Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.08.1874
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 31.08.1874
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18740831
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187408317
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18740831
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1874
- Monat1874-08
- Tag1874-08-31
- Monat1874-08
- Jahr1874
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
düngen von Baar-Artikeln ohne vorherige Deckung mehr machen zu wollen, und wird sich diesen Erklärungen nach den gemachten Erfah rungen demnächst ebenfalls anschließcn. X. X. IV. In Nr. 173 d. Bl. wirft ein Hr. U. X. gelegentlich seiner über die rücksichts- und einsichtslosen Verleger, welche keine Sendung von Baar-Artikeln zu machen erklären, ohne vorher den Betrag empfangen zu haben, nun schon znm Uebcrdruß wiederholten Klagen auch die Frage auf: wie er, als Süddeutscher, es machen soll, wenn er einBnch zu 1 Thlr. 10 Gr. baar zu bestellen hat. Dabei schließt er (warum? weil er als Buchhändler sich wahrscheinlich wenig um die jedemKauf- mann geläufigen PostalischenVerkehrscrleichtcrungcn bekümmert hat) von vornherein die Postcinzahlung ans, zu der „ein vernünftiger Mensch" jedenfalls nicht rathen könne! Ich will es daher riskircn, von Hrn. II. X. zu den „Unvernünftigen" gezählt zu werden, indem ich ihm hiermit trotzdem die Postanweisung als den bequemsten und kürzesten Weg empfehle, der bekanntlich für den Verkehr zwischen Nord- und Süd-Deutschland dem Absender wie dem Adressaten die Bequemlichkeit bietet, den Betrag in der landesüblichen Währung einzahlen, beziehentlich in Empfang nehmen zu können. — I. Misccllen. Zur Berliner Abrechnung. — Schon mehrfach ist unter Berliner Buchhändlern die Frage ventilirt worden, ob es nicht rath- sam sei, die bisherige halbjährliche Messe in Wegfall zu bringen und jährlich nur ein Mal und zwar je am 15. Februar eine allgemeine Abrechnung für den Berliner Buchhandel vorzunehmen. Der größte Theil der Berliner Sortimenter, wie auch eine ansehnliche Anzahl von Verlegern hat sich für Abschaffung der halbjährlichen Messe er klärt, doch hat bisher ein einheitliches Zusammenwirken gefehlt. — Die Sommermessc ist in der That eine höchst lästige und zwecklose Arbeit. Kaum ist die Ostermesse beendet und das Lager wieder ge ordnet — da beginnt dieselbe Arbeit, die eben mühevoll überstanden, wieder von neuem; unmittelbar nach dieser Messe beginnt das Herbstgcschäst; die Ferien sind beendet, das kaufende Publicum kehrt von den Reisen zurück, die Leipziger Sendungen mehren sich und nun geht's an das Versenden der Novitäten und — wenn der Sor timenter gleichzeitig Verleger, auch hier noch an die Auslieferung seines Verlags. — In welcher Weise bietet sich dem Buchhändler hier Gelegenheit zu einer Erholungsreise, deren er doch auch gewiß bedarf? Denn wahrlich trübe und mühevolle Zeiten sind dem Buch handel kein fremdes Element. Es scheint dringend geboten, und wir empfehlen es nochmals dem verehrt. Vorstande der Corporation der Berliner Buchhändler, dahin zu wirken, daß diesem Uebelstande endlich abgeholfen werde; solche Maßnahme würde gewiß allseitig mit Freuden begrüßt werden. — I)i. Zur Spedition. — Schreiber ds. kommt cs sehr wunderbar vor, daß die bedeutende Erhöhung der Frachten in den Spalten des Börsenblattes bis jetzt kaum Erwähnung gefunden hat, und doch ist dieselbe sehr einschneidender Natur und läßt den Postpackct-Tarif, auch schon für kleinere Entfernungen, noch mehr zur Geltung kom men. Der Zuschlag beträgt zwar nominell nur 20 A, in Wirklich keit aber durch Einführung der 10 Kilo-Steigerung fast durchweg 25»/g. Es soll hiermit nun Anregung gegeben werden zur Bespre chung dieser neuen Spcscubclastung des Buchhandels und zu Vor schlägen behufs deren Abhilfe durch Postsendungen, deren Vortheile nach den von mir gemachten Beobachtungen die wenigsten Handlungen zu ihrem Vortheile zu verwerthen wissen. V. Aus dem Reichs-Postwcsen. — lieber die Beförderung von Beilagen und Nebenblättern der Zeitungen beim Postdebit ist folgende Bekanntmachung des kaiserl. General-Post amtes erschienen: „Infolge des Wegfalles der Zeitnngsstempclstcuer sind die Bestimmungen hinsichtlich der Zulassung von Beilagen und Nebenblättern zu Zeitungen beim Postdcbit einer Revision unterzogen worden. Vom 1. Oct. d. I. ab treten für das Reichspostgebiet bis auf Weiteres die nachstehenden Vorschriften in Kraft: I.) Als Zei- tnngsbeilagcn werden unentgeltlich befördert: n) Beilagen, welche in Format, Papier und Druck mit der Hauptzeitung übcreinstimmen, und entweder durch Prospcct und Titel des Hauptblattes oder durch die Bezeichnung als „Beilage", oder endlich nach Inhalt einer von dem Verleger an die Postbehörde abzngebcnden schriftlichen Erklä rung als regelmäßige Beilagen der Hauptzcitung erkennbar sind; d) regelmäßige Nebenblätter, welche zwar in Format, Papier und Druck mit der Hauptzeitung nicht übereinstimmen, hinsichtlich deren aber die sonstigen Bestimmungen unter I.a, von den Verlegern erfüllt sind, vorausgesetzt jedoch, daß diese Nebenblätter nur im Zusammen hänge mit dem Hauptblatte, nicht aber für sich allein im Postabonnc- mcnt bezogen werden können. Nebenblätter, welche diesen Bedingungen nicht entsprechen, sind von der unentgeltlichen Beförderung durch die Post als Zeitungsbeilagen ausgeschlossen. II.) Dagegen werden solche Nebenblätter, welche als ordentliche Zeitungsbcilagen nicht mehr zu- gclassen sind, von dem oben bezeichnten Termine ab als extraordinäre Zcitungsbeilagcn im Sinne des Z. 15. Absatz 18—21. des Post- reglemcnts unter folgenden erleichterten Bedingungen mit der Post befördert werden: a) die extraordinäre Beilage braucht mit der Hauptzcitung nicht inehr in ein und demselben Verlage gedruckt zu sein; b) dem Verleger desjenigen Blattes, mit welchem die Beilage der Post zur Versendung übergeben wird, steht cs frei, für die Bei lage Jnsertionsgebührcn zu erheben; o) die extraordinäre Beilage darf einzeln bis zwei Bogen stark sein; ck) die Gebühr für die Post- bcförderung wird allgemein, ohne Rücksicht auf die Stärke der Auflage, auf Pf- für jedes Beilagcexemplar ermäßigt." — Vom I.Sept. ab tritt für diejenigenPäckereisendungeu nach Paris, welche auf Verlangen der Absender auf dem Wege über Elsaß-Lothringen weiter gesandt werden, ein neuer ermäßigter Tarif in Kraft. Beispielsweise betrügt ein 3 Kilogramm schweres Packet ohne Werthangabc von Berlin nach Paris, für welches der Absender bei der Beförderung über Elsaß-Lothringen gegenwärtig 28 Sgr. im Frankirnngsfalle zu entrichten hat, das gesummte Porto re. vom 1. Sept. ab nur 18 Sgr. Die Postanstalten sind angewiesen, über den neuen Tarif ans Nachfragen seiner Zeit nähere Auskunft zu geben. — Am 1. Januar 1875 wird bei der Reichs-Postvcrwaltung die Markrcchnung cingeführt. An diesem Tage werden daher, an die Stelle der bisherigen, im Allgemeinen neue, in der Reichsmark währung lautende Postwerthzeichen (Freimarken, Franco-Couvcrts, Postkarten, gestempelte Streifbänder) und Formulare zu Post anweisungen treten. Die Bestimmung über die Einzelheiten bleibt Vorbehalten. Um jedoch das Publicum in Stand zu setzen, bei An schaffung von Vorräthen auf die bevorstehende Acnderung bei Zeiten Rücksicht zu nehmen, wird schon jetzt bekannt gegeben, daß sämmt- liche Postwcrthzcichen (Freimarken u. s. lv.) in der Guldenwährnng, ferner diejenigen zu ^ und Groschen der Thalerwährung am 1. Januar ihre Gültigkeit zur Frankirung verlieren, und durch die neuen ersetzt werden; daß dagegen die Vorräthe an Postwerthzcichcn zu 14, 1, 2, 2>4 und 5Silbergroschen auch nach dem 1.Januar1875 noch verwendet werden dürfen, bis der vorhandene Vorrath der Postanstalten aufgebraucht sein wird.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder