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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.08.1865
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 02.08.1865
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18650802
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95, 2. August, 1695 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. sicht nach nun darin bestehen, daß Derjenige, der Baar-BczogeneS zu remittiren gcnöthigk ist, selbst an den betreffenden Ver leger schreibt, die Gründe der Remission genau dar legt und sich den Auftrag z u r R ü cke i n l ö s u n g erbittet, der nun gleichzeitig mit dem Packere nach Leipzig gesandt wird, wo die Einlösung infolge des bcigefügten Auftrags sofort erfolgen wird. Ein solches Verfahren bietet die unleugbaren Vor- theile, daß Zeit und Mühe, im Falle der Nichteinlösung auch Frachtspesen erspart werden, und daß nicht Fälle Vorkommen, wo ein Werk verkauft werden könnte, während eS unnütz auf dem Eommissionsplatze lagert. Eine Ausnahme machen selbstverständlich solche Packete, bei denen man im voraus der sofort erfolgenden Einlösung gewiß ist, und die mit der Bedingung der Rückeinlösung bei etwaiger Re mission bezogen sind; was häufig bei Journalen und Lieferungs werken vorkommt. Man versuche es also in dieser Weise, und überzeuge sich, daß dieses Verfahren bei weitem den Vorzug vor dem bisherigen verdient. Rud. B. An die Herren Verleger. Wie kommt es, gestatte man mir zu fragen, daß die Zahl jenerHerren Verleger, welche es seit Jahren nicht mehr der Mühe werth finden, den Sortimentshandlungcn einen Rechnungsab schluß zu senden, Heuer auf eine ganz erschreckende Weise über hand genommen hat, ja, was noch schlimmer ist, bis auf wenige löbliche Ausnahme» fast alle großen Verleger in sich schließt? — Soll das Nichlfenden eines Rechnungsabschlusses etwa still schweigende Eonsormitäts-Bestätigung sein ? — In diesem Falle muß jeder Sortimenter, welcher rein saldirt hat, gegen solches »ngeschäftsmännische Verfahre» ern st l i ch pr o testi ren. Die allenfallsige Entgegnung, daß ja der betreffende Eommissionär Quittung über die geleisteten Zahlungen in Händen habe, wäre durchaus nicht am Platze; denn wie soll der Sortimenter erfah ren, ob auch der Transport der Remittenden und Disponenden richtig ist, ob überhaupt gleichlautend gebucht wurde? Wird Ab schluß zu rechterZeit gesandt, dann können sich die unangenehme» Rechnungsdifferenzen unmöglich noch in ein zweites oder gar drittes Rechnungsjahr hinüberschleppcn, wie das leider nur zu «ft geschieht. Warum, möchte ich ferner fragen, kommen denn jetzt so viele Verleger (und darunter gerade auch wieder die größeren) erst nach der Messe mit der Anzeige vom Streichen dieser oder jener Remittenden oderDisponenden? Kann das nichtfrüher geschehen, als im Monat Juni oder Juli, nachdem bereits alle Eonti abge schlossen und saldirt sind? Haben diese Herren jetzt mehr Ge schäfte oder weniger Arbeitskräfte als früher, weil sie solche graste Uebelstände epidemisch einrcißen lassen? Erst mögen die Herren Verleger selbst auf Ordnung sehen, und besonders auch Rücksicht nehmen auf jene Sorlimcntshand- lungen, die stets solid und bemüht sind, diese einzuhalten; dann könne» sie auch eher erwarten, daß letztere ihren sonstigen Wün schen bereitwilliger entgegenkommen. H. I.. Miscellen. Am lS. Juli ist zwischen Hannover und Frankreich ein Vertrag zum gegenseitigen Schutz des literarischen und ar tistisch c» E i g en t h u m s unterzeichnet worden. Zu dem bekannten vortrefflichen Werk von Herm. Kaiser über die Preußische Gesetzgebung in Bezug auf Ur heberrecht, Buchhandel undPresse, worüber das Bör senblatt vom 11. Febr. 1863 eine ausführliche Anzeige gebracht hat, ist jetzt ein Ergä»zungsheft erschienen, welches sich als eine dem Hauptwerk Seite für Seite und Paragraph für Para- graph anschließende Vervollständigung kennzeichnet. In solcher Weise ist auch die Ucberstcht des Inhalts gehalten, au« wel cher sich sofort entnehmen läßt, welcbc Partien Zusatz erhalten haben, und welche nicht. Die unsäglich mühsame Arbeit, welche der Verfasser unternommen hat, aus allen ihm zu Gebote ste henden Hilfsmitteln Entscheidungen und selbst bloßeMeinungen sachverständiger Männer, soweit dieselben zur Erläuterung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften dienlich sind, zusammenzu- tragen und seinem Werke einzuverleiben, muß als ein höchst ver dienstliches Unternehmen anerkannt werden und ist von dem selben mit gewohnter Umsicht und Genauigkeit durchgeführt worden. Die Vandenhoeck ck R u p r e ch t'sch e n Kataloge im Preise herabgesetzter Bücher entbaltcn auf der inneren Seite des Umschlags die Bemerkung: Bei den angegebenen Bezugspreisen findet seitens der deutschen Buchhändler kein Aufschlag statt, dagegen ist Baarzahlung oder Zahlung in kurzer Frist erforderlich, weil der buchhändlerische Ra batt bei diesen Artikeln ein sehr geringer ist ic. Die Verleger des Katalogs sprechen damit, ohne Ermächti gung oder Vorwissen der einzelnen Verbreiter desselben, einen Grundsatz von großer Tragweite aus, oder schreiben viel mehr dem Sortimentsbuchhandel ein Gesetz vor, welches dieser sich unmöglich kann gefallen lassen. Bei dem durchschnittlich geringen Rabatt und den verhältnißmäßig höheren Spesen für her abgesetzte Bücher konnte bisher der Sortimenter, namentlich bei großer Entfernung von Leipzig, seinen Kunden wenigstens die Fracht solcher Bücher berechnen, als Aequivalcnt für den Cre dit, de» er ihnen auch bei herabgesetzten Büchern gewähren muß; — denn die Hrn. V. ck R. werden als erfahrene Sorti menter nicht im Ernst behaupten wollen, daß der Rath, den sie dem Publicum in ihrer Anzeige geben, auch nur von dem zehn ten Theile werde befolgt werden. Nun kommen also genannte Herausgeber des Katalogs und erklären, gleichsam als Vormün der des ganzen Buchhandels, daß Jeder sich nach ihrer Praxis zu richten habe, und ein erhöhter Verdienst durchaus Keinem ge stattet sei. — Diese, gelinde gesagt, voreilige Bevormundung hat gewiß Niemand erwartet, als er seine Bestellung auf den Katalog machte; es wird daher gehofft, daß obige minde stens überflüssige Bemerkung bei den nächsten Heften fortfallr, da sonst wohl Niemand verpflichtet wäre, die früher bestellte An zahl des Katalogs ferner anzunchmen. ll. Der Deutsche Schriftstellerverein zu Leipzig ruft unterm 20. Juli die deutschen Schriftsteller zu einem S ch ri ft st e l le r ta g auf den 19. und 20. August nach Leipzig zusammen. Als Gegen stände der Beralhung sind vorläufig bestimmt: 1) Bildung eines allgemeinen deutschen Schriflstellerbundes; 2) Feststellung des Begriffs des schriftstellerischen Eigcnthums sowie des Nachdrucks; und 3) die deutschen Theaterverhältnisse und die Tantieme für Bühnendichter. Der Druck des zweiten Bandes der „Hisloiro ck« cknlss 6e- sar" soll so weit vorgerückt sein, daß derselbe noch vor Ende des Jahres erscheinen kann. Personalnachrichten. Herrn Heinrich Jungklaus in Cassel ist von dem Kur fürsten von Hessen das Prädicat „Hof-Buch- und Kunsthändler" verliehen worden. 235»
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