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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.04.1897
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- Erscheinungsdatum
- 17.04.1897
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- Deutsch
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88, 17. April 1897. Nichtamtlicher Teil. 2891 der Eltern und Schüler beleuchtet und die Beachtung der Schul bücherverleger, wenn auch nur zum Zwecke der Abwehr, verdient. Sie lautet: -Der von Ihrer Zeitung kürzlich im Auszuge mitgeteilte neueste Erlaß des Kultusministers über die Zulassung von Büchern zum Unterrichtsgebrauch wird sicher von Nutzen sein, aber — den Nagel auf den Kopf trifft er noch lange nicht. Wir leiden an einer Ueber- produktion von Schulbüchern, deren Vorteile nur einseitig dem Verleger, vielleicht auch noch dem strebsamen Verfasser zu gute kommen, deren Nachteile aber ausschließlich die Eltern und nicht zum mindesten die Schüler selbst zu tragen haben, die einen mit ihrem Geldbeutel, die letzteren in der Stetigkeit ihrer Ausbildung. Ich spreche aus Erfahrung. Von uns vier Brüdern besuchten infolge mehrfacher Versetzungen unseres Vaters der eine vier, die anderen drei je zwei Gymnasien. Der Anfang unserer Schulzeit fiel in jene Zeit, wo fast in ganz Preußen für das Lateinische nur ein Zumpt, für das Griechische nur ein Buttmann, für beide Sprachen nur die Wörterbücher von Scheller und Pape, für das Französische nur ein Thibaut, für Geschichte, Geographie und Mathematik nur je ein Lehrbuch in Gebrauch war. Da war die Beschaffung leicht; denn die Bücher vererbten sich von einem zum andern oder dienten der gemeinschaftlichen Benutzung. Dieser patriarchalische Zustand begann am Ende der vierziger und Anfang der fünfziger Jahre seinen Abschluß zu finden. Die Einführung zahlloser neuer Schulbücher auf allen Gebieten der Lehrzweige beschwerte nicht nur den Lehrer und Schüler, sondern artete auch in eine schwere, für manche fast unerschwingliche Belastung der Eltern aus. Als der jüngste meiner Brüder seine Gymnasialausbildung beendet hatte, fanden sich, obgleich im Laufe der Jahre schon ein ganz erheblicher Bücherbestand zum Antiquar gewandert war, noch zwei große Kisten von Schulbüchern auf der Bodenkammer vor, die sämtlich, wenigstens für uns, wert los geworden waren. Wenn man sich auch gern damit trösten möchte, daß sie alle ihren Zweck erfüllt und so zu sagen aufs Lehrgeld zu schlagen seien, so waren sie doch mit unver hältnismäßig schweren Opfern angeschafft worden. Mehr als ein Menschenalter ist seitdem verflossen, und ich habe einen Sohn, der infolge meiner vielen Versetzungen sogar sieben Gymnasien, und zwar in den entgegengesetztesten Teilen des Reiches, zu besuchen gezwungen war. Ich will Sie mit Aufzählung der damit verknüpft gewesenen materiellen Aufwendungen mit ihrem metallischen Nach geschmack verschonen, denn sie haben unberufen ihre guten Früchte getragen. Aber Eines darf ich, vielleicht zu späterer Berück sichtigung der hohen Schulbehörden, nicht verschweigen. Wie hoch schätzt wohl der Herr Kultusminister, wenn er Bücher auf Bücher genehmigt, die nicht nur für jede Anstalt, sondern auch für jede Klasse innerhalb einer solchen dem Wechsel unterworfen sind, die Leistungsfähigkeit des seiner obersten Leitung anvertrauten Schülermaterials? Er fordert geradezu Ungewöhnliches; denn wenn es schon für den gereiften Mann seine Schwierigkeit hat, sich in rascher Aufeinanderfolge mit immer wieder fremden Ver hältnissen vertraut zu machen, so muß man es einem Knaben von zehn bis achtzehn Jahren, der in dieser kurzen Spanne Zeit seiner Entwickelung seine ganze Umgebung, Stadt, Bevölkerung, Gym nasium, Lehrer und Schulbücher zu wechseln hat, zehnfach so hoch anrechnen. Nur dann, wenn es einmal gelingen sollte, den Schul besuch so einheitlich einzusühren, wie dies in unfern Kadettenhäusern durch das ganze Reich der Fall ist, werden die Eltern sich als ent lastet betrachten, und die Schüler ohne die gerügten Schwierig keiten den Weg ihrer Schulausbildung zurücklegen können <> Urheberrechtsschutz in den Vereinigten Staaten von N.-A. — Am 6. Januar 1897 wurde in Washington ein neues Gesetz erlassen, das die Rechte der dramatischen und musikalischen Autoren der Vereinigten Staaten wirksamer schützen soll, als es bisher der Fall war. Musikalische Werke waren bisher in den Ver einigten Staaten gegen unberechtigte Aufführung überhaupt nicht geschützt und dramatische nur durch das Mittel der Entschädigungs klage. Dies hatte zur Folge, daß in gewissen Teilen, besonders in Chicago, eine ganze Industrie entstand, die sich gewerbsmäßig mit der Aufführung fremder Werke befaßte, ohne die Genehmigung der Autoren einzuholen. Da diese Aufführungen von kleinen Truppen oder Wanderschmieren unternommen wurden, so war die Civilklage in der Regel aussichtslos. Um diesem Mangel abzuhelfen, brachte Amos I. Cummings am 17. Dezember 1895 im Abgeordnetenhaus und Hile im Senat eine Bill ein, zur Abänderung des Art. 4966 der Revidierten Sta tuten. Nach lebhaften Erörterungen wurde schließlich das Gesetz angenommen, das 1. die musikalischen Werke hinsichtlich des Aufführungsrechts den dramatischen Werken gleichstellt, 2. die unberechtigte Aufführung eines dramatischen oder musi kalischen Werkes als strafbares Vergehen hinstellt, 3. und schließlich die Möglichkeit der Erlassung von Jnjunctions durch die Bezirksgerichte (errouit Oorwt-s) vorsieht, die auch in anderen Bezirken als vollziehbar erklärt werden können. Ein Amendement Hulik's, das bezweckte, Wohlthätigkeitsvor- stellungen von den Strafbestimmungen auszunehmen, wurde ver. worsen. Ebenso ein Amendement Lacey's, wonach der Druck, die Veröffentlichung und der Verkauf dramatischer und musikalischer Werke einen genügenden Beweis für die Zustimmung des Autors für öffentliche Aufführung bilden sollte. (Osterrieth, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, 1897 Heft 3.) Neue Bücher, Kataloge re. für Buchhändler. Ansprachen und Tischreden humoristisch und ernst für alle Ge legenheiten in Prosa sowie Trinksprüche und Prologe in Versen. Verlag der Theaterbuchhandlung Eduard Bloch in Berlin. (Katalog Nr. 116.) kl. 8°. 16 S. Liläiotbsea, polovieL-siaviea. Oatalogus ä'ouvre,gss avoisus st woäeruss sur 1'üistoirs st In littscaturs äs» pe-xs s1e.vss. Tintig.- HateloA dir. 124 von äosspb äolowivL in Losen. 8". 136 8. 4030 Nrn. ^.uswabl wertvoller IVsrlrs kür Lainilisn-, 8obnl- unä Volirs- Libliotdslrso. ^.ntiq.-Ls-tnlog dir. 525 äsr Otto'eobsn Lnob- bnnälnng (lob. Nütesl) in Lrkurt. 81 66 8. 2240 dirn. Nbsologias klovitatss. Libliogrs-xbis unä Unnäseban nnk äsnr 6ebists äsr svenAsiisolisn Ntisoiogis unä verwandter IVisssns- qsdists. II. äalirgang. dlo. 4. (^.xrii 1897.) 8". 8. 65—88. Usixrig, Lsrnbarä Riobtsr's Luobbanälung. äädrliob 1 ^ 60 -Z. Festlicder beim Fest-Kommers der Berliner Buchhändler am 22. März 1897. gr. 4°. 4 S. mit Titelbild. Druck von Ju lius Sittenfeld in Berlin. klninismatisobs tlorrssponäsne dir. 161/63 brsg. von H.. IVs^l in Lsrlin. 15. äabrgang 1897. äanuar — dläre. 81 8. 1—32. 1124 dirn. Pensionsanstalt deutscher Journalisten und Schrift steller A. V. — Einem von der Pcnsionsanstalt deutscher Jour nalisten und Schriftsteller versandten, (uns leider nicht zugekomme nen) Auszuge aus ihrem demnächst auszugebenden Jahresbericht für 1896 entnimmt das Leipziger Tageblatt folgende Angaben: Die Pensionsanstalt zählte Ende Dezember 1896 501 ordentliche und 97 unterstützende, im ganzen also 598 Mitglieder, die sich aus 14 Octsverbände verteilten. Die Prämieneinnahmen des Jahres 1896 betrugen 49 412 ^ 90 H, die Zinsen 7584 ^ 49 und die außerordentlichen Einnahmen 14 077^67 H. Die verschiedenenFonds sind nach Ausweis der Bilanz folgendermaßen dotiert: Leib rentenfonds mir 162842 47 Jnvalidenrentensonds 35495 .<6 95 -H, Reservefonds 18816^79 -ß, außerordentlicher Reservefonds 6015 ^ und Zuschußfonds 34 542 ^ 68 Das Gesamtvermögen der Anstalt bezifferte sich Ende Dezember 1896 auf 269 977 ^ 66 -Z. (Dieser Vermögensstand hat in der Zeit vom 1. Januar 1897 bis Anfang April eine weitere Vermehrung erfahren und zwar um 27 000 ^ Prämien - und 5000 ^ außerordent liche Einnahmen, so daß das Vermögen Anfang April rund 300000 ^ beträgt.) Ein sehr erfreuliches Verhältnis weisen die Außenstände auf, indem diese nur 6 Prozent der Jahresprämien betragen. Sie rühren außerdem aus den letzten Monaten her und sind inzwischen zum größten Teile bereits cingegangen. Ein nicht minder günstiges Verhältnis ist das der Reserve- bezw. der freien Fonds, die mit 64374 47 -Z den versicherungstechnischen Verpflich tungen der Anstalt von 198338 ^ 42 s) gegenüberstehen. Der Bericht bringt ferner ein eingehendes Gutachten des Versicherungstcchnikers vr. M. Wolf in Leipzig, das wiederholt betont, daß die Anstalt auf sicheren Grundlagen ruhe und allen versicherungstechnischen Ansprüchen genüge. Diesem Gutachten ist noch als interessantes Faktum zu entnehmen, daß die versicherte Rentensumme aller Mit glieder der Anstalt Ende 1896 171273 ^02 ergab. Der Bericht weist ferner auf die Vorteile der Rentenversicherung hin und schließt mit einem warmen Anruf an die Kollegen und die deutschen Ver leger, in dem der Hoffnung Ausdruck gegeben wird, daß die An stalt in allen beteiligten Kreisen die Unterstützung finden möge, auf die sie als ein den Humanitären Interessen der deutschen Journa listen und Schriftsteller gewidmetes Unternehmen berechtigten An spruch erheben kann. Das Bureau der Pensionsanstalt befindet sich in München, Max-Josephstraße 1/0. Das Vermächtnis Alfred Nobels. — Die von dem ver storbenen Erfinder Alfred Nobel bestimmten Testaments-Voll strecker Sohlmann und Liljeqvist haben jetzt den verschiedenen wissenschaftlichen Instituten und dem schwedischen Storthing, die Nobel mit der Verteilung der fünf jährlichen Preise von je 200000 Kronen betraut hat, beglaubigte Abschriften des Testa- 388«
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