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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.03.1894
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.03.1894
- Sprache
- Deutsch
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Berichtes entbinden wird, umsomehr, als derselbe der Natur der Sache nach in viele Einzelheiten eingehen mußte, von denen nicht angenommen werden kann, daß sie alle Mitglieder dieses hohen Hauses interessieren können. Ich werde daher die Ehie haben, mich darauf zu beschränken, in kurzen Worten über die Methode der Arbeiten des Ausschusses Bericht zu erstatten und in großen Zügen anzudeuten, was der Erfolg dieser Arbeit gewesen ist. Gleich in der Eröffnungssitzung der gemeinsamen Kommission hat Seine Excellenz, der verehrte Herr Obmann dieser Kommission, der Befriedigung unser aller darüber Worte geliehen, daß es der hohen Regierung gefallen hat, seit vielen Jahren wieder einmal ein großes organisches Gesetz zuerst im Herrenhause einzubringen. Wir haben uns diesem Ausdruck um so freudiger angeschlossen, als wir schon von vorneherein davon durchdrungen waren, daß es eine wichtige, schwierige und dankbare Aufgabe ist, die uns gestellt wurde. In der That kann man ja kaum eine legislative Materie denken, bei der eine so große Fülle verschiedenartigster Interessen sich zusammen flicht. Materielle Interessen wirtschaftlicher Natur einerseits und damit in untrennbarem Zusammenhänge die feinsten und delika testen Interessen höchst persönlicher Natur sind es, die in dem Urheberrecht Zusammentreffen Dazu kommt die Schwierigkeit, welche eine solche Materie dadurch bietet, daß sie sozusagen mit einem Fuße im Civil- rechte, mit dem andern Fuße im Kriminalrechte steht, also die Beherrschung beider Materien voraussetzt und dabei noch einige heikle Punlie sowohl des Civil- als des Strasprozeßrechtes berührt. Endlich aber ist ein Urhebergesetz doch wesentlich anderer Natur — auch von außenher betrachtet — als etwa ein Gesetz über Lokalbahnen, oder eine Grundbuchsnovelle. So wichtig und schwierig diese letztere» auch sein mögen, sind sie doch sozusagen mehr häusliche Gesetze, Gesetze, in denen wir sür unsere österreichischen Bedürfnisse Vorsorgen. Wer aber ein Urheberrecht schaffen will, tritt damit auf die Bühne euro päischer Interessen; denn durch die Natur des Urheberverhält- nisjes, welches international ist, ist es von selbst gegeben, daß sür ein Urheberrecht die ganze geistig produzierende und Geistes- produkie verbreitende Welt, mindestens von Europa, sich inter- essüren muß; und in der That, für das, was wir heute be schließen, interessieren sich vielleicht eben so viele Menschen in Leipzig und Paris wie in Oesterreich selbst. Es ist also eine dankbare, lohnende Ausgabe, welche gleich sam an den Ehrgeiz einer gesetzgebenden Versammlung zu appellieren geeignet ist Wir haben sofort erkannt, daß, wenn man sich nicht ein fach aus die Annahme der Regierungsvorlage im ganzen und im einzelnen beschränken wollte, eine Beratung in der achtzehn- glicdrigcn Kommission unmöglich war; wir haben also eine Subkommission von fünf Mitgliedern gewählt, und diese hat im Lause des Winters 1892/93 in vielen und langwierigen Sitzungen ihrer Aufgabe gerecht zu werden gesucht. Sie hat Sachverständige aus verschiedenen Zweigen der in Anbetracht kommenden Urheberkreise vernommen, sie hat ferner die Regie rungsvertreter in ihrer Mitte gesehen, welche die beteiligten Ministerien abzuorduen sich veranlaßt fanden, und ich ergreife den Anlaß, um diesen Herren den wärmsten Dank der Kom mission auszusprechen sür die außerordentlich hingebende Art und die fruchtbare Weise ihrer Mitwirkung an unseren Arbeiten Es sind die mannigfachen Fragen, die hier in Betracht kommen können, von den höchsten Fragen der Gesetzgebungs philosophie sozusagen bis zu den kleinsten, unscheinbarste», tech nischen Fragen der künstlerischen und gewerblichen Produktion sehr eingehend besprochen worden, und dabei haben uns die ge nannten Herren aus das freundlichste und fruchtbarste unterstützt, so daß denjenigen von uns, die diesen Arbeiten dauernd gefolgt sind, eine freundliche und dankbare Erinnerung davon zurückge blieben ist. Wir haben ferner Petitionen aus verschiedenen beteiligten Kreisen vor uns gehabt. Es sind dies die Petitionen, welche im Berichte, Seite 1, ausführlich angeführt werden; diese be trafen allerdings nirgends das Urheberverhältnis in allen seinen außerordentlich mannigfachen Beziehungen, sondern sie beschränken sich der Natur der Sache und der Urheber dieser Petitionen gemäß vorzugsweise auf den Schutz des Urheberproduktes, und zwar bezogen sie sich hauptsächlich auf die Dauer und Intensität dieses Schutzes. Wir haben diese Petitionen auf das eingehendste und wohl wollendste Punkt für Punkt gewürdigt. Es ist zu jedem Paragraphen der Regierungsvorlage eine Zusammenstellung der diesbezüglichen Desiderien der verschiedenen Petitionen der Kommission vorgelegt worden, und wir haben manche sehr nützliche Winke daraus entnehmen können. Ich freue mich sagen zu können, daß wir in mehreren Fällen die ausgesprochenen Wünsche zu erfüllen in der Lage waren. Daß das nicht immer der Fall war, daß wir nicht all diesen oft recht weitgehenden Wünschen Rechnung tragen konnten, die mitunter von dem Ge danken diktiert schienen, »man muß viel verlangen, um einiges zu erlangen«, das ist freilich einleuchtend, wenn man erwägt, daß alle diese Petitionen entweder direkt oder indirekt aus dem Kreise derjenigen Interessenten stammen, welche aus dem Vertriebe künstlerischer Produkte ihren Lebensberus machen, und daß dieser Kreis von Interessenten immer und überall auf eine möglichste Steigerung des Urheberschutzes hinarbeiten wird und seiner Natur nach hinarbeiten muß. Es liegt aber darin ein gewisses Moment der Einseitigkeit. Die Kommission jedoch mußte sich auf den Standpunkt des Gesetzgebers stellen, dessen Ausgabe es ist, zwischen widerstreitenden Interessen die richtige und billige Linie zu suchen, eine Linie, die nicht immer wie mit dem Lineal gezogen gerade verlaufen kann, die vielmehr oft Schlangenwin dungen machen muß, je nachdem berücksichligungswerte Interessen von der einen oder anderen Seite her eine Ausbiegung erforder lich machen. Wir haben in diesem Falle so recht erkannt, was es be deutet, wenn man in der Litteratur sagt, das Recht habe eine Konipromißnatur, das objektive Recht sei ein Kompromißprodukt. In der That, so ist es. Der Gesetzgeber kann nicht anders, als durch die Normen, die er aufstellt, dauernde Kompromisse zwischen den widerstreitenden Interessen sanktionieren. Wir haben uns also gegenwärtig gehalten, daß es nicht eine Seite allein ist, deren Interessen hier in Betracht kommen, sondern, daß mindestens zwei solcher Seiten vorhanden sind, und wir mußten diesen Standpunkt über den Parteien um so sorgfältiger wahren, als die andere Seite naturgemäß durch Petitionen nicht vertreten sein konnte. Diese andere Seile, hohes Haus, sind die Konsumenten, das große Publikum, welches seine geistige Nahrung vom Ur heber bezieht, jene geistige Nahrung, um deren Besteuerung und Verteuerung es sich bei Urheberschutzvorschriften immer handelt; denn darüber kann wohl kein Zweifel sein, daß in demjenigen Teile des Urheberrechtes, von dem allein ich jetzt rede, welcher ausschlicßende Absatzverhältnisse schafft, eine Besteuerung des Konsumenten vorliegt. Diese Besteuerung ist freilich eine Not wendigkeit, weil sie allein dem Produzenten und dem Verbreiter des Produktes den Lohn ihrer Arbeit sicherstellen kann. Soweit nun in Schutznormen gegangen werden muß, um einen gerechten Lohn der ehrlichen Arbeit des Urhebers sicherzustellen, soweit glauben wir in allen Fällen gegangen zu sein. Ich weiß wohl, daß es eine Strömung in der Litteratur und eine Agitation bezüglich des Urheberrechtes giebt, welche diesen grundsätzlichen Standpunkt der Kommission negiert und aus der Natur und dem Begriffe des Urheberrechtes sehr weit gehende Folgerungen hinsichtlich des Maßes des ihm gebührenden Schutzes zieht. Aber wir sind der Meinung gewesen — und auch ich, obwohl meines Zeichens ein Theoretiker, habe mich
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