Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.07.1888
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- 14.07.1888
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- Deutsch
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^ 161, 14. Juli 1888. 3543 Nichtamtlicher Teil. grenze beschlossen, so würde man dies vom Leipziger Buchhandel nicht begreifen; auch würde man den Vorstand des Börsenvereins hierdurch in arge Verlegenheit bringen. Je mehr die Angelegen heit hinausgeschoben werde, um so schwieriger werde sie sich er weisen. Die gegenwärtigen Schwierigkeiten seien überhaupt so große nicht, da die Behörden auf Verträge nicht beständen und ein gewisser Usus Privaten gegenüber kein Vertrag sei. Fast ein Jahr sei die Maßregel in Sicht, man müsse sich darauf freuen, endlich zu veränderten, besseren Verhältnissen zu kommen. Herr Adolph Rost erklärte, offen und ehrlich für 5"/g ein- treten zu wollen; das sei aber erst nach einer Uebergangszeit bis zum Jahresschluß möglich. Von anderen Gesichtspunkten ausgehend, wünschte auch Herr Alfred Lorentz die Neuregelung bis zu Neujahr zu ver schieben. Was aus dem Leipziger Sortiment, dessen Hauptabsatz nach auswärts weise, werden solle, das sei vom Börsenvereins- Vorstand wohl nie erörtert worden. Er sei dafür, 5°/^ anzu streben, aber da frage es sich: Wie verhält sich Berlin? Herr F. H. Graf erwähnte, daß von städtischen Behörden erst kürzlich die Frage gestellt worden sei, ob man noch 1l)o/o gewähre. Die Nabattgrenze von habe nur drei Wochen Geltung gehabt und sich dann als zur Zeit undurchführbar er wiesen. Herr C. F. Grüner betonte die Schwierigkeit der Leipziger Platzverhältnisse und beantragte, zwar 5<>/g zu beschließen, bis Neujahr aber ein Auge zuzudrücken. Der Antrag entfiel, da er nicht unterstützt ward. Herr vr. O. von Hase erbat nach Schluß der General debatte das Wort zu Punkt 3 des Antrags, betreffend die Zeit der Einführung der ja im übrigen allseitig gutgeheißenen Rabatt grenze, betonte, daß der Vorstand des Vereins den eigenen An trag entschieden vertrete und daß ein Konflikt mit dem Beschlüsse des Börsenvereins-Vorstandcs und Vereins-Ausschusses auf alle Fälle zu vermeiden sei; er glaubte erklären zu dürfen, daß in Fällen, betreffend Lieferungen an eine Behörde, dafern dieselben auf Grund von älteren, nicht lösbaren Verträgen geschähen, bezügl. eines Rabattes, der höher als 5o/g und niedriger als 10°/o sei, seitens des Vorstandes des Börsenvereins unzweifelhaft bis Ende des Jahres 1888 eine milde Praxis geübt werden würde. Der Vereins-Ausschuß werde in Bezug ans Billigkeit gewiß dem bis herigen Siebener-Ausschuß nicht nachstehen. Ein Mißbrauch werde in Leipzig voraussichtlich nur in ganz vereinzelten Fällen getrieben werden. Im übrigen erfordere die Ehre des Platzes die Durch führung der Beschlüsse des Börsenvereins und des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Herr Alfred Lorentz machte auf die großen Opfer auf merksam, welche das Leipziger Sortiment bereits gebracht habe. Die Leipziger Interessen verlangten Beachtung auch gegenüber den allgemeinen Interessen. Herr vr. A. Kirchhofs hob hervor, daß der zu fassende Be schluß des Leipziger Vereins überhaupt der erste gütige Beschluß in Rabattsachen für Leipzig sei; die Beschlüsse eines Bruchteiles, wie des verflossenen Sortimentervereines, seien für ihn nichtig. Herr A. Rost machte geltend, daß eine milde Praxis das Ungeeignetste sei. Das Sortiment verlange kräftigen Schutz. Herr Adolf Kröner bemerkte zunächst, daß eine milde Praxis, so weit er Herrn vr. von Hase verstanden habe, selbst verständlich nur für nicht sofort lösbare Vertrags-Verhältnisse in Aussicht genommen sei. Des weiteren könne er sich übrigens den Gedanken eines Kampfes der Ortsinteressen gegen die allge meinen, des Leipziger Vereins gegen den Börsenverein, gar nicht ausdenken. Nachdem einmal der Eintritt des Vereins in den Börsenverein beschlossen worden sei, könne nicht beliebig von Einzelnen eine gegensätzliche Stellungnahme beantragt werden; das müsse jedem, der in ernster Weise dem damaligen einstimmigen Beschlüsse zugestimmt habe und nicht blind für die Folgen gewesen sei, klar sein. (Zustimmung.) Gewiß seien schwere Tage nicht ganz zu umgehen, aber ein Rabatt-Unterschied von 5°/, sei hierbei so wesentlich nicht. Persönliche Tüchtigkeit werde allezeit bei der Thätigkeit des Sortimenters den Hanptausschlag geben. Herr Gustav Fock schloß sich der Ausführung des Herrn A. Lorentz an. Ohne in Berlin die gleichen Beschlüsse zur Gel tung zu bringen, sei der Leipziger Beschluß nicht durchführbar. Warum greife man stets nur Leipzig an? Nach Abschluß der Verhandlungen wurden die Vorstands anträge sämtlich genehmigt; die Punkte 1, 2 und 4, welche die grundsätzliche Zustimmung zur Einhaltung der Rabatte der aner kannten Vereine, die Nabattgrenze von 5"/o sür Leipzig und das Gesuch um Verbot höherer Rabatte in anderen Gebieten ent halten, wurden einstimmig genehmigt, Punkt 3, welcher den Beschluß mit dem Tage seiner Genehmigung durch den Vorstand des Börsenvereins in Kraft treten läßt, laut der vorläufigen Berichterstattung mit großer Mehrheit. Ein Antrag einer Anzahl Sortimenter-Mitglieder des Ver eins, daß das von dem erloschenen Verein der Leipziger Sorti mentsbuchhändler seit 1884 alljährlich zusammengcstellte Preis verzeichnis von Schulbüchern auch fernerhin von einem hierfür zu wählenden Ausschuß jedes Jahr im Februar zu bearbeiten sei, wurde, nachdem von Herrn Franz Wagner Bedenken gegen die vorliegende Form des Antrags geltend gemacht, von den Herren K. F. Koehler, Albert Brockhaus und Carl Geibel aber das Wesen der Sache als berechtigt bezeichnet worden war, von Herrn Theodor Leibing dahin abgeändert, daß ein außer ordentlicher Ausschuß niedergesetzt werden solle, welcher ein neues Schulbücher-Vcrzeichnis zu fertigen habe, bis zu dessen Vollendung das bisherige gelten solle. Die Wahl dieses Ausschusses wurde ein stimmig dem Vorstande anheimgegeben, welcher in der darauf folgenden Vorstandssitzung die Herren Theodor Leibing, F. H. Graf, A. S. Schmidt, Otto Klemm und A. Rost zu Ausschussmitgliedern ernannte und um baldthunlichste Fertigstellung des neuen Verzeichnisses unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Rabattbeschlüsse der Hauptversammlung ersuchte. Der Ausschuß wurde beauftragt, zunächst Bericht an den Vorstand zu erstatten. Ein weiterer Antrag, daß zur Durchführung der Rabatt bestimmungen der Vorstand eine Kommission von 7 Mitgliedern ernennen solle, von denen 3 dem Vorstande angehören und je 2 nicht im Vorstande befindliche Verleger und Sortimenter sein müssen, gab mit seinen weiteren Ausführungen dazu Veranlassung, daß die Versammlung in der Mehrheit denselben dem Vorstände zur Erwägung überwies. Die hauptsächlichsten Gesichtspunkte bei der Besprechung, an welcher die Herren vr. E. Brockhaus, Franz Wagner, A. Rost, vr. O. von Hase, F. H. Graf, Alb. Berger, C. F. Grüner, A. Volkening und Albert Brockhaus teilnahmen, waren, daß von einer Seite verlangt wurde, die den Bestimmungen getreuen Sortimenter sofort zu schützen, und daß auf der anderen Seite geltend gemacht wurde, die Ausführung käme dem Vorstande des Vereins zu. — Herr Albert Brockhaus betonte noch, er halte einen Ausschuß des halb nicht für nötig, weil der Vorstand des Börsenvereins die Rabattgrenze von 5°/o beschlossen habe und infolgedessen un zweifelhaft den notwendigen Schutz gewähren werde, der nach Punkt 4 des zuvor angenommenen Hauptversammlungs-Beschlusses noch ausdrücklich von demselben erbeten werde. Als Verleger betonte er hierbei, daß es Pflicht der Leipziger Verleger sei, die soliden Sortimentshandlungen zu schützen, welche in dem bis herigen Lauf der Dinge und auch in der letzten Entwickelung sich wesentliche Verdienste erworben hätten. Diese Anregung, deren praktische Durchführung wünschenswert erscheint, wurde mit Bei fall ausgenommen. Der Vorsitzende schloß mit dem Wunsche, daß die wichtigen Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung des Vereins der Buchhändler zu Leipzig zu einer allgemeinen Durchführung der Rabattgrenze von 5»/g führen und sich segensreich erweisen 483
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