages, der in den Tagen vom 25. bis 27. Juli in Baden-Baden ab- gehaltcn wurde, nehmen zwei Gegenstände der Tagesordnung das Interesse des Buchhandels besonders in Anspruch. Der eine betrifft die Annoncenbnreanx, der andere den unrechtmäßigen Nach druck von Feuilletonartikeln. Wir lassen die Verhandlungen darüber nach einem Berichte der Deutschen Allgemeinen Zeitung hier folgen: Ueber die Annoncenburcanx referirt Hr. Davidsohn (Ber liner Börscn-Conrier) Namens der vom achten Journalistentage ge wählten Commission und legt den Entwurf eines Statuts zur Be gründung eines „Jnseratcnbureau der deutschen Presse" vor. Der Referent will nicht in Abrede stellen, daß die bestehenden Bureanx, bei allem Schaden, den sie stiften, auch von Nutzen seien, für die Zei tungen durch die Inserate, für das Publicum durch die demselben gebotene Bequemlichkeit; man möge deshalb nicht ganz die Hand von ihnen abziehen. Das einzige Gegenmittel sei eine Organisation, welche die Vorzüge der bestehenden Bureaux habe, aber die Schäden derselben paralysirc. Freilich werde dies nur langsam gehen und man hüte sich deshalb vor Illusion; die reisen Früchte werden uns nicht gleich in den Schoß fallen. Volckhausen empfiehlt Uebcrgang zur Tagesordnung, da der Journalistentag keine Verpflichtung cingchcn könne und die Sache den einzelnen Zeitungen überlassen müsse. Davidsohn und Wagner widersprechen; die Commission habe im Aufträge gehandelt und man müsse endlich zu einem Resultat kommen. Der Antrag auf Tagesordnung wird mit großer Mehrheit abgelehnt. Es wird nun von verschiedenen Seiten der Wunsch laut, den Entwurf ohne Spccialdebatte sn bloe anzunehmcn, doch machen sich bald Ver langen nach Abänderung einzelner Bestimmungen des Statuts geltend, und Kletke erklärt, Namens der Vossischen Zeitung, daß diese nicht beitreten werde, da sie vielmehr mit allen Jnseraten- bureaux brechen und keinem Borthcilc vor den Privatperso nen gewähren wolle. Davidsohn erwidert: die kleinen Zei tungen könnten die Bnrcaux nicht entbehren, die moralische Unterstützung des Journalistentagcs sei deshalb wünschenswerth. Nachdem Schcnck (Berliner Fremdenblatt) unter vielfacher Zustim mung den Entwurf der Commission beleuchtet, wird dieser mit einigen vom Referenten gebilligten und den geäußerten Wünschen entsprechenden Acndcrungen, gemäß der nachstehenden, von Güttin- ger-Frankfurt a/M. beantragten Resolution genehmigt: „Der nennte Deutsche Journalistcntag nimmt den ihm seitens der voni achten Deutschen Journalistentage niedcrgesetzten Commis sion vorgelcgten Entwurf des Statuts für ein Jnseratcnbureau der deutschen Presse an bloe an und empfiehlt denselben den Verlegern deutscher Zeitungen und Zeitschriften zur Annahme, resp. fordert dieselben auf, auf Grund dieses Entwurfes ein Jnseratcnburean ins Leben zu rufen." Ueber den Feuilleton-Nachdruck wurde von Hrn. vr. Kletke (Vossischc Zeitung) folgender Antrag cingebracht: Der Verein Berliner Presse hat mich als seinen zeitlichen Vorsitzen den beauftragt, beim Journalistentag einen Gegenstand zur Sprache zu bringen, der allerdings schon früher zur Erörterung gelangt ist, zur Zeit aber doch einer erneuten Aufmerksamkeit und energischen Maßregel em pfohlen werden darf. Es handelt sich um den Nachdruck journalistischer Feuilletons, der in den letzten Jahren so überhandgenommcn hat und die Interessen der Zeitungen, am härteste» aber die der Journalisten schädigt. Unter den Feuilletons, die ich hier wesentlich im Auge habe, ver stehe ich solche größere Artikel, die eine selbständige künstlerische Fassung haben, die das Product des Schriftstellers sind, und die derselbe etwa bei einer Sammlung seiner Schriften wieder abdruckcn könnte. Bei allen andern Zeitungsartikeln, die über den Tag hinaus kein selbständiges Interesse mehr haben, genügt es, die Quelle anzugeben, um jeder weitern Verpflichtung enthoben zu sein. Leitartikel, politische Nach richten re. sind allerdings Eigenthum der Zeitung und diese letztere durch Quellenangabe befriedigt. An den eigentlichen Feuilletonartikeln haben aber Zeitung und Schriftsteller das gleiche Anrecht. Die erstere hat nur das Recht des einmaligen ersten Abdrucks, der Autor aber hat situ Eigenthumsrecht damit keineswegs aufgegeben. Es reicht daher zur Straflosigkeit keineswegs hin, die Quelle des nachgedruckten Artikels an zugeben, sondern es ist Pflicht, dem Autor desselben gleichfalls ein Honorar zu zahlen, wie dies bei wiederholten Auflagen geschieht. Der zahlreiche Nachdruck, wie er bisher von kleinern und größer» Blättern verübt worden ist, stellt dem Rcchtsgefühl der betreffenden Nach drucker ein schlimmes Zeugniß aus und schlägt zugleich die Interessen der Schriftsteller im Allgemeinen, und zwar nicht bloß derjenigen, welche selbst bestohlen wurden, sondern auch aller, die Neigung und Befähigung haben, ihre Thätigkeit dem Feuilleton zu widmen. Denn wenn eine Zeitung berechtigt sein sollte, nur eben in die Fülle des schon Vorhandenen hin einzugreifen, um sich das Beste auszuwählen, wie soll dann ein jüngeres anstrebendes Talent dagegen aufkommen? Ich brauche in diesem Kreise wahrlich nicht zu erörtern, was ein gutes Feuilleton bedeutet: welches Talent, welche journalistische Hebung, ja welche Studien oft dazu erforderlich sind. Und das alles nutzt der Nachdrucker ohne Entgelt für sich aus. Ich habe zuweilen die Entgegnung hören müssen, jede Zeitung könne ihr Feuilleton dadurch schützen, daß sie die Bemerkung hinzufügt: „der Nachdruck ist verboten". Aber soll ich denn etwa an die Thür meiner Wohnung schreiben: hier dars nicht gestohlen werden? Das scheint doch selbstverständlich. Die Wiener Blätter, die auf die Herstellung eines her vorragenden Feuilletons besonder» Werth legen und ansehnliche Kosten dafür aufwsnden, sind von der schamlosen Plünderung am ineisten be troffen worden. Aber haben nicht die Autoren selbst, die zum Theil in Norddeutschland leben, eine noch größere empfindliche Schädigung ihres Eigenthumsrechts erlitten? Einmal haben sie ihr Honorar empfangen und zehn- bis zwölfmal vielleicht hat man sie darum betrogen: das ist so unrechtlich wie unehrenhaft. Die oesterreichischen Journale sind zur Zeit noch nicht in der Lage, diesem Uebelstande außerhalb Oesterreichs begegnen zu können, allein von Seiten der übrigen deutschen Zeitungen kann energisch dagegen vor- gcgangen werden, und im Austrage des Vereins Berliner Presse bitte ich Sie um Folgendes: „Zunächst Ihre entschiedene Mißbilligung des unrechtmäßigen Nach drucks ;d. h. des Nachdrucks ohne Entschädigung des Autors) auszusprechen: sowie zweitens aus dem Kreise der außeroesterreichischen Blätter eine Com mission cinzusetzen, welche eine geschäftsmäßige Verfolgung von Nachdruck aus Antrag der Beschädigten bei der zuständigen Behörde zu ihrer Auf gabe macht und sich außerdem mit andern Vereinen, namentlich mit der Concordia in Wien, in geschäftliche Verbindung setzt." vr. Hermann Kletke, Rcdactcur der Vossischen Zeitung und Vorsitzender des Vereins Berliner Presse. Dieser Antrag wird, nachdem sämmtliche gestellte Zusatzanträge abgelehnt worden, pure genehmigt und vr. Kletke beauftragt, die zur Aussührung nöthigcn Schritte einzulcitcn. Misrellen. Zur Notiznahme. — Eine sehr häufige, leicht zu vermei dende Consusion, unnöthigc Arbeit und Spesenlast wird dadurch herbeigcführt, daß bei Abbestellung von Continua tionen diese statt dem betreffenden Verleger per Zettel angezeigt zu werden, einfach ans den Remittendenfacturen vermerkt wird. Diese Factu- ren gelangen aber begreiflicherweise zuweilen sehr spät in die Hände, namentlich der nicht in Leipzig wohnenden Verleger. Die so kleine Mühe der Abbestellung per Zettel sollte doch allgemein als Regel adoptirt werden! Ll. Personalnachrichtcn. Auf der internationalen landwirthschaftlichen Ausstellung in Bremen erhielten ferner die bronzene Medaille: die Herren M. W. Schlenker (Ed.Hampe) in Bremen, Cohen L Risch in Hannover, M. Müller (I. U. Kern's Verlag) in Breslau, A. W. Kafe- man» in Danzig, die Buchhandlung des Waisenhauses in Halle und die G. Dcuerlich'sche Buchh. in Göttingen; sowie die ehrenvolle Anerkennung: die Herren C. A. Werner (G. Schönseld's Verlagsbuchh.) in Dresden und FaeshLFrickin Wien.
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