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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.08.1892
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.08.1892
- Sprache
- Deutsch
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4702 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 185, 11. Äugust 1892. 1892, alle vom Gcmeinschuldner abgeschlossenen Verträge zu erachten, welche nicht als unentgeltliche Versügungen desselben anzusehcn sind Insbesondere ist eine Fauftpsandbestellung, gleichviel ob der Verwandte einen Anspruch daraus hat oder nicht, als entgeltlicher Vertrag anzu- schcn und anfechtbar. Neue Bücher, Zeitschriften, Gelegenheitsschrrften, Kata loge rc. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers. Bericht über die Generalversammlung des Centralvereins Deut scher Colportage-Buchhändler am 18. u. 19. Juli 1892 in Berlin (Dräjel s Gesellschastshaus, Neue Friedlichst!. 85). Im Auf träge des Vereins versaßt von vr. W. Bernhardt. 8". 52 S. Berlin, Selbstverlag des Vereins. Freie Zeitung sür den deutschen Kolportagcbuchhandel, sowie für den Verlags-- u. Sortimentsbuchhandel, Kunst- u. Musikalienhandel und verwandte Geschäftszweige. Offizielles Organ des deutschen Kol- porlage-Buchhändlcr-Vercins -Palm» in München. Red. u. Exp.: O. Th. Scholl in München, Thercsienstr. 130. I. Jahrg. Nr. I. (5. August 1892.) 4«. 8 S. Lericbt der VerlagebandlunA IVilbsIw Lranmüllsr, Ir. u. lc. Lok- u. Univereitäte-Luobbälldlsr, in VVisu u. Beiprig. 1. dannar 1892 dis.1. dnli 1892. 4». 12 8. Ltaatsrrissousobatt. Oer Mover Antiquar No. 111 von Hermann L ^Itwann in Men. 8". 28 8. Bredißteo. Antiq. Latalog No. 57 van Anton Oreutrer (vorm. U. Vewpert^'oebs Buoddandlno^) in Uneben. 8". 63 8. 1972 Nrn. Lalsuder tnr 1893. BaAsr-LataloK von R. 6ioAler's 8ortiment in IwipriA. Irl. 8". 14 8. älonstl. AnreiKsr über Novitäten n. Antiquaria a. d. 6eb. der Llsdicin und Naturrvissevsokatt. 2u beriet,en dured (8ort.-Ba.) 1892 No. 7. (dnli) xr. 8°. 8. 49-56. Verlag der üireebvvald'eeben Luobdaodlung in Berlin. Ideologie, kbiioeopbis, ülass. kkilologis. (Naedl. d. s- Oborbiiztor eand. rev. min. B. 8tötsr in Hamburg.) Avtiq. Lataiog No. 2 von dürgeoaev L Lecker in Hamborg. 8". 16 8. 403 Nrn. Ideologie, Liredeo- v. Ldereodt. (Libl. d. s- tlone.-kräe. l>. Roedeu- beeb u. Brot. Or. A. N. brande.) Antiq. Latalog No. 37 der Lippert'scdsn ölloddandlung in Halls. 8". 139 8. 4477 Nrn. Lledieinae Novitäten. Lied, ^nreiger (Latalog 176) von Branr Bietrodsr in Tübingen. 8». 16 8. 453 Nrn. Augustana, Varia, Curiosa, alte Drucke, Kunst. Bücher - Anzeige Sir. 467 <1. August 1892) von I. W indprecht's Antiquariats - buchhandlung in Augsburg. 4". 8 S. 375 Nrn. Verschiedenes. Antiq. Büchcranzeigcr Nr. 885 u. 886 von P. Zip- pcrer's Buchhandlung u. Antiquariat (M. Thoma- in München. 40. 8 u. 8 S. 506 u. 512 Nrn. Russischer Zolltarif. — Den Mitteilungen der Tagespreise entnehmen wir über die zollpolitischc Annäherung Rußlands an Deutsch land, daß u. a. die russische Regierung die deutsche ausgcfordcrt habe, ihrerseits anzugedcn, sür welche deutschen Waren und in welchem Umjange die Erniedrigung der russischen Einfuhrzölle erwünscht sei. Nach dem neuen russischen Zolltarif dürfen zwar gedruckte Bücher zollfrei in Rußland ein- gcsührt werden, doch lastet der Zoll von 4 Rubel Gold pro Pud (16,386 dg) schwer auf Noten, Karten und Plänen, namentlich weil er der Kreuz- bandvcrsendung von Noten durch die Post Schwierigkeiten cntgegcnstellt. Oeldruckbilder, Stiche, Holzschnitte, Zeichnungen und dergl. typo-, litho- und photographische, sowie phototypische Reproduktionen losten 8 Rubel Gold pro Pud. Auch bezüglich der gebundenen Bücher findet eine Verzollung stall, insofern Bücher in -Halbfranz- gebunden 1 Rubel Gold pro Pud zu zahlen haben. Als Halbsranzband wird hierbei alles be trachtet, was nicht einen einfachen Papprücken hat. Vielleicht ist es möglich, bei diesem gegenwärtigen Anlaß für den Buch-, Kunst- und Musikalienhandel einige Erleichterungen zu erwirken. Schulprämien. — Anläßlich der Einweihung eines neuen Schul- hauscs in Markncukirchen in Sachsen wurden dem dortigen Sladtrale vom Landtagsabgcordneten Generaldirektor a/D. Grahl in Dresden fünf hundert Mark als Stiftung zu Bücherprämien für die fleißigsten Schüler übergeben. Inder librorum probibitornm. — Nach einer Mitteilung aus Rom vom 8. d. M. hat der Papst die sämtlichen Werke Mantcgazzas aus den Index gesetzt. Gerichtsbeschluß. — Aus Beschluß des Kölner ObcrlandeS- gerichts wurde die Entscheidung der Strafkammer zu Trier aufgehoben und das Hauptvcrfahren gegen den Verfasser und den Verleger der Broschüre -Die Rückfahrt nach Trier» eröffnet. Aus dem Antiquariat. — Die nachgelassene Bibliothek des 's Pfarrers und geistlichen Inspektors Heintz in Straßburg i/E. ist in den Besitz des Herrn G. Rettig, Fa E. Freicslebens Nachf., dort überge gangen. In der Bibliothek sind Schriften über die Unsterblichkeit der Seele besonders reich vertreten. Die Althorp-Biblioihek Lord Spencers. — Es heißt, daß Lord Spencer sür seine weltberühmte Althorp-Bibliothek, die er kürzlich an einen Ungenannten verkauft hat, 225 000 Pfd. Sterl. (4>/, Million Mark) erhallen hat. Nach weiteren Mitteilungen der Tagespresse, soll die reiche Engländerin Rylands die Käuferin sein und beabsichtigen, die Bibliothek ihrer Vaterstadt Manchester zu schenken. -Insel-, Verein jüngerer Buchhändler in Tübingen- Reutlingen. — Am 30. und 31. Juli feierte der Verein-Insel- in Tü bingen-Reutlingen sein neunzehntes Stiftungsfest, das durch die Teil nahme unseres alten Mitgliedes H. Bahr mit Familie verschönt wurde. Am 30. abends sammelten sich die Vereins-Mitglieder mit ihren Freunden zu einer heiteren Festkneipe im Hades (Tübingen); Chorgesänge wechselten mit Einzelvorträgen, Männer-Quartette mit Couplets, Reden mit Vorlcsen der neuesten Nummer der -Jnselblüten-, und es war er freulich zu bemerken, wie es gelungen war, in kurzer Zeit eine so rege Abwechslung zu bieten. Am Sonntag früh wurde in der Sennhütte auf dem Ocslerberg ein fröhlicher Frühschoppen eingenommen und dann nach Tisch nach der Steinlachburg gewandert. Männlein, Weiblein, -Tanten- und -blühende Jnselkinder- trafen dort ein. Im Zollcrn- zimmer der Burg, von wo man einen herrlichen Blick aus die stolze Kaiserburg hat, ließ sich die Festgesellschaft nieder, und bald kam fröh liches Leben und Treiben in das Zu>ammenscin. Gesänge, Musikvor- träge, Einzelliedcr, Tanz, Spiel, Scherz wechselten in rascher Folge mit einander ab, und nur zu bald mußte man von der Burg ins Thal hinabsteigen, um den Bahnhof Dußlingen zu erreichen, von wo uns der letzte Zug in die Musenstadt zurück bringen sollte. Das Fest hatte sein Ende erreicht: aber jedem Teilnehmer blieb das Gesicht heiter und unge- trübt echte und wahre Freundschaft genossen zu haben. Möge dieser Geist stets die -Insel- durchwehen: dann wird sie immerfort blühen, wachsen und gedeihen. BI. Pkrsonalnachrichteu. Hostitel. — Seine Majestät der König von Preußen hat den Herren Georg und Karl Balh, Inhabern der Firma-Mittlers Sor timents-Buchhandlung (A. Bath)- in Berlin, das Prädikat Königliche Hof-Buchhändler zu verleihen geruht. -- Sprechsaal. Kunden - Rabatt im Antiquariat. Es ist mir schon einige Male vorgckommen, daß aus Bücher aus meinen Antiquar-Katalogen von Privaten oder Bibliotheken lO, 15, ja sogar in einem Falle 25'/g Rabatt verlangt wurden. Natürlich habe ich dieses Ansinnen bei Privaten stets, bei Bibliotheken in den meisten Fällen zurückgewiescn. Es wäre mir aber interessant, die Ansicht be rufenerer Fächgenosscn über diesen Punkt zu hören. Sollen wir auch an Nicht-Büchhändlcr Rabatt geben? Es maß dies doch öfters geschehen, sonst könnten die betreffenden Besteller nicht schreiben: -wie es bei anderen Antiquaren gebräuchlich»! Werden wir noch eine -Sperre sür schleudernde Antiquare- erlebcn? Kreuznach. Ferdinand Harrach. Unverschuldet oder fahrlässig? Ein Autor bot einem Verleger das stark vermehrte und teilweise umgcarbeitete Manuskript eines Werkes, das bereits in einer früheren Auslage unter verändertem Titel in einem anderen Verlage erschienen war, zum Verlage an. Aus vorherige Anfrage des Verlegers, in welchem Rechtsverhältnis der Autor zu seinem früheren Verleger stehe und ob die angebotene Arbeit neu sei, erklärte der Autor dem Verleger wiederholt schriftlich, daß er hierfür die ganze Verantwortung übernähme. Der Verleger war natürlich der Ansicht, daß der frühere Verleger das Verlagsrecht für eine bestimmte Auflage erworben habe und daß diese Auflage bei Antragstellung des Autors vergriffen gewesen sei, und entschloß sich, nach mehrfach vorhergegangener Korrespondenz und nachdem noch ein
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