Erscheint »ater Sonntag« täglich. — Bis früh s Uhr eingehende Anjelgen kommen in der nächsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt für den Beiträge für da« Börsenblatt lind an die Redaction — Anzeige» aber an die Srpedition detseldeu zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eiocnth»". d-S Börse«-""--- der Deutschen Buchhändler. ^ 251. Leipzig Montag den 30. October. 1871. Weg... d.« R.f°,.n°ii°..-ftst.- »scheint di. nächste Nummer Mittwoch den 1. Nnvemb... Amtlicher Theil. Bekanntmachung. I» de» BSrI°..«r°i» der Deutschen B..chh°»dt-- li»d °ns,°,,°..„»e., worden: 12) O. Th. Winckler in Leipzig. . ^ 13) Ulrich Fedor r°°„s°h„, Firm». W. --«>,!°>»> ... Gr.mderg r/Schi. 14, Georg Emil Eduard Himl.,, Firma. Z-ng-ub-rg L H,ml., ,» L-lpjlg. 15) Carl Maria Theodor Mierzinsky, Arma: Helwing'sche Hofbuchhandlung (Th. Mierzinsky), Sort.- Conto in Hannover. 16) Carl Pohan in Wien. 17) Jacob Diemer, Firma: I. Dicmer in Tstainz. 18) W. Hancmann jun., Firma: W. Hanemann iw Rastatt. 19) Emil Strauß, Firma: Marcus'sche Sortiments-Buchhandlung (Emil Strauß) in Bonn. Berlin, Bonn und Leipzig, den 27. October l871. Der Vorstand des Sörsenvereins der Deutschen Suchhändler. Julius Springer. Gustav Marcus. Carl Voerster. Zu der postalischen Verordnung über die Bücher- Bestellzettel.' Auf meine, zugleich von mehreren Collcgcn angeregte, an das Kaiserliche General-Postamt gerichtete Anfrage: ob der für das er mäßigte Porto beförderte Bücher-Bestellzettel auch als Offerte- Zettel (namentlich für antiquarisch und sonst gesuchte Bücher rc.) benutzt und der gedruckte Bücher-Bestellzettcl dem entsprechend neben dem „erbitte" auch mit „offcrire" versehen werden darf, geht mir die Verfügung des Kaiserlichen General-Postamtes vom Heutigen zu, die ich mich beeile nachstehend zur Kcnntniß des Buchhandels zu bringen. Durch diese Verfügung wird dem buchhändlerischen Verkehre überhaupt die ausgedehnteste Verwendung der gedruckten Bücher- Bestellzcttel gestattet, und so versteht cs sich auch von selbst, daß der Verleger dieselben zum Zurückv erlangen eines versandten Buches benützen darf, und es wird sich empfehlen, für solchen Zweck dem ge druckten Zettel neben dem „L condition", „fest" und „baar" noch ein „zurück" beizufügcn. Berlin, den 26. October 1871. Der Vorsteher des Sörsenvereins. Julius Springer. Kaiserliches General-Postamt. Euer Wohlgeboren benachrichtigt da« General-Postamt aus die aeballene Rückfrage ergebenst, daß cs keinen, Bedenken unterliegt, in dem Vordruck Achtunddreißigster Jahrganz. anf der Rückseite der gegen das Porto von U Sgr. bczw. I Kr. zulässigen Bücher-Bestellzettcl das Wort „ofseriren" oder einen dem Sinne dieses Wortes entsprechenden Ausdruck hmzuzufügen und jene Bestellzettel einer derartigen Bezeichnung gemäß zu verwenden. Der Vordruck kann von den Absendern im Einzelnen überhaupt nach ihren Bedürfnissen eingerichtet werden, wenn nur im Allgemeinen die Anordnung, wie da« Modell sie ergibt, beobachtet wird, und die handschriftliche Eintragung sich auf die Bezeichnung des Werkes rc. beschränkt. Zu dieser Bezeichnung ge hören selbstverständlich auch Notizen wie „Pracht-Ausgabe rc.", und die Preis-Angaben. Ferner bemerkt das General-Postamt, daß auf der Rückseite der Bücher-Bestellzettcl, gleichwie bei allen zur Versendung gegen das ermäßigte Porto »erstatteten Drucksachen, Ort, Datum und Namen oder Firma des Absenders auch handschriftlich angegeben werden können, und nicht ge druckt zu sein brauchen. Berlin, 26. October 1871. Stephan. An den Vorsteher des BörscnvcreinS der deutschen Buchhändler, Herrn Julius Springer Wohlgeboren hier. Bekanntmachung. Anfang nächsten Monats wird unter Berücksichtigung der bis Ende October eingegangencn Zahlungen rc. der Nachtrag zu dem Verzcichniß der Sortimentshandlungen, welche mit der Mehrzahl unserer Mitglieder in Rechnung stehen, angefertigt. » Leipzig, den 20. October 1871. Die Commission des Leipziger Verleger-Vereins. 495