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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.06.1865
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 21.06.1865
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- Deutsch
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Daß Hr. Hanfstacngl auch als Bayer den Schutz des H. 29. in Anspruch nehmen kann, hat er Hcn. Kaiser bereits selbst in diesem Blatte gesagt. Wenn aber der letztgenannte geschätzte Herr die Hanfstaengl'schen Photographien mit denen nach Kaulbach's „Goethe'schen Frauengestalten" hinsichtlich ihrer Schutzberechki- gung auf eine Stufe stellt, so begeht er einen Jrrthum. Die Kaulbach'schen Zeichnungen sind schutzgenießendeOriginale, ^ die Bilder in der Dresdner Gallcrie sind es aber nicht — das ist ^ der Unterschied. Der §. 29. bestimmt ausdrücklich, daß nur solche Eopien eines schutzlosen Kunstwerkes Schutz gegen mechanische Verviel fältigung genießen sollen, die durch ein K u n stv e r fa h re n her- gestellt wurden. Daraus geht hervor, daß s) Vervielfältigungen solcher Eopien eines schutzlosen Kunstwerkes, die nicht auf mechanischem Wege hergestellt werden, erlaubt sind, b) Eopien eines schütz l o se n Kunstwerkes , welche n i ch ^ einem K unstverfahren ihre Entstehung verdanken, auch keinen Schutz genießen. Die Hanfstaengl'schen Lithographien nach Gemälden der Dresdner Gallerie würden von preußischen Gerichten unzweifel haft für die Productc eines K u n st v e r fa h re n s erklärt werden und darum den Schutz des §. 29. beanspruchen können. Die Hanfstaengl'schen Photographien sind aber dieses Schutzes nicht theilhaftig, weil schon durch verschiedene Ncchtssprüche festgestellt wurde, daß das Photographiren als K u n st v ec fa h r e n nicht gelten könne. Zwar sind diese Photographien nach den Lithographien ge fertigt. Dies ist aber einerseits von der Firma Hanfstacnql nie betont worden, die Photographien wurden vielmehr einfach öffent lich als Eopien von Bildern der Dresdner Gallerie ausgebolen, anderseits lag es keineswegs in der Absicht des Gesetzgebers, und kein preußisches Gericht wird sich dazu herbcilasscn, mecha nisch vervielfältigte Eopien von Kunstwerken, die freies Eigen- thum der Nation geworden sind, auf solchem Umwege vor berech tigter Concurrenz zu schützen und ihren Vertrieb zu monopolisiren. Das ist die Sachlage. Wie man sieht, ist Hr. Kaiser mit seiner „Aufklärung" nicht sehr glücklich gewesen. Jedenfalls hat derselbe Veranlassung zu vorstehender Auseinandersetzung gegeben, denn cs kann mir nicht erfreulich sein, die Verworren heit, welche nach Hrn. Kaiser's Meinung in Fragen des geistigen Eigenthums in unfern Köpfen herrschen soll, durch seine „Auf klärung" noch vermehrt zu sehen. ?rolrus. Miscellcn. Leipzig, 19. Juni. In der Hasselb erg- Ger o ld'schen Angelegenheit geht uns folgende Notiz zu: Hr. Haessel, welcher als Eommissionär des Hrn. Gcröld aus Gefälligkeit seine Firma auf die Wiener Übersetzung von dem „Leben Julius Eaesar's" hat drucken lasten, ließ die Hastelberg'sche Uebersehung in Leipzig mit Beschlag belegen. Ungeachtet geschehener Verweisung auf die bestehenden Vertrage und die Ausführungs-Verordnungen, woraus die Ungesetzlichkeit des provisorischen Verbotes und der Beschlagnahme hervorgeht, hielt der Stadtrath zu Leipzig seine Verfügung aufrecht. Deshalb mußte gegen dieselbe Necurs er griffen werden. Die königliche Kreisdirection zu Leipzig hat denn auch auf Grund von Punkt 6. der Ausführungs-Verordnung vom 6. Juni 1856 zum sächsisch-französischen Vertrage das Verbot und d i e B e s ch l ag n a h mc d u r ch Ve r o r d n u n g v om 17. M a i aufgehoben. Daß die Aufhebung noch nicht erfolgt »st, hat seinen Grund nur darin, daß Hr. Haessel gegen dieseVerordnung Necurs eingelegt hat, was ihm frcistand. aber schwerlich helfen wird, denn der Wortlaut der Bestimmungen ist zu klar (vergl. den Briefwechsel in Nr. 26 d. Vörsenbl.). — Wie wir erfahren haben, wird der H a n d e l s v e r t r a g zwischen dem Zoll verein und der Schweiz sich darauf beschränken, die Ge neigtheit eines literarischen Vertrages mit denjenigen Eantonen, welche Gegenseitigkeit beschaffen, zum Ausdruck zu bringen. Bescheidene Anfrage: Was ist aus den „Mitthei lungen für den deutschen Sortiments-Buchhandel" geworden? Die letzte Nummer — vom 10. Mai 1865 — schloß mit dem geistreichen Vorschläge des Eollcgen Maier, statt der Vü- chertitel nur Nummern zu verlangen. Schließt damit der schöne Verein der deutschen Sortiments-Buckhändler sein Da sein ab? Warum hören wir hier nichts von der Verhandlung der zweiten Hauptversammlung des Vereins vom 13. Mai in Leip zig? In dieser Weise darf doch kein Verein, der so gewaltig in die Posaune gestoßen, vom Schauplatze abtrelen, — in dieser Weise eine Zeitschrift, die so bedeutende Dinge als ihre Ziele pro- clamirte, nicht, so zu sagen, im Sande verlaufen! Welcher Hohn auf die Devise der „Mittheilunger?' : „Einigkeit macht stark" ! — Sortimentshändler! verlangen wir Rechenschaft! In den Tagen vom 25., 26. und 27. Juli d. I. wird in El bing die V. preuß. P r o v i n z i a l - L c h r e r - V e r sa m m l u n g > (von 5 — 600 Lehrern) stallsinden, womit eine Ausstellung von Lehrmitteln und S ch u l u te n si li c n, wie sclchc für die Volksschule geeignet sind, verbunden werden soll. DieEinsendungen dafür sind mit einer Begleitfactur in duplo und mit Angabe der Nettopreise bis spätestens den 10. Juli an Hrn.E.Schlömp (Firma: N e u m a n n - H a r t m a n n'sche Buchhandlung) in El bing zu richten. Alles Nichtabgesetzle soll gleich nach der Aus stellung wieder zurückfolgen. Am 11. d. Mts. hatte in Carlsruhe eine Besprechung einer Anzahl Buchdruckereibesitzer aus Baden, Württemberg, Bayern, Frankfurt, Hesten-Darmstadt und Nassau statt. Ur sache derselben waren einestheils die von den Gehilfen erstrebten höheren Löhne, anderntheils zum Schutz der Gewerbe und deren Besitzer nöthige Vereinbarungen. In der Versammlung wurde die Begründung»;« einer Erhöhung dcrArbeiterpreise, angesichts der vercheuerten Mittel zum Lebensunterhalt, anerkannt und sind auch schon in mehreren der von den Anwesenden vertretenen Städte die Preise erhöht worden, was nun auch in den andern Orten geschieht. Wegen der Wahrung der Interessen der Buch- druckereibcsitzer wurde eine Commission ernannt, welche vorerst einen dahin zielenden Entwurf ausarbeitet. (Mannh.Jrnl.) Wie der französische Moniteur berichtet, ist am 14. Juni mit Hessen-Darmstadr ein Vertrag bezüglich der gcgensci- ! ligen Garantie des Eigenthums an Werken des Geistes und der Kunst unterzeichnet worden. Bitte um Auskunft. — Hr. Fr. Fromm ann in Jena cxpedirtzujedcm Bändchen l.u. 2. von Jacobs u. Döring's latein. Elementarbuch u nv er lan gt einWörtcrverzeichniß,welches apart berechnet ist. Da Diejenigen, welche das 1. u. 2. Bändchen des Elemcntarbuches zusammen kaufen, dasWörterverzeichniß natür lich nur einmal haben wollen, so bleiben dem Sortimenter von den solcherweise oclroyirten Exemplaren eine Anzahl übrig.— Ist Hr. Frommann zur Rücknahme rcsp. Einlösung derselben ver pflichtet oder nicht? W. Opctz in Gotha.
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