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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.12.1865
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1865-12-13
- Erscheinungsdatum
- 13.12.1865
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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152, 13. December. Nichtamtlicher Theil. 2887 feit im Preise erzeugen, und die solide Wissenschaft wird seltener am Hungertuch zu nagen haben. Wir erwarten ruhig sachgemäße Entgegnungen; nur nicht jene oft vernommenen Gründe der Stabilität, vul^o des Schlen drians. Jedenfalls ist der Gegenstand wichtig genug, um auch außerhalb spccisisch buchhändlerischer Organe gründlich erörtert zu werden. Auf der geschäftlichen Kraft und Gesundheit des Buch handels beruht sehr wesentlich die Energie und Gediegenheit der literarischen Production, da eben auch sie an materielle Vor- und Nebenbedingungen geknüpft ist, wie überhaupt alles, was des Menschen Hand oder Kopf erzeugt. (Deutsche Industrie-Zeitung.) Zahlen beweisen. Paris, 26. Nov. (Durch besondere Umstände verspätet.) Veranlaßt durch die Entgegnung des Hrn. Vieweg in Nr. 143 d. Bl., steht der Unterzeichnete nicht an zu erklären, daß er es war, welcher der Redaction einen Bericht über den Hergang bei dem Verkaufe der Franck'schen Buchhandlung cingesandt hat. Derselbe mochte aber wohl etwas zu lange gerathen sein, da die Nedaction sich veranlaßt gefunden hatte, mehrere nicht unerheb liche Kürzungen vorzunehmen.*) Der Unterzeichnete spricht darüber sein Bedauern aus, da er überzeugt ist, daß, wenn sein Artikel in inlo^ro im Börsenblatte gestanden hätte, die Entgeg nung des Hrn. Vieweg ungeschrieben geblieben wäre. Als noth- wendige Berichtigungen zu seiner in Nr. 134 erschienenen Einsen dung bemerkt er, daß cs Zeile 23 von oben heißen muß: ,.mit dem Betriebe der Buchhandlung", und Zeile 43 von oben: ,,inclusive der Verpflichtungen 1. und 2."; als Zusatz, daß das Ausgebot des fonäs äs oommeroe für 5000 Fr. stallhatte. Auf einige Punkte der Entgegnung des Hrn. Vieweg ein gehend, erklärt der Unterzeichnete, daß nicht durch die gerichtliche Verkaufsbewilligung vom 28. September die Hoffnung eines außergerichtlichen Vergleiches schwand, sondern durch die unmittel bar nach Hrn. Herold's Tode abgegebene Erklärung der Demoi- selle Varache, daß sie dessen Erbschaft sous denelios ä'juvvntairo antrete. Damit war über die Franck'sche Buchhandlung das Loos gefallen; sie mußte verkauft werden. Zwar konnte Demoisclle Varache ihren Entschluß noch ändern, die Hcrold'scheHinterlassen schaft ohne Bedingungen übernehmen und das Geschäft aus freier Hand verkaufen, aber seit ihrem in der ersten (?) Juni hälfte erfolgten Tode konnte das nicht mehr geschehen. Von dem Tage ab lag ein außergerichtlicher Vergleich gar nicht im Bereiche der Möglichkeit. Das Geschäft mußte unter den Hammer kommen, so will es das Gesetz, und die gerichtliche Bewilligung, dazu war nur die nothwendige Folge der Situation. Wenn sich Hr. Vieweg hierüber im Jrcthum befunden hätte, so würde Mr. Bassot nicht ermangelt haben, ihn davon zu befreien. Er war es aber so wenig, daß er lange vor dem 28. September vor Zeugen die Aeußerung zu thun pflegte, wenn ein Anderer als er das Geschäft erstehe, so etablire er eines nebenan. Durch diese Aeußerung hat er den Werth des Geschäftes für Andere ver ringert. Daß die gesetzlichen Formen durchaus innegehalten worden waren, hat der Unterzeichnete in seiner Mittheilung deutlich ge sagt. Die ooäss äe eommvros und äo prooöäure eivile, aus den Jahren 1807 und 1808 herstammend, zu welcher Zeit die Ver hältnisse des Handels wesentlich von den heutigen verschieden waren, kennen den Begriff ,,Geschäft" (fonäs äe oommeroe) *) Die gestrichenen Stellen betreffen im Wesentlichen nur Persön lichkeiten, die von der Redaction nicht zugelaffen werden konnten. nicht. Geschäftsverkäufe fallen unter die Rubrik Vonlos äe mo- bilisr, so daß für den Verkauf des Hauses Rothschild gerichtlich nicht mthc Anzeigen erlassen zu werden brauchen, als für den eines Bettes, einer Kommode oder eines Stuhles. Hätte indeß Hr. Vicweg eine längere Frist zwischen Ankündigung und Ver steigerung gefordert, als vom Interesse der Gläubiger geboten, so wäre diesem Anträge Folge gegeben worden. Daß er die Ge setze abändere, hat nie Jemand von ihm verlangt; eher daß er sie beobachte. Indessen verrücken alle seine Worte nichts an der Thatsache, daß er seit Juni, wo ihm der Verkauf des Hauses als unaus bleiblich bekannt wurde, es unterlassen hat, darüber eine Anzeige ins Börsenblatt oder in die lliblioAi-apkie äo I« I'rgnoe zu machen. Gerichtlich verpflichtet ist er dazu allerdings nicht gewesen. Wenn er aber frägt: wozu hätte eine solche genützt, da kein Ausländer mehr dieErlaubniß zur Errichtung oder Fortführung einer Buch handlung erhält, cs sei denn, daß er sich mit einem Franzosen associire*), so muß doch bemerkt werden, daß Hr. Vieweg ja selbst ein Ausländer und nicht in Frankreich naturalisirt ist. Ganz eben so gut wie er hätte also jeder andere Ausländer die Franck'sche Buchhandlung übernehmen können, welche kraft eines auf den Namen des Franzosen Mr. Amyot lautenden brevet äs librairiv geführt wird. Hr. Vieweg, indem er angibt, es sei im August seine, des Ausländers, Absicht gewesen, hier eine neue Buch handlung zu gründen, liefert ja selber den Beweis, daß dieseAus- schließung der Fremden umgangen werden kann. Daß die Kevue äes äeux lllonäos ihre Abonnements in Rech nung stellt, hatte der Unterzeichnete ausdrücklich gesagt. Alle anderen periodischen Publikationen müssen baar bezahlt werden, und ist somit der Pluralis „Revuen" in der Entgegnung zu viel. Das Guthaben der liovus äss äoux Konäes aber betrug, wie ver lautete, ca. 6400 Fr. Die englischen Journale werden bekanntlich nummerweise einzeln berechnet; es kommen hier also nur in Be tracht die Nummern vom 21. Oktober bis Ende des Jahres, welche dem Publicum für voraus angesctzte Abonnements gratis nachzuliefern sind. Dafür aber ist der Betrag von 2000 Fr. zu hoch gegriffen.**) Was die vorausberechneten Werke hier sollen, ist nicht abzusehen. „Das Sonstige" aber, ja das war der dunkle Punkt in dem Posten von 10 000—15,000 Fr. für Abonnements, mittelst dessen, wie Hr. Vieweg sich vor Zeugen gerühmt hat, es gelungen ist, die Liebhaber abzuschrecken. Es ist das Gegentheil der Wahrheit, daß die ^Melles pari- sioimes das gelesenste und verbreitetste der gerichtlichen Anzeige blätter seien. Diese sind: 1.« monitour, 1.6 äroit, 1.« xsLstts äos trikunuux, 1.68 potiles «Melles und 1.68 «Melles parisiennos. Jeder, der die Pariser Journalistik nur einigermaßen kennt, wird ohne Zaudern sagen, daß letzteres Blatt das am wenigsten verbreitete der fünf ist. Die Auflagen anzugeben, ist leider nicht möglich, da diese von den Pariser Zeitungen geheim gehalten werden. —Die Placateanlangend, so kann der Unterzeichnete bestimmt versichern, daß sie an den Hauptplätzen im Cenlrum der Stadt nicht ange klebt waren. Da der Ankleber Hrn. Viewcg befragt halte, wo er dieselben anschlagen solle, so war dieser durchaus nicht ohne Einfluß auf *) Sogenannte prete-nvms werden, wie der Einsender zu seinem § bitteren Nachtheile erfahren hat, von der Behörde nicht mehr geneh migt, aber da, wo sie einmal bestehen, wie z. B. in der Franck'schen Buchhandlung, unbehindert geduldet. **) Es ist dem Verfasser sehr peinlich und liegt nicht in seinen Ge wohnheiten, Enthüllungen zu machen, zu denen er theilweise durch seinen Aufenthalt im Hause Franck befähigt ist. Da cs sich aber um 401
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