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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.09.1865
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.09.1865
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18650904
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1865
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1968 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 109, 4. September. Nichtamtlicher Theil. „Probiren geht über Studiren." Allen teilnehmenden Collegen macht der Unterzeichnete die ergebene Anzeige, daß der Börsenvorstand auf die Eingabe der Thüringisch-Sächsischen Buchhändler, die Frage der Meßreform betreffend, Nachstehendes erwidert hat. Die Eingabe lautete: „Der Börsenvorstand wolle ver anlassen, daß in Zukunft die jährliche Versammlung nicht am SonntagEantate, sondern am Dienstag Nachmittag nachCantate stattsinde, daß ferner die Abrechnung nur Vormittags geschehe, und daß Einrichtungen getroffen werden, durch welche die Nach mittage zu freiem geschäftlichen Verkehr verwendet werden können/' Der Bescheid des Vorstandes lautet: „Ihre Eingabe vom 28. ds. habe ich erhalten und werde den damit angeregten Gegenstand zur Entscheidung der Generalversammlung des Bör- scnvcreins bringen. Derselbe ist doch für die Gesammthcit der deutschen Buchhändler von zu eingreifender Natur, als daß er von Seiten des Böcsenvercins-Vorstandes einseitig zur Erledi gung kommen könnte." Was die in der Eingabe der Thüringisch-Sächsischen Buch händler gewünschte allgemeine Beschränkung derAbccchnung auf die Vormittage betrifft, so kann sich der Börscnvorstand aller dings in seiner Weigerung, eine solche Beschränkung auch nur einmal versuchsweise anzuordnen, auf das Statut des Börsen vereins stützen. §. 55. sagt: „Während der Messe ist dasBör- scngcbäude Vor- und Nachmittags geöffnet." Dagegen würde dieser Paragraph einer Verfügung des Vorstandes im Sinne des von meinem Vater gemachten Vorschlags nicht im Wege stehen, da dieser dieAbrcchnung amNachmiltage nicht überhaupt zu sus- pcndircn, sondern nur auf die fremden Collegen zu beschränken wünscht; um so weniger, als hier nicht von einer definitiven An ordnung, sondern nur von einem Versuche die Rede ist. Der andere Punkt aber in der Eingabe der Thüringisch-Sächsischen Buchhändler ist die Verlegung der Hauptversammlung auf einen spälcrn Tag als den Sonntag Cantate. Hier steht einer ver suchsweisen Anordnung des Vorstandes von Seiten des Statuts nichts imWege; denn §. 15. sagt, daß dieHauptversammlung in derRegelam Sonntag Cantate stattsindct, und §.25., daß der Vorstand Hauptversammlungen anzuordnen hat. Nun ist der Grund, weshalb eine Verlegung der Hauptversammlung auf einen spätern Termin gewünscht wird, der, daß viele Collegen erst am Sonnabend Abend oder Sonntag in Leipzig ankommen, daß somit an eine vorherige Besprechung und einen Meinungs austausch über die für die Versammlung vorliegenden Gegen stände gar nicht zu denken ist. Je mehr daher der Vorstand, wie wir aus seincmBescheidegesehen haben, dicVorschläge für solche „von eingreifender Natur" hält, um so mehr müßte ihm daran liegen, eine vorbereitete Versammlung zur Beschlußfassung über sie zu erhalten, und um so mehr müßte er geneigt sein, die nächste Versammlung zu diesem Zwecke auf einen späteren Tag zu verlegen. E. Frommann. Miscellcn. Nochmals die VandcnhoeckckR uprecht'schenKat er löge imPreise ermäßigterBücher. — Unter den Miscellcn der Nr. 95 des Börsenblattes erhitzt sich ein Anonymus über die unseren Katalogen vorausgesandte Bemerkung: Bei den angegebenen Bezugspreisen findet seitens der deutschen Buchhändler kein Aufschlag statt, dagegen ist Baarzahlung oder Zahlung in kurzer Frist erforderlich, weil der buchhändlcrische Ra batt bei diesen Artikeln ein sehr geringer ist re- Wie wir bei all unseren Katalogen die Interessen des ganzen Buchhandels zu fördern strebten, so auch bei dem kürzlich erschie nenen und mit Beifall aufgenommenen Lstsloxus librorum protio rsäuotorum. Den Verlegern den Absatz ihrer zu schnell gealterten Vcrlagsartikcl möglichst zu erleichtern, den Sortimentern den Verkauf im Preise ermäßigter Bücher möglichst zu erhalten und ihnen eine bequeme Ucbcrsicht über die stattgehabten Preisermä ßigungen zu gewähren, das war, wie wir es in unserm vorjähri gen Circular aussprachen, unser Zweck und Ziel. In demselben Circular stellten wir es aber auch als eine B edingu ng für die Aufnahme herabgesetzter Artikel auf, daß seitens der Ver leger, resp. Besitzer, dem Sortimenter ein anständiger Rabatt (worunter wir 25°ch verstehen) gewährt werde, durften also bei den darauf hin erfolgenden Einsendungen die Erfüllung dieser Bedingung voraussctzen und keinen Anstand nehmen, dem Kata log obengedachte Bemerkung vorauszuschickcn, welche das Publi cum darauf Hinweisen sollte, daß es sich hier nicht umAntiquaria handele, bei denen der Preis sich durch Porto und Provisions- Zuschlag oft sehr erheblich erhöht. Wenn der Hr. Anonymus hierin „überflüssige Bemerkungen", „Grundsätze von großer Tragweite" und „voreilige Bevormundung" entdeckt hat, ihm anderseits auch unsere Aufforderung an das Publicum, entwe der baac oder in kurzerFrist zu bezahlen (womit nur dem Sortimenter, je nachdem er herabgesetztcArtikel in Rechnung oder gegenbaar zu verkaufen beliebt, ein Anhalt gegeben sein soll) nicht convenirt, so fühlen wir uns nicht berufen, mit ihm dar über zu streiten, und wollen ihm nur noch zp seinem Trost be merken, daß er so wenig, wie irgend ein anderer Besteller der er sten Hefte zu einem Weiteren verpflichtet ist, cs ihm also ganz frei steht, den Vertrieb des Katalogs den Collegen seines Orts zu überlassen, ja daß wir auch gern bereit sind, ihm die bezogenen Hefte wieder abzunehmen, da unsere Vorrälhe doch schon stark auf die Neige gehen, ja eine Abtheilung schon vergriffen ist. Bei den Bestellungen, die unserSortimentsgcschäst in Folge derAus- gabe der Kataloge zu effectuiren hatte, kam bis dahin nur ein Fall zu unserer Kenntniß, wo ein Verleger mit weniger als 25U ra- battirte. Es war dies Hr. Anton in Halle, der aber auf unsere Bitte hin sich sogleich gern bereit erklärte, für die Folge 25U Rabatt zu geben. Wir glauben also kaum, daß der Buchhandel durch „die große Tragweite unserer überflüssigen Bemerkungen" in Gefahr oder Nachtheil gebracht ist, und sind vielmehr der An sicht, daß manches Buch dadurch mehr verkauft ist/da die Bestel ler sicher waren, nicht mehr als den vorgemerkten Preis dafür zahlen zu müssen.' So gern wir uns zugehcnden privaten An fragen, Ausstellungen und Wünschen, die ein Interesse an un seren Katalogen verrathen, Rechnung tragen werden, so wenig fühlen wir Beruf und Neigung, auf anonyme Expcctorationen und Nörgeleien des Weiteren einzugehen. Göltingen, 8. August 1865. Vandcnhocck L Ruprecht. Als erfreuliches Zeichen collegialischen und gemeinnützigen Strebcns möge der durch Anregung einiger Buchhändler aus Danzig, Elbing und Königsberg am 23. Juli in Elbing statt gehabten Zusammenkunft einer Anzahl Buchhändler aus decPcovinzPreußcn und dem angrenzenden Bromberg*) *) Aus Bromberg: M- Aronsohn, L. Levit; Braunsberg: Huye, Peter; Danzig: Anhuth, Ziemssen; Dirschau: Bauer; El bing: Neumann-Harlmann, Schldmp. French, Kauenhover; Grau- denz: G. Rdthe, R. Rothe, I. Gaebel; Königsberg: Beyer, Koch, Matz; Marienburg: H. Kozer.
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