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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.08.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1892-08-08
- Erscheinungsdatum
- 08.08.1892
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- Deutsch
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4636 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 182, 8. August 1892. sich Julius Bode schon mit seinem neunundvierzigsten Jahre vom! Dienste zurückgezogen und seine Zeit ganz der deskriptiven Botanik und dann der Faust-Sage gewidmet. Für die Kenntnis der Flora der Niederlausitz und Schlesiens hat er mehr gcihan als irgend ein anderer. Wir haben kein Buch von ihm über diesen Gegenstand, aber aus seiner persönlichen Umgebung sind eine ganze Reihe tüchtiger Lokalbotanikcr hervorgegangcn, denen er seine gesamten Kenntnisse bereitwilligst zur Verfügung stellte. Noch bedeutender war seine Thätigkeit auf dem Gebiete der Faust- Sage. Auch hier haben wir, einige populäre Vorträge abgerechnet, die nachmals, säst gegen seinen Willen, gedruckt wurden, nichts Litterarischcs von ihm, und doch hat er für die Erforschung der Entwicklung der Faust-Sage durch Erschließung der Quellen ganz Hervorragendes ge leistet. Die bekannte Faust-Bibliographie von Karl Engel enthält an tausend Beiträge von ihm, und die neue Auflage von ihr, welche in Vorbereitung ist, wird ebenfalls beinahe soviel Nachträge ihm zu ver danken haben. Seine Faust-Bücherei umfaßt das ganze Gebiet der Faust-Littcratur von den ältesten Nachrichten über die Lebcnsschicksalc des Georg Sabellicus, der sich Faustus junior nennt, den Volksbüchern, Volksliedern, Dramen, dem Puppcnspiel, bis zu Goethes Faust und den modernsten littcrar-historischcn Arbeiten über diesen. Nur von Puppenspicltexten enthält sie nichts. Aber diese Lücke füllen das Freie deutsche Hochstist in Frankfurt a. M. (Engels Sammlung), die Sammlung des vr. Kollmann in Leipzig, die Weimarer Bibliothek und die königliche Bibliothek in Berlin einigermaßen aus. Das Material zur Geschichte der Faust-Sage ist sonst außerordentlich zerstreut über kleine Bibliotheken und eine ganze Anzahl Privatbesitzer, und die Liebens würdigkeit, mit der der Verstorbene den verschiedensten Faust.Forschern seine Schätze zur Verfügung stellte, war um so dankenswerter; sein Ver dienst um die Sammlung einer solchen Menge Materials um so größer. Eine Reihe Unika sichern der Sammlung überdies ein dauerndes Ucbergewicht über alle andern. Obschon eine testamentarische Bestimmung über den Verbleib der Bode'schen Faust-Bücherei fehlt, wird diese ungeteilt und unverkürzt der Wissenschaft erhalten bleiben.- Vom Bibliothekwesen. — Entgegen den früheren Mitteilungen, daß die berühmte Bibliothek Lord Spencers in Althorp demnächst unter dem Hammer des Versteigerers zerstreut werden sollte, berichten! ! die Tagesblätter jetzt, daß Lord Spencer die Bibliothek an einen Eng länder verkauft habe, der sie dem Publikum zugänglich machen wolle. Einer Bemerkung des New-Aorkcr -vublisbsrs' MookI)'» entnehmen wir die aus den Kreisen amerikanischer Bewerber stammende Mitteilung, daß sich die deutsche Reichsregicrung Mühe gegeben habe, die kostbare Biblio thek im ganzen zu kaufen. VerlagS-Akticn-Gesellschaft »Wiener Mode». — Herrn Carl Colbcrt wurde im Verein mit den Herren Guido Frcihcrrn von Clauer, A. G v. Scharmitzcr und A. W. Künast die Kon zession zur Umwandlung des Journals »Wiener Mode", bisher Ver lag der Wiener Vcrlagsanstalt, Colbert L Ziegler, in eine Aktien-Gc- sellschaft erteilt. Das Kapital beträgt 650 000 fl., zerlegt in 3250 voll- gczahlte Aktien L 200 fl , und kann aus Beschluß der General-Versammlung nach und nach auf 1 500 000 fl. erhöht werden. Aus dem Antiquariat. — Die hinterlasscne sehr reichhaltige theologische Bibliothek des vcrstochcncn Herrn vr. Jos. Schwane, Professors der Dogmatik und speziellen Moraltheologie, Direktors des Theologischen Seminars zu Münster i/W., ist von Herrn Ignaz Seiling (Wcstfäl. Antiquariat) daselbst erworben worden. Aus dem Vcreinsleben. — Unter dem Namen Verein jünqerer Buch- und Musikalienhändler »Hausf« hat sich am 20. Juli d. I. in Bremen ein neuer Gehilscnverein gebildet, der sich jeden Donnerstag, abends 9 Uhr, im Restaurant -Reichskanzler», Schlüssclkorb 15, ver sammelt. Vorsitzender ist Herr Johs. Pscisfer i/H. C. Schünemann. Persomilnachrichten. Gestorben: am 2. August nach nur dreitägiger Krankheit Herr E. AH. Lasten in Bromberg, Inhaber deS von ihm am I. September 1884 gegründeten Geschäftes unter der Firma seines Namens; am 3. August nach längerem Leiden in seinem achtundvierzigsten Lebensjahre Herr Alwin Nchrlich, seit I. November 1877 Inhaber der Stollbcrg'schcn Buchdruckerei und Verlagsbuchhand lung in Gotha, Verleger des Gothaischen Tageblattes. 4- Sprechsaal. Zur Berlegererkläruug über 88 33, 4. i. Jeder Sortimenter wird mit mir einverstanden sein, daß unsere Verkehrsordnung kein gegenseitig gerechtes Verhältnis zwischen Verlag und Vertrieb darstellt; der Verlag hat seine größere Kraft darinnen erwiesen. Meiner Einsicht entzieht es sich, warum Luft und Licht nicht gleichmäßig ausgeteilt wurden. Indessen, unsere Neuordnung ist von einer Mehrheit unserer Genossen beschlossen und giltig. Unsere Verlautbarung (Calve, Dominicus, Ehrlich, Haerpser, Neugcbauer) war nur eine Schutzvorkehrung gegen übelwollende Aus beutung. Wir wollten nicht für stattgehabte Mühe und Auslage auch noch Sachen aufgcdrängt erhalten, die nicht abzusetzen waren. Es häuften sich aber die Fälle der Zurückweisungen von Remittenden, so daß es schon recht nachteilig und gefährlich wirkte. Draußen im Reiche hat man jedenfalls schwache Begriffe, wie eS hier zugeht. Der Oesterreicher ist gemütlich nachlässig; er beachtet aus alter Gewohnheit die Bestimmungen der Rückgabe in den Ansicht-- sakturcn nicht genügend; er hält sich für gar nicht gebunden, wo kein fester Verkehr zwischen Kunde und Handlung vereinbart ist, wobei er durch das Gesetz noch unterstützt wird, das die Prozeßführung gar nicht leicht und billig macht. Wie soll denn der Sortimenter seine Pflichten erfüllen, wenn das Reichsgcsetz gegen Vcrcinsordnung auftritt? So hat aber der Verleger und zumal der kleine, der gerade der nervöseste ist, keinen Nutzen, wenn er die Annahme der Rufremittenden verweigert. Stellt sich der Sortimenter auch auf die Hinterbeine und kommt cs gar zur Klage, so ist der Erfolg recht zweifelhaft. Gefällige Nachgiebigkeit ist das Beste für beide Teile. Soweit man nicht durch Umstände gehindert ist, erfüllt man ja gern die Zurück forderungen. Werden einem aber durch Mangel an Einsicht Bücher auf- gedrungen, die sich nicht verkaufen lassen, so muß man Wege beschreiten, wo weniger Gefahren auf Schaden lauern. Das Sortiment hört dann aber auf das wichtige Bindeglied zwischen Verlag und Publikum für Neuigkeiten zu sein Man wird nur einlagern, was bestimmt abgesetzt wird. Damit schrumpft die Vcrbreitungsfähigkeit der Bücher zusammen, und die Erzeugung wird gemindert. Die Neuordnungen würden geradezu die Ursache der Störung der Idealität und Solidarität im Buchhandel sein, wenn die Verleger es nicht über sich gewinnen, das formelle Recht dem moralischen nachzurethen. Selbst im autvkratischen Staate besteht ein Gnadenrccht; cs ist das keine zufällige Einrichtung. So liegt es doch gewiß nur im Vorteil unserer Zusammengehörigkeit, wenn der Verleger nicht hartnäckig und ohne zwingende Gründe abweist. Bernhard Knauer (Friedrich Ehrlich's Buchhandlung) in Prag. U. Im Anschluß an die verschiedenen Aeußerungen betrtreffend Z 33 der Vcrkehrsordnung möchte ich nur seststellen, daß mich zwei Fälle veran- laßten, den verschiedenen -Erklärungen» mich anzuschließen: 1) ES liegen bei mir noch vier verschiedene — darunter recht teuere — Werke, die zur Messe nicht angenommen wurden, weil zu spät remittiert. Nicht ein einziges hat inzwischen neue Auflage erlebt. Die Herren Verleger beachten also Z 33 nicht; warum soll ich der Ge schädigte sein? 2) Eine Broschüre von -aktuellem Interesse» wurde im vorigen Jahre versandt und 6 Wochen darauf zurückverlangt. Ich war in der glücklichen Lage alles Gelieferte sofort remittieren zu können, wie ich dies ja selbstverständlich nach Möglichkeit thue. Zufälliger Weise erfuhr ich, daß von der Broschüre mit -aktuellem Interesse» 2000 Exemplare ge druckt wurden, der ganze Absatz sich aber bis jetzt auf 300—400 Exem plare beziffert. Ich will bemerken, daß der Verleger eine mir bekannte, hochachtbare Persönlichkeit ist, dem es ums »Geldmachen» wohl nicht zu thun war. Aber womit — so frage ich mich — ist eine derartige Be lästigung des Sortimenters zu begründen? Kreuznach. Fcrd. Harrach. Uuzulässige Vorausberechnung. Am 4. Juni d. I. bestellte ich bei K. W. Krügers Verlag (Alfred Krüger) in Würzburg resp. Leipzig: 7 Sisälsr, vistnr^ ok suxlisü litorature; gebunden 1 X 50 ^ ord. Ich erhielt alsbald die Anzahl des erwähnten Buches, jedoch nur Bogen 1, 2 geheftet mit der Berech nung pro komplett gebunden und der Bemerkung: -Bogen 3 bis Schluß mit Einbanddecke folgt in ca. 14 Tagen». Abgesehen nun davon, daß bis heute (27. Juli) weder die fehlenden Bogen noch Einbanddecke eingetroffcn sind, möchte ich mir die ergebene Frage erlauben: -Hat Krügers Verlag das Recht, zwei Bogen eines im Erscheinen begriffenen Buches, auch wenn es in neuer Auflage erscheint, pro komplett nachzunehmen und gebundene Exemplare zu berechnen?»
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