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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.08.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1892-08-29
- Erscheinungsdatum
- 29.08.1892
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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HS 200, 29. August 18SL. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 5039 Soviel Zeilen, soviel Unrichtigkeiten, beziehungsweise Erfindungen. Wir muffen darauf verzichten, alle diese und ähnliche immer wieder kehrende fälschliche Notizen einzeln richtig zu stellen, und behalten uns vor, unseren Lesern Acndcrungcn in dem Erscheinen der Allgemeinen Zeitung, welche für Ende des Jahres in Aussicht genommen sind, mit- zutcilcn, sobald wir darüber definitiven Beschluß gefaßt haben werden I. G. Cotta'sche Buchhandlung Nachfolger. Neue Bücher, Zeitschriften, Gelegenheitsschristen, Kata loge re. für die Hand- u. Hausbibliothek des Buchhändlers. Sitzungsbericht über die am l7. Juli 1892 zu Leipzig abgehaltcne 22. ordentliche Hauptversammlung des Allgemeinen deutschen Buchhandlungs - Gehilfen - Verbandes im Buchhändlerhaus. Ausgenommen von Herrn Rechtsanwalt Barth. 8°. 42 S. Blätter kür orisntalisede Bitoratur Ko. 9. Xntigu. Katalog Ko. 113 von IVilbsIm Oaeobsobn L 6o. iu Breslau. 8". 64 8. 6enealoßsis, Beralckik, Orckeusvvossn. — 6ssobiebts unck Vopo^rapdio äss Xövixrsiods 8aekssv uoä ssioor irübsren Banäestbsile >otiqu. XataloA Ko. 15 von 6 8alomou s ^ntiguariat u. Buod- kauälnnA in Brescken-X. 8°. 36 8. 841 Krn. Vsrsedieäenes. ^otigu. Xatalox Ko 16 von 6. 8alomon's Xnti- guariat u. BuobbauäluvA in vrosäen-^. 8°. 22 8. 545 Krn. lkdeoloxis u. Vorvanätes, Osoxrapkio unä dosodiodts, Roissv, Boutsobe Bittsratur. BLäauoxtilr. 4ntigu. Latslo^ Ko. 2 von Ixn. 8obvvsitrer in Xaedon. 8°. 40 8. ^ psrioäieal kooorä ok tlis Tauednit^ Bäition. 8sptsmbsr 1892. 8". 8 8. Beiprix, Bsrodarä Vauednitr. Entscheidungen des Reichsgerichts. — Die Einrede der Un verbindlichkeit des einer Forderung zu Grunde liegenden Rechtsgeschäfts wegen Betruges gegen den klägerischen Gläubiger steht, nach einem Urteil des Reichsgerichts, V. Civilsenats, vom 14. Mai 1892, im Gebiet des preußischen allgemeinen Landrechts ebenso wie dem Hauptschuldner auch dem Bürgen für die Schuld kraft eigenen Rechts zu, auch wenn der betrogene Hauptschuldncr bei dem Vertrage stehen bleiben will. — Die Vergütung für geleistete Arbeiten, welche ohne PreiS- abrede bestellt sind, bestimmt sich, nach einem Urteil des Reichgerichts, VI. Civilsenats, vom 25. April 1892, im Gebiet des preußischen allg. Landrechts nach der Forderung des Leistenden, die jedoch über den ge wöhnlichen Lohn (nach dem Gutachten der Sachverständigen) nicht hinaus- gehen darf. Hat der Leistende seinen Preis geringer, als der gewöhn liche Lohn ist, filiert, so kann er ihn nicht willkürlich erhöhen. Dies findet ebenso auf Künstler wie auf Handwerker Anwendung. Schwedischer Zolltarif. Berichtigung. — In unserer Mit teilung über den neuen schwedischen Zolltarif ist zu unserem Bedauern das Versehen vorgekommen, daß den Tarlsprciscn die Zeichen für Mark und Pfennig beigesetzt sind, während sich diese Preise für schwedische Kronen und Öre verstehen ll Kr. L 100 Ore -- 1 ^ 13 H). Ferner bitten wir zu berichtigen auf Zeile 3 des Tarifs: Gebunden: Bibel, und Psalmbücher (statt Bücher u. Psalmbücher). Denkmal. — In Ilmenau findet am 30. August die feierliche Enthüllung des Denkmals für den vor einigen Jahren verstorbenen lang jährigen Redakteur der Gartenlaube Friedrich Hofmann statt. Sedantag. — Der Vorstand des Vereins der Buchhändler zu Leipzig versandte an seine Mitglieder folgende Aufforderung: Wie in den früheren Jahren, richten wir auch diesmal an die ge ehrten Mitglieder unseres Vereins die Bitte, zur Jeier des Sedan-Festes Freitag den 2. September die Geschäfte nachmittags geschlossen zu halten, um sowohl den Mitgliedern als auch den Gehilfen Gelegen heit zu geben, sich an dem Festzug zu beteiligen. Leipzig, den 27. August 1892. Der Vorstand des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Franz Wagner, Carl Voerster, für den Vorsitzenden. für den Schriftführer. Allgemeiner Deutscher Buchhandlungsgehilfen-Verband. — Der Vorstand des allgemeinen deutschen Buchhandlungsgehilfen-Ver- bandcs beruft eine außerordentliche Hauptversammlung aus den 30. und 31. Oktober d. I. (Vgl. die Bekanntmachung im amtlichen Teile der heutigen Nummer). »Alte Hallenser, in Berlin — Die freie Buchhändler-Ver einigung »Alte Hallenser- in Berlin wird den Sedantag in diesem Jahre am Freitag den 2. September abends 8 Uhr durch einen Herrcn-Kommers in den oberen Sälen (3. Stock) des »Schultheiß-, Behren- und Friedrichstraßen-Ecke, festlich begehen. Gäste sind willkommen. -- Sprechsaal. Veränderte Neuauflagen von Schulbüchern. (Vgl. Börsenblatt Nr. 194. 197.) III. Der Artikel in Nr. 194 des Börsenblatts geht von gänzlich unge nügender Kenntnis der Verhältnisse aus Daß der Verleger an häufiger Veränderung der Schulbücher die Schuld trägt, kommt vor, ist aber die Ausnahme. Den meisten Verlegern ist vielmehr die Uebcrgangszcit bei Erscheinen einer veränderten Auflage höchst lästig. Der durch die Ver änderung bewirkte Mehrabsatz ist meist nicht groß, dagegen steigt die Zahl der begehrten Freiexemplare, und fast immer wirb ein unerwartet großer Rest der alten Auflage, oft in gebundenem Zustand, Makulatur Abgesehen von der zunehmenden Rcglcmentiererei von oben tragen meist die Verfasser und deren Kollegen die Schuld an den Veränderungen. Sic berufen sich auf Fortschritte der Wissenschaft, auf Wünsche, welche von Kollegen und Kollegien an sie gerichtet sind, und nötigen sogar häufig den Verleger, eine neue Auflage, noch ehe die alte verkauft ist, also geradezu mit Verlust zu drucken. Wer aus eigener Erfahrung das Verhältnis zwischen Verfasser und Verleger kennt, weiß, daß der Verleger keineswegs, wie es gern dar gestellt wird, der »Machthaber- ist, sondern daß er sehr häufig genötigt ist, seinen Willen unter den des Verfassers zu beugen, auch wenn er Bedenken hat und Verluste befürchtet. In vielen Fällen ist er zudem nicht in der Lage zu erkennen, ob eine Veränderung nötig ist oder nicht. Er muß das meist dem Verfasser überlassen, ist dazu in der Regel auch vertragsmäßig verpflichtet. Das Märlcin von dem sündhaften Verleger, der um eines augen blicklichen (weit überschätzten) Gewinnes willen stets neue veränderte Auflagen herausgiebt (— als ob diese nicht auch Geld kosteten! —), sollte allmählich selbst von den Lehrerkonserenzen verschwinden; dem nachdcnkenden Buchhändler sollte es aber völlig klar sein, daß nur in Ausnahmesällcn wirklicher Vorteil daraus für den Verleger erwächst. Etwas mehr Billigkeit und etwas mehr Verständnis für die Lage und den Geschäftsbetrieb des Verlegers thäte den meisten »Eingesandts« der letzten Zeit wirklich not. IV. k. Rückentitel. (Vergl. Börsenblatt 188. 194. 197.) VIII. Herr IV. X. bemerkt ganz richtig, daß beim Rückentitcl der Ge schmack gar keine Rolle spiele, und qiebt zu, daß nur praktische und ver nünftige Gründe stichhaltig sind. Der Rückentitcl hat jedoch hauptsächlich den Zweck, das betreffende Buch in einem geordneten Lager und in dem betreffenden Büchergestell rasch auszufindcn, deshalb gehört der Vergleich des Herrn IV. II., bei dem man Bücher mit der Titelseite nach oben auf einen Tisch legt und dann, um sogleich den Rückentitcl lesen zu können, sich auf den Kopf stellen müßte, gar nicht hierher. Ein anderer Herr Kollege hat früher schon berichtet, daß man in der guten alten Zeit die Bücher von rechts nach links ordnete und eben daher wohl auch der Gebrauch der Rückentitel von oben nach unten stamme. Nicht alles, was in früheren Zeiten gut und praktisch war, ist auf die Gegenwart anzuwenden. Bei der jetzigen Ordnung muß entweder der Sortimenter im Lesen der auf den Kopf gestellten Schiist so geübt sein wie ein Schriftsetzer, oder beim Heraussuchen eines Buches in einem Büchergestell, sowohl von links, als von rechts die Bücherreihe durchsetzen, bezw. durch beständiges Kopfdrehen dies bewerkstelligen. Sowohl beim Einräumen, als beim Aussuchen eines Buches kann man den Vordertitcl eines Werkes sofort sehen, wenn der Rückentitel von unten nach oben läuft, und ist dies wohl auch ein stichhaltiger Grund zur allgemeinen Einführung dieses letzteren Brauches. Ich glaube annehmen zu dürfen, daß der größte Teil der Herren Sortimenter für die allgemeine Einführung der Rückentitel von unten nach oben den Herren Verlegern dankbar wäre. Bozen. L. Weber. IX. Daß die Rückentitcl von oben nach unten laufen, ist auch in den Fällen zweckmäßig, wenn die Bücher in zwei oder drei Reihen hintereinander aufgestellt sind und zwar so, daß jede rückwärtige Reihe etwas höher steht als die vordere. Beim Einordnen und Suchen ist dem Betreffenden meisten« gedient, wenn er auch nur die ersten Buchstaben des Autornamens oder des Titels sieht; dagegen würde er bei nach oben laufendem Rückentitel immer nur die letzten Buchstaben sehen, die ihn oft genug nicht an den ganzen Titel oder an den Namen des Verfassers erinnern können. Kd. 6. 686*
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