Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.08.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.08.1892
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18920811
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189208118
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18920811
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1892
- Monat1892-08
- Tag1892-08-11
- Monat1892-08
- Jahr1892
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
4700 Nichtamtlicher Teil. 185, 11. August 1892. habe, ihn zu nennen. In dem reichsgerichtlichen Urteile vom 23. Dezember 1881, Entscheidungen deS Reichsgerichts in Strafsachen Band 5 Seite 354 (369), auf dessen Begründung hiermit Bezug genommen wird, ist indes bereits angenommen, daß der Fall, wo dem Gericht auf anderem Wege der Vormann bekannt geworden, der Nach weisung desselben durch den Nachmann glcichzustcllcn sei und daß cs daher genüge, wenn nur überhaupt der Nachweis erbrächt wird. Da letzteres vorliegend zutrifft, so konnte dem Rcvisionsangriffe keine Folge gegeben werden. Es blieb aber weiter zu erwägen, ob die Thatsache, daß die Straf verfolgung deS in der Hauptvcrhandlung nachgewicsenen Verfassers zur Zeit dieses Nachweises verjährt war, auf das in Z 21 Abs. 2 Paß gesetzes an die Strafbefreiung des Redakteurs ferner geknüpfte Erforder nis, daß der Nachgewiesene -in dem Bereiche der richterlichen Gewalt eines deutschen Bundesstaats sich befindet«, einen Einfluß ausübt. Auch diese Frage mußte mit dem Vorderrichter verneint werden. Schon der Wortlaut jenes Bcsreiungsgrundcs läßt cs nicht zweifelhaft, daß mit dem letzteren der örtliche Aufenthalt des Nachgewicsenen in einem deutschen Bundesstaat gemeint ist im Gegensätze zur sachlichen Seite seiner Handlung. Im Bereiche der richterlichen Gewalt eines deutschen Bundesstaates ist — abgesehen von denen, die das Recht der Exterri torialität genießen, — jeder, der sich in einem deutschen Bundesstaat aushält, bei dem wegen seiner persönlichen Anwesenheit die Möglichkeit gegeben ist, ihn vor das Gericht zu stellen. Ob im übrigen wegen der Beschaffenheit der Handlung des thatsächlich in einem deutschen Bundesstaat Anwesenden die richterliche Gewalt zur Ausübung gelangt oder gelangen kann, hat mit jener gekennzeichneten Möglichkeit der Gestellbarkeit an sich nichts zu schaffen. Zu demselben Resultate führt die Thatsache, daß sowohl die Preußische Prcßverordnung vom 30. Juni 1849 — Gesctz-Samml. Seite 226 — als auch der Regierungsentwurs zum Preußischen Preßgesetze vom 12. Mai 1851 in den die Stufenfolge der bei der Presse verantwort lichen Personen betreffenden Bestimmungen das Kriterium des Sich- bcfindens -im Bereiche der richterlichen Gewalt, hatten, daß das Preß- gesctz selbst infolge von Anträgen im Plenum der Ersten Kammer — Stenographische Berichte der Ersten Kammer Seite 579 ff, 670 ff.; Stenographische Berichte der Zweiten Kammer Anlagen Seite 1143; Stenographische Berichte der Ersten Kammer Seite 1496 — statt dessen -den persönlichen Gerichtsstand- aufnahm, daß aber über diese Aenderung von keiner Seite auch nur die geringste Bemerkung gemacht ist, so daß angenommen werden muß, daß beide Fassungen wesentlich dieselbe Bedeutung haben. Ebensowenig hat in den Verhandlungen über das Reichs-Prcßgcsctz von 1874 über die nähere Bedeutung der im Z 21 gewählten Worte -im Bereiche der richterlichen Gewalt» irgend welche -Erörterung oder Debatte stattgehabt. Die Motive zu dem in dieser Richtung gleichlautenden Regierungsentwurs — Reichstag, 2 Legislaturperiode, I. Session 1874, Drucksache Nr. 23 Seite II — umschreiben jene Fassung ebenfalls nur dahin, daß der Nachgewiesene -im Jnlandc vor Gericht gestellt werden kann». Nicht im entferntesten ist aber daran gedacht worden, dem Begriffe: -im Bereiche der richter lichen Gewalt- die Bedeutung bcizulcgcn, daß die Thätigkcit des Nach- gewiesenen sachlich eine Verfolgung gestatte. Die gleiche Ansicht wird auch in der gesamten Littcratur vertreten. Dieselbe erachtet das in Rede stehende Bcsreiungsersorternis entweder gleichbedeutend mit der persönlichen Anwesenheit des Nachgewiescncn im Deutschen Reiche, so daß derselbe -festgchalten- werden kann — I) Berner, Deutsches Preß- rccht Seite 292. daß er im Jnlande seinen persönlichen Gerichtsstand hat. 2s Thilo, Prcßgesetz Seite 84, daß er vor das kompetente Gericht -gestellbar» ist, 3) Löning, die strasrcchiliche Haftung des Verantwort lichen Redakteurs Seite 301, daß es sich -nur um den Aufenthalt im Deutschen Reiche handelt-, 4) Marquardsen, RcichS-Prcßgesetz Seite 182 — oder cs wird allgemein hcrvorgehobcn, daß die Befreiung des Nachmanns auch dann erfüllt ist, wenn -aus irgend einem Grunde« z B. wegen Unzurechnungsfähigkeit zu einer Aburteilung der nachgewicsenen Person nicht zu gelangen ist — 5) Schwarze, Rcichs-Preßgesetz Seite 124, Mar- quardien a. a. O. Seite 183, Kah, Reichs-Preßgcsetz Seite 177 — oder endlich cs wird geradehin die Straflosigkeit des Vormanns auch wegen Verjährung als ein Umstand bezeichnet, der der Befreiung des Nach manns nicht im Wege steht — 6) Koller, Reichs Prcßgesetz Seite 105, v. Liszt, Reichs-Prcßgesetz Seite 196 — die innere Begründung dafür, daß die Verjährung der Strafverfolgung des nachgewiesenen Bormanns keinen Einfluß ausüben soll auf die Befreiung des Nachmanns, wird in derselben Erwägung zu finden sein, die für die kurze sechsmonailiche Verjährungsfrist der Prcßdclikte überhaupt maßgebend gewesen, daß näm lich bei dem objektiv fest vorliegenden Thalbcstande eines Preßdelikts eine rasche Verfolgung sich ermöglichen läßt und eine Verfolgung erst lange Zeit nach erfolgter Verübung aus straspolitischen Gründen eine besondere Härte enthalten würde — Bericht der Fünften Kommission des Reichs tags, Erste Legislaturperiode, IV. Session 1873, Drucksache Nr. 59 Seite 14. Die Revision der Staatsanwaltschaft war sonach zu verwerfen. Auszug aus dein siebenten Jahresbericht der Papierprüfungs-Anstaltzu Leipzig. (Otto Winkler, Uferstraße 8.) Das mit 31. Dezember 1891 abgeschlossene siebente Geschäftsjahr war im allgemeinen für Fabrikation und Handel, besonders auch für die Papier-Industrie, ein sehr ungünstiger Zeitabschnitt. Zu den allgemeinen Mißlichkcitcn, die im massenhaften Angebot von Maaren zu gedrückten Preisen erkennbar wurden, kam im Laufe des Jahres die Stockung in einzelnen Warcngattungen. Alle Fabrikate, die ihren Absatz in Buchgewcrbckreisen finden, waren zur Zeit des Buch- drucker-Gchilsen-AuSstandcs wenig begehrt. Der Ausstand dauerte bekanntlich vom November 1891 bis Mitte Januar 1892 und warf Schatten aus alle mit der Druck-Industrie ver bundenen Gewerbe. Auch auf die Papierprüfungssachc übte der Ausstand ungünstige Wirkung aus. Tie Sommer- und Herbstmonate (August bis Dezember 1891s zeigten, gegenüber der gleichen Zeit im Jahre 189", einen wesent lichen Ausfall an Prüfungsaufträgen. Erst im Februar 1892 fing der Verkehr mit der Anstalt wieder an lebhafter zu werden. Wenn wir ungeachtet dieser Thatsache am Jahresschlüsse 1891 doch wiederum mit einer erheblich größeren Ziffer von Prüfungsaufträgen abschlicßen (es hat eine Zunahme der ausgesührten Prüfungsausträge von etwa 67 Prozent gegenüber dem Vorjahre stattgcfunden), so glauben wir darin aufs neue die Lebensfähigkeit unserer Unternehmung und die Notwendigkeit unserer Anstalt bestätigt zu sehen. Es sind im Jahre 1891 im ganzen 644 Prüfungs-Nummern für fremde Rechnung ausgcsührt worden (gegen 438 im Jahre 1890). Hiervon kommen in runden Zahlen etwa 270 aus Papierverbraucher (Behörden, Verlagsbuchhändlcr, Buchdrucker, 3 Papicrwarenfabriken, 2 Buchbinder), „ 250 „ Papierfabrikanten (einschließlich Buntpapier-Fabriken). „ 120 „ Papierhändler. Das ist annähernd das gleiche Verhältnis wie im Vorjahre, nur daß die Gruppe der Papiervcrbraucher im Verhältnis zum Vorjahre gegenüber den zwei anderen Gruppen etwas zurückgeblieben ist. Da dieser Umstand als Folge des Ausstandes im Buchdruckgewerbe anzusehen ist, so liegt kein Grund vor, die im vorjährigen Berichte hervorgehobene, größere Anteilnahme des Vcrlagsbuchhandels als im Rückgänge befindlich anzusehen; im Gegenteile sind zu den bisherigen ständigen Auftraggebern eine ansehnliche Zahl solcher Firmen getreten, die vorher nicht die Dienste der Anstalt beansprucht hatten. Unter Hinweglaffung der mit kleinen Ziffern austretenden Unter- suchungsarbeitcn und unter Ausscheidung der ohne Auftrag vorgenom- mcncn Prüfungen (von denen viele, z. B. die auf Vergilbung gerichteten, eine große Zahl aufwcisen würden), führen wir nachstehend nur die jenigen Zahlen an, zu denen die früheren zwei Jahresberichte einen Vergleich gewähren. Schon diese kleine Tabelle wird uns Gelegenheit geben, an die vorhandenen Zahlen einige Bemerkungen von allgemeinem Interesse zu knüpfen. 1891 1890 1889 1. Prüfung auf Reißlänge und Bruchdehnung . . 161 221 70 2. Prüfung auf Widerstand gegen Reiben und Knittern (einschließlich Falzverlustprüfung) . . 166 43 6 3. Bestimmung des Aschengehaltes 358 354 88 4. Holzschliffnachweis 140 47 50 5. Mikroskopische Faserstoff-Bestimmung .... 219 290 113 6. Lcimungsprüfung 240 233 90 7. Saugfähigkeitsprüfung 29 50 52 8. Prüfung auf Zweckmäßigkeit 159 97 19 9. Prüfung auf probemäßige Lieferung .... 174 176 28 etwa 1646 1511 516 Obwohl die vorstehenden Zahlen, wie bereits erwähnt, keinen Maß- stab für die Thätigkcit der Anstalt überhaupt abgeben können, weil sie unvollständig sind und Angaben über viele Tarifsätze, z. B. den für Totalprüsungen an Behördenpapicren, für chemische Untersuchungen, Filtricrpapicrprüsungcn u. s. w. nicht enthalten, läßt sich aus denselben doch mancher Schluß ziehen. Greift man die beiden letzten Zeilen unter Nr. 8 und 9 heraus, so ist hierbei seit 1889 eine ganz erhebliche Steigerung zu erkennen, die sich bei 8 (Zwcckmäßigkcitsgutachten) langsamer als bei 9 (Prüfung auf Probcmäßigkcit) entwickelte. Wir sind überzeugt, daß gerade die, nur durch eine langjährige Uebung zu erlangende Sicherheit in der Beur teilung voraussichtlicher Zweckmäßigkeit einer Papicrsorte das erstrebens werte Ziel der Prüsungsanstaltcn sein muß. Es wird wahrscheinlich in kommender Zeit diese Frage immer öfter bei Erteilung von Prüfungs- aufträgcn gestellt werden, und unsere Anstalt wird bemüht sein, das ihr damit bewiesene Vertrauen immer mehr zu verdienen. Die ansehnlichste Zunahme an Aufträgen ist bet Nummer 2 der Tabelle -Prüfung auf Widerstand gegen Reiben und Knittern- zu
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder