1946 Börsenblatt f. d Dtschn. Buchhandel. Vermischte Anzeigen. vllr 51, 3. März 1914. tXuk die voiÄekenäe ^rlilärunZ der k^iniiü ?a1ria-VerIa§ >VaI1er 8pä1k in kerlin Iisben wir ru ervviäem: Wir baden uns runäcbst darauf bescbränkt, entsprecbend 6er uns erteilten publikstions- bekugnis den Wortlaut des gericbtlicben Erkenntnisses ru verökkentliclien. Oer Orteilstenor lässt ja sucb mit genügender Oeutlicbkeit erselren, worum es slclr bandelt: dass nämlicb der Firnis Pstris-Verlsg die im Orteil bereicknete irrefllkrende Art der Ankündigung des Werks: „Qescbickte der bekreiungskriege" verboten wurde, weil diese Ankündigung sieb als unlauterer Wettbewerb dsrstellte. blscbdem nun aber die lirms Pstris-Verlag „um lrrtümer ru vermeiden" eine Osr- stellung verökkentlicbt bst, die den Ssckverkslt verdunkelt und entstellt, bringen wir rur Klar stellung des lstbestsncls aus den ürünilen des ksmmergericbtlicben Urteils wenige Sätre rum Abdruck: „Oer beklagte bat im )akrc I yoü einen lell des im )akre ryoo in seinem Verlage ersckienenen Werkes „Das brwacken der Völker" unter dem lilel „Krakt und beben dem Vsterlande" er- scbeinen lassen. Auf den ersten 174 Seiten bst der Ktajor Deckend „Oie Oesckickte der 8e krelungskriege von 1813 und >814", auf Seite 175 bis 251 (Scbluss) der als Herausgeber genannte Prot. v. Pklugk-Oartlung „biba und die 100 läge" bebandelt. Aus Anlass der Lentenar- teier der bekreiungskriege bat der beklagte einen in wesentlicken unveränderten Abdruck dieses buckes kerausgegeben. Oie Ausstattung ist minderwertiger. Oer litel lautet nunmekr „Oie Qesckickte der bekreiungskriege". Aut dem litelblatt ist, wie in der trüberen Ausgabe Pklugk- Oartlung als Herausgeber, der Atajor Deckend als Akitwirkender angegeben. Aut dem buckrücken, dem Ornscblage, und den empkeklenden Prospekten dagegen ist das Werk als Pklugk-Osrttung, „Lesckicbte der bekreiungskriege" bereicbnet. Aut dem Titelblatt, dem Omscblag und dem Prospekt siebt der Vermerk „1.—10 .lausend". lerner ist das buck in dem Prospekt als „Scklsger des diesjäbrigen Weibnscktsmsrktes" und als ,,^udiläumsprscbtwerk"angekündigt." „lAit peckt Kat der Vorderrickter angenommen, dass durck die gesckilderte Art der Ankün digung der Eindruck in dem Publikum erweckt wird, als bandle es Sick um ein snlässllcli des Jubiläums der bekreiungskriege verkssstes neues Werk von prok. von Pklugk-Oartlung." Oer Tweck dieser Ankündigung ist kür jedermann erkennbar, der weiss, dass vor dieser Veranstaltung des beklagten unsere Illustrierte Oesebiclite der bekreiungskriege von prok. vr. v. Pklugk-Osrttung ersckienen war. Osss es statt „jubiläumspracktwerk" bätte beissen müssen „Jubiläumsausgabe" und dass die bereicknung 1.—10. lausend mit dem ^usatr jubiläums- oder Volksausgabe Zulässig gewesen wäre, ist in dem Orteil nirgends gesagt, wir glauben aber, auf weitere binrelbeiten in dieser Wicklung ebensowenig eingeken ru sollen, wie auk eine beleucktung des sbgedruckten Out- acbtens, das nickt etwa im gericktlicken beweisverkskren abgegeben, sondern auk Veranlassung und auk die einseitige Instruktion der beklagten erstattet und als Verteidigungssckritt der be klagten vorgelegt worden ist. Oie Oericbte sind darüber rur lsgesordnung übergegangen, und wir sind überzeugt, dass in der Auffassung und in der Verurteilung einer solcben keklsme, die den unveränderten, minder wertiger susgeststteten leilabdruck eines 12 )akre alten Werkes als neues („1.—10. lausend") ^ubiläumsprscbtwerk susrugeben wagt und gleicbreitig den Verfasser unricktig bereicbnet, alle lacbgenossen mit den Qericbten einig sein werden 2um Scbluss erwäbnen wir, dass wir den Klsgeweg erst dann bescbritten baden, nscbdem der Versucb einer gütlicben Erledigung an der scbrokten Zurückweisung der beklagten gescbeitert war. 8tuit83pt. 28 leb uar,9,4 Onion Veul8clie Ver!a§8§e8ell8ckaft.