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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.08.1874
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.08.1874
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- Deutsch
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genommen, als daß ihm hätte gelingen mögen, sich ein Vermögen zu sammeln. Indessen war Mcpri der Ruhe bedürftig worden. Die auf reibende Thätigkcit, die viele Nachtarbeit hatten seine Gesundheit erschüt tert, das Auge geschwächt. Er gedachte, das Geschäft zu veräußern und den Lebensabend in Ruhe zu genießen; ehe er aber den Entschluß zur Ausführung bringen konnte, warf ihn ein Unterleibsleiden auf das Kran kenlager und nach wenigen Tagen <am 17. Februar) machte ein Herzschlag seinem Leben ein Ende. So schloß sich ein Leben, in welchem Leiden und Entbehrungen nur selten von einem Sonnenstrahl unterbrochen wur den; dennoch aber können wir in dem seligen Collegen keinen Unglücklichen erblicken; der Mann, welcher in den schwierigsten Lebenslagen nie denMuth verliert und stets das Bewußt sein treuer Pflicht erfüllung in sich trägt, kann nie ganz unglücklich sein! Wir lernten ihn auch in der That nie anders, denn als gemüthlichen, stets gefälligen, überall pünktlichen und immer heitern Collegen kennen. Sein Beispiel möge unter uns Nachfolger finden! Eine Verordnung vom 19. Juli 1873 im Postamtsblatt hob ganz unerwartet die thatsächlich bestehende portofreie Zurücksendnng versandter Kreuzbandsendungeu auf, was die thätigen schweizerischen Sortimenter und Verleger aus das empfindlichste berühren mußte. So wenig auch einer Remonstration dagegen ein durchschlagender Erfolg zu versprechen war, so glaubte doch Ihr Vorstand, das Mögliche versuchen zu müssen, und wandte sich mit Eingabe vom 2. September an das eidgenössische Postdepartc- ment. Da sich letztere unter anderem auch auf den Gesichtspunkt stützte, die Post werde durch die neue Verordnung eine Verminderung statt eine Vermehrung der Einnahmen erzielen, so ersuchten wir Sic durch Circu lar vom November durch Einstellung aller massenhaften Kreuzbandsendun gen — zunächst bis Schluß des Jahres — unserer Behauptung auch nicht den praknscheu Beweis fehlen zu lassen. Der Vorstand benutzt gern die sen Anlaß, Ihnen die freundliche Aufnahme und bereitwillige Beachtung seiner Bitte zu verdanken. Mit Circular vom 6. Februar waren wir in der Lage, Ihnen als Antwort auf die Eingabe eine neue postalische Ver fügung vom 31. December mitzuthcilcn, die unfern Wünschen theilweise entsprach und die wir zu Ihrem Verhalt hier nochmals wiederholen. „Taxe bei Rückleitung zur Einsicht gesandter Druck schriften. Vom 31. December 1873. Durch den Beschluß des Bundes- rathes vom 17. November 1873 ermächtigt, wird die im Absatz 3. des Erlasses vom 19. Juli 1873 vorgesehene Taxberechnung für die Rück leitung der bezüglichen Druckschriflensendungen im Näheren wie folgt geordnet: „Diese Rückleitungstaxe beträgt, ohne Unterschied, ob die Sendung frankirl wird oder nicht, von Druckschriftsendungen: bis 50 Gramm 2 Rp. über 50 bis 250 Gramm . . . 3 „ „ 250 „ 500 „ 5 „ über 1 Psd. (500 Gramm) bis 4 Pfd., die Hälfte der Fahrposttaxc. „Von schwereren Sendungen kommt auch für die Rückleitung die volle Fahrposttaxe in Anwendung. „Zu Constatirung der Rückleitnng muß die erste von der Buchhand lung u. s. w. ausgestellte Adresse wieder verwendet werden, in der Weise, daß entweder unter leichter Streichung des ersten Adressaten (Correspon denten) die Adresse nunmehr an die Buchhandlung u. s. w. gerichtet oder aber aus der ersten Adresse lediglich das Begehren der Rückleitung an die Buchhandlung u. s. w. ganz deutlich vorgemerkt wird. „Für bezügliche Büchersendungen bis 4 Pfd., welche vom Adressaten nicht in Empfang genommen, sondern sogleich als refüsirt an die Post stelle zur Zurückscndung überliefert werden, wird eine Taxe für den Rück weg nicht berechnet." Läßt diese Verordnung, besonders in ihrer Aussührung manches zu wünschen übrig und sehen wir uns durch sie ausgefordert, in jedem ein zelnen Falle, in welchem Trägheit oder Mangel an Verständniß von Seiten einer Poststelle uns benachtheiligcn will, unser Recht zu wahren, so mußte uns dagegen eine andere Verordnung um so angenehmer überraschen. Eine Verlagshandlung hatte den Prospect einer neuen Zeitschrift unter Umgehung der Collegen den Schweizer Poststellen übersandt, einer seits mit dem Ansuchen, den Prospect im Local anzuschlagen und Abonne ments auf die Zeitschrift zu besorgen, und anderseits mit dem Anerbieten, die Bemühung durch Gewährung einer besondern Provision anzuerkenncn. — Die Postverwaltung fand darin Veranlassung, durch Verfügung voni 27. Oct. 1873 zu erklären: „es sei sowohl das Anschlägen des Avises (Prospects) im Postlocal als die Annahme eines besondern Honorars für Besorgung von Abonnements der fraglichen Zeitschrift ganz unzulässig, da cs in der Pflicht der Postanstalt liege, in derarrigen Fällen jede Be vorzugung einer Zeitschrift strenge zu vermeiden." — Wir Buchhändler werden von dieser Verfügung, welche die Angesteltcn der Post abhalten muß, sich zu Agenten der Verleger herzugeben, mit Dank Notiz nehmen. Eine fernere angenehme Ueberraschung von Seiten unseres Postde partements ward uns durch den Postvertrag mit den Vereinigte» Staaten von Nordamerika zutheil, laut welchem unsere Correspondenzkarten mit der geringen Francatur von 10 Cts. nach und von den beiden Staaten seit 1. Mai gehen und kommen. Haben wir diese Erleichterungen im Verkehr mit Dank anzuerkenncn, so drückt uns dagegen immer noch ein anderer Mangel, auf welchen wir schon zu wiederholten Malen hinzuweisen im Falle waren; wir meinen das unverhältnißmäßig hohe Postporto für geschlossene Packete ini In nern der Schweiz. Wir empfinden diesen Mangel um so empfindlicher, nachdem Deutschland seit 1. Januar 1874 in den Besitz einer Porto-Taxe gelangte, laut welcher Packete bis auf 10 Pfd. bis auf eine Entfernung von 10 Meilen nur 2^ Ngr. über 10 „ nur 5 „ zu bezahlen habe». Wir hoffen indessen, daß gerade von der letzten Seite her in nicht ferner Zeit und ohne unser Zuthun Abhilfe geschafft werde. Ihre letzte Hauptversammlung setzte für einen, nach Einführung der neuen Reichswährung in Kraft tretenden Reductions - Tarif eine Grund lage fest, deren weitere Ausarbeitung Sie dem Vorstand überwiesen. Mit Circular vom November übermittelte Ihnen dieser den ausgeführten provisorischen Tarif, welchen zu erproben Sic inzwischen öfter Gelegen heit gesunden haben. Wir werden ihn heute Ihrer Genehmigung für die Zukunft unterstellen. Einem vorausgchenden Geplänkel im Börsenblatt über Abschaffung oder Beibehaltung und Umänderung des Meß-Agios folgte unterm I. November eine Erklärung der Leipziger Verleger, welcher dann andere Erklärungen der Berliner, Braunschwcigcr und anderer Verleger, des deutschen Sortimentervereins u. s. w. gegenüber traten. Endlich erschien das Circular einer einzelnen Berliner Firma, welche für sich allein einen eigenen Modus einzuführen gedachte. Während sich der Vorstand mit dieser Angelegenheit beschäftigte, schien ihm angemessen, Sie zu ersuchen, der Einzelne möge sich gegen Niemand verpflichten, bis der Gegenstand im Allgemeinen seine Erledigung gefunden haben werde. (Es geschah dies mittelst Circulars vom 0. Februar.) Von der Ansicht geleitet, daß die Frage einerseits für den Gesammt-Buchhandel von der größten Wich tigkeit, und daß sie andrerseits nur durch den Entscheid der Gesamwi ll eit in befriedigender Weise zu lösen sei, während sich von keiner Seite her eine derartige Lösung anbahnen zu wollen schien, hielt der Vorstand für angezeigt, eine besondere Sitzung deshalb anzuordnen, welche unterm 26. Februar unter Anwesenheit sämmtlichcr Mitglieder in Baden statt fand. Der Vorstand einigte sich nach reiflicher Berathung zu einer Ein gabe an den Vorstand des Börsenvereins, welcher bereits ausgearbeitet vorgelegt und von sämmtlicheu Vorstandsmitgliedern persönlich unter zeichnet wurde. Unser motivirtes Gesuch ging dahin, der Vorstand des Börsenvereins möge sich der Frage bemächtigen und 1. auf Regelung des Meß-Agios abzielende Anträge schon der nächsten Hauptversammlung des Börsenvereins vorlegen, 2. als Grundlage für die daherigcn Anträge die Bestimmungen der Leipziger Verleger annehmen. Wenn auch der Börsenvorstand in sehr erfreulicher Weise unjerm Ansuchen entgegenkam, so hielten wir uns doch für verpflichtet, darauf zu dringen, daß unsere Ansichten durch ein Mitglied des Vorstandes in Leipzig vertreten würden, was aber schließlich aus verschiedenen Gründen den Einzelnen zur Unmöglichkeit wurde. Unsere Sorge erwies sich zum Glück als überflüssig, indem, wie Ihnen bekannt ist, ein entsprechender Antrag des Börsenvorstandes von der letzten Cantate-Versammlung des Börsenvereins mit großer Mehrheit zum Beschlüsse erhoben wurde. Nach, dem Wunsche mehrerer Vereinsmitglieder machte der Vorstand für dieses Jahr den ersten Versuch, den Collegen zur Erleichterung des Abrechnungsgeschästes 3 Exemplare einer gedruckten Zahlungsliste, welche zugleich auch als Einnahmeliste benutzt werden kann, in die Hand zu legen. Sie werden die daherige Auslage nachträglich zu genehmigen und zu bestimmen haben, ob die Liste auch für die Folge unter Benutzung gemachter Erfahrungen weiter gedruckt werden soll. In neuerer Zeit wandte sich die Firma Wieser L Co. in Rorschach mit dem Gesuch um Aufnahme an den Vorstand. Dieses Gesuch ent behrte aber, wie das früher ausgegebcnc Etablissements-Circular, der Angabe der Besitzer, des buchhändlerischen Entwicklungsganges und irgend welcher Referenzen, weshalb Ihr Präsident das Gesuch zurückweisen mußte, bis eine persönliche Anmeldung vorgelegt werde, welche allein gewürdigt werden könnte. Obwohl der Vorstand innerhalb seiner Com- petenz handelte, glaubt er doch, die Sachlage zur Nachachtung zu Ihrer Kenntniß bringen zu sollen. Unser Herr Friedensrichter hatte im letzten Jahr nur einmal sein Hauptbuch auszuschlagen, um auf einen, der vielen weißen Blätter einen Streitfall zum Abschluß zu bringen.
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