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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.11.1865
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1865-11-27
- Erscheinungsdatum
- 27.11.1865
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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2734 Nichtamtlicher Theil. ^7 145, 27. November. dicnste, welchen sich College», trotz der damit verbundenen Müh- waltung und geringen Unkosten, bereitwillig unterziehen sollten. Wir geben das zu und sind stets gern bereit, solchen College» zu dienen, denen es ihrerseits um collegialischen und coulanten Verkehr mitunszu thun ist. Diese aber stellen die hier in Rede stehenden Zumuthungen gar nicht, sondern, und das ist der Kern und die Molivirung des Gegenwärtigen, diejenigen Verle ger sind es, welche durch Vorausberechnung der Jour nale, Kürzung desRabatts, Verweigerung vonDisponendenund Uebertragen, nur für feste Rechnung liefern und durch Anderes mehr dem Sortimenter das Leben zu erschweren beflissen sind. Sie geben uns das Recht in die Hand, scheinbar kleinliche Dinge in dieser Weise zur Sprache zu bringen, nachdem man uns in der Meßagiofrage gelehrt hat, auch im Kleinen zu rechnen, wenn unser Beruf uns nicht schon eo ip80 darauf hinwiese. Im Z u - sammen hange beurtheilt, gewinnt auch dieser Gegenstand die ihm zukommende Bedeutung. Aber wie ist dem Unwesen der Vorausberechnung von Journalen und Lieferungs werken zu steuern? Es er scheint als unabwcisliche Pflicht des Sortimenter-Vereins, in Ausführung seiner Statuten die geeigneten Maßregeln dagegen zu ergreifen, und wir vernehmen freudig, daß bezügliche Schritte in Vorbereitung sind. Möchten dieselben bei den Mitgliedern unseres Vereins einmüthige Unterstützung finden! 6. Lä. Eine Industrie besonderer Art. Die,,Industrie-Blatter" haben sich die Aufgabe gestellt, der ,,Afterindustrie" und den Machinationen entgegen zu wirken, welche durch hohe Versprechungen dem Publicum das Geld aus der Tasche locken. Hieher gehören auch die Versprechungen der Buchhändler und der Verleger von Schriften, welche inLieferun- gen erscheinen. Gewöhnlich wird dabei hervorgehoben, daß der Zweck sei, die Anschaffung sonst kostspieliger Werke zu erleich tern. In der Thar aber dienen solche Lieferungen oft nur dazu, Denjenigen, die sich fangen lasten, methodisch nach und nach das Geld aus der Tasche zu ziehen. Ein Beispiel für viele. Im Jahre 1859 wurde in Leipzig ein Orlslexikon von H. Rudolph in vier- bis sechswöchentlichen Lieferungen angekün- digl und das ganze Werk auf circa 20 Lieferungen « 10 Ngr. be rechnet. Nachdem 2 Lieferungen erschienen waren, hörte das Liefern 2 Jahre lang auf; erst 1862 erschien die Fortsetzung und bis jetzt Ende 1865 sind bandwurmartig 46 Lieferungen erschie nen , wobei denn endlich das Werk bis zum Artikel — Straßen — gediehen ist. Die Subscribenten haben also anstatt ein Weck — wie gedruckt angekündigt — zu circa 7 Thlr. in etwa 2 Jah ren zu erhalten, in 6 Jahren schon 15 Thlr. 10 Ngr. bezahlt und wissen nicht, ob sie es noch erleben, den Schluß des Werks zu er halten und dasselbe in Gebrauch nehmen zu können. Schon nach der ersten Unterbrechung wurden aus 20Lieferungen 36 gemacht; als 31 erschienen waren, wurde gar nicht mehr angegeben, auf wie viel mal 10 Ngr. sich der Abnehmer noch gefaßt zu machen habe. Es fällt bei dieser Sache doch gar zu grell ins Auge, wie die Subscribenten ausgebeutet werden, ohne etwas Brauchbares in die Hand zu bekommen; sie müssen sich, wollen sie ein Orts- lerikon gebrauchen, unterdessen ein anderes kaufen. Vollständig keit wurde im Programm und auf dem Umschläge versprochen; daß dabei einzelne Höfe, Mühlen, Krüge und Gasthäuser nicht übergangen werden würden, war gerechtfertigt, daß aber jedes unbedeutende Haus, jede Waldhütte oder Colonistenhaus mit aufgeführt ist und oft sogar mit allen seinen Synonymen im Verzeichniß die Spalten füllen hilft, ist eine Verschwendung an Raum, Zeit und Geld für die Abnehmer. Ohne der Brauchbar keit Abbruch zu thun, hätten viele Tausend Namen und Artikel füglich wegbleiben können, welche nur dazu beitragen, daS Werk dickleibiger, kostspieliger und unbrauchbarer zu machen, we nigstens für die Subscribenten, denn viele werden das Ende der Lieferungen wahrscheinlich nicht erleben; vielen könnte am Ende die Geduld, die wahrlich auf harte Proben gestellt wird, gar aus gehen und die erhaltenen theuren Lieferungen als Maculatur ver brauchen. Es entsteht aber doch die sehr gerechtfertigte Frage: ob denn eine Buchhandlung resp. ein Verleger dem Publicum gegenüber gar, keine Verpflichtung hat, die gedruckt in die Welt geschickten Versprechungen auch zu halten. Gesetzlich und moralisch ist solch eine Ankündigung ein Vertrag, den die Verlagsbuchhandlung mit dem Pllblicum eingeht, also ist sie auch verpflichtet, denselben buchstäblich zu erfüllen. Geschieht das nicht, so vernichtet sie ein mal das ihr geschenkte Vertrauen, zum andern bringt sie den ganzen Buchhandel in Mißkredit, denn da die Subscribenten nicht direct, sondern durch Vermittelung der Sortimentsbuchhandlun gen mit ihr in Verkehr treten, so fällt auf diese ein Theil des Vorwurfs. Es wäre daher auch die Pflicht derselben, dafür zu sorgen, daß die Geduld ihrer Kunden nicht gemißbraucht würde. Durch solche Machinationen muß das Publicum das Vertrauen zu Subscripcionen verlieren und dieser sonst ganz nützliche Weg, größere Unternehmungen zu fördern, würde endlich ganz unfahr bar werden. Es liegt also auch in, Interesse der Wissenschaft, daß solchen Mißbräuchen entgegengetreten werde. Zwar steht jedem Subscribenten frei, eine Verlagshandlung auf dem Rechts wege zur Erfüllung der gegebenen Versprechungen anzuhallen; indessen scheut man gemeinlich die daraus entstehenden Umstände. Bei einerHäufungvon dergleichen Spekulationen würde es zuletzt gerechtfertigt sein, das Publicum ebenso vor Subscriptionen zu warnen wie vor Daubitz'schem Kräuterschnaps oder Morison'schen Pillen. F. (Industrie-Blätter.) Die Bücherpreise auf den Umschlägen und Prospecten. In der im August d. I. in Wien stattgehabten Generalver sammlung der oesterreichischen Buchhändler wurde unlerAnderm von Hrn. Eduard Hügel ein Antrag gestellt und molivirt, der, so unwesentlich er auch für den ersten Augenblick erscheinen mag, doch für einen großen Theil des Buchhandels von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist. Der Antrag berraf den Uebel- stand der Angabe der Ladenpreise auf den Umschlägen der Bücher und in den Prospecten in einer anderen als der landesübli chen Währung und fand seine Spitze darin, der deutsche Buch handel möge ersucht werden, dies künftig zu unterlassen. Die allgemeine Beistimmung, welche dieser Antrag fand, und der Umstand, daß zur Ausführung desselben eine eigene Commission ernannt wurde, beweist hinlänglich, wie fühlbar der Uebelstand ist und wie dringend man eine Beseitigung aner kannte. Leider ist bis heutigen Tages noch kein Schritt in die ser, sowie unseres Wissens auch in anderen zum Beschluß erho benen Angelegenheiten der Generalversammlung geschehen. Die Sache wurde todtgeschwiegen, und nach wie vor kommen Bücher, Lieferungswerke, Probeblätter und Prospekte nach Oe sterreich, auf welchen Preise ersichtlich sind, welche das große Publicum nicht nur nicht versteht, sondern durch welche der Buch händler — gelinde gesagt — in ein sehr schiefes Licht gestellt wird. Oder kann etwa ein Geschäftsmann in den Augen seines Kunden als reell dastehen, wenn er ihm beispielsweise ein Heft um 34 kr. anbielet, auf welchem groß und breit gedruckt steht: Preis: 21 kr. rhn. (6 Ngr.); oder wenn er ihm ein Buch um
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