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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.08.1889
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.08.1889
- Sprache
- Deutsch
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192, 19. August 1889. Nichtamtlicher Teil. 418Z es in gewissem Sinne eine Verfügung über mein Eigentum nennen, wenn man mir vorschreiben wollte, unter welche» Bedingungen ich meine Ver lagsartikel verwerten dürfe« (Verhandlungen der Weimarischen Konferenz Seite 63.) So denkt ohne Zweifel auch die große Mehrzahl der Ver leger und wenn man, wie ja auch schon leise angedeutet wurde, dieselben durch einen neuen Paragraphen der Börsenvereins- Satzungen etwa zwingen will, sich den Sperrverfügungen des Vorstandes unbedingt zu unterwerfen, so bleibt ihnen nur übrig, aus dem Börsenverein auszutreten, wozu eine An zahl Verleger schon jetzt entschlossen ist, wenn die Zwangsmaß regeln noch eine weitere Ausdehnung erhalten sollten. Will man aber die Verleger willfähriger machen, auch die gegenwärtigen Bestrebungen in der Rabattfrage nach Mög lichkeit zu unterstützen, so verschone man sie vor allen Dingen mit Scherereien, die nur Verbitterung Hervorrufe», ohne irgend welchen Nutzen zu haben. Dahin gehört namentlich die Sper rung der Leipziger Bestellanstalt, eine Maßregel, die keinen anderen Zweck zu haben scheint, als in der bekannten Weise von jedermann umgangen zu werden Es ist doch gewiß sonderbar, eine Maßregel aufrecht erhalten zu wollen, die voraussichtlich auch innerhalb des Leipziger Vereins noch eine bedauerliche Spaltung Hervorrufen wird, irgend welchen Nutzen aber absolut nicht haben kann. Es würde daher gewiß eine sehr weise Maßregel des neuen Vorstandes des Börseu- vereins sei», wenn er die bezüglich der Bestellanstalt dem Leip ziger Verein anferlegte Bedingung fallen lassen wollte. —t. Zur Berichtigung. Die Redaktion des Börsenblatts sendet mir der alten Hebung folgend, den vorstehenden Artikel, und ich ergreife gerne die sich bietende Gelegenheit, mich über einige in dem Artikel kurz ge strebte Fragen zu äußern. Vor allem bin ich ersreut durch das Zugeständnis, daß unsere seitherigen Bemühungen doch nicht ganz erfolglos gewesen, daß »die früheren hohen, bis zu 20 Prozent reichenden öffent lichen Rabattanerbielungen nur noch selten Vorkommen«. — In erfreulicher Uebercinstimmung bin ich ferner mit dem, was der Herr Verfasser über meine schon vor zwölf Jahren klar und deutlich ausgesprochene Stellung zu dem Gedanken eines »Ver legerzwanges« durch den Börsenvcrein sagt. Diesen Gedanken habe ich von der Konferenz in Weimar an bis auf den heutigen Tag bekämpft und zwar mit solcher Entschiedenheit, daß ich während meiner letzten Vorsteherperiode den Kollegen die Nieder- legnng des Vvrsteheramtes ankündigte, als eine Majorität im Vorstand für Verlegerzwang votiert hatte, welches Votum dann infolge meiner Erklärung rückgängig gemacht wurde. Ich habe in den letzten zwölf Jahren über manche Dinge andere An schauungen gewonnen, aber speziell in dieser Frage bin ich wie danials, so heute noch der Ansicht, daß die fraglichen Verleger- Verpflichtungen nur freiwillige, niemals satzungsmäßige sein können. Jeder Verleger muß meiner Ansicht nach das Recht habe», zu bestimmen, wem und zu welchen Bedingungen (auch bezüglich des Weiterverkaufs) er seine Verlagsartikel liefern will. Aber er kann und wird vernünftiger Weise dieses Recht durch Abmachungen mit Anderen bis zu einem gewissen Grade freiwillig selbst beschränken, insofern er hoffen darf, durch solche Abmachungen seine Ziele besser zu erreichen. Hat er diese Hoffnung nicht, glaubt er, allein besser fertig zu werden, hat er kein Vertrauen zu den Anderen bezw. zu den gemeinsam bestellten Schiedsrichtern, oder gestatten hm seine Verhältnisse nicht, sich mit Anderen zu gemeinsamem Handeln zu verbinden, so kann er selbstverständlich nicht dazu gezwungen werden. Ich habe das nicht nur auf der Weimarer Konferenz, sondern bei jeder Gelegenheit deutlich ausgesprochen und auf die fatalen Folgen, welche ein in die Satzungen des Börsenvereins anfgenommener Verlegerzwang haben würde, hin gewiesen. Der Herr Verfasser wird daraus entnehmen, daß der ihm »leise angedeutete Versuch, die Verleger durch einen neuen Paragraphen der Börsenvereins-Satzungen zur Unterwerfung unter die Sperrversügungen des Vorstandes zu zwingen«, an mir den entschiedensten Gegner finden würde, und meine Herren Vorstnndskollegen stimmen hierin völlig mit mir überein. Auch darin sind wir einverstanden, daß Mitteilungen an die Verleger zwecks Rabattkürzung oder Sperre nur nach sorg samsten Erwägungen im Sinne der Verleger, welche die Ver pflichtungen freiwillig eingiugen, gerichtet werden sollen. Der Vorstand ist nicht satzungsmäßig zu diesen Aufforde rungen an die Verleger verpflichtet. Er folgt dabei lediglich den Wünschen der letzteren, und es hieße die Dinge auf den Kopf stellen, wenn der Vorstand — wie der Herr Verfasser meint — »alle Sortimenter sperren lassen wollte, welche sich einmal bei Gewährung von 10 Prozent ertappen lassen«. Das kann nicht in der Absicht des Vorstandes liegen, da ein derartiges schroffes Vorgehen nur dazu dienen würde, die Verleger mehr und mehr zur Zurückziehung ihrer freiwillig cingegangenen Verpflichtungen zu veranlassen, womit dann den bedrängten Sortimentern wenig gedient wäre. Die letzteren werden deshalb aber auch darauf verzichten müssen, wegen jeder einzelnen Bagatelle gleich ein Einschreiten des Vorstands bis zu den letzten Konsequenzen zu verlangen. Der Vorstand wird nicht in jedem einzelnen Fall sofortigen und vollen Schutz gewähren können. Er wird sich immer vergegenwärtigen müssen, daß die Verleger ihre Verpflichtungen zur Rabattminderung oder Sperre zurück ziehen können. Demgemäß versteht es sich von selbst, daß er auch de» Wunsch eines Verlegers gelten lassen muß, welcher seiner Verpflichtung gegenüber einem einzelnen, für seinen Verlag besonders wichtigen Sortimenter enthoben sein will. Die Provinzsortimenter werden also — das ist nicht zu verhüten — noch mancherlei Schädigungen zu erdulden haben und sich getrösten müssen, wenn die Umkehr zum Besseren sich auch nur allmählich vollzieht. Sollen aber die seitens der Verleger gegen die Schleuderer zu ergreifenden Maßregeln irgendwelchen Erfolg haben, so muß die Aktion eine möglichst einheitliche sein uud darum ist es zweifellos richtig, daß diejenigen Verleger, welche die betreffende Verpflichtung mit der Erklärung znrückziehen, sie werden künftig die Schleuderei »nach eigenem Ermessen« bekämpfen, damit der Sache des soliden Sortiments wenig nützen! Nicht übereinstimmen kann ich mit dem Herrn Verfasser, wenn er sagt, daß der Verleger »keine Neigung haben könne, sich an dem weiteren Kampf, ob 5 oder 10 Prozent Rabatt, zu beteiligen«. Wenn es richtig ist, daß der Provinzbuchhandel bei 10 Prozent Rabatt nicht existieren kann — und alle angestellten Berechnungen bestätigen dies*) — so kann dem Verleger der Ausgang dieses Kampfes nicht gleichgiltig sein, da er in geschäftlicher Hin sicht stark an demselben beteiligt ist, insofern die jenigen, um deren Existenzbedingungen es sich in diesem Kampfe handelt, seine Geschäftsfreunde sind, die seinen Verlag vertreiben, welchen er unter Um ständen große Summen zu kreditieren hat und deren Ruin selbst im Falle der Möglichkeit ausschließlicher ») Ein Leipziger Kollege, der durch Natur und Umfang seines Ge schäftes mit am meisten in der Lage ist, die Existenzbedingungen der Sorti- mentsgeschäste zu erkennen, und dessen praküsche, nüchterne Beurteilung der Sachlage über jedem Zweifel erhaben ist, hat mir versichert, daß nach seinen speziellen Wahrnehmungen die Mehrmhl der Provinzsorti- meuter selbst bei einem allgemein gewährten Rabatt von nur fünf Prozent kaum bestehe» könne. 577»
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