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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.08.1889
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.08.1889
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- Deutsch
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4080 Nichtamtlicher Teil. 186. 12. August 1889. trägt und bei einer bayerischen oder württembergischen Postanstalt auf gegeben wird, galt bisher als unfrankiert, und eine Postkarte der Reichs- poslverwaltung, welche innerhalb der bayerischen und württembergischen Grenzpfählc einer Postanstalt zur Beförderung übergeben wurde, brauchte nicht abgesandt zu werden. Hierdurch entstanden, wie bekannt, viele llebelstände: ihre Abstellung konnte aber bisher, obwohl auch im Reichs tage die Sache mehrfach zur Sprache gebracht wurde, nicht erfolgen, weil Bayern und Württemberg an ihrem Post-Neservatrechte festhielten und sich zu keine» Konzessionen verstehen wollten. Durch ein kürzlich getroffenes Uebereinkommen ist nun endlich doch eine Aenderung des unangenehmen Zustandes erzielt worden: zwar nicht in dem Sinne, daß alle deutschen Postwertzeichen gleiches Recht erhalten haben — dies wird sich aus mehrfachen Gründen auch wohl nicht er reichen lassen — so doch wenigstens insofern, als in Zukunft in den meisten Fällen dem Empfänger der Betrag der unrichtig verwendeten Wertzeichen angerechnet wird- Grundsätzlich ist die Bestimmung, daß Sendungen, welche mit Postwertzeichen eines anderen Postgebiets ver sehen zur Auflieferung gelangen, als unfrankiert zu behandeln und die Postwertzeichen als ungiltig anzusehen sind, bcibehalten worden, sie hat aber durch folgenden Zusatz eine wesentliche Einschränkung erfahren: -Sind dergleichen Sendungen des Wechselverkehrs nach demjenigen Gebiete bestimmt, welchem die Postwertzeichen angehörcn, so zieht die Postanstalt am Bestimmungsorte von dem Empfänger nur das nach Abzug des Wertes der Marken verbleibende Porto ein oder vergütet auf sonstige Weise dem Empfänger den Betrag der unrichtig ver wendeten Wertzeichen. Postkarten, welche mit Wertzeichen der Reichs- postverwaltuug, der königlich bayerischen oder der königlich württem- bcrgischen Postverwaltung versetzen sind und im Bezirke einer anderen deutschen Postverwaltung als derjenigen, welcher das Wertzeichen angehört, ausgelicfert werden, sind gegen Erhebung von 5 H Porto und 5 ^ Zuschlaggebühr — zusammen 10 H — zu befördern. Sind jedoch dergleichen Postkarten nach demjenigen Gebiete bestimmt, welchem das Wertzeichen angehört, so ist am Bestimmungsorte von dem Empfänger nur der nach Abzug des Wertes der Marke ver bleibende Betrag einzüziehcn.- Wurdc also bisher ein Brief von München oder Stuttgart mit einer Neichspostmarkc nach Berlin gesandt, so mußte der Berliner Empfänger 20 Pfennig zahlen, von jetzt an zahlt er nur noch 10 Pfennig. Eine Reichsposlkarte, in München nach Stuttgart aufgegeben, brauchte bisher gar nicht befördert zu werden; in Zukunft hat der Empfänger nur 10 Pfennig zu zahlen. Für eine Reichspostkarte, die in München oder Stuttgart nach Berlin aufgegeben wird, hat der Empfänger von jetzt an nur noch 5 Pfennig nachträglich zu entrichten. Das Uebereinkommen ist am 25. Mai dieses Jahres abgeschlossen worden. Berner Litterar-Konvention. — Das Fürstentum Monaco ist der internationalen (Berner) Konvention über den Schutz des litterarischen und künstlerischen Eigentums beigetretcn. Hiervon sind die an der Kon vention beteiligten Staaten in Kenntnis gesetzt worden. Entscheidung des Reichsgerichts. — Durch die in einem Punkte nicht vertragsmäßige Ausfüllung eines in blsueo Unterzeichneten lacccptierten) Wechsels seitens des Wechselgläubigers wird nach einem Urteil des Reichsgerichts, I. Civilsenats, vom 15. Mai d. I., die Wechsel- Verpflichtung nicht ohne weiteres hinfällig, vielmehr kann der Wechsel von dem erwähnten Gläubiger nur insoweit nicht geltend gemacht werden, als dessen Inhalt nicht der getroffenen Abrede entspricht. Verein Deutscher Leihbibliothekare. — Zu der am Sonntag den 4. d. M. im Hotel zu den vier Jabreszeiten in Dresden abgehal- teucn Hauptversammlung des Vereins Deutscher Leihbibliothekare waren Vertreter aus Dresden, Leipzig, Chemnitz, Prag. Mainz, Hannover, Berlin und Hamburg erschienen. Der erste Vorsitzende Herr Richard Kollmann-Hannover eröffncte die Hauptversammlung mit der Begrüßung der Anwesenden und dem Vor träge des Jahresberichtes über das abgelausene Vcreinsjahr, welchem günstige Erfolge der Vereinsbestrebungcn nicht abzusprechen sind. Die Zahl der über ganz Deutschland und Oesterreich sich verteilenden Vereins- Mitglieder ist 104. In längerer Besprechung wurden die außerordentlichen Vorteile der durch den Verein gegründeten und von den Herren Maeder L Wahl in Leipzig mit großem Verständnis geleiteten Ccntralstclle für Büchcr- bezug hervorgehoben. Einem gestellten Anträge entsprechend, wurde mit Stimmcgeinhelligkcit beschlossen, zu den Kosten derselben aus der Vereinökassc bcizutragcn. Bezüglich der Verwertung von Dubletten durch die Leipziger Centralslelle wurde der Vorstand mit der Ausarbeitung und alsbaldigen Anwendung eines Regulativs bcauflragi. Die Herren Kollmann Hannover und Paulig Dresden konnten in den Berichten über die Bildung und Wirksamkeit ihrer Ortsgruppen sehr erfreuliche Er folge Nachweisen, was ersterem Anlaß gab, dringend zur alsbaldigen Bildung weiterer Ortsgruppen aufzufordern. Die Wahl zur Erneuerung des Vorstandes ergab die Wiederwahl seiner sämtlichen bisherigen Mitglieder. Derselbe setzt sich zusammen aus den Herren Richard Kollmann-Hannover als erstem, Richard Maeder-Lcipzig als zweitem Vorsitzenden, Franz Ohme jun.-Leipzig als Schatzmeister, I. A. Gutzschebauch-Leipzig als Schriftführer, Feller-Chemuitz, Paulig-Dresden und Frisch-Mainz als Beisitzern. Zum Ort für die nächste Hauptversammlung wurde Hannover gewählt. Neue Bücher, Zeitschriften, Gelegenheitsschriften, Kata loge rc. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers. 8ebIsArvort-LstsIoA. 1883— 1887. Von OsrI OsoiA n. Leopold Ost. 10. 11. Liok. Ar. 8". 8. 369—448 (Hessen—Lastration). Hannover 1889, Oruso's LnebbsudlunA (Ost L OsorA). Aeitsekriktsn-LataloA des Lssemmmers 4er Oen-ords- n. Lrebiteütur- LneübanälunA von Loz-sev L Llaaseü in DsmburA (in der OambnrAiseden Oerverbe- und Ivdnstris-LnsstsIInvA). Iil. 8°. 40 8. Deutsche Buchhändler-Akademie. Hrsg, von Hermann Weißbuch. VI. Band. 7. Heft. Inhalt: Die Arbeiten des Verlegers. 1. Vorarbeiten zur O.-M. — Der Segen der Konkurrenz. Von Adolf Gubitz. — Die graphische Ausstellung in Stuttgart. — Die Zeitungen. Von G. Hölscher (Forts ) — Zwanglose Rundschau. Berichtigung. Zu unserer Mitteilung in Nr. 180, betreffend -Die Litteratur zum Entwürfe eines bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich- von Otto Mühlbrecht, sei hier berichtigend bemerkt, daß dieser dort nur im Titel verzeichnete, sodann in Nr. 182 vollständig abgedruckte zweite Teil dieser schätzenswerten Biblio graphie die Fortsetzung (keine zweite vermehrte Ausgabe) der ersten (in Nr. 17 dieses Jahrgangs abgedruckten) llcbersicht ist. Aachener Zeitungsmuseum. — Dem Zcitungsmuseum in Aachen ist es gelungen, eine außerordentlich wertvolle Sammlung zu erwerben und seinen Beständen einzuverleiben. Dieselbe, bishec Eigentum des Postosficials Sachs in Augsburg, umfaßt 23000 verschiedene Blätter und ist besonders reichhaltig an Seltenheiten aus dem vorigen Jahr hundert. Nach Ausmerzung der Dubletten enthält das Zeitungsmuseum nunmehr 40000 zum Teil historisch wertvolle Nummern, bildet also eine Sammlung, die nach Art und Umfang einzig dastcht. Sachs hatte seine Sammlung bereits im Jahre 1840 angelegt und mit einem sorgfältig gearbeiteten, übersichtlichen Katalog versehen. Die neben der seinigen früher noch vorhandene Sammlung des Dr. mod. Doppelbauer in Augsburg, welche, wie das Verzeichnis der Zeitschriften- und Hand- schristen-Ausstellung des typographischen Vereins in Prag vom Jahre 1877 angiebt, 27 000 Nummern aufwies, ist nach Doppelbauers Tod in alle Winde verflogen. (Allg. Ztg.) Ausstellungspreis. — Den Herren Gilhoscr L Ranschburg in Wien ist von der Jury der -Lsposirione ivtervsrionsle di Llnsies» in Bologna 1888 (Sektion für alte Drucke und Manuskripte) das »Diploms di Lsnemereors» zuerkannt worden. Für Antiquare! Warnung. — In Nr. 150 d Bl. vom I. Juli d. I. brachte Herr MaxHarrwitz in Berlin eine wohlgemeinte Warnung vor einem Schwindel, der in Berlin versucht wurde und den Antiquaren gefährlich werden könnte. Ueber den gleichen Versuch, der demnach munter weiter betrieben zu werden scheint, berichtet mit Hinzufügung einiger Einzelheiten nun auch die »National-Zeitung» wie folgt: -Zwei Hochstapler, Schwindler schlimmster Sorte, treiben auf ihren Reisen gemeinschaftlich das folgende Manöver: Der eine, eine elegante, schlanke Erscheinung, welcher sich Caesar Della Croce aus Genf nennt und angeblich von der dortigen öffentlichen Bibliothek kommt, sucht mit großem Eifer ein Exemplar der Biblis Istins, Vsnet., Dior, de BsAsninis, 1497. 8. Im Laufe des Gesprächs, das er italienisch oder französisch oder deutsch (geläufig!) führt, erzählt er, daß jene Bibel nur in wenigen Exemplaren zu existieren scheine, und daß er gern bis 5000 Fr. auch für ein in komplettes Exemplar zahlen würde, wenn nur das Kolophon (Angabe des Drucks) vorhanden sei. Nach einigen Wochen pflegt dann ein kleiner rot haariger Italiener (angeblich Student), der sich Carlo Dalbelli nennt, auf dem Schauplatz zu erscheinen und ein defektes ramponiertes Exemplar dieser kostbaren Bibel (zugleich mit einer alten wertlosen italienischen Pergamenturkunde) zum Kauf anzubieten. Auf eine Frage nach dem Preise fordert er 3000 V6, läßt aber mit sich handeln bis zum ! halben Preis! Beide Schwindler, die diesen Schwindelversuch in Berlin und Frankfurt a. M. bei mehreren Handlungen unternahmen, verstehen gewandt über Seltenheiten zu erzählen, noch besser aber wissen sie sich zu rechter Zeit aus dem Staube zu machen.-
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