3 4 Aufforderungen, Rügen, Erwiederungcw u. s. w. 8. Gesuche und Anbietungen von Geschäften, Theilnehmern und Gehülfen, u. s. w. 0. Uebersetzungs-Anzeigen. 10. Anzeigen von Vücher-Auctionen. aen und der vollständige Jahrgang einen Hauptlitel und ein zweckmäßig eingerichtetes Register erhalten. Der jährliche Pränumeralionsprcis ist 1 Nkhlr. 12 Gr. netto B. Z. Die Jnscrationsgebührcn für die Bekanntmachungen der zweiten Abteilung sind ^ Gr. netto B. Z. für die gespaltene Petit-Zeile oder deren Raum. Wi« der Plan zeigt, beabsichtigt unsere Zeitschrift hauptsächlich die Förderung und den allgemeinen Nutzen des gesammten deutschen Buchhandels, doch werde ich nicht verfehlen, aus dem reichen Schatze von Materialien, die mir zu Gebote stehen, auch zur beleh renden Unterhaltung beizulragcn und dadurch das Interesse der Leser stets zu erhalten und zu erhöhen" suchen. So möge denn diese neue Erscheinung im engern Kreise des Buchhandels sich -recht viele Freunde erwerben und ganz den Ansprüchen genügen, welche man an dieselbe zu machen berechtigt ist. Dankbar werde ich es aber auch erkennen, wenn man mich bei diesem Unternehmen recht freigebig mit Beitragen unterstützt, namentlich werden mir Mittheilungcn für die erste Abtheilung des Blattes sehr willkommene Gaben seyn. Gewiß werde Ich Alles auf- bieten, um das Ziel zu erreichen, welches oben näher angedeutct wurde. Sollte sich indeß nicht ein Jeder augenr blicklich ganz befriedigt finden, -so kann ich nur die wahren Worte unsers großen Dichters entgegnen: Wahrlich, im schwierigen Werk Allen genügen, ist schwer! — Leipzig, d. 3. Jan. 1834. Otto Ang. Schulz. Gesehkunde. S a ch s c n. Das 31. Stück, der Sammlung dcrGcsehe rc. f. d. Königreich Sachsen vom I. 1833, enthalt unter Nr. 62 eine Verordnung, über die Behandlung dermit den Staatsposten ein-und ausgehenden Maa ren, welche wir hier, insofern sie für den deutschenBücher- verkehr von Wichtigkeit ist, im Auszuge mittheilcn. In Gemäßheit des §. 37. der Zollordnung sind nach: stehend die Vorschriften Zusammentragen, welche^zu de- Posten cmgeführt, durchgcführk oder ausgeführt, ober aus einem Theile des Zollvercinsgebiets in den andern, mit Berührung des Auslandes, befördert werden sollen. §. 1. Wer Gegenstände, über vier Loth schwer, verpackt im Auslande zur' Post giebt, um solche mit derselben in das Zollvereinsgcbiet einführen zu lasten, hat dem Poststückc (»itter welcher Benennung jede Art der Verpackung, sie bc: stehe in Paketen, Ballen rc. oder in Briefform rc. verstau: L»n wird) eine deutlich geschriebene Erklärung in deutscher M u st e r zu einer Inhaltserklärung bei einer Pakctsendung mit der Fahrpost. An Herrn (Name des Empfängers) zu (Ort der Bestimmung) werden hierbei gesendet: 4 Pakete, gez. (Zeichen u Nummer), davon enthalt: Ar. 1. Bücher u. s. w. (Ort u. Tag d. Ausstellung.) (Name d. Versenders.) mögen, erhoben und zwar: a) sobald äußerlich erkannt wird, daß das Poststück Fliisi sigkenen enthält, mit acht Thalcrn vomCcntncr Brutto; durch den Zolltarif'belegt sind , wenn in einer, das Post- stück offen begleitenden Note, oder in der Inhaltserklärung dcks Verlangen ausgcdrückt worden, daß dasselbe bei der ersten Abfertigungsste'lle geöffnet und nachgesehcn werde, um die Eingangsabgabe nach dem Vorgefundenen Inhalte zu be stimmen.