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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.08.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.08.1892
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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HS 185, 11. August 1892. Sprechsaal. 4703 Professor zugesagt hatte, dem Werke ein empfehlendes Vorwort zu schreiben, zur Uebernahme des Verlages. Jetzt, nachdem das Werk bereits vor 2'/, Jahren erschienen und nachdem der frühere Verleger bereits Exemplare des Buches als Novität erhalten und es zur nächsten Ostermcsse remittiert hatte, stellte dieser Strafantrag wegen Nachdrucks. Die gesetzliche Frist von 3 Monaten zur Stellung eines Straf antrages ist verjährt: es handelt sich darum, ob der Nachdruck, da zweifellos solcher vorlicgt, als fahrlässiger oder unverschuldeter anzusehen ist. Im letzteren Falle wäre der Verleger dem früheren Verleger nur haftbar bis zur Höhe seiner Bereicherung. B. R. Antwort der Redaktion. — Es ist nicht wohl möglich, den vorgelegten Fall ohne Kenntnis der näheren Umstände zu beurteilen. Zu der behaupteten Verjährung sei zunächst bemerkt, daß die Strafverfolgung des Nachdrucks und die Klage auf Entschädigung, ein schließlich der Klage wegen Bereicherung (und ebenso wegen der Ver breitung von Nachdruckscxemplarens erst in 3 Jahren verjährt iGes. betr. d Urheberrecht an Schriftwerken ß 33/34). Allerdings sollen Nach druck und Verbreitung nach Z 35 desselben Gesetzes straflos bleiben, »wenn der zum Strafantrage Berechtigte den Antrag binnen 3 Monaten nach erlangter Kenntnis von dem begangenen Vergehen und von der Person des Thäters zu machen unterläßt.. Im vorliegenden Falle wird cs sich also darum handeln, festzustellen, ob der frühere Verleger nicht früher als 3 Monate vor Stellung seines Strafantrages Kenntnis von dem Nachdrucke hatte. Daß das Erscheinen des Nachdrucks 2^ Jahre zurücklicgt und daß der Geschädigte Exemplare des Nachdrucks als Novität erhalten und zur nächsten Ostermesse remittiert hat, ist keineswegs ein Beweis dafür, daß er von dem Vergehen des Nachdrucks Kenntnis ge habt haben müsse; denn cs ist nicht ausgeschlossen, daß sich die Novität mit dem strafbaren Thatbcstandc seiner persönlichen Aufmerksamkeit bis kurz vor Stellung des Strafantrages entzogen hat. Daß der Verleger der neuen im Text und Titel veränderten Auf lage mit Vorsatz nachgcdruckt habe, ist nach Lage der oben beschriebenen Umstände ausgeschlossen, tz 18 des Gesetzes vom 11. Juni 1870 macht aber in Betreff der Strafe und Entschädigungspflicht keinen Unterschied zwischen vorsätzlichem und fahrlässigem Nachdruckcr. Wicbtig ist hier Absatz 2 desselben Paragraphen, der bestimmt, daß die Bestrafung des Nachdrucks ausgeschlossen bleibt, -wenn der Veranstalter desselben auf Grund entschuidbarcn, thatsächlichcn oder rechtlichen Irrtums in autcm Glauben gehandelt hat». In diesem letzteren Falle haftet der Veranstalter des Nachdrucks dem Geschädigten nur bis zur Höhe seiner eigenen Bereicherung. Ob nun im vorliegenden Falle — die Verneinung der Verjährung vorausgesetzt— der Richter den Beklagten als entschuldbaren oder fahrlässigen Nachdrucker beurleilcn, ob er nicht etwa eine Außer achtlassung der zu fordernden berufsmäßigen Sorgfalt oder vielleicht gar eine strafbare gewinnsüchtige Absicht in dem Umstande finden wird, daß der neue Verleger es unterlassen hat, sich noch an anderer Stelle als nur bei seinem Autor über das Maß von dessen Rechten zu unter richten, bleibt seiner freien Beweiswürdigung und Uebcrzcugung über lassen. Jedenfalls ist nach Lage des geschilderten Falles der Autor als vorsätzlicher oder fahrlässiger Veranlasser des Nachdrucks strafbar und dem geschädigten ersten Verleger entschädigungsverpslichtct und zwar selbst dann, wenn der beklagte Nachdrucksverlcger frei von Strafe und Ersatz verbindlichkeit ausgehen sollte. Es wäre uns übrigens angenehm, den Titel des zugestandenermaßen zweifellosen Nachdruckwcrkes zu erfahren, um die Sortimenter vor dessen Verbreitung warnen zu können. Pariser Deutsch. Die nachfolgend abgcdruckte Anfrage des Herrn P. Orsoni in Paris, ob eine deutsche Ausgabe seines »kotit Leko äs In Locke» guten Esscct machen würde, dürfte wohl ohne weiteres zustimmcnd beantwortet werden können, vorausgesetzt, daß der Uebersctzer des Lebo seinen Leserinnen mit einem ebenso lustigen Deutsch aufwartet wie der Herr Verleger uns in seinem Cirkular. Dieses lautet: Geehrter Herr! Mit dieser Post adressiren wir Ihnen 3 exemplar unseres Jour nals, von einem druck 250 000 jede Woche die Perfektion der Modelle welche Er publicirt, sowie die Nachrichten, Kenntniße, und sonstige Er- klaerungen welche Er giebt, haben Ihm die Universalezueignung erobert besonders die des Weiblichen Puplicum welches immer sein Mittel und Ehre über alles ansehen thut. Alle Negocianten und Fabrikanten welche sich in seiner Publicitaet einschreiben ließen, haben Ihre Einkünfte rasch dopvelt und 3mal, wenn nicht mehr, aufnahmen sahen besonders da die Preise so minder sind, und jeder Boerse anstchen, I fr. 25 eine zeile von 6 Punkte und 60 Millimeters breite, auf der 8K» Seite, 3 fr. 75 auf der 7««» Seite. Mit diesem Schreiben kommen wir Sie hoeflichst ersuchen ob Ihrer Meinung nach unser Journal in Deutscher Sprache guten Effect machen würde und 10 Pfening verkauft werden koennte wie wir Ihn hier für 10 oents geben. Wacrcn Sic geneigt diese Zeitung in Verlag zu nehmen der Preis wacre 8 franken das Hundert, wir nehmen die nicht Verkaufte zurück bis auf, concurenz von IO°/g. Die erste Sendung geben wir gratis, die 2te und 3«- zu 50 franken das tausend, es waere nur von dem 4km No her daß der Preis 8 fr. das hundert waere. Jedes Vierteljahr waere die Rechnung abzulegen, und wir würden per Wechsel den 30k» des nachfolgenden Monats auf Ihre casso dispos- nicren, für den gazen Verkauf, falls die nicht verkauften den IG-» des (nemlichen) Monats uns nicht zurück geschickt waeren. Die Mode Journalen in Deutschland verkaufen sie sich per Nummer? und ebenso wohlfeil? Geben sie so viel Litteratur und Zeichnungen wir unsere? Wir müssen noch zusctzen daß wir jeden Monat eine Litterarische Beilage von 4 Seiten gratis geben. Wie viel Zeitungen sollen wir Ihnen das erste Mal unentgeltlich, das 2k und 3>° zu 5 fr. das Hundert schicken? Kocnnen Sie uns eine gute Publiziste Agentschaft angeben, welche uns für Ihre Stadt. Anzeigungen von Handelsleute verschaffen koennte? Ihrer werthen Antwort entgegen sehend zeichnet Hochachtungsvollst Paris. P. Orsoni. Warnung. Von Berlin aus wurden in meinem Namen bei Herrn P. Beyer in Leipzig direkt postlagernd nach -Berlin IV. 57 unter H. Schmidt- 7 ver schiedene Exemplare von -Was willst du werden- bestellt. Es war als Unterschrift meine Firma aus einem Bücherzettel ausgeschnitten und aus die Postkarte geklebt mit der Bemerkung -z. Z. in Berlin-. Ebenfalls ausgeschnitten: -Baarfaktur erbitte durch Herrn Fr. Volckmar-. Wahrscheinlich hat der Betreffende diesen Versuch, der ihm bei diesem Falle gelungen, noch häufiger gemacht. Hersfeld. Ed. Hoehl'sche Buchhandlung (Hans Schmidt). Anzeigeblatt. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen Statt Rundschreibens. (323I8j Mit heutigem Tage trat ich mein unter der Firma: Lörner'sche Such- u. Musikalienhdlg. hier bestehendes Sortiment an Herrn H. Preck- winckcl aus Nordhausen käuflich ab. Die Genehmigung der Herren Verleger vor ausgesetzt, übernimmt mein Herr Nachfolger das in diesem Jahre in Rechnung Gelieferte sowie die O.-M. 1392 gestellten DiSponenden. — Herr i H. Preck Winckel hat die Kaufsummc bar er-1 legt und ist im Besitz hinreichender Betriebs mittel, so daß er imstande ist, das Geschäft in ersprießlicher Weise sortzusühren. Herrn Otto Klemm sage ich noch an dieser Stelle für die prompte Wahrnehmung meiner Interessen meinen besonderen Dank. Hochachtungsvoll und ergebenst Erfurt, den 4. August 1892. Heinrich Küster. (323>0j Wie aus obiger Mitteilung deS Herrn Heinrich Küster hervorgeht, übernahm ich dessen unter der Firma Körner'sche Such- u. Musikalienhdlg. hier bestehendes Sortiment mit Aktiven und Passiven. Ich werde dasselbe unter der gleichen Firma fortsühren und bitte die Herren Ver leger um Offenhaltung des Conto. Meinen Bedarf wähle ich selbst und ersuche deshalb dringend, alle unverlangten Sendungen Unter lasten, dagegen Ihre Rundschreiben, Prospekte und Kataloge mir sofort zugehen lassen zu wollen. Mit genügendem Betriebskapital ausgerüstet und gestützt auf eine mehr als 12jährige Thätig- keit im Buchhandel, soll es mein stetes Be streben sein, das Ansehen der alten Firma nicht allein zu erhalten, sondern auch zu heben und ich hoffe so die angcknüpften Verbindungen zu einem beide Teile befriedigenden Resultat führen zu können. Die Vertretung für Leipzig hatte Herr Otto Klemm in Leipzig die Güte auch fernerhin zu übernehmen. Der- 639»
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