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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.04.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-04-05
- Erscheinungsdatum
- 05.04.1897
- Sprache
- Deutsch
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^ 78, 5. April 1897. Nichtamtlicher Teil. 2569 Faktur mit der Bemerkung, daß die Werke, falls innerhalb einer bestimmten Frist eine Besprechung erfolgt, gratis in das Eigentum der Redaktion übergehen. Es braucht kaum hervorgehoben zu werden, daß diese neue Form an dem oben dargelegten Rechtsverhältnis nichts ändert. Der Verleger hat zwar das Recht wie auch jeder andere, der seine Exem plare ohne Berechnung versendet, diese bei der betreffenden, sich indifferent zeigenden Redaktion abholen zu lassen, und von diesem Recht wird mit Unrecht wohl nie Gebrauch ge macht. In jeder Stadt dürfte wohl der Verleger einen Sor timenter finden, der bereit ist, von den Zeitungen, die eine Rezension nicht bringen, die Werke zurückzufordern. Die recht liche Verpflichtung zur Rückgabe regelt sich allerdings nur in den angeführten engen Grenzen. Endlich sei noch ein anderer Verlegerbrauch erwähnt. Der Verleger sendet eine lobende Notiz seines Werkes mit dem Bemerken an die Presse, daß nach Abdruck des »Wasch zettels« und Einsendung des Beleges ein Exemplar des Buches an die Redaktion gratis geliefert werde. Ich kann nicht be greifen, wie selbst angesehene Verlagshandlungen sich nicht scheuen, ein solches Ansinnen zu stellen, durch dessen Erfüllung die Zeitungen prostituiert werden; denn anders kann ich die Folgen dieser Handlungsweise nicht bezeichnen, die um eines elenden persönlichen Gewinnes einiger Mark sich dazu hergiebt, bei Tausenden von Lesern vielleicht für ein ganz überflüssiges oder gar schlechtes Buch die Reklametrommel zu rühren. Kein anständiges Blatt wird sich dazu hergeben, ein Buch zu loben, das die Redaktion noch gar nicht gesehen hat, und ein solches Ansinnen zu stellen, ist schon beleidigend! Leider Gottes muß es solche Zeitungen geben, die sich auf den unsaubern Handel einlassen, sonst könnte der Brauch sich nicht fort und fort erhalten; aber die Leser, die auf solche Weise hinters Licht geführt werden, kommen doch einmal da hinter, und daraus erklärt sich dann die geringe Bedeutung, die das Publikum oft auf günstige Besprechungen legt, was also in letzter Linie wieder zum Schaden des Buch handels hinausläuft. Bisher ist der Nutzen von Rezensionen ohne weiteres vorausgesetzt worden und es ist auch ohne Zweifel für den Verleger von Vorteil, seine Werke gegen eine in den meisten Fällen verhältnismäßig geringe und noch nicht einmal bare Ausgabe in einer möglichst großen Zahl von bedeutenderen Zeitungen besprochen zu sehen. Aber abgesehen davon, daß stets eine Anzahl der Rezensionsexemplare auf Nimmer wiedersehen ohne Aequivalent verschwindet, wird doch auch der Wert einer Besprechung häufig überschätzt, ja die frei gebige Versendung der Exemplare hat sogar auch Nachteile im Gefolge gehabt. Ich will keinen besonderen Wert darauf legen, daß eine Anzahl von Interessenten der betreffenden Werke diese als Rezensenten nun kostenfrei erhält und der Ge winn dem Verleger entgeht; auch kann eine ausführliche Be sprechung mit Darlegung des Inhalts oder Mitteilung charak teristischer Stellen vielen die Lektüre, d h. den Ankauf er setzen; weiter kann eine schlechte Besprechung den Käufer nur abschrecken; aber heutzutage, wo jeder Elementarschulmeister sich für einen Schriftsteller und geborenen Kritiker hält, der alles besser machen kann, ist gerade durch die Freigebigkeit der Verleger mit Rezensionsexemplaren eine unglaubliche Zahl von »Rezensenten« großgezogen worden, die sich ge wöhnt haben, jedes sie interessierende Buch geschenkt zu ver langen oder zu erwarten. Infolgedessen kann man schon eher von einer Verschleuderung und Entwertung der buch händlerischen Ware durch manche Verleger sprechen als von einer Freigebigkeit. Auch dürfte der Fall, daß durch eine Besprechung neue Interessenten geschaffen werden, ziemlich selten sein; zumeist hat diese eben kaum eine andere Be deutung als eine einfache registrierende Anzeige, die die schon lMEscchzkgM'ILHMnz. vorhandenen Interessenten auf das Erscheinen aufmerksam macht. Ich möchte übrigens hier noch einmal betonen, daß ich nur von der politischen Tagespresse spreche, nicht etwa von den Fachblättern. Bei solchen, hauptsächlich untergeordneter Art, wird oft von den Verlegern zu ihrem eigenen Schaden noch mehr gesündigt als bei den Zeitungen, indem sie nicht selten geradezu unverschämten Forderungen sich willfährig zeigen. Besonders trifft man unverfrorene Begehrlichkeit bei einer bestimmten Gattung von Blättern, die weniger eine Fach presse, als Organe eines besonderen, übrigens in seiner Ge samtheit sehr ehrenwerten Standes darstellen. Ueber ihre Auswüchse ist ja in diesem Blatte schon sattsam geklagt worden. Die wirkliche Fachpresse dagegen, die wirklich von ernsthaften und kaufkräftigen Interessenten gelesen wird, ist selbstverständlich stets mit einem Exemplar der neuen Er scheinungen des betreffenden Gebietes zu bedenken, denn man wird hier selten eine Besprechung vermissen, und die Lieferung eines Exemplars ist in diesen Fällen dem bekannten Wurf mit der Wurst nach der Speckseite vergleichbar. Abgesehen aber von diesem besonderen Falle drängt sich angesichts der oben dargelegten, für den Verleger durchgehends ungünstigen Verhältnisse die Frage auf, ob es nicht am besten wäre, dieser ganzen Zeitungs-Rezensionsmißwirtschaft ein ge waltsames Ende zu machen. Wenn das durchzuführen wäre, so müßte man diese Lösung der Frage als die beste betrachten; aber dazu gehört vor allem der Artikel, den der sterbende Freiherr von Attinghausen seinen braven Landsleuten anem pfohlen hat und der im Buchhandel leider immer seltener wird. Eine solche Einigkeit unter den Verlegern, daß keiner von ihnen ferner Freiexemplare zum Zwecke der Besprechung versendet, ist sicher nicht zu erzielen. Im Gegenteil würde stets eine Anzahl sich das frei gewordene Gebiet um so lieber erobern, als sie die Konkurrenz nicht zu fürchten hätte, und selbst wenn die Verleger an der Uebereinkunst festhalten würden, fänden sich unter den Autoren immer solche, die ihre Freiexemplare an die Zeitungen abgäben. Dieser Vorschlag ist also nicht ausführbar. Eine Besserung könnte aber auch jetzt schon herbeigeführt werden, wenn die Verleger einige Erwägungen berücksichtigen wollten. Einmal müßten sie den bei den Redaktionen tat sächlich gesunkenen Wert ihrer Produkte dadurch wieder zu heben suchen, daß sie in denjenigen Fällen weniger freigebig, um nicht zu sagen verschwenderisch, mit der Abgabe von Frei exemplaren zur Besprechung verfahren, wo eine solche nicht mit ziemlicher Sicherheit vorausgesehen werden kann. Für Bitten von Privaten, Rezensionsexemplare an andere Adressen zu versenden als an Redaktionen selbst, mögen sich die Ver leger mit Taubheit wappnen; denn wenn auch in solchen Fällen ein rechtlicher Vertrag vorliegt, so hat doch die Er fahrung gelehrt, daß sich in sehr vielen Fällen ein Bücher bettel hinter solchem Verlangen versteckt. Einer Einschränkung der Rezensionsexemplare kann aber um so eher das Wort geredet werden, als ihr Zweck, Neu erscheinungen den Interessenten im ganzen Reiche bekannt zu machen, aus andere Weise erreicht werden kann. Als ein vorzügliches Mittel zur Erfüllung dieses Zweckes aber er scheint mir der Vorschlag, den Herr A. Lomes in Nr. 51 dieses Blattes bezüglich der Gründung eines litterarischen Anzeigeblattes gemacht hat. Geschickt ausgeführt, könnte dieser Vorschlag geradezu eine Umwälzung auf dem Gebiete des litterarischen Anzeigewesens zur Folge haben. Die besten Vorbedingungen sind aber dazu vorhanden. Wie einfach wird sich die großartigste Verbreitung dieses Blattes — denn zu einem solchen wird sich »der Prospekt« bald auswachsen — ermöglichen lassen I Allen Sendungen, die das Geschäft des Sortimenters macht, müßte das Blatt beigelegt werden; jeder 344
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