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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.04.1867
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1867-04-10
- Erscheinungsdatum
- 10.04.1867
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- Deutsch
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910 Amtlicher Theil. .1L 83, 10. April. II. auf Antrag von Berger-Levrault Wittwe L Sohn zu Straß burg das Werk unter dem Titel: Tresor de 1a. eatliedralo do Leims, par ^4. Nai^uet et unter Nr. 1024; 0. auf Grund des sächsisch-englischen Vertrags vom 1846, resp. des Zusatzvertrages zu demselben vom 24. Juni 1855: I. auf Antrag von Smith, Elder «L Co. in London das Werk unter dem Titel: Hie Inst elnovido ok Laiset, ^ntiion^ LioIIoxe. 4Vik1i London 1867, 8mitli, Lider & Oo. Worauf die Bemerkung gedruckt ist: ,/Lke ri§Iit ok translation is reserveci." unter Nr. 1017; II. auf Antrag von John Murray in London das Werk unter dem Titel: ^'ourne^ to ^skanAo-Iand, Laut L. Lu Okaillu. Lon don 1867, dolin Nurra^-. Worauf die Bemerkung gedruckt ist: „Nlie ri§bt of translation is reserved." unter Nr. 1025. Leipzig, am 1. April 1867. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) (" vor dem Titel Titelauflage, -j- — wird uur baar gegeben.) 2781.6iM686i', OIi., nouvollemötbocie pr.iticiueet faoileponr appremlre la lanAue linKlaise. Oomposee d'aprös les prineipes da I«'. iVIm. 2. ^18^ ''0"""'^ leeturrs .„ixluises. 2782. Henke, E. L. Th., Jakob Friedrich Fries. Aus seinem handschriftl. Nachlasse dargestellt, gr. 8. Geh. * 1 .jS 24 N^ 2783. Pitaval, der neue. Eine Sammlg. der interessantesten Criminalgeschich- ten aller Länder aus älterer u. neuerer Zeit. Fortgeführt v. A. Bollert. Neue Serie. 2. Bd. 1. Hst. 8. * 1/2 2784.Strack, K., Bilder aus der Reformationsgeschichte. 4. Bd.: Geschichte 2785. Dates, E., Endlich doch Land! Roman. Aus d. Engl. v. H. Lobedan Autoris. Ausg. 3 Bde. 8. 1868. Geh. 3U 2786. Meyer, C., Gesetzbuch f. Nichtjuristen, enth.: die wichtigsten Bestimmgn. der preuß. Gesetze, Vorschriften u. Verordngn. bis auf die neueste Zeit rc. gr. 8. In Eomm. Geh. * 1^ ^ 2787. ^ Lriiiui. Eine Hodcgetik f. die Schüler der obersten Gymnasial- u. Realschul-Klasse enth. e. übersichtl. Wiederholg. d. höhern Gymnasial- u. Nealschul-Unterrichts. Von W. Freund. 2. Jahrg. Nr. 53. hoch 4. Vierteljährlich 1 2Y^ N-^ Königliche Kreis-Direction. v. Burgsdorff. Nichtamtlicher Thei l. Rechtsfällc. Breslau, 23. März. Heute fand vor dem Criminal-Scnate des königl. Appellationsgerichts Hierselbst eine sehr interessante Ver handlung wegen Nachdrucks statt. Bekanntlich ist es ein allgemein verbreiteter Gebrauch oder vielmehr Mißbrauch, bei größeren mu sikalischen Aufführungen, insbesondere bei den unter uns licderfrohen Deutschen so beliebten Gesangsfesten, die für eine größere Anzahl Sänger nothwendigen Stimmen, ohne irgendwie die Componisten oder Verleger der zum Vortrage bestimmten Lieder um Erlaubniß zu fragen, auf eigene Hand vervielfältigen zu lassen. Dieser Ge brauch hat auch zu folgendem Anklagcprozeß Veranlassung gegeben. Am 28. Juni 1863 fand in Ohlau zur Feier des 25jährigen Beste hens des dortigen Gesangvereins ein großes Gesangsfcst statt. Da cs an Stimmen für alle Theilnehmer fehlte, so erbot sich der Lehrer I., da er gerade nach Breslau reiste, solche hierorts autographiren zu lassen. Er erhielt zu diesem Zweck ein Heft mit fünf geschriebenen Liedern, in welchem bei jedem einzelnen Liede der Name des Kom ponisten angegeben war, und ließ von diesem Hefte bei dem Litho graphen Schaad Hierselbst 60 Eremplare autographisch anfertigen, die bei dem Feste an die Sänger vertheilt wurden. Hierauf ging, aber erst am 19. Mai 1864, eine gemeinschaftliche Denunciation der Verleger jener Lieder, nämlich App»n in Bunzlau, Kistner in Leipzig, Glaser in Schleusingen, Andre in Offenbach, unter Ucberreichung der mit dem Componisten der Lieder — worunter Mendclssohn's bekanntes Prachtlied: „Wer hat dich, du schöner Wald" — geschlossenen Vcrlagsverträge gegen den Lithographen Schaad bei der Staatsanwaltschaft in Breslau ein. Gegen Schaad wurde Voruntersuchung geführt, jedoch später das Verfahren gegen ihn eingestellt, nachdem er als den Besteller der von ihm autogra- phjrten Lieder den Lehrer I. genannt hatte. Letzterer wurde nun mehr in die Untersuchung als eigentlich Angeschuldigter bei dem Kreisgericht in Strehlen verwickelt. Im Laufe der Untersuchung wurde der bei Nachdruckssachen noch gebräuchliche sogenannte Status onusns st cnntrovorsins, angefertigt, dem Ängeschuldigte» und den becinträchtigtenVerlegern zur Genehmigung vorgelegt und von diesen im Juli und August 1865 durch ihre Unterschrift mit entsprechender Erklärung genehmigt. Als Bevollmächtigter der durch den Nachdruck verletzten Verleger fungirte Rechtsanwalt Korb Hierselbst. Der erste Richter hatte noch ein Gutachten des literarischen Sachverstän- digen-Vereins in Berlin eingeholt und dieser hatte sich dahin erklärt, daß hier unzweifelhaft Nachdruck vorliege, wenngleich die hier zur Sprache gebrachte Vervielfältigung ganz allgemein verbreitet sei. Hierauf wurde gegen den Lehrer I. in erster Instanz auf 50 Thlr. Geldbuße event. einen Monat Gefängniß und auf eine Entschädi gungssumme von 5—20 Thlr. an die benachteiligten Verleger er kannt. Gegen diese Entscheidung hatte sowohl die Staatsanwalt schaft, als der Angeklagte appellirt. Die elftere führte aus, daß, dahier fünf Lieder nachgedruckt worden, deren jedes einen andern Eigentümer habe, auch fünffacher Nachdruck verübt sei, also auf fünf mal 50 Thalcr hätte erkannt werden müssen, eine Ansicht, die von dem Hrn. Ober-Staatsanwalte selbst als eine ganz unhaltbare be zeichnet wurde, da der Druck der 5 Lieder auf einmal und zu einem Zwecke geschehen sei, also auch nur eine That vorliege. Der Ange klagte behauptete in seiner Appellationsschrift, daß hier von Nach druck keine Rede sei, daß er nicht in äolo gewesen, und daß endlich der Strafantrag gegen ihn, der nach §.50. des Strafgesetzbuches binnen 3 Monaten nach erlangter Kenntniß von der Person des Thäters hätte gestellt werden müssen, zu spät angebracht sei. In dein am 22. November v. I. staltgehabten Audienztermin führte die kgl. Ober- Staatsanwaltschaft aus, daß nur der lctztgedachtc Einwand von Er-
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