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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.04.1865
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.04.1865
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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49. 26. April. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 917 legers ohne diese Schutzmittel eemiktirt, und daß dadurch die schöne Ausstattung nicht eonservirt wird, dürfte selbstverständ lich sein. 3> DaS Personal der Sortimenter versteht in der Regel die Bücher nicht entsprechend einzupacken; dadurch leiden dieselben außerordentlich, und was Schmutz und Staub noch gelassen, das richtet die fahrlässige Verpackung vollend« zu Grunde. 4) Viele Handlungen haben die Gewohnheit, in jedes ge bundene Buch und auf jede Broschüre ihre Firma-Etiquettes zu kleben; die Broschüren müssen in Folge dessen neue Umschläge und die Einbände mindestens neues Vorsatzpapier erhalten, was ganz erhebliche Kosten verursacht. Eine Handlung z. B. rcmit- tirke allein 250 Artikel in solcher Verfassung! Durch diese traurigen Nachlässigkeiten tc. erleidet der Ver leger natürlich großen Nachtheil, einmal schon durch die vielen Reparaturen und dann noch mehr, daß die Bücher ihre stiefmüt terliche Behandlung trotz der Reparatur auf der Stirn behalten und in Folge dessen bei späterer Versendung keine Abnehmer finden. Die Sortimenter machen häufig bei Bestellung elegan ter Artikel zur Bedingung, daß nur neue frische Einbände ge sandt werden sollen; aber woher nehmen, wenn die Bücher gleich durch die erste Versendung unbrauchbar zurückkehren! Bei der jetzigen Behandlung deS fremden Eigenthums im Buchhandel finden wir es ganz angemessen, wenn alles, was in Kommission verlangt ist, nur mit 25 sh Rabatt geliefert wird, und wir sind der Ueberzeugung, daß alle Sortimenter dieses als geboten ansehen würden, wenn sie die Remittenden einer größe ren Verlagshandlung in Augenschein zu nehmen Gelegenheit suchten. Der Sortimenterverein sollte daher entsprechende Bestim mungen auch in dieser Richtung in seine Statuten aufnehmen, namentlich sollte er seinen Mitgliedern die Verpflichtung aufer legen, daß sie beschädigte Artikel nicht remittiren dürfen, son dern behalten müssen. Durch diese Bestimmung könnte man ches besser werden; die Sortimenter würden größere Achtsamkeit auf den Schutz der Bücher verwenden, weil ihnen die Beschädi gungen zur Last fielen, und die Verleger hätten dann keine so wesentlichen Verluste durch Reparaturen :c. und kämen dadurch eher in die Lage, dem Sortimenter in seinen Bestrebungen enl- gegenzukommen. Miscellcn. Leipzig, 25. April. Wir haben über den hiesigen Buch- dr u ckerc o nflic t seit der erfolgten Arbeitseinstellung vor nun mehr drei Wochen nicht mehr berichtet, weil wir der festen Hoff nung lebten, in aller Kürze wieder die friedliche Beilegung des selben melden zu können. Wie jedoch diese Angelegenheit gegen wärtig steht, scheint dies leider in weitere Ferne gerückt als je. Die Verhandlungen nämlich, die unterdessen durch die dankens- werthe Vermittlung des Hrn. Baron v. Tauchnitz unter der Obmannschaft des Hrn. Geh.RathS v. Wächter zwischen den beiden Parteien staktfanden und worin die Prinzipale eine Aufbesserung der bisherigen Löhne a»f27, resp. 28Pfennige zugcstanden haben, sind jetzt vollständig gescheitert, indem die Gehilfen auf ihrer ur sprünglichen Forderung von 30 Pf. beharren, und anderseits die Prinzipale entschlossen sind, ein weiteres Zugeständnis nicht zu machen. So ist der jetzige Stand dieser beklagenswerthen An gelegenheit und darnach für die so empfindlichen Störungen in dem Gange der hiesigen Buchdruckercien leider noch immer kein Ende abzusehen. Rechtsfrage. — Zu den bekannten Ploctz'schen Lehr büchern ist jetzt ein Schlüssel erschienen, der die französische Uebersetzung der in beiden Theilen enthaltenen Aufgaben enthält. Wenn, was wohl anzunehmen, die Herausgabe ohne Wissen und Willen des Autors und Verlegers geschehen ist, so wäre es inte ressant, von praktischen Juristen zu erfahren, ob cs, da das Ge setz, soviel wir wissen, einen solchen Fall nicht vorgesehen hat, Hrn. F. A. Herbig möglich wäre, gegen den Verleger des Schlüs sels, wenn in Folge davon diePloetz'schen Lehrbücher in manchen Schulen abgeschafft werden, eine Entschädigungsklage zu erheben und mit derselben durchzudringen. >V. Mit Bezug auf die Hanfstaengl'sche Erklärung in Betreff seiner Photographien der Dresdener Gemäldegalerie wird in Nr. 41 des Börsenblattes die Behauptung aufgestellt, daß die Lithographien gegen Nachbildung geschützt seien, die Photographien jedoch eines solchen Schutzes entbehrten. So selbstverständlich die erste Behauptung ist, so irrig ist die zweite. Eine Original- pholographie, z. B. Aufnahme einer Landschaft, ist allerdings, weil die Gesetze Photographie nicht als Kunst gelten lassen, ge gen Nachbildung nicht geschützt; die rechtmäßige photographische Wiedergabe eines gesetzlich geschützten Kunstwerks jedoch ist ebenso wie jede andere rechtmäßige mechanische Vervielfältigung (Lithographie, Kupferstich >c.) durch das Gesetz geschützt, voraus gesetzt natürlich, daß die nöthigenFormalitäten erfüllt sind. W. Das eben ausgegebeneAprilheft derNeuenBerlinerSchach- zeitung bringt ein Verzeichniß der seit dem großen Schachturnier zu London vomJahre 1851 erschiene nen deutschen Schachwerke; dasselbe umfaßt die bedeu tende Anzahl von 74 solcher Erscheinungen seit 14 Jahren. Aus Paris. In der letzten Generalversammlung des hie sigen Buchhändlervereins beantragte der gegenwärtige Vor sitzende des Vereins, Hr. Breton, die Errichtung einer Lehran stalt für Buchhandlungslehrling f und berief sich dabei ausdrücklich auf die gedeihliche Wirksamkeit der Leipziger Lehr anstalt, deren Einrichtungen auch der näheren Ausführung des genannten Antrages sichtlich zu Grunde liegen. iVeuer Anseiger /ür öröüograpäre unci öiöüotüeliolr-ensoüaft. Hör- ausgeg. von vr. 1. Lstrkoiät. Iskrg. 1865. Holt 4. Inh.: 2ur litloralur über Lrioäriok V. <1. Iroook. — vis litts- ratur äor 8ckIvs»ig-IIolslvin'scdsn krsgv.— lickt- u. 8od»t- tonbiläsr ous äsm kuehhsnllsl. — litksrstur u. Uisoollsu. — Verbote. Vom Rath der Stadt Leipzig sind unterm 15. April die bei den Druckschriften: Geschichte Julius Eäsar's von Kaiser Napoleon III. Deutsch von vr. E. A. Zotzmann. I.Band 1. Hälfte. Berlin, Hum- burg st Eo. sowie Ilistoirs cis luios Oössr. I. Lortie. llsrlin, Ilassoldorx. erstere als unrechtmäßige Uebersetzung, diese als widerrechtlicher Nachdruck provisorisch mit Beschlag belegt worden; desgleichen zufolge Antrags der königl. Staatsanwaltschaft am 18. d. Mt«, die Schrift: und zwar sowohl die französischen Ausgaben als die deutsche» Uebersetzungen.
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