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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.06.1865
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1865-06-19
- Erscheinungsdatum
- 19.06.1865
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18650619
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76, 19. Juni. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 1331 JeandcMauricnne,Ehambery, Nizza, Marseiile, Bayonne, St. Nazaire, Havre, Lille, Valenciennes, Ehionville und Bastia. 2) Bücher in anderer als französischer Sprache bei den näm lichen Zollämtern und außerdem noch in Saargemünd, Sr. Louis, Vcrrieres de Jour, Perpignan (über Le PerlhuS), Le Perthus, Behoble, Bordeaux, Nantes, St. Malo, Cacn, Rouen, Dieppe, Boulogne, Calais, Dünkirchen, . Tspach und Ajaccio. ES bleibt Vorbehalten, in der Folge noch andere Zollämter dafür zu bestimmen. In Bayern sollen die zur Einfuhr erlaubten Bücher, welche aus Frankreich kommen, über alle Zollämter des Zollvereins zu- gelasfen werden. Art. 15. Für den Fall, daß in dem einen der beiden Länder eine Ver brauchsabgabe auf Papier gelegt werden sollte, ist man überein- gckommcn, daß die aus dem andern Lande eingehenden Bücher, Kupferstiche, Stiche anderer Art und Lithographien von dieser Abgabe »crhältnißmäßig betroffen werden sollen. Auf Bücher soll indessen diese Abgabe cintrelenden Falles nur insoweit Anwendung finden, als dieselben nach Einführung einer solchen Verbrauchsabgabe in dem andern Lande veröffent licht worden sind. Art. 16. Die Bestimmungen der gegenwärtigen Uebereinkunfl sollen in keiner Beziehung das einem jeden der beiden hohen vertragen de» Theile zustehende Recht beeinträchtigen, durch Maßregeln der Gesetzgebung oder inner« Verwaltung den Betrieb, die Dar stellung oder das Feilbieten eines jeden Werkes oder Erzeugnisses, in Betreff dessen die befugte Behörde dies Recht auszuüben ha ben würde, zu gestatten, zu überwachen oder zu untersagen. DicseUebereinkunft soll in keiner Weise das Recht des einen oder des andern der hohen contrahirenden Theile beschränken, die Einfuhr dieser Bücher nach seinen eigenen Staaten zu verbieten, welche nach seinen inner» Gesetzen oder in Gemäßheil seinerVer- abrcdungen mit andern Staaten für Nachdrücke erklärt sind oder erklärt werden. Art. 17. Das Recht des Beitritts zu gegenwärtiger Uebereinkunfl bleibt einem jeden jetzt zum Zollverein gehörenden oder sich später demselben anschließenden Staate Vorbehalten. Dieser Beitritt kann durch den Austausch von Erklärungen zwischen den beitreiendenStaatcn und Frankreich bcwirktwerden. Act. 18. Gegenwärtige Uebereinkunfl soll mit dem 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Sie soll die nämliche Dauer haben, wie die am 2. August 1862 zwischen Frankreich und den gollvereinsstaaten abgeschlosse nen Handels- und Schifffahrtsverträge. Art. 19. Gegenwärtige Uebereinkunfl soll ratificirt und die Ratifika tionsurkunden sollen zu Paris innerhalb vier Wochen ausge wechselt werden. Dessen zur Urkunde haben die beiderseitigen Bevollmächtig ten dieselbe unterzeichnet und ihre Siegel beigedrückt. So geschehen zu Paris, den 24. März 1865. (I-, 8.) (gcz.) Baron von Wendland. (I.. 8.) (gez.) Drouyn de Lhuys. Bekanntmachung des Vorstandes des Unterstützungs-Vereins hilfsbedürftiger Buch händler und BuchhandlungS-Gehilfen. Der Unterzeichnete Vorstand ist zu der nachfolgenden Ver öffentlichung genithigt. Die Ansprüche, welche an den Unterstützungs-Verein ge macht werden, haben sich seit Jahr und Tag so gesteigert, daß die Mittel des Vereins für das laufende Jahr 1865 vollständig er schöpft sind, und der Vorstand bereits in der Lage ist: neue Anträge um Unterstützung von Mitgliedern des Ver eins auf das Allerminbeste zu beschränken. Der Vorstand muß daher, conform der in §. 6. des Vereins- statuteS ausgesprochenen Bestimmung: „Im Allgemeinen können auch Nichlmitglicder des Vereins oder deren Wittwen, Waisen und Hinterbliebene unter stützt werden; es haben aber Mitglieder und deren Hinterbliebene den Vorzug vor Nichtmitglie dern und deren Hinterbliebenen" fortan alle ihmvonNichtmikgliedern des Vereins zu gesandten Gesuche um Unterstützung ohne Weiteres zurücklegen und kann über dieselben erst nach Ablauf des Jahres je nach den dann noch vorhandenen Geldmitteln des Vereins be schließen, wobei wir nicht unterlassen dürfen zu bemerken: daß, soweit gegenwärtig die Einnahmen und Ausgaben des Vereins für das laufende Jahr sich übersehe» lassen, solche die Dar reichung einer Unterstützung an Nichtmitglieder nicht zu lassen dürften. Der Vorstand wird mit allen, nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an ihn gelangenden Untcrstützungs - Gesuchen von Nich tmitgliedern des Vereins hiernach verfahren und wollen die Letzteren demgemäß die Erledigung ihrer Gesuche erst nach Ablauf des laufenden Jahres erwarten. Berlin, den 20. März 1865. Oer Vorstand des Unterstützungs-Vereins deutscher Änchhündler und Äuchtzandlnugs-Getzitfen. G. W. F. Müller. Julius Springer. George Winckelmann. R. Gaertner. B. Brigl. Erschienene Neuigkeiten des Lentschcn Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) Angekommen in Leipzig am 15. u. 16. Juni 1865. 4767.Bavaria. Landes- u- Volkskunde des Kdnigr. Bauern bearb. v. e. Kreise baner. Gelehrter. 3. Bd. Oberfranken, Mittelfranken. 1. 4'(>8 4769. Wittenhagen, H., u. W. Biesenthal, die nordische Biene. Eine Anleitg. zur rationellen Bienenzucht f.Jedccmann. gr.8. JnComm. Geh. * 12H 4770. Ackermann, I., Trost der armen Seelen. Belehrungen u. Bei spiele üb. den Zustand der Seelen im Fegfeuer. Nr. l. Min.-Ausg. 22. Aufl. 10 Geh. Nr.2. Ausg. in mittleremDrurk.23. Aust, gr. 10. Geh. Nr. 3. Ausg. in größerem Druck, gr. 16. Geh. 8'/2 N/ 4771. Andachten, tägliche, auf alle Zeiten u- Feste d. ganzen Jahres, in e. Handbüchlein gesammelt nebst Reimgebetlein zum Auswendiglernen f. alle Lage. 57. Aust. 32. Geh. U/2 184
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