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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.10.1871
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.10.1871
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- Deutsch
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einen Artikel des Verlegers desselben, Buchhändler Albert Hof mann, worin derselbe jenes Unternehmen als einen Eingriff in seine Rechte bezeichnet«:, namentlich in Bezug auf den Namen des Werkes, sowie in Betreff der beiden gebrauchten Figuren Schulze und Müller, welche so zu sagen ein Eigcnthnm des „Kladderadatsch" geworden wären. — Hr. Schäfer fand sich durch den Artikel, namentlich durch die Bezeichnung, wie die Usurpation der Rechte des sogenannten Eigenthums des Verlegers des »Kladderadatsch« von demselben ge nannt wurde, beleidigt und strengte deshalb eine Jnjurienklage gegen den Buchhändler Hofmann beim hiesigen Stadtgericht an. In dem selben überreichte er die Nr. 49 des »Kladderadatsch« zum Beweise und wies zugleich en passant nach, daß der Name des Blattes schon seit lange im Süddeutschen gebräuchlich, also nicht Eigenthum des Verklagten sei und daß die Namen Schulze und Miller höchstens in dieser Zusammenstellung eine Erfindung der Mitarbeiter des Kladderadatsch seien. Die Klage wurde eingeleitet und machte der Verklagte den Einwand, daß er nicht den Animus ingurianeti ge habt, sondern in seiner Entgegnung die Grenzen der erlaubten Kritik nicht überschritten habe. Allerdings sei ein Eingriff in sein Eigenthum mit der Herausgabe des klägerischen Werkes geschehen, denn der Titel »Kladderadatsch« sei mit der ihm eigenthümlichen Zeichnung vor Nachdruck geschützt, wie dies aus einer Verfügung des Ministers der geistlichen Angelegenheiten hervorgche. Die bei den Figuren »Schulze und Müller« seien aber wenigstens geistiges Eigcnthum des Kladderadatsch, da sie von Anfang des Bestehens des Blattes an in dieser Zusammenstellung bloß von diesem Blatte gebracht worden seien und so zu sagen eng verschwistert mit ihm wären. — Schließlich setzte der Verklagte dem Kläger eine Widerklage entgegen, wonach er durch die Briefe, Welche ihm dieser auf seine Entgegnung geschrieben habe, sich auch für beleidigt hielt und nur seine Bestrafung deshalb beantragte, weil er, Verklagter, von ihm verklagt worden sei. — In erster Instanz erkannte das hiesige Stadtgericht nach einer sehr weitläufigen Beweisaufuahmedahin, daß der Verklagte wegen Beleidigung zu 15Thlr. Geldbuße oder 1 Woche Gefängniß, aber auch der Kläger und Wiedcrvcrklagtc wegen Be leidigung des Buchhändlers Hofmann zu 20 Thlr. Geldstrafe oder lOTagen Gefängniß zu verurtheilen sei, indem es den Einwand des Verklagten, daß er nur innerhalb seiner wohlerworbenen Rechte sich in seiner Entgegnung gehalten, und wenn er Ausdrücke darin ge braucht, durch die der Kläger sich beleidigt gefunden habe, so habe er sich damit nur innerhalb der Grenzen einer erlaubten Kritik ge halten, nicht für stichhaltig hielt. Aber auch die Einwendungen des Klägers und Widerverklagten Schäfer, daß er durch den Ton in der Entgegnung des Hofmann gereizt worden sei, und er nur zur Ab wehr die gebrauchten Ausdrücke in seinem Schreiben gewählt habe, wurden beseitigt und dieselben mehr dazu augethan gesunden, die Ehre des Verklagten zu kränken, in stärkerer Weise, wie die von diesem in seiner Entgegnung gebrauchten Ausdrücke — Beide Theilc appel- lirten dagegen, und das Kammergcricht wies den Kläger mit seiner Klage ab, da derselbe durch die gebrauchten Ausdrücke nicht beleidigt worden sei; ein Gleiches nahm der Gerichtshof in Betreff der Wider klage an und wies den Verklagten und Widerklägcr auch ab. (Berl. Fremdcnbl.) Johann Philipp Palm. (ch 26. Ang. 1806 Nachmitt. 2 Uhr.) Die Stunde schlägt, da wird ein Mann Von wälschen Bäwnmützcn HinanSgefllhrt auf grünen Plan, Die Bajonette blipcu. Was jagt ihr seinem Leben nach? Was hat der Mann verbrochen? Er hat ein Wort von Deutschlands Schmach Zn seinem Volk gesprochen. Die Zeit ist kurz. Er hebt geschwind Gen Himmel noch die Hände: O Gott, mein Weib und meine Kind Behüt bei meinem Ende! Der Hauptmann winkt, sic treten an, ES krachen die Gewehre. In seinem Blute liegt der Mann, Im Staube Deutschlands Ehre. Bei Braunau ward er zugedeckt Mit einer Hand voll Erde Und wer es sah, der lief erschreckt Zurück zu seinem Herde. ES ward geredet und gedruckt Kein Wort, das wacker wäre. ES hat im Reich kein Hund gemuckt, O Palm, zu deiner Ehre. Und ob dein Blut auch keiner roch, Du schlafe nur und liege. Ein Morgen graut, dein Grab wird noch Der deutschen Freiheit Wiege. Ans einem Korn, ins Land gesteckt Von einer edlen Palmen, Hat Gott mit einmal aufgeweckt Ein ganzes Meer von Halmen. Nun wache auf aus deinem Schlaf Und höre fliegen sausend Für jede Kugel, die dich traf, Ein volles Hunderttausend. ES brach der Korse dir den Stab, Wir brechen seinen wieder. ES rauschen über deinem Grab Der Deutschen Siegeölicder. (Aus einer demnächst bei I. Flicke in Halle erscheinenden Liedersammlung „Am Bache" von Martin.) Miscellen. Zum Reichspreßgcsetz. — Auf eine Interpellation der Abgeordneten Volk und Wiggers: „Was ist in Bezug auf den Gesetzentwurf betreffend die Cautionspflichtigkeit periodischer Druck schriften und die Entziehung der Befugniß zum Betriebe eines Preßgewerbes, welcher in der Sitzung des Reichstages vom 15. Mai 1871 dessen Zustimmung erhalten hat, geschehen? Wird dem gegenwärtigen Reichstage der Entwurf eines Reichspreßgesetzes vorgelegt werden?" antwortete Präsident Delbrück in der Sitzung des Reichstags vom 25. October: „Der Bundcsrath hat Bedenken getragen, dem vom Hause in der letzten Session angenommenen Ge setze in Bezug auf die Kaution und die Coneessiousentziehung zuzu stimmen, und hat gleichzeitig beschlossen, in Verfolg des vom Reichs tage gestellten weitern Antrages, den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der gcsammten Verhältnisse der Presse ausarbeiten zu lassen. Derselbe ist mit den Motiven fertig, den Einzelregierungen zur Begutachtung vorgelcgt, und ich glaube mit Bestimmtheit be haupten zu dürfen, daß er in der Frühjahrssession nächsten Jahres an den Reichstag kommen wird." — Der Elbcrfelder Zeitung schreibt man über den Preßgesetzentwurf aus Berlin, 25. Oct.: „Der Fürst von Bismarck hat schon vor mehreren Jahren im preußischen Landtage auf das bestimmteste ausgesprochen, daß wir den übrigen deutschen Staaten viel zu liberal seien, und die Offi- ciösen bemühen sich jetzt, den Beweis zu liefern, daß jenes Work des Reichskanzlers eine Wahrheit sei. Sic versichern uns nämlich, daß das Zustandekommen des Reichspreßgesetzes sich nur deshalb verzögere, weil der von preußischer Seite ausgearbeitete' Entwurf verschiedenen andern deutschen Regierungen zu liberal erscheine. Wir haben keine genaue Kennlniß des Entwurfs und können deshalb auch nicht wisse», welche Bestimmungen als „zu liberal" Anstoß erregt haben; aber das glauben wir versichern zu können, daß die
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