1066 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 58, 13. Mai. aufzunehmen, welches den Inhalt des Wahlzettels für den Gebrauch sichert und eine bleibende Uebersicht desselben gewährt. Endlich, daß in den beiden ersten Rubriken des Wahlzettcls Wiederholungen von Anzeigen zuletzt stehen und im Repertorium mit einem * bezeichnet werden. Die Wahlzettel werden, wie bisher, beim Eintritt in den Börsensaal abgegeben und das Ergebniß der Wahlen dem nächst durch Anschlag an der Börsentafel und Abdruck im Börsenblatts bekannt gemacht. Diejenigen Mitglieder, welche nicht nach Leipzig kommen, aber wünschen, daß ihre Geschäftsführer ihr Stimmrecht aus üben, werden ersucht, dieselben mit einer ausdrücklich zu diesem Behufe und in ihrem eigenen Namen, nicht dem der Firma ausgestellten Vollmacht zu versehen. Indem wir alle Mitglieder zur Betheiligung einladcn, verweisen wir zugleich auf die für alle hier anwesenden, bei der Hauptversammlung nicht erscheinenden Börscnmitgliedcr eingeführte Convcntionalstrafc. Stuttgart, Bonn und Leipzig, den 31. März 1885. Der Vorstand des Sörscnvereins der Deutschen Suchhändler. Carl Hoffman». Gustav Marcus. Carl Fr. Fleischer. Bekanntmachun g. Hiermit wird in Erinnerung gebracht, daß bei den Meßzahlungen nur klingend Courant oder königl. sächsische und königl. preußische Caffenanweisungen, auch Note» der Leipziger Bank, sowie Banknote» von zehn Thalcr» und darüber derjenige» Geldinstitute, welche Einlösungsstellcn in Leipzig errichtet haben, zulässig sind. Die erwähnten Geldinstitute sind: 1) die Weimarische Bank, 2) die Privatbank zu Gotha, 3) die Geraer Bank. Anderweitiges Papiergeld in Zahlung anzunehmen ist Niemand verpflichtet. Leipzig, den 12. Mai 1885. Der Vorstand des Sörsenvcrrins der Deutschen Suchhändter. Carl Hoffmann. Jos. Rütten. Carl Fr. Fleischer. Bekanntmachung. Um bei den Abrechnungen die gehörige Ordnung wahrzunehmen, machen wir wiederholt bekannt, daß jeder im Auftrag einer Firma auf der Börse abrechnende Geschäftsführer oder Gehilfe verpflichtet ist, Demjenigen, der ihm Zahlungen zu leisten hat, auf Verlangen seine Vollmacht vorzuzeigen. Leipzig, den 12. Mai 1865. Der Vorstand -cs Sörscnvrreins der Deutschen Suchhändler. Carl Hoffmann. Jos. Rütten. Carl Fr. Fleischer. Bekanntmachung. Wir machen besonders darauf aufmerksam, daß (nach Statut §. 4. Nr. 4) nur Börsenmitzlieder Geschäfte auf unserer Börse besorgen dürfen. Leipzig, den 12. Mai 1865. Der Vorstand -cs Sörsenvereins der Deutschen Suchhändter. Carl Hoffmann. Jos. Rütten. Carl Fr. Fleischer. Nichtamtlicher Th eil. Ein alter Wunsch in neuem Gewände. § zehn Jahren, vielleicht noch öfter, wiederholt worden. immer aber 6uttL cavst. lapiöem rc. gescheitert an der Macht des Herkommens. Diese Macht ist nun Vor nahezu dreißig Jahren ist der Antrag auf die Nicht- im Laufe der Zeit hinsichtlich anderer mit dieser Frage in genauem, abhaltung unserer Generalversammlung am Sonntag oder wenn man so sagen will, rechtfertigendem Zusammenbang wahrend des Gottesdienstes gestellt, vor zwanzig und vor stehenden Punkten vor einer andern Macht geschwunden. Man