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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.09.1865
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 13.09.1865
- Sprache
- Deutsch
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2048 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. ^ 113, 13. September. tungen sollten für eine Transportanstalt nichts als Papier sein) von Frankfurt a. M. nach Wien nur 4 Fl. 23 Kr. kosten. Für die Besorgung des Abonnements und Jncasso blieben also noch 10 Fl. 7 Kr. übrig, eine Provision, für deren Halste schon jeder Geschäftsmann die geforderte Mühwaltung, den entsprechenden Umsatz, wie er bei der Postanstalt thatsachlich vorhanden ist, vor ausgesetzt, mit Freuden übernehmen würde. Daß übrigens die Postanstalten selbst von der mehr als zu reichenden Höhe der im §.45. dcsDcutsch-Oestcrreichischen Post- vereinsvcrtrags festgesetzten Spcditionsqebühr überzeugt sind, geht schon daraus hervor, daß 1) in der Position 2. des allegirten §. 45. die Spcdilions- gcbühr für nichtpolitischc Zeitungen und Journale durchweg und ohne Beschränkung auf ein Minimum oder Maximum von 25 Proc. des Einkaufspreises festgesetzt ist; daß 2) der §. 46. des Postveceinsvcrtrags eine Ermäßigung der Spcditionsgebühren, wenn im einzelnen Falle besondere Gründe dafür sprechen, dem Uebercinkommcn der bctheiligtcn Postvcr- walcungen überläßt, untz 3) diese Ermäßigung auch für politische Journale in den meisten Verwaltungsbezirken des Deutsch-Ocsterccichischcn Post- vcreins für den internen Absatz thatsachlich besteht. Wenn demnach eine Ermäßigung der Spcditionsgebühr für eine ganze Kategorie von Prcßerzeugnissen bereits festgestellt ist, und ihre Zulässigkeit in besonderen Fällen dem Ermessen der be- rheiligten Postvcrwaltungen überlassen bleibt, so ist schwer ein- zusehen, was einer durchgängigen, bedingungslosen Herabsetzung cnlgegenzusetzcn wäre. Die Mühwaltung der Post bleibt unter allen Voraussetzungen die gleiche, und cs sollte sich für sie, als die größte Transportanstalt, bloß um die Beförderung des ihr übergebenen bedruckten Papiers handeln. Den Inhalt eines Blattes aber zum Gradmesser für die dafür zu entrichtende Spe- ditionsgcbühr zu erheben, widerstreitet jeder gesunden wirth- schaftlichen Anschauung. Man irrt daher auch wohl nicht, wenn man für die in dem Dcutsch-Oesterreichischen Postvereinsvertrage festgesetzte Unter scheidung zwischen Blätter» politischen und nichtpolitiscben In halts und die höhere Belastung der ersteren sich nach einem an dern Grunde umsteht und diesen, wie bereits oben angedeutct, in politischen Momenten findet. Man wollte eben nur einer allzu großen Verbreitung rein politischer Journale von vornherein einen wirksamen Damm entgegensetzen, der sich indessen doch nur wenig bewährt haben dürste. Denn wenn es auch den großen Organen der Tagespresse, deren Herstellung enorme Summen verschlingt, durch den hierdurch bedingten Abonncmcntsprcis, den Postaufschlag und den ihr in einzelnen Staaten aufgebücdeten Stempel sehr erschwert ist, über einen gewissen Kreis der Be völkerung hinauszudringen, so treten hier andere Organe an ihre Stelle, welche die gleiche Mission unter Anwendung beschränkte rer Mittel zu erfüllen suchen. Diese Erkenntnis mag auch wohl dahin geführt haben, unter Anwendung des Art. 46. des Deutsch-Oestcrccichischen Postver- cinsvectcags in den meisten Postverwallungsbczirken, wie bereits erwähnt, dieSpedirionsgebübr für inländische Zeitungen, soweit sic im Jnlande abgcsetzt werden, und ohne Rücksicht auf den im Act. 45. slipulirten Minimalsatz, von 50 Proc. des Einkaufs preises auf 33s,z Proc. herabzusetzcn. Ja in Preußen, dem doch bedeutendste» Verwaltungsgebiet des Postvcrcins, ging man so gar noch einen Schritt weiter und begnügte sich mit einem Auf schlag von 25 Proc. Bedenkt man nun, daß der weitaus größte Theil der Exem plare eines politischen Blattes naturgemäß in dem Verwaltungs bezirk abgesetzt wird, i» welchem es erscheint, und also nur eine geringe Anzahl von der im Art. 45. festgesetzten Speditionsgcbühc getroffen wird, so erscheint cs gewiß nicht unmöglich, letztere überhaupt völlig zu beseitige». Es ist bereits oben darauf aufmerksam gemacht, daß der Deutsch-Oesterreichische Postvcreinsvertrag selbst die Spedilions- gebühr für nichtpolitische Blätter auf 25 Proc. des Einkaufs preises fcstsctzt. Erlaubt aber das fiscalische Interesse diese be deutende Ermäßigung, und konnte sie Preußen auch der politi schen Presse für den jedenfalls am schwersten ins Gewicht fallen den innern Verkehr bewilligen, so ist nicht abzusehcn, was ihrer allgemeinen Einführung im ganzen Gebiet des Dcutsch-Ocstcr- rcichischcnPosiveceins im Wege stehen sollte, wenn man sich erst einmal von der Unzulässigkeit einer Unterscheidung nach dem In halt eines Blattes überzeugt hat, wie dies bereits in Württem berg der Fall ist, wo die Regierung auf eine Anfrage des Abg. Oesterlen in der Sitzung der Kammer der Abgeordneten vom 17. Mai d. I. ihre Bereitwilligkeit erklärte, auf deren Wegräu mung hinzuwirken. Auf der Eisenacher Versammlung wurde mit Recht darauf aufmerksam gemacht, daß auch ein Aufschlag von 25 Proc., für einzelne Blätter wenigstens, eine allzu hohe Belastung sein würde. Man hatte dabei namentlich die großen Zeitungen im Auge, deren Herstellungskosten, wie schon bemerkt, unter Be rücksichtigung der sich täglich steigernden Ansprüche des Publi- cums, an und für sich schon einen höher» Abonncmcntspreis be dingen, und die trotzdem genöthigt sind, wenn sie sich ihren Ab satz sichern wollen, auch hierin ein gewisses Maß nicht zu über schreiten. Diese werden offenbar, solange man für die Berech nung der Spcditionsgebühr den Abonncmcntspreis als Grund lage nimmt, gegenüber den vielen kleinen, meist nur vom Nachdruck lebenden und daher billig zu habenden Blättern, ent schieden benachcheiligt. Außerdem wurde wiederholt darauf hin- gcwicscn, daß die eigentliche Mühwaltung der Post bei dem Absatz von wenn auch nach Form und Inhalt noch so verschiede nen Blättern stets die gleiche sei und bleibe, und so einigte man sich schließlich in der Ansicht, daß bei der Festsetzung des Postauf schlags von einem Procenrsatz überhaupt abzusehen sei und eine einheitliche Taxe an dessen Stelle zu treten habe. Als solcke wurde ein Pfennig per Nummer oder ein Thaler per Jahr für die Spedition einer jeden imDeutsch-Ocsterrcichischen Postvcrcin täglich ein - oder mehrmal erscheinenden Zeitung für ausreichend erklärt. Auf den ersten Anblick möchte cs wohl scheinen, als wäre mit dieser Forderung etwas zu viel verlangt. Faclisch verhält es sich aber anders, indem der empfohlene Satz von einem Thaler bei einem großen Theil selbst der gclcsensien Blätter einen Auf schlag von 25 Proc. repräsentirt oder doch nur sehr wenig unter ihm bleibt. Daß aber auch das fiscalische Interesse der Postan stalt nicht darunter Noch leiden würde, geht aus den Erfahrun gen hervor, welche man damit in der Schweiz gemacht hat. Dort besteht bereits dieser Tarif und es ist Thatsache, daß mit dessen Einführung der Absatz der Zeitungen bedeutend zugenommen hat. Außer der Höhe der Speditionsgebühr wird aber der Auf schwung der Tagesprcsse noch durch einige andere Bestimmungen gehemmt, die sich zwar in dem angegriffenen Vertrag nicht vor- sinden, dienstlich aber überall eingeführt sind. Wir rechnen hierzu in erster Linie die Anordnung, daß das Abonnement auf Zeitungen vor Ablauf jeder Abonncmentsperiode erneuert werden muß, wenn keine Unterbrechung in dem Bezug eintreten soll. Es wirkt dies nicht allein störend auf den Absatz, sondern ist auch eine Belästigung des Publicums und der Post anstalt selbst, der durch die bei der jetzigen Einrichtung ganz un vermeidlichen und in übergroßer Zahl cinlaufendcn Nachbcstcllun-
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