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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.11.1871
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1871-11-22
- Erscheinungsdatum
- 22.11.1871
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- Deutsch
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HL 270, 22. November. Nichtamtlicher Theil. 3871 Sommer dann ausgeführt. Auf der Hinreise berührt das Ehepaar Göttingen, wo Heyne besucht wird, zur Rückreise wählt man den Weg über Weimar, um Wieland zu sehen. Der Aufenthalt in Wil helmsbad wird zu einem Ausflug nach der Pfalz benutzt, wohin Schweighäuscr von Straßburg kommt, vielleicht auch, daß Johannes Müller, wie er sehr wünschte, von Mainz aus mit seinem Verleger auf kurze Zeit zusammentrifft. Die Herbstmesse findet den Greis wieder in alter Thätigkeit, wie immer erscheint seine bekannte Handschrift im Hauptbuche der Firma, breitspurig und in tiefschwarzer Färbung entfließt die Dinte seiner Feder, wie er Herrn Dürre's stattliche Druckrcchnnng ein- trägt. Da waren unter anderem Pailey's Grundsätze der Moral, 67 Bogen stark, und von Garvc der Bogen zu 6 Thalern übersetzt, in tausend Exemplaren gedruckt worden, da erschienen von Johannes Müller die Briefe zwccner Domherren, eine Schrift von fünf Bogen, die von Reich ebenso wie der ein halbes Jahr vorher erschienene Fürstenbund auf Müller's Haben gebucht ward, ohne daß der Betrag wäre ausgeworfen worden.*) Und daran schloß sich eine Reihe andrer Bücher, darunter wieder einmal Peplier's Grammatik in 2500 Exemplaren, alles in allem 594^ Bogen, die seit letzter Jubilatemesse waren gedruckt worden. Aber als das Frühjahr 1788 die alten Meßarbciten brachte, da war die Hand erstarrt, die sonst die Bücher der Firma geführt hatte. Am 3. December 1787 war Reich gestorben. Von da an wandelten sich Weidmanns Erben und Reich wieder in Weidmannsche Buchhandlung um, die betagte Mamsell Weid mann war nunmehr bis zu ihrem sechs Jahre später erfolgten Tode alleinige Besitzerin der Firma, die nach dem Gesellschaftsvertrage Eigenthum des Ueberlebenden werden sollte. Der kinderlosen Wittwe verblieben Verlagsrecht und Vorräthe der im Besitz ihres Gatten erschienenen Gellcrt'schcn Schriften. Diese gingen dann, wie Reich's Biograph erzählt, für den Preis von 10,000 Thalern in den Besitz der Wcidmannschen Buchhand lung über. Als Philipp Erasmus in das Weidmannsche Geschäft eintxat, da, so berichtet sein Biograph, betrug das Vermögen der Handlung 1200 Thaler; als er starb, hintcrließ er die Firma in höchster Blüthe. Das Vermögen der Jungfrau Marie Luise Weidmann war so beträchtlich, daß diese allein zuLegaten61,900Thaler zu ver wenden vermocht hat. In Reich schied ein Mann von seltener Vortrcfflichkcit aus dem Leben; möchte das Andenken an ihn durch diese Mitlhcilungen wieder erneuert sein. Der illustrirte Weihnachts-Catalog für den deutschen Buchhandel, den die Verlagshandlungcn A. Dürr, E- A. Seemann und G. Grote veröffentlicht haben, hat einen dreifachen Inhalt. Erstens ein systematisches Verzeichniß. In zweck mäßig gewählten Abtheilungen wird eine Ucbcrsicht der Bücher ge boten, welche aus dem Gcsammtgebiete der Literatur zu einem Weih nachtsgeschenk sich eignen. Eine ohnehin außer dem Bereiche der Möglichkeit liegende Vollständigkeit ward nicht beabsichtigt, das ge botene Material reicht aber hin, um eine Orientirung zu gewähren und eine Auswahl zu treffen. Die Titel der Bücher sind kurz in einer Zeile angegeben, so daß, wie cs wichtig ist, der Suchende nicht ermüdet. Die Unterabtheilungen sind nicht nach dem Alphabet ge ordnet, sondern zur Erleichterung sind diejenigen Werke stets zusam mengestellt, welche einen gleichen oder ähnlichen Stoff behandeln. Man könnte hie und da rechten, daß ein Titel ausgenommen, ein *) Müller erhielt für den Bogen seiner Schweizer-Geschichte 6 Thaler, des Fürsienbundes und der Briese 9 Thaler. anderes Buch fortgclasscn ist, daß einzelne Abtheilungen mit beson derer Vorliebe, andere stiefmütterlich behandelt scheinen, man wird aber immerhin anerkennen müssen, daß dem Bibliographen sein Zweck Wohl vor Augen stand. Dem gegenüber schweigt die Kritik des Einzelnen. Zweitens, der literarische Jahresbericht 1871. Er gewährt dem Weihnachts-Catalog einen besonderen Reiz, er gestaltet ihn zu einer wirklich interessanten Lectüre, so daß dieser Katalog einen dauernden literarischen Werth gewinnt und einen neuen Weg bcschreitet; er wird dazu beitragen, den Catalog bei dem literarisch ge bildeten Publicum auch einzubürgcrn. In einer lebhaften Darstellung wird das aus den Erscheinungen des letzten Jahres vorgeführt, was aus der Masse zur Beachtung geeignet schic». Meistens wird der In halt der besprochenen Werke referirt und analysirt und schließlich auch wohl einer ruhigen orientirenden Kritik unterworfen. Hier kann ebenfalls nicht der Anspruch an Vollständigkeit gestellt werden, er wäre unbillig; aber auch dieser Theil verdient unfern Dank. Er ist interessant, lehrreich und gewährt ein lebendiges Bild des litera rischen Jahres 1871. Selbstverständlich bleibt die eigentlich gelehrte Literatur ausgeschlossen. An diese beiden neben einander laufenden Abtheilungen schlie ßen sich drittens die Anzeigen. Es wird nicht leicht sein, die vielfachen Anforderungen und Wünsche der Inserenten zu befrie digen; ein Jeder erwartet für seinen Beitrag die vornehmste Stelle. Es hat aber hier eine so verständige Ordnung obgewaltet, es ist so für den Reiz der Abwechslung gesorgt, die Inserate mit Illustratio nen sind so zweckmäßig vertheilt, daß der „Kunde" gewiß auch diesen Theil besonders gern dnrchblättcrn wird und somit jeder billige An spruch des Anzeigenden seine Befriedigung findet. Eine fast raffi- nirtc Abwechslung in den typographischen Einrichtungen lenkt das Auge Seite für Seite den angczeigten Titeln zu; der wirklich große Werth der Illustrationen Hilst und fesselt. Dieser illustrirte Weihnachts-Catalog wird sich einbürgern; kleine Verbesserungen, die etwa gewünscht werden möchten bei Aus wahl und Kritik, werden seinen Werth erhöhen. Wie er in diesem seinem ersten Jahrgange vorliegt, kann er mit gutem Fug fordern, daß der Sortimentsbuchhandel den Verlegern und dem I)r. Wust- mann für ihre ungewöhnliche Leistung einen sehr ernsthaften Dank abstattet. Der Sortimentsbuchhandel wird diesen Catalog gern verbreiten und die Erfolge dieser Verbreitung gewiß bald bemerken. L. IV. L. Miscellen. Gültigkeitsdauer der Legitimationsscheine für fliegende Buchhändler. — Die „Neue Preußische Zeitung" meldet: „Nach §. 43. der deutschen Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 bedürfen Diejenigen, welche gewerbsmäßig Druckschriften oder andere Schriften und Bildwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen und anderen öffentlichen Orten ausrufen, verkaufen, ver theilen, anhcften oder anschlagen wollen, einer Erlaubniß der Orts- polizeibchörde und müssen den über diese Erlaubniß auszustellenden, auf ihren Namen lautenden Legitimationsschein stets bei sich führen, lieber die Gültigkeitsdauer dieses Scheins, dessen Ertheilung nur unter Bedingungen und zwar nach Maßgabe des § 57. der Gewerbeordnung versagt werden darf, sind Zweifel in der Praxis entstanden; denn der §. 57., welcher sich in dem Abschnitte vom Gewerbetriebc im Umherziehen befindet, enthält zwar Bedingungen, aber keine Zeitbe stimmung. Diese findet sich vielmehr für die Hausir-Legitim a- tionsscheine im §. 60. dahin normirt, daß der Schein nur für das Kalenderjahr gültig sein soll. Auch die Instruction, welche von den Ressortministern erthcilt und unterm 4. September 1869 im Ministerialblatt für die innere Verwaltung veröffentlicht worden ist, enthielt keine unzweifelhafte Entscheidung, und der Hr. Minister 549*
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