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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.11.1865
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.11.1865
- Sprache
- Deutsch
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»n 145, 27. November. Nichtamtlicher Theil. 2733 10510.Chelidonostruthiomachia od. Schwalben- u. Spatzenkrieg. Epos in 12 Gesängen v. H. A. P. gr. 16. Cart. * U u. Vorleser "bei allen Gelegenheiten. 2. Abth. 9—12. Hst. 32. ä N^ vier bcarb. 2. Aufl. 8. 1866. Geh. I ^ 6 N-^ 10513. Vanderheid, C., der Billardspielcr in seiner größten Ausbildung. 2. Aufl. 16. Geh. 6 N-l 10514.— neuestes Universal-Spielbuch. VollständigeAnleitg- zu allen be kannten Conversationsspielen. 16. 1866. Carl. 2 10515. Schramm, K., Rückblicke ins Burschenleben. 16. Geh. * ^ ^ 10516.Schaff, PH., der Bürgerkrieg u. das christliche Leben in Nord amerika. Vorträge gehalten in mehreren Städten Deutschlands u. der Schweiz. 3. Aufl. gr. 8. 1866. Geh. * H ^ 10517.Bernhards, Th. v., Denkwürdigkeiten aus dem Leben d. kais. ruff. Generals v. der Infanterie Carl Friedrich Grafen v.Loll. 2. Aufl. 4. Bd. l. Hälfte, gr. 8. Geh. pro cplt. * 4U ^ 10518.Bilder, biblische, d. neuen Testaments. Ein Bilderbuch f. Kinder, qu. 4. Cart. ^ ^ 10519. Hillert, A., Kinder-Scherze. Dargestellt in 12 Bildern, m. Text. 6. Aufl. 8. Cart. 6 N-< 10520. Hirschinainl,)., Lebensmai. Novellen f. die reifere weibl.Jugend, br. 8. Cart. ^ 10521.Hölting, G., die Soldaten. Ein Bilderbuch m. Text. 8. Cart. 6 N/ 10522. Osten, M., glückliche Festtage. Erzählungen f. Kinder von 10— 12 Jahren, gr. 16. Cart. U ^ 10523. Sehring, L6., das Buch der Balladen. Iugendalbum erzählender Dichtungen, br. 8. Cart- 1^ 10524.Soldatenlebcn. Ein Bilderbuch f. Kinder, qu. 4. Cart. U 10525.Stein, A., Felicia. Fragmente aus dem Leben eines jungen Mäd chens. Für die reifere weibl. Jugend. 3. Thl. 8. Cart. 1 ^ Nichtamtlicher Theil. Von der Vorausberechnung der Journale und Liefe- rungswerke. Das „Lstsrum osnsso" der Verleger von dem beispiellosen Credit, den der glückliche Sortimenter genieße, trotz des nicht mehr ungewöhnlichen Weges des Baarbezugs und der steigenden Tendenz Ueberträge zu verweigern, ist in seiner Grundlosigkeit schon so vielfältig beleuchtet, daß wir hier nicht weiter darauf einzugehen brauchen. In dem ordnungsmäßigen Ver kehre zwischen Verleger und Sortimenter kann, alles erwogen, von einem auch nach kaufmännischen Begriffen abnormen Credit unter vorurtheilsfreien Menschen nicht die Rede sein. Und widersinnig ist es, den gesammten Sortimentshandel wegen Cre- ditmißbrauches und Ausschreitungen anzuklagen, weil es eine Anzahl schlechter und langsamer Zahler gibt, denen der Verleger nach eigner Wahl leichtfertig Credit ertheilt und belaßt, häufig zum Nachtheil seiner guten Kunden. Er klage sich deshalb selbst an, nicht aber die daran völlig unschuldige Gesammtheit der Sor timenter und die üblichen Verkehrsnormen. Welche Virtuosität entwickeln jedoch anderseits eine leider nicht mehr geringe Anzahl mehr oder weniger namhafter Ver leger, dem Sortimenter vorzeitig und ohne irgend ein Aequi- valent sein Geld aus der Tasche zu locken! Wir begnügen uns für heute, einen dieser Kunstgriffe, die Vorausberechnung der Journale und Lieferungswerke zu besprechen. Der in der Natur der Sache begründete Satz, daß zum Ver legen Capital gehöre, hat auf viele der Herren Journalverleger jedenfalls keine Anwendung. Diesen Herren ist der Sortimenter Vorschußvcrein aus christlicher Nächstenliebe. Sie belasten mit Nr. 1 des neuen Jahrgangs, selbst noch im Februar oder März, den completen Jahrgang in alte Rechnung oder nehmen ihn lieber gleich baar nach. Jeder Sortimenter weiß, was von der Redensart.- ,,thun Sie dasselbe beim Publicum" zu Hallen ist; nur in seltenen Fällen, bei zweifelhafter Zahlungsfähigkeit, wird er den Versuch wagen dürfen, wenn ihm daran liegt, für einen reellen Geschäftsmann gehalten zu werden. Wenn nun aber dem Sortimenter der eine oder der andere Abonnent mit dem Quartalswechsel abspringl, dann sehe er zu, wie er zum Wiederersatz des geleisteten Vorschusses kömmt. Sein Baar-Netourpacket wird hartnäckig nicht eingelöst, seine brief lichen Reklamationen werden nicht beantwortet und in vielen Fällen sieht er sich scl mählich um seinen Vorschuß beschwindelt. Diese Vorausberechnung von Journalen und Lieferungs werken ist eine, jedem geordneten Verkehr nach kaufmännischen Begriffen geradezu Hohn sprechende Abnormität, ein schnöder Mißbrauch des Monopols und nur daraus erklärlich. Was würde denn der Verleger sagen, wenn ihm sein Drucker bei Ab lieferung der ersten Nummer Zahlung für den noch zu drucken den completen Jahrgang abverlangtc? Bei einem so er leuchteten Jünger Guttenberg's würde er kopfschüttelnd an ge sunden Sinnen zweifeln, und doch wäre sein Anspruch völlig analog dem vom Verleger gegen den Colleqen im Sortiment er hobenen. Aber damit nicht genug. Nicht allein, daß der Sortiments- Handel die gesammten Herstellungskosten sammt künftigem Ge winn mitder ersten Nummerfür den completen Jahrgang im v or- aus entrichtet, er muß demselben Verleger hier und da auch noch Capital zu anderweitigen Unternehmungen herleihen. Jeder von uns kennt ja die Anweisungen und brieflichen Zahlungsaufträge, welche die Verleger ihren gelehrten Mitarbeitern zur Deckung von Honorarzahlungen einsenden. ,,Den Betrag zahlt eine beliebige Sortimcntshandlung Ihres Orts" heißt es in diesen Schreiben, und Schreiber dieses kommen allmonatlich 5—6 solcher Anweisun gen und brieflichenZahlungsaufträge, zumTheil von sehr beträcht lichem Belaufe, zu Händen. Wer könnte seinen Kunden gegen über die sofortige Auszahlung weigern? Die Anweisung wird den Hrn. Commissionären nach Leipzig oder Berlin gesandt oder dem Hrn. Verleger die auf seinen Wunsch geleistete Zahlung ge meldet. Man sollte meinen, derartige Auslagen würden stets mit Dank sofort zurückerstattet. Dem ist jedoch nicht so. Schreiber dieses ist häufig die Zumuthung gemacht: ,,Stellen Sie mir gef. den Betrag in Rechnung." Der Sortimenter also zahlt die Anweisung in Rücksicht auf seinen Kunden, gleichviel ob er an den Commissionsplätzen Geld nöthig hat oder nicht, zahlt Banquierspesen aus seiner Tasche, wenn die stets auf Pr. Courant lautende Anweisung zufällig nicht landesübliche Währung ist. Im günstigen Falle erhält er dann den Betrag nach Abzug der Inkassospesen seines Commissionärs sofort zu rückgezahlt, häufig aber muß er zur Vermeidung endloser Schrei bereien und um des lieben Friedens willen den Betrag dem Hrn. Verleger in Rechnung stellen, um so noch außer den Zinsen das Meßagio zu verlieren. Man könnte einwenden: Dies sind kleine Gefälligkeits-
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