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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.02.1865
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.02.1865
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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274 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. .U 16, 6. Februar. SvknIdndiLLudluiiA von Krcssler in I-unASnsulLU ser„«i: Dickt und 8ckstten. 2«ickenklütter rur pructiscken Anwendung nebst kurren Dekisstren ruiu Verstündniss derselben von Ikeod. Lodeusck. 2. Dkt. (Dntk. 12 litk. Ruleln und 1 8. Rcxt.) qu. 4. 6ek. 12 Kj^ Lckvers'scke üuckk. in Lisi. Düppel-Album. Die Düppsler 8ckunren nuck dem 8turm der preussiscken Iruppen um 18. April 1864. Kuck der Kutur pkotvArupkirt von D. Drundt in Dlensknr^. (Dntk. 21 ölutt, sls: 1. Dckunre Ko. 4, Kordseite slnneresj. 2. 8ckunre Ko. 4 sDinALNßj. 3. 8ckunrs Ko. 5. 4. 8cksnre Ko. 6 mit Ver- bindunßs^ruben nuck 8cksnre Ko. 5. 5. 8cksnre Ko. 6. 6. 8cksnre Ko. 5 und 6, die kückssite. 7. 8ckunre Ko. 7 und 8. 8. 8cksnre Ko. 9. 9. 8ckunre Ko. 10. 10. Abgebrunntes 6e- kült kinter den 8ckunrsn, mit Aussickt nuck Alsen. 11. Düp- peler Mükle. 12. Dorf Düppel. 13. Dünette D., jetrt 8trsndbut- terie A., besetzt mit 5 gerodenen 24-?Iünd«rn. 14. Eroberte düniscbe Kanonen im kesckütxpurk bei AtxküII. 1b. und 16. psnorumu der vüppeler 8cksnren, von der ersten DursIIele Lus. 17. und 18. Dunorsmu von Düppel, uulßsnommen vom Observstorium ru ksmmelmurk. 19. Rotulsnsickt von 8onder- bur^ svon der Düppeler Mükle uns). 20. Düniscbes kesckütr. 21. Llockkuus, mit Diguren - Krupps.) c^u. 4. In Ksrton 15 ^ 22htz K-r; einreine Llutter ä I ^ psnorsmu von DlensburZ. Kuck der Kutur pkotoxrupkirt von 1?. Drundt. In 4 DIstt, jedes gu. 4., rusummen^elll^t und Lulßeroxen. 3 ^ Der Murktplstr ru Dlensburg. Kuck der Kstur pkotogrspkirt von Drundt. gu. 4. 1 ^ 8onderbur§ mit der Pontonbrücke NLck dem 8unde>vitt. Ksck der Kutur pdoto^rupkirt von Drundt. gu. 4. 1 ^ Lvkvrers'scke Luckk. in Lisi ferner: 8cdIeswig-DoIstein'sckes Dillscomitä ru DlenskurA. Gruppenbild von sckt Diguren, mit Msjor u. D Wietge in der Mitte. Kucb der Kutur pkotogrupkirt von Drundt. gu. 4. ! ^ prinr Driedrick kurl's DiZeuner-Kspslle ru Apenrude. Kruppen bild von 11 Figuren. Kucb der Kutur pkotogrupkirt von Drundt. gu. 4. l ^ Dieselbe, undere Aulnukme von 14 DiZuren. Kuck der Kutur pko- togrupkirt von Drundt. kl. 8. 15 K-( 8ckIucbt-Dei>kmal bei Oeversee, erricbtet vom k. k. 6. Armeecorps. Kuck der Kutur pkotoxrupkirt von Drundt. gu. 4. 1 ^ Xsweruden-Denkmul der Keunerjüßer und „Delj-ier" uuf dem Kirck- kole ru Oversee (Vorderseite). Kuck der Kutur pkotogrupkirt von Drundt. gu. 4. 1 Ausx. in KI. gu. 8. 15 K-( Dssselbe von der Dückseite (mit Dircke). Kuck der Kutur pkvto- grupkirt von Drundt. KI. 8. 15 K^ Die sieben 8)dter Kelungenen des Kupituin-Dieutenunt Dummer. Kruppenbild. Kuck der Kutur pkotogrupkirt von Drundt. gu. 4. 1 ^ Dreussisckes liumeruden-Denkmul sul dem Xirckkok 2U 8utrup (PVestpkül. Ink.-DeA. Ko. 537). Kuck der Kutur pkotoZrupkirt von Drundt. 4. 1 ^ Dümmtlicke öl. in Kommission. Velkugen L Llusiu^ in Dieleleld. Din Müler uns dem Kriegskelde. Illustrirtes Rugebuck von VV. Kumpkuusen. (IV und 71 8. mit vielen eingedruckten Do>L- scknitten und litelbild.) 4. Kurt. IU in eieg. Dnvrdbd. mit koldscknitt 2 ^ 10 Kj>( IL. Weisel in IisipniA. Die ungescklugenen "Dkesen Dutker's un der 8cklosskircke ru IVittenberg. Kuck einer Xeicknung von D. Kessing, gest. von I. D. R.UUK. gr. <>u. Dol. (Dsnnov. Vereinsbl. I. 1863 —1864.) 4 ^ Nichtamtlicher Theil. Sachsens Erkläruna am Bunde in Betreff der Preß- und Vereinsgesetzgebung. In der Bundestagssitzung vom 26. Januar hat die königl. sächsische Regierung eine Erklärung betreffs der Bundcsgesctzge- bung über Presse und Vereinswesen abgegeben. Dieselbe besagt in dieser Beziehung: Die königliche Regierung habe den im Jahre 1854 ausgestellten Bun desnormativbestimmungen über die Presse und das Vereinswesen in der Erwartung zugestimmt, daß dadurch eine Basis für ein allgemeines deutsches Gesetz in diesen Beziehungen gewonnen werde. Diese Erwar tung sei aber nicht in Erfüllung gegangen. Denn einige Regierungen hätten jene Normativbestimmungen nicht veröffentlicht, andere nicht aus geführt, so daß eine große Ungleichheit entstanden und namentlich die jenigen Regierungen, welche die Normativbestimmungen für ihre Ge setzgebung zur Richtschnur genommen, in eine höchst eigenthümliche Lage gekommen seien. Zu letztern Regierungen gehöre auch Sachsen. Die königliche Regierung sehe sich deshalb zu der Erklärung veranlaßt, daß sie sich von den in Rede stehenden Bestimmungen wieder lossagen müsse, falls sich der Bund nicht dazu verstehen wolle, zu einer Revision dersel ben zu schreiten. Es werden sodann die Punkte bezeichnet, welche einer solchen Revision bedürftig seien; so insbesondere das Concessionswesen in der Preßgesctzgebung und die Bestimmungen des Vereinsgesetzes be züglich der Arbeitervereine. Wir freuen uns, daß die sächsische Regierung diesen Schritt gethan hat, den man allerwärts in Sachsen mit Befriedigung lesen wird. Sie ist dadurch zugleich ihren bundesmäßigen Ver pflichtungen und dem Bcdürfniß einer freier» Gestaltung der innern Verhältnisse Sachsens gerecht geworden. Wenn wir etwas zu beklagen hätten, so wäre es dies, daß die Regierung dieses Vor haben nicht schon früher ausgeführt hat. Namentlich rückficht- lich der Presse, wo ihr durch die Verhandlungen darüber beim letzten Landtag, anläßlich der Petiiion der Leipziger Buchhändler, die günstigste Gelegenheit geboten war, einen sochen Entschluß mindestens den Kammern in bestimmte Aussicht zu stellen. Der sehr unerfreulicheEindruck, den damals die Erklärungen des Vertreters derRegierung in den Kammern, Geh. Regierungs rath Häpe, machten, da sie fast jedes Eingehen der Regierung auf irgendwelche, wenn auch noch so dringliche Reformen der Prcßge- setzgcbung von vornherein abzuweiscn schienen, der auch durch die nachfolgenden etwas liberaler» Erklärungen des Hrn. Staats- ministers v.Beust selbst nicht verwischt werden konnte, wäre dem Lande erspart worden, wenn sogleich damals die Regierung öffent lich erklärt hätte, daß sie das zu thun willens sei, was sie jetzt wirklich gethan hat. Jndcß besser spät als gar nicht. Hoffen wir, daß die säch sische Regierung, je länger sic mit diesem Schritt gezögert, um so energischer die einmal betretene Bahn verfolgen und namentlich, falls es zu einer gemeinschaftlichen Revision der Bundcsgesetzge- bung über die Presse und das Vereinswesen am Bunde selbst kommen sollte (was wir freilich stark bezweifeln), dahin wirken werde, daß diese Revision wirklich im Geist und nach den Bedürf nissen der Gegenwart ausfallc. Sie könnte sich dadurch um das öffentliche Leben in ganz Deutschland große Verdienste erwerben. Sollte die Bundestagsmehrhcit dem guten Beispiel der sächsischen Regierung nicht folgen wollen, so möge die letztere nur um so entschiedener im eigenen Lande mit einer zeitgemäßen Umgestal tung der Preß- und Vcreinsgesetze vorangehen! (Dtsch. AUg. Ztg.) „Eines Mannes Rede ist halbe Rede, man soll sie hören alle Beede." Die vielbcsprocheneAeußerung: „Antiquare sind Freibeuter, welche ernten, wo sie nicht gesäet haben" läßt sich in eine Form bringen, die gegen das Strafgesetz und gegen Alberti's Eompli- mentirbuch weniger verstößt; nämlich etwa so: „Antiquare sind Geschäftsleute, welche auf solchen Feldern ernten, die vormals von den Buchhändlern cultivirt wurden, jetzt aber brach liegen." — Ein Beispiel möge dieSache erläutern. Zwei Antiquare einer norddeutschen Großstadt beziehen vom Verleger jährlich imDurch-
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