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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.10.1889
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.10.1889
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- Deutsch
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Vermischtes. Vom Postwescn. — Infolge der Einführung eines neuen Paket tarifs in Norwegen ermäßigt sich das Porto für Po st fr achtstücke aus Deutschland nach Norwegen auf der außerdeutschcn Beförderungsstrecke nicht unwesentlich, und zwar um 7 H für jedes Kilogramm. Auch ist die Gewichtsgrenze für derartige Sendungen nach gewissen Orten Norwegens bei der Beförderung über Schweden auf 25 kss und bei der Beförderung auf anderem Wege aus 48 kss erweitert worden. Auf die Taxierung der billigen kleinen -Postpakete- nach Norwegen bezieht sich jene Tax- änderung nicht, wie wir erläuternd hinzufiigcn. (Reichsanzciger.) Geschichte der Briefmarke. — Kürzlich wurde an dieser Stelle des Jubiläums der Postkarte Erwähnung gethan. Nach der -Vossischen Zeitung» können wir Mitteilen, daß ein ungleich wichtigeres Post- jnbiläum demnächst bevorsteht, nämlich dasjenige der Briefmarke, welche noch in diesem Jahre ihr fünfzigjähriges Jubiläum feiert und seit nunmehr vierzig Jahren in Preußen in Gebrauch ist. Das Verdienst der Erfindung der Briefmarke gebührt dem Buch drucker James Cbalmers zu Dundee (ß l853>, der mit seinem System der -aufklcbbarcn Briefmarke- die ganze civilisierte Welt erobern sollte. Zuerst war es England, welches vor fünfzig Jahren die Briefmarke ein- sührte und gemäß dem Erlaß vom 26. Dezember 1839 am 6. Mai 1840 die ersten Marken zum öffentlichen Verbrauch ausgab. Ein Jahr später folgten dann die Vereinigten Staaten von Nord-Amerika und die Schweiz, wieder einige Jahre später Bayern, Belgien und Frankreich. Für Preußen wurde durch Gesetz vom 21. Dezember 1849 ein neuer ermäßigter Porto tarif für Briefe eingeführt, und dasselbe Gesetz bestimmte auch, daß die Postverwaltung die -Anfertigung und den Verkauf von Stempeln einzu- leitcn« habe, -mittels deren durch Befestigung aus den Briefen das Frankieren von Briefen nach Maßgabe des Tarifs bewirkt werden kann». Fast ein Jahr später, laut Bekanntmachung des Handels-Ministers vom 30. Ok tober 1850, wurde dem Publikum gestattet, vom 15. November 1850 ab die Briese mit den am selben Tage zur Ausgabe gelangenden ersten Marken selbst zu frankieren*). Association littsraire st artistiqne internationale. — Die Konferenz der -Association littsraire st artistiqus intervatiouale- wurde am 5. d. M. in Bern durch den Bundesrat Droz eröffnet; die Kon ferenz wird die Revision der Berner Litterarkonvention von 1886 be sprechen. Vertreten sind: Deutschland, Spanien, Frankreich, Belgien, Eng land, Italien und die Schweiz. Dem -Leipziger Tageblatt- entnehmen wir hierüber folgendes Nähere: Am 5. Oktober trat zu Bern ein Kongreß der Schrislstellerverbände der verschiedenen Länder zusammen, welcher den Zweck hat, für die in Aussicht genommene Konferenz der an der internationalen Litterar- Konvention beteiligten Staaten die für die Revision dieses Vertrages not wendigen Punkte zu bezeichnen und die Vorschläge zu formulieren, welche man bezüglich der einzelnen Bestimmungen desselben für angemessen er achtet. Der Kongreß, welcher ans Anregung der Schweiz seitens der Association littöraire et artistigus intsrnatiouals zusammenberufen wurde, tagt unter dem Vorsitze des früheren Bundesratspräsidenten und jetzigen Chefs des Auswärtigen Herrn Numa Droz. Der Deutsche Schriftsteller- Verband beteiligt sich offiziell an demselben und hat zu seinem Bevoll mächtigten in Bern sein Mitglied Karl Wilhelm Batz aus Mainz gewählt, der in gleicher Eigenschaft auf dem zweiten internationalen Schriftsteller- Kongreß zu Paris in diesem Jahre thätig war. Die vielfach als not wendig bezeichnetc Revision des Berner Vertrages bezieht sich haupt sächlich aus das ilcbersetzungsrecht und den Schutz des Urheberrechts an Zeitungsartikeln. Reichsgerichtsentscheidung. — Als novellistisches Erzeugnis im Sinne des Z 7b des Gesetzes, betreffend das Urheberrecht an Schrift werken, vom 11. Juni 1870 (»Als Nachdruck ist nichi anzusehen der Ab druck einzelner Artikel aus Zeitschriften und anderen öffentlichen Blättern, mit Ausnahme von novellistischen Erzeugnissen u. s. w.-), ist nach einem Urteil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 2. Mai 1889, eine er zählende Prosadichlung, gleichviel von welchem Umfange und von welchem inneren Werte, zu verstehen; auch kurze, schlechte Novellen genießen den Schutz des gedachten Gesetzes. Verbot. Corvins Psaffenspiegel. — Nachdem das Reichsge richt die gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 20. Mai d. I. eingelegte Revision zurückgewiesen hat, ist nun auch die neue (sechste) Auf lage von Corvins Pfaffcnspicgel (Verlag von A. Bock in Rudolstadt) als verboten zu betrachten. Der -Leipziger Gerichtszeitung» entnehmen wir hierüber folgenden Bericht: Im Jahre 1846 schrieb Otto von Corvin, der später durch seine Ver teidigung von Rastatt während der Revolution bekannt wurde, den -Pfaffenspiegel. Historische Denkmale des Fanatismus in der römisch-katho lischen Kirche- und legte cs, wie es damals üblich war, dem kgl. sächsischen *) Vergl. a. die kleine Mitteilung im Börsenblatt 1383 Nr. 198. Censor in Leipzig vor. Dieser wollte mehrere Stellen streichen, unterließ es, aber, als Corvin ihm bewies, daß er nur aus den Quellen der katho lischen Priester geschöpft hatte. Bis zum Jahre 1885, in welchem die ünste Auflage erschien, blieb das Buch unangefochten. In diesem Jahre erging dann aber ein Urteil des Landgerichts Leipzig, wonach die 4. Auf lage, die ausnahmsweise mit Abbildungen erschienen war, Beschimpfungen der katholischen Kirche enthalte und deshalb cinzuziehen sei. Im nächsten Jahre, als Corvin soeben gestorben war, wurde dann der Verleger des Buches, Herr Bock in Rudolstadt, von der dortigen Strafkammer zu 2 Monaten Gefängnis verurteilt, weil er die 5. Auflage verbreitet hatte. Das Gericht sprach auch die Unbrauchbarmachung von 22 Stellen im Buche aus, die in den gesetzlich zulässigen Exemplaren durch Schwärzung bewirkt wurde. Inzwischen waren diese geschwärzten Exemplare verkauft und eine neue Auflage hatte sich nötig gemacht. Herr Bock veranstaltete dieselbe in Lieferungen und zwar in der Weise, daß er nur den von den beiden Gerichten unbeanstandet gelassenen Text neu ab druckte. Die beiden ersten bis jetzt erschienenen Lieferungen wurden auf dem üblichen Wege verbreitet und lagen auch in der Buchhandlung von Schön- eld L Harnisch in Dresden aus. Hier ließ der Staatsanwalt sie b^- chlagnahmcn und stellte den Antrag, das sogenannte objektive Verfahren gegen die Hefte eintrcten zu lassen, da die Verfolgung einer Person um deswillen nicht zulässig erschien, weil insbesondere der Verleger Bock im guten Glauben gehandelt habe. Das Landgericht Dresden saß am 20. Mai über die beiden Lieferungen des Buches zu Gericht und kam zu der Ueberzeugung, daß die früher mit der Sache befaßt gewesenen Gerichte sehr viele Beschimpfungen der katholischen Kirche und ihrer Einrichtungen übersehen haben. Die Straf kammer sprach aus, daß die beiden Lieferungen in gewissen Stellen jene Strafthaten enthielten und im übrigen ihrem ganzen Inhalte nach gegen de» tz 166 verstießen. Deshalb wurde ans gänzliche Einziehung der beiden Lieferungen erkannt. Der Verleger, als Einziehungs-Interessent, hatte hiergegen die Re vision ergriffen und wurde in der jüngsten Verhandlung vor dem 3. Strafsenat des Reichsgerichts vom Herrn Rechtsanwalt Dr. Hans Blum (Leipzig) vertreten. Gerügt wurde zunächst die Unzuständigkeit des Gerichts, sodann wurde geltend gemacht, daß über dasselbe Buch, den- elben Text, schon einmal abgeurteilt worden sei, daß alio durch das neue Urteil der Grundsatz ne bis in icksm verletzt sei. Endlich wurde Mangel an Entscheidungsgründen gerügt, soweit der gesamte Inhalt als strafbar erklärt ist. Der Reichsanwalt Dr. Lippmann hielt sämtliche Beschwerden für un begründet, die erste deshalb, weil Herr Bock den Einwand der Unzu- tändigkeit nicht rechtzeitig erhoben habe, die zweite deshalb, weil es sich hier nicht um dieselbe That, sondern um die Veranstaltung einer neuen Auslage handle, und die letzte aus dem Grunde, weil aus dem Urteil zur Genüge zu ersehen sei, worin die Strafbarkeit erblickt werde. Das Reichsgericht trat diesen Ausführungen bei und verwarf die Revision. Neue Bücher, Zeitschriften, Gelegenheitsschriften, Kata loge re. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers. 8clckassvvort-Xataloss. 1883—87. Von Oarl Osorss r>. Doopolck Ost. 15. u. 16. Dkss. ssr. 8". 8.561 — 624. (Alärcbsubücber—Xibo- Inossen). Hannover 1889, Lr. Oruss's Ducbbancklnnss (Ost L Osorss). IVolk's vaturrvissensebattliebss Vaäewecnm Hu. II. Abt. 1. 8ä. 1. lllatlrswatik, Astronomie, Osoääsis. Dis Dittsratur bis 8sptsinbsr 1889 sotbaltsnck. 8». 74 8. Deixriss 1889, Usckaction n. Verlass von V^olt's Vacksmscum. Biographisches Lexikon des Deutschen Buchhandels der Gegenwart. Unter Berücksichtigung der hervorragendsten Vertreter des Buch gewerbes der alten Zeit und des Auslandes. Mit einem Lichtdruck bilde und etwa 50 Portraits. Nach Originalquellen bearbeitet von Karl Fr. Pfau und Hugo Rösch. Lieferung 1. 8". 32 S. Lindenau-Lcipzig 1889, Friedrich Pfau. Etwa 12 Lieferungen ä 50 -Z. Libliossrapbiscbsr Nonatsderickt über non srsclrisnsns 8cbnl- nnck Dnivsrsitäts-8cbriktsn (Dissertationen, krossramms, Abbancklnogsn — Dabi1itatiolls-8cbrittsll etc.), brsss. v. 6 Osntralstslle tnr Dissertationen nnck Drossramwe von Onstav Dock in Deipriss. 1. ckabrssavss. Ho. 1. (Ootoder 1889.) 8*. 16 8. Tbs pnblisbers' traäs list animal 1889. Ileinss a cowplete inüex to tbs titl'8 rscoräeck in »tbs Dnblisbers' tVeeklz«, ckaunar^—ckuos 1889 (snppiswsntivss tbs annual catalossne ot 1888), kz> rvbiclr evsr^ book ov reeorck eao bo tonnck nnäor autbor, titls, or subsset. ssr. 8". Oüns tortlanksocks Dassiniernnss. Lin 14 cm starker Lanck. Nit alpbabetisedem Oritkrsssister iw 8cbnitt. Umv Vurk 1889, OkLee ok tbs knblisbers' IVsskIx, Lranklin 8quars (330 kearl 8treet). Leinvscken, kussica nnck Dolooica, Dnnssarica etc. Antiqn.-Lataloss Ho. OXOV1I von Albert Oobo in Dsrlin. 8". 34 8. Xatnrrvissensclratten. I. Adteilnnss. Allssemeines. Aoolossis. Avtiqn.- Lataloss Ho. 141 von Deinricb Lsrler in Olm. 8V 58 8. Drucks ckes 15. n. 16. ckalrrlmnäsrts. Antiqn -Lataloss lflo. 210 von Nartinus Xisbotk im Daass, 8". 40 8,
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