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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.08.1892
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.08.1892
- Sprache
- Deutsch
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Zurückverlangle Neuigkeiten. (Vergl. Börsenbl. 146. 149. >58. 164. 167. 170. 182. 188.) I. Die Rechtsungiltigkcit der Auflehnung gegen tz 33 scheint von seiten deS Sortiments nun doch nach und nach eingesehen zu werden, und so bietet der ruhigere Ton, wie ihn die beiden Einsendungen in Nr. 182 deS Börsenblattes anschlagcn, seht auch dem Verleger die Möglichkeit, ein Wort zu der Sache zu sprechen, ohne daß er dadurch den Schein erweckt, als sei sein Recht zweifelhaft und brauche eine weitere Unterstützung. An zwei Punkte der erwähnten Sortimentereinsendungen möchte Schreiber dieses anknüpfen. Der erste Herr Einsender meint, daß -unsere Verkehrsordnung kein gegenseitig gerechtes Verhältnis zwischen Verlag und Vertrieb darstelle: der Verlag habe seine größere Kraft darinnen erwiesen. - Es ist nun ganz gewiß ein Irrtum, zu glauben, die Fassung des tz 33 stelle für den Verlag lediglich eine Krastsrage dar. Die Kraft des Verlegers ist ein kräftiges Sortiment. Mag es auch kurz sichtige Verleger geben, die bei Gelegenheit des Zurückverlangens einen aus die Dauer gewiß nicht lohnenden Raubbau treiben und vielleicht auch nur in diesem Sinne dem Z 33 seinerzeit zugcstimmt haben, so hat doch ganz gewiß die Gesamtheit der einstigen Urheber die vorliegende Fassung nur als eine absolute Notwendigkeit gewählt. Diese Notwendigkeit soll bei einem Punkt bewiesen werden, der mich in der zweiten der erwähnten Einsendungen frappierte. Der Herr Einsender spricht von einer -Broschüre von aktuellem Interesse, von der 2000 Exemplare gedruckt wurden, deren ganzer Absatz sich aber bis jetzt auf 300—400 Exemplare beziffert- und kann nicht begreifen, wie der Verleger in die Lage kommen kann, unter diesen Um ständen zurückzuverlangcn. Hier sind wir aus dem Punkte, der den ganzen Streit um § 33 erklärt. Der Sortimenter kennt eben die Einzelheiten des Verlagsbe triebs. wie er sich in der Praxis abjpiclt, meist nicht oder zu wenig. Wir haben ca. 4000 deutsche Sortimenter, davon ca. 2000, die für den Vertrieb von Neuigkeiten in Betracht kommen. Um jedem Sorti menter nur 1 Exemplar geben zu können, muß der Verleger 2000 Exem plare drucken und versenden, obgleich er vielleicht weiß, daß er nur 300—400 oder aber auch 600, 800, 1000 wirklich fest verkaufen wird. Ist dieses Mißverhältnis an sich schon eine Schwierigkeit für den Ver leger, so sehe man weiter zu, wie sich die Sache i» der Praxis gestaltet Von den 2000 sind 1850 Exemplare bedingt versandt und 150 für feste Bestellungen zurückbehaltrn worden Das Buch sängt an etwas cinzuschlagcn. Dringende Bedingt-Bestcllungen von Sortimentern laufen ei», die vielleicht ganz besonders für den Absatz geeignete Kreise haben, sie können aber nicht mehr versorgt werden. Nun kommen die festen Nachbestellungen, 100, 200 Exemplare sind bald abgesetzt, die Sache scheint in Gang zu kommen; jetzt oder nie ist die Gelegenheit zum Ver kauf einiger weiteren 100, da — fehlen sie dem Verleger und sind in alle Winde zerstreut. Also was thun? Hier wird auch der verbissenste Sortimenter sagen: -Zurückverlangen-. Also, cs wird zurückverlangt. Nun läßt tz 33 dem Sortimenter hierbei 3 Monate Zeit! (— und das sei noch zu wenig!) Ja, was kann bis dahin alles geschehen; wird die Zeit für den Absatz dann nicht vielleicht gänzlich vorüber sein? Eine andere Version. Die Exemplare gehen in der That nicht ein, um den Bedarf für feste Bestellungen zu decken. Der Verleger ist so optimistisch zu glauben, das Ausbleibcndc oder doch ein wesentlicher Teil davon sei abgesetzt. Kühn druckt er eine zweite Auflage Da, nach 4, 5, 6 Monaten, endlich zur Messe kommen sie zu Haus, 2. und 1. Auf lage, ohne ein Wort der Entschuldigung oder Erklärung Schwache Ver suche dazu fallen oft naiv genug aus Da schreibt ein Sortimenter, nachdem die 4. Auflage eines Buches erschienen ist, bei Rücksendung der ersten: -Das Buch ist ja gut gegangen, da kann cs Ihnen auf 1—2 Exemplare nicht ankommen-. Er bedenkt nicht, daß, wenn die Hälfte seiner 2000 Kollegen auch je 1 Exemplar remittieren, das gerade eine Auflage von 1000 Exemplaren macht! Nun giebt es aber zahlreiche Bücher, die nur in 600, 800 oder 1000 Auflage gedruckt werden können. Wir haben ein Beispiel davon. Auflage 800; verlangt etwa 1600. Nach Kürzungen werden 700 ver sandt, Bestellzettel von circa 400 Firmen mit je 1 Exemplar zurück gelegt. Nach 4 Monaten wird zurückverlangt, um an die restierenden Firmen expedieren zu können, sowie zur Erledigung der einlaufcnden festen Bestellungen. Da kommen 40, 60. nach und nach 80 Exemplare. WaS soll jetzt der Verleger thun? Warten bis nach der nächsten Messe und dann den 400 Sortimentern als Neuigkeit senden? Das wäre doch selbst bei dem fraglichen Werte, daS keine aktuelle Broschüre ist, nicht angängig! Etwa die Annahme aller nicht zur Zeit eingegangenen Exem plare verweigern? Welchen Sturm gäbe daS, und wie würde das zum Schaden des Verlegers so und soviel hundert Firmen gegenüber aus- sallen! Neudrucken und annehmen, das nicht Eingehende sei abgcsetzt? Das wäre erfahrungsgemäß ein bedenklicher Irrtum Wir wollen die Sache nicht weiter ausspinnen; aber vielleicht überzeugen diese Zeilen manchen Sortimenter, daß das Zurückvcrlangen der Neuigkeiten für den Verleger nur eine unangenehme und müh selige, dabei kostspielige Notwendigkeit ist, die für ihn meist mit größeren Verlusten verknüpft ist, als für das Sortiment. Schreiber dieses, seit 3 Jahren Verleger, war 22 Jahre Sorti menter, den größer» Teil davon Besitzer eines mehr als mittelgroßen lebhaften Sortiments mit energischem Neuigkeitcnvertrieb; man wird ihm also auch von dieser Seite ein Urteil zutrauen dürfen. ES ist, daß 1. das jederzeitigc Heraussuchen und gurückscndcn irgend einer Neuigkeit nicht zu den Unmöglichkeiten gehört, wie so viele der Protestler behaupten, sofern nämlich geordnete NeuigkcitSvcrscndungslisten geführt «erden und daS Lager stets in Ordnung ist; 2. die Verleger in ihrer überwiegenden Mehrzahl Rcmittendcn auch nach Ablauf der Rücksendungsfrist von solchen Firmen annehmen, die im übrigen einigermaßen Interesse und Absatz für den betreffenden Ver lag haben. Besteht dieses gegenseitige Verhältnis nicht in dem notwendigen Mindestmaß, so halten wir es im beiderseitigen Interesse für gar kein Unglück, wenn gelegentlich einer solchen verweigerten Rücksendung eine Verbindung ganz gelöst wird, die sich von seiten des Sortimenters darauf beschränkt hat, jahrelang wahllos ab und zu ein einzelnes Buch zu bestellen und dasselbe nicht einmal auf Wunsch des Verlegers beizeiten zuriickzusendcn. kaeit: Einem guten Kunden wird selten ein Verleger die Annahme einer verspäteten Rücksendung verweigern, zweifelhaften und halb guten nur, wenn ihn die Verhältnisse dringend dazu nötigen. Ist dies der Fall, so mag das Sortiment ruhig einen Teil des Verlustes tragen; der größere bleibt immer noch dem Verleger. Oiii et salvavi auiwaw weaw. II. Herr 0. I-. in B. behauptet in Nr. 188 d. Bl.. Herr Knauer und ich hätten -einigemale vorbcigeschosscn-; doch ist er die Beweise schuldig geblieben. Da Herr Knauer gar nicht weiter erwähnt ist, so muß ich mich auf die Ausführungen beschränken, die mich widerlege» sollen. Hätte Herr 0. I-. nur gesagt, ich hätte mich nicht genau genug ausgedrückt, so wäre das vielleicht richtig gewesen; aber warum ich -vorbei geschossen- haben soll, wenn ich behaupte, die mir liegen gebliebenen Bücher hätten eine neue Auflage nicht -erlebt-, ist mir nicht ver ständlich. Wir schreiben jetzt Mitte August, und im April wurden die Bücher verweigert. Da ist doch hundert gegen eins zu wetten, daß auch der Druck noch nicht begonnen hatte. Von einem Werke weiß ich sogar bestimmt, daß die nächste Auflage noch lange nicht erscheint. Ich nenne keine Namen, weil ich persönliche Auseinandersetzungen vermeiden will. Aber gesetzt den Fall, der Druck hätte damals begonnen und sei immer noch nicht beendet, so wäre doch wohl inzwischen Gelegenheit gewesen, die betreffenden Bücher, die ja zweifellos stark gehen, wenn sie in so kurzer Zeit neu aufgelegt werden, zu verwerten. Ich betrachtete eS als selbstredend, daß tz 33 voll in Anwendung zu bringen war. Was nun die Broschüre von -aktuellem Interesse- anbelangt, so meine ich, der Verleger könnte in Fällen, wie sie Herr 0. I-. anzieht, nach der bekannten Art zurückvcrlangen: -Alles, was ohne Aussicht aus Absatz lagert- Derartige Ankündigungen werden meiner Erfahrung nach ebenso nach Möglichkeit berücksichtigt, wie die kategorische Festsetzung kurzer Remissionstermine. Dem richtigen Buchhändler sind solche Arbeiten so in Fleisch und Blut übergegangen, daß ein -Nichtaus- führen- in den meisten Fällen ein Versehen ist. Trifft dann der Fall ein, daß -das Endresultat hinter den Erwar tungen zurückblicb-, so hat der Verleger wenigstens den Vorteil, daß der Sortimenter weiter manipulieren und den ganzen Vorrat vielleicht verkaufen kann. Wächst aber die Nachfrage immer stärker, so ist immer noch Zeit, alle Exemplare zurückzuverlangcn. Einen letzten Termin an- zugcben, ist unnötig, da Z 33 der Verkehrs-Ordnung sich deutlich ausspricht. Hier kommen wir aber zu dem dunklen Punkt. Die allermeisten -Aufforderungen- bestimmen einen ganz kurzen Termin; kürzlich sogar habe ich die erste -Aufforderung- drei Tage vor dem Schlußtermin bekommen! Mögen sich die betreffenden Herren Verleger, die gemeint sind, ehrlich vergegenwärtigen: Sollen wir die VerkehrS-Ordnung streng einhaltcn und -Versäumnisstrasen» erleiden, während auf der anderen Seite gesündigt wird?
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