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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.03.1914
- Strukturtyp
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- 1914-03-06
- Erscheinungsdatum
- 06.03.1914
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Nr. 54. ^ umkeIgen zc-Igcn zahlen .. ^^ Ma'rk" j?hrUch?^Nach ^dcm^«us^ond Erfolgt ^cferring N für Nicht- N über L^pzig oder dur^ Kreuzband, an Nichtmit^lieder in N Mitglieder 40 Pf.. 32 M-. 60^M.. 100^217. — Deilagen werden RMMMÄMrKmerLW'öerAM>AjeWwHNMr)u'^Wlö. Leipzig, Freitag den 6. März 1914. 81. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Der Buchhandel als Versuchsfeld für Betrügereien. Bemerkungen zu einigen Fällen der letzten Jahre. »Der Welt Wagen nnd Pflng ist nur Lug und Betrug!. Mit diesem wenig geschmackvollen pessimistischen Sprichwort beginnt die Vorrede eines interessanten, aus dem Jahre 1721 stammenden Büchleins: .Betrugs-Lexikon-, verfaßt von dem Fürst!. Sachs. Gemeinschaftl. Rath und Amtmann v. Georg Paul Hönn und erschienen im Verlage von Paul Günther Psotenhauer in Coburg. Der Gewissenhaftigkeit und Gründ lichkeit der Autoren damaliger Zeit entsprechend, wird die Geschichte des Betruges bis auf den biblischen Schöpfnngs- bertcht zurückverfolgt. »Der Fürst der Welt und Urheber des Betrugs legte sein erstes Meisterstück an unser aller Mutter / der Eva / ab / als welche er so grausam betrogen / daß ihr und uns Nachkommen darüber billigst die Augen übergehen mögen.« Im Alphabet der einzelnen Berufsstände sind dann die den verschiedenen Berufen eigentümlichen Betrügereien aufgcfllhrt nnd auch die Mittel angegeben, mit denen man ihnen begegnen soll. In diesem Alphabet erscheinen neben Bibliothekaren, Buchbindern, Buchdruckern, Bücherschreibern, Gelehrten, Journalisten, Kupferstechern, Papiermachcrn, Poeten, Schriftgictzern und Zeitungsschreibern auch die Buchhändler. Die dort angegebenen verschiedenen Betrugsmöglichkeiten füllen knapp drei Seiten. Manches trifft auf unsere Zeit nicht mehr zu, manches 'verdient aber auch die gleiche Be herzigung wie früher. Es heißt da z. B.: »Buchhändler be- tricgen, wenn sie alten verlegenen nnd untüchtigen Büchern / so nicht abgehen wollen / einen neuen Titul geben / und / damit man solche vor Neue ansehen möge / dieselben an den Seiten beraspeln / daß das schwartz-angelauffene Papier da von abgehe und hergegen das Weiße wieder hervor scheine«. Ferner »wenn sie ihre Verlags-Bücher durch die Herren ckourmüisten in ihren Monaths-Schrifften mit vielen Lob sprüchen / ohne Meriten / oder aber mit widrigen / Ihnen aber doch vortheilhafften juckieiis, ohne Verschulden/racsnsiren lassen / damit sich die Liebhabers desto eher und begieriger finden mögen-, und .wenn sie durch andere veranstalten oder geschehen lassen / daß ihre Verlags-Bücher öffentlich rekutirt / oder wohl gar contiseirot / und durch den Scharffrichter ver brannt werden / damit solche hernach desto fleißiger gcsuchet nnd desto theurer ausgekauffet werden« usw. Als Mittel gegen die Berufsbetrllgereicn wird längerer Schulbesuch und neben den Grundlehrcn des Christentums einige Literatur kenntnis von den Buchhändlern gefordert, »damit sie künfftig von der Güte eines Buches / so ihnen zum Verlag olkorlit wird / selbst einiger maßen urtheilen mögen und nicht erst »ach erlittenen Schaden klug gemacht werden«. Sie sollen auch bei Aufnahme von Büchern in ihren Verlag verständige und gelehrte Männer vorher zu Rate ziehen »und nicht alles / was ihnen vorkommt / annehmen / als wodurch hernach offt geschicht / daß sie durch angenommenen Verlag eines Buches manches Lapital dergestalt verlegen / daß sie cs Zeitlebens nicht wieder finden können«. Schließlich wird von der hohen Obrigkeit eine besonders gedruckte Buchhändler- Ordnung und harte Bestrafung der Übeltäter verlangt. Wir leben freilich heute in einer anderen Zeit, die dem Buchhändler sowohl wie dem Publikum neben einem größeren und freieren Spielraum in Produktion und Konsum von Büchern einen weitgehenden gesetzlichen Schutz gewährleistet. Niemand wird aber daraus den Schluß ziehen können, daß die Berufsbetrügereien dadurch beseitigt und der redlichen Arbeit und Leistung ein friedliches und unangefochtenes Dasein beschieden wären. Vielmehr müssen wir die Wahrnehmung machen, daß in demselben Maße, in dem der Gesetzgeber für Schutzmaßregeln sorgt, sich die Arbeitsmethoden der Betrüger verfeinern und oft so weit abseits von jenen genannten primi tiven Formen ihrer Betätigung gelangen, daß selbst dem Richter oftmals die Handhabe fehlt, in offensichtlichen Betrugs- fällcn einzuschreiten. Ich erinnere nur an die dem Ansehen des Gcsamtbuchhandels so überaus schädliche und meist un kontrollierbare Tätigkeit mancher modernen Selbstkostcnverlcger. Es ist nicht uninteressant, einige in den letzten Jahren vorgekommene gröbere Betrugssälle, durch die vorzugsweise das Sortiment benachteiligt werden sollte, genauer zu betrachten. Neben großen Verschiedenheiten in der Art der Fälle und der Motive, die zum Abweichen vom rechten Wege geführt haben, ergibt sich mancherlei Verwandtes und Gleichartiges, sodaß man vielfach annehmen muß, daß eine gegenseitige Beein flussung, verbunden mit einem Mangel an eigenen Ideen, immer wieder auf die gleichen Wege geführt hat. Dabei ergibt sich die in der Kriminalistik oft beobachtete Tatsache, daß das Netz der Idee gewöhnlich an irgendeiner Stelle eine Lücke ausweist, die in seltsamem Widerspruch zu dem feinen Gespinst des übrigen Planes steht und in den meisten Fällen dem Übeltäter zum Verhängnis wird. Man könnte der Ansicht sein, daß auch hier ausschließlich, wie sonst in den meisten Fällen gewöhnlichen Betrugs, die Habgier die Wurzel alles Übels sei. Das trifft aber nicht immer zu. In zwei Fällen, in denen bei verschiedenen Sortimentern in verschiedenen Städten fingierte schriftliche Bestellungen auf gegeben und auch die Werke von denVerlegern bezogenwaren, war die Absicht der Erlangung eines materiellen Vorteils seitens der Besteller nirgends zu ersehen. Es handelte sich um Vcr- lagswerke angesehener Firmen, deren Teilnahme an der Manipulation von vornherein ausgeschlossen war. Die Be steller hatten sogar die Arbeit und die Portokosten auf sich genommen, also wenn auch kleine, so doch immerhin Opfer gebracht. Sie mußten also ein bestimmtes Interesse an dem Vertrieb der betreffenden Bücher und an den aus sie ein gehenden Bestellungen haben. Und in der Tat ergab sich wenigstens in dem einen Falle, daß der Übeltäter, der ohne Vorwisscn der Firma gehandelt hatte, nicht weit von ihr zu suchen war. Die Triebfeder der Handlung war also nicht Habsucht, sondern Übereifer oder Ehrgeiz, geweckt wahrschein lich durch gewisse vorherige Teilnahme vielleicht an der Ver lagsidee, an der Herstellung oder Propaganda. Ähnlich scheint auch ein Fall zu liegen, der sich im Jahre 1909 ereignete. Berliner, Potsdamer und Breslauer Firmen 357
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