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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 02.01.1897
- Sprache
- Deutsch
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Personen, Instituten und Vereinigungen, welche sich thatsächlich mit Bibliographie und Bibliothekswissenschaft beschäftigen. Jedes Institut oder jede Vereinigung wird durch ihren Ab gesandten vertreten. Die ordentlichen Mitglieder haben be schließende Stimmen. V. Außerordentliche Mitglieder sind alle Personen, welche sich für den vom Institute verfolgten Zweck interessieren, und welche an seinen Beratungen teilzunehmen wünschen. Sie haben beratende Stimmen. VI. Der Titel eines Ehrenmitgliedes wird jenen Personen erteilt, welche dem Institute namhafte Dienste geleistet haben. VII. Niemand kann Mitglied des Institutes werden, wenn er nicht in geheimer Abstimmung in der Hauptversammlung auf Vor schlag zweier Mitglieder zugelassen worden ist. VIII. Die ordentlichen Mitglieder zahlen einen jährlichen Beitrag von zehn Franks, die außerordentlichen Mitglieder zahlen einen jährlichen Beitrag von fünf Franks, die Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag; sie haben alle das Recht, die Veröffent lichungen des Institutes zu beziehen. IX. Die Zahl der Mitglieder ist unbeschränkt; jedoch werden bei den Beratungen die einer Nation angehörenden Mitglieder nicht über eine größere Zahl von Stimmen verfügen können, als über den vierten Teil der Stimmen, über welche die anderen Nationen ungehörigen Mitglieder zusammen verfügen. X. Das Institut schreitet bei Eröffnung einer jeden Tagung zur Wahl eines Präsidenten. XI. Das Institut wählt unter den ordentlichen Mitgliedern einen ständigen Ausschuß, bestehend aus einem Vorsitzenden, einem Schriftführer und einem Schatzmeister. Diese Mitglieder werden für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Der ständige Ausschuß übt die vollziehende Gewalt aus, trifft dringende Maßregeln und Vorsorge in unvorhergesehenen Fällen, er bereitet die Sitzungen vor und beruft dazu ein. Der Schriftführer ist insbesondere mit der Redaktion der Sitzungs berichte und mit der Korrespondenz betraut. Er hat die Verwahrung der Archive und verfaßt gelegentlich jeder Sitzung eine Uebersicht über die Arbeiten des Institutes. XII. Die Hauptversammlung bestimmt den Sitz des Institutes. XIII. Die Hauptversammlung faßt in ihrer Jahressitzung die Be schlüsse mit Stimmenmehrheit. XIV. Die vorliegenden Statuten können auf Verlangen von zwanzig ordentlichen Mitgliedern, nachdem die vorgeschlagenen Aenderungen allen Jnstitutsmitgliedern mitgeteilt worden sind, revidiert werden. Die Revision wird durch eine Zwei drittel-Majorität der anwesenden Mitglieder beschlossen. XV. Das Institut veröffentlicht eine Zeitschrift (Bulletin), in welcher alle den Vereinszweck betreffenden Fragen besprochen werden. Die Zeitschrift veröffentlicht die Namen aller Vereinigungen, Institute und Personen, welche dem Institute angehören und seinen Beschlüssen zustimmen. Uebergangsbestimmungen. I. Mit besonderer Außerkraftsetzung des Artikels VII bis zur nächsten Vereinigung des Instituts werden die Befugnisse der Hauptversammlung, sofern sie die Aufnahme beitretender Mitglieder und dringende Maßregeln für die Entwicklung des Institutes und die Verwirklichung seines Zweckes betreffen, dem ständigen Ausschüsse übertragen. II. Von Rechts wegen gehören dem Institute die Personen an, welche der Konferenz von Brüssel beigewohnt oder zuge stimmt haben und ihre Absicht dem ständigen Ausschüsse kundgeben. Es mag dahingestellt bleiben, ob diese Statuten, die vielleicht zu sehr ihrem Muster, denen des Institut äs Droit international, ähneln, in den einzelnen Bestimmungen ganz glücklich abgefaht sind, jedenfalls war es aber sehr richtig, für den Anfang die Geschäfte ganz in die Hand des Aus schusses zu legen, da nur dadurch eine wirksame und rasche Bekanntmachung der Ziele und Pläne der Gesellschaft, sowie eine Reihe kleiner, aber wichtiger Vorarbeiten bewerkstelligt werden konnte. Da im Jahre 1896 keine Versammlung des Institutes stattfand, so erfolgt die Aufnahme der Mitglieder auch fernerhin durch einfache Annahme der Beitrittserklärung seitens des ständigen Ausschusses. Beitrittserklärungen aus Deutschland und Oesterreich sind bis auf Weiteres an das Sekretariat des Institutes nach Wien III, Hauptstraße Nr. 6 zu adressieren. Die Konferenz wählte in diesen Ausschuß als Präsidenten den Professor des Völkerrechts an der Universität Löwen Herrn Senator Edouard Descamps-David, einen Mann, der sich durch Wort und Schrift längst auf dem Gebiete internationaler Bestrebungen einen weit über die Grenzen seines Vaterlandes hinaus be kannten Namen geschaffen hat, und als Mitglieder die Herren Henri La Fontaine und Paul Otlet, die geistigen Urheber der ganzen Bewegung. Daß der Gedanke, die bibliographische Frage auf inter nationalem Wege zu lösen, ein glücklicher war und lang gehegten Wünschen entsprach, zeigt die große Zahl von Be sprechungen*), die er seither in der wissenschaftlichen und Tages-Litteratur gefunden hat. Freilich befinden sich da runter auch solche, die die Pläne der Konferenz und des Institutes ganz oder zum Teil verwerfen. Aber gerade die Opposition und die Kritik sind es, die ein Werk zur vollen Reife bringen. Der erste Erfolg des Institutes war, daß seiner Bitte entsprechend schon am 12. September durch einen Erlaß**) des Königs der Belgier in Brüssel ein »Dilles intsrnuliongl äs llibliograpbisr errichtet wurde, »das die Herstellung und die Veröffentlichung eines allgemeinen bibliographischen Reperto riums und das Studium aller Fragen, die sich auf biblio graphische Arbeiten beziehen, zum Zwecke hat« und dem die Herren La Fontaine und Otlet ihre Sammlung von mehr als 400 000 Zetteln schenkten. Die belgische Regierung hat seither diesem Amte geräumige Lokalitäten in einem Annex der königlichen Bibliothek angewiesen, zweckmäßig ein gerichtet, mit den notwendigen für das Repertorium eigens nach amerikanischem System konstruierten Kästen ausgestattet und das Amt in den Stand gesetzt, das nötige Per sonal anzustellen. Dank dieser Unterstützung und dem Um- *) Aus Deutschland und Oesterreich-Ungarn seien die folgenden hier erwähnt: Nachrichten a. d. Buchhandel. Leipzig. Jahrgang 189b. Nr. 185. 226. Jahrgang 1896. Nr. 78. 82. 83. 110. Centralblatt für Bibliothekswesen. Leipzig. Band XII, Seite 481. 522. Band XIII, Seite 138. 180. 266. 267. 330. 423. 425. 580. 582. 592. Sammlung bibliothekswissenschaftlicher Arbeiten. Herausgegeben von Karl Dziatzko. Leipzig. Heft 10. Seite !N und 73—78. Mittheilungen der kais. königl. Geographischen Gesellschaft in Wien. Wien. Band XXXIX. Seite 181—184. Zeitschrift für katholische Theologie. Innsbruck. Band XX. Seite 404. Lechner'S Mitthcilungcn aus dem Gebiete der Literatur und Kunst, der Photographie und Kartographie. Wien. VII. Jahr gang. Nr. 12. (April 1896.) Die Waffen nieder! Dresden u. Wien. Jahrgang 1896. Seite 181. Freie Bildungsblätter. Karlsbad ».Wien. V. Jahrg. Seite 88. 89. Westöstliche Rundschau. Budapest. Jahrgang 1895. Seite 401. Nagz-irr Xöv^vsasmls. Luäg,xsst 1896. svk. 341. I. Krolr. Lasopis vsnovav/ vsSlrsr^m potlsb-rm stlsänibs slrolstva. V ?rs,rs. lloivllr X. str. 169. Das Magazin für Litteratur. Berlin. Jahrgang 1896. Nr. 42. Die Zeit. Wien. VIII. Band. Seite 24. Deutsche Heereszeitung. Berlin. Jahrgang 1896. Seite 250. Armeeblatt. Wien. Jahrgang 1896. Seite 266. Österreichisches Landwirthschaftliches Wochenblatt. Wien. Jahr gang 1896. Seite 121. Oesterr.-ung. Buchhändler-Correspondenz. Wien. Jahrg. 1896. Nr. 10—13. 15. 20. 24. 32. 34. Allgemeine Buchhändler-Zeitung. Leipzig. Jahrg. 1896. S. 248. Beilage zur Allgemeinen Zeitung. München. Jahrgang 1896. Nr. 81. 111. 157. 170. 172. 227. 231. 252. 270. Frankfurter Zeitung. 1896. 18. März II. Morgenbl. II. Juli Abendbl. 24. Juli I. Morgenbl. Neue Preußische (Kreuz.) Zeitung. Berlin. 20. März 1896. Norddeutsche Allgemeine Zeitung. Berlin. 3. Dezember 1896. Neues Wiener Tagblatt. 3. Mai 1896. Neue Freie Presse. Wien. 21. Juli 1896. Abendbl. Xäroäul llist^. V llrars 13. brSLvs. 1896. Kurze Mitteilungen über die Gründung und die Zwecke des In stitutes wurden in sieben verschiedenen Sprachen mehr als 120 Mal von der Tagespresse in Deutschland und Oesterreich zum Abdruck gebracht. **) „Xlovilsur Lslgo" vom 16. und 17. September 1895. xag. 3421-3423. L
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