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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.04.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-04-05
- Erscheinungsdatum
- 05.04.1897
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- Deutsch
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2568 Nichtamtlicher Teil. 78, 5. April 1897. Nichtamtlicher Teil. RexenstonseXemplare. So viele Auslassungen auch schon in diesem Blatte über die Frage der Rezensionsexemplare erfolgt sind, so zeigen doch die noch stets sich mehrenden Einsendungen über dieses Thema, ein wie großes Interesse der Verlagsbuchhandel an der Rege lung der Angelegenheit nimmt, und in der That ist diese von so großer Wichtigkeit, daß sie eine besondere Aufmerk samkeit beanspruchen kann. Es soll nicht bestritten werden, daß in dem Rezensions wesen vieler, hauptsächlich kleinerer Zeitungen sich im Laufe der Zeit manche Mißstände ausgebildet haben. Vor allem sind die Versuche der Redaktionen einiger minder bedeutenden Tagesblätter und einer gewissen Gattung von Fachblättern, sich mit Hilfe der Zeitungen, die sie beherrschen, entweder eine billige Bibliothek anzulegen, oder gar durch den Verkauf der ergatterten Rezensionsexemplare sich einen Vermögensvorteil in klingender Münze zu verschaffen, nicht ganz selten, aber deshalb vom Standpunkte der edler veranlagten Menschheit nicht weniger verwerflich; ganz ungewöhnlich ist das Ver langen von Rezensionsexemplaren in mehrfacher Anzahl. Aber an der Möglichkeit der Ausbildung dieser Mißstände ist der Verlagsbuchhandel selbst nicht ganz unschuldig. Wer Gelegen heit hat, zu beobachten, in welch freigebiger Weise eine große Zahl von Verlegern die Versendung der Rezensionsexemplare vornimmt, der kann sich nicht wundern, daß auf den Redak tionen das Gefühl für den Wert der Bücher mit der Zeit mehr und mehr abgestumpft wird. Werden doch selbst Lokal blätter, die als reine Anzeigenorgane noch nie eine Be sprechung veröffentlicht haben, fort und fort mit Rezensions exemplaren bedacht. Bei größeren politischen Blättern gehen wöchentlich durchschnittlich 35 bis 40, im Jahre 2000 Bücher einl Unter solchen Umständen ist es von vornherein klar, daß es für eine politische Zeitung eine Unmöglichkeit ist, alles Eingehende zu besprechen. Da aber anderseits die Verleger ihre Werke nicht in der Absicht an die Zeitungen schicken, daß der Redaktions ofen damit geheizt werde, so haben sich die größeren Blätter damit zu helfen gesucht, daß sie in wöchentlichen oder längeren Zeiträumen ein Verzeichnis der eingesandten Bücher veröffent lichen. In sehr vielen Fällen ist eine solche redaktionelle Anzeige, die dem Verleger ein Inserat ersetzt, ein völlig ge nügendes Aequivalent für die übermittelte Novität von zweifel haftem Wert oder geringem allgemeinen Interesse. Anders stellt sich die Sache bei geistig bedeutenden Werken. Hier wird der Verleger mit Recht auf eine redaktionelle Würdigung dringen. Wenn diese oft schwer zu erlangen ist, so neigt der Verleger nur zu leicht dazu hin, diese Thatsache auf eine Nachlässigkeit oder gar Böswilligkeit der betreffenden Redak tion zurückzuführen. Das braucht aber durchaus nicht die Ursache zu sein. Es kann Vorkommen, daß die Redaktion sich vergeblich nach einem Mitarbeiter umsieht, der zur Be sprechung eines bedeutenden Buches befähigt wäre. Ist ein solcher gefunden, so ist durchaus nicht ausgeschlossen, daß der betreffende Gelehrte eine Besprechung nicht einsendct und selbst durch mehrfache Mahnungen weder zu bewegen ist, eine solche abzufassen, noch das Buch zurückzusenden. Manche unserer Gelehrten leisten, wenn sie in einer eigenen Arbeit stecken, in der Nichtbeachtung solcher Mahnungen das Menschenmögliche. Thatsache ist auch, daß die Honorare für gewissenhafte Besprechungen nicht im Verhältnis zu der Arbeit stehen, die sie zu verursachen pflegen, und wohl auch kaum stehen können; deshalb ist der Eifer von Anfang an nicht groß, wenn nicht das eigene Interesse die Triebfeder abgiebt. Man muß ferner im Auge behalten, daß Zeitungsverleger sowohl, wie Redaktionen, bei größeren politischen Organen wenigstens, von denen allein ich hier spreche, im Gegensatz zu einer oft ausgesprochenen Meinung keinen Vorteil von der Besprechung von Büchern in ihrer Zeitung haben, denn sie behalten die Exemplare nicht und haben für die Besprechungen noch Raum und Honorar zu opfern. Wenn wir aber von bedeutenden, aufsehenerregenden Veröffentlichungen absehen, so wird vom Lesepublikum in den wenigsten Fällen eine fehlende Besprechung vermißt. Man möge deshalb nicht gleich den Stab über einen Zeitungsverleger brechen, wenn er einen Verleger, für dessen Buch eine günstige Besprechung vorliegt, auch zur Insertion zu veranlassen sucht, denn der Inseraten teil ist seine Einnahmequelle, während der redaktionelle Teil ihm seine Ausgaben verursacht. So lange diese Aufforderung nicht in ein an Erpressung grenzendes Entweder — Oder ausklingt, kann dagegen von verständiger Seite ein gerechter Vorwurf wohl nicht erhoben werden. Bei den meisten Zeitungen war der Verleger bisher voll ständig auf das Wohlwollen der Redaktionen angewiesen. Die Frage der Verpflichtung der Veröffentlichung einer Rezension über ein eingesandtes Werk, so oft sie auch aufgeworfen worden ist, beantwortet sich von selbst. Gegenüber den Verlegern, die ihre Bücher unverlangt an die Zeitungen schicken, haben diese keine andere Verpflichtung als die Empfänger unverlangter Ansichtssendungen. Eine gesetzlich zu erzwingende Verpflichtung zur Beprechung besteht selbstverständlich keineswegs, ebensowenig eine solche zur Rücksendung. Das einzige, wozu die Redaktion verpflichtet ist, besteht darin, daß sie sich einer absichtlichen Vernichtung oder Beschädigung zu enthalten hat. Nicht ver antwortlich ist sie z. B. auch bei Diebstahl des Exemplars. Da das neue Bürgerliche Gesetzbuch besondere Bestimmungen über solche Fälle nicht trifft, so hat es auch nach Inkrafttreten desselben bei diesen implioits angenommenen allgemeinen Rechtsgrundsätzen sein Bewenden. Diesen Zustand zu ändern sind schon verschiedene Vor schläge gemacht und ausgeführt worden. Die Verleger ließen Doppelkarten drucken, um die Redaktionen zu veranlassen, die Werke zur Besprechung zu verlangen, womit diese dann selbst verständlich eine Verpflichtung zur Rezension übernehmen. Bald nachdem dieser Vorschlag, wenn ich nicht irre im Börsen blatt, gemacht worden war, liefen recht viele solcher Zettel bei den Redaktionen ein. Sie müssen aber wohl nicht zu dem erwarteten Ergebnis geführt haben, denn heute kommen sie nur noch ganz vereinzelt. Thatsächlich suchen die Redaktionen, wenn ihnen die Wahl gelassen wird, mit Rezensionsexemplaren überschüttet zu werden oder nicht, den Segen durch Nichtaus füllung aller derjenigen Zettel von sich abzuhalten, die nicht hervorragende Werke anzeigen. Der Verleger hat aber mehr Aussicht, seine Werke be sprochen zu sehen, wenn er unverlangt versendet, da er der Redaktion dann aufgiebt, mit einer Thatsache zu rechnen, ungünstigenfalls aber wenigstens eine Ankündigung in der schon erwähnten Liste der Einsendungen erhält. Wo eine solche nicht geführt wird, ist freilich kaum zu raten, unverlangt zu versenden. Andere Verleger haben die Angelegenheit in der Weise zu regeln gesucht, daß sie ihre teureren Verlagswerke den Redaktionen zu einem billigeren Preis, meist mit 50 Pro zent, anboten, wobei sie aber eine Besprechung zur Bedingung machten. Meiner Erinnerung nach hat das Bibliographische Institut diesen Modus zum erstenmale angewandt; aber auch hier dürfte der Erfolg ausgeblieben sein; thatsächlich ist wenig stens dieser Brauch in letzter Zeit nicht mehr ausgeübt worden. Dagegen hat sich in neuester Zeit eine andere Gepflogen heit bei mehreren Verlegern eingebürgert. Sie fakturieren ihre Rezensionsexemplare unter Berechnung und versehen die
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