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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.07.1892
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.07.1892
- Sprache
- Deutsch
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4196 NichtamtUcher Teil. — Sprechsaal. HS 161, t4. Juni 1892. Das Ricker'sche Geschäft wurde im Jahre 1832 von I. Ricker gegründet, nach dessen schon im Jahre 1834 erfolgten Tode die Witwe Frau Christine Ricker die Handlung erfolgreich weiter führte. 1850 trat der jetzt verstorbene Anton Ricker als Gesellschafter ein und nahm das Geschäft 1863 in alleinigen Besitz. Unter seiner langen und zielbcwußten Leitung, die er erst Ende 1836 nicderlegte, wuchs das Geschäft an Umfang und Ansehe" erfreulich empor; neben dem Sortiment pflegte er einen um^ fassenden und gediegenen Verlag, der im deutschen Buchhande^ und in der gelehrten Welt aufs vorteilhafteste bekannt ist. Das Andenken des ehrenwerten Berufsgenossen wird im Buchhandel unvergessen sein. Sprechsaal. Ist für kleine Kindcr-Spielkarteu eine Stempelabgabe zu entrichten? Vor einiger Zeit lies eine Notiz durch die Zeitungen, daß eine Anzahl Berliner Firmen wegen Verkaufes von ungestempelten kleinen Kinder-Spiclkartcn in eine Stempelsteuerstrafe von 243 540 ^ verurteilt worden seien Der soeben zur Ausgabe gelangende -Jllustrirte Familien- Kalender für 1893- von A. H. Payne enthält nun als Beilage u a. auch zwei Spiele kleiner Kinder-Spielkarten, und da dieselben nicht ge stempelt sind, so liegt die Frage sehr nahe, ob sich der Sortimenter durch Verkauf des Kalenders nicht etwa auch der Stcmpclstcuerkontravention schuldig macht. Auf eine diesbezügliche Anfrage an Herrn A. H. Payne wurde mir nun folgende Antwort zu teil: -Sie befinden sich im Irrtum, wenn Sie glauben, die meinem Familicn-Kalendcr beigegebcnen Klnder-Spielkarten seien der Stempel steuer unterworfen. Das ist keineswegs der Fall, da sic daS gesetz lich vorgeschriebene Maß, von welchem die Stempelpflicht beginnt, nicht erreichen. Da ist also durchaus kein Grund zur Remission und rate ich Ihnen, die Exemplare nicht retour zu senden, denn ich müßte die Annahme verweigern. Hochachtend Leipzig, 5. Juli 1892. A. H. Payne, Verlagsbuchhandlung.- Da mir über ein gesetzliches Maß der Spielkarten, bei welchem die Steuerpflicht beginnt, nichts bekannt ist, cs in dem zu Eingang dieses angezogenen Artikels aber auch ausdrücklich heißt -kleine- Kinder- Spielkarien, so liegt es doch sicherlich im Interesse vieler Kollegen, die Frage: Sind die Kinder-Spielkarten des Jllustrirten Fami- lien-Kalenders für 1893 von A. H. Payne steuerfrei oder nicht? beantwortet zu erhalten. Aus dem Verkauf von ungestempelten Spielkarten liegt eine Strafe von 30 ^ pro Spiel, und wäre cs doch eine höchst unangenehme Geschichte, wenn man schließlich nach Verkauf von diversen Hundcrlen des genannten Kalenders in obige schwere Strafe genommen würde. Schwelm. Moritz Scherz. Erwiderung. Auf die vorschriftsmäßige Vorlage des Obigen an Herrn A. H. Payne in Leipzig empfing die Redaktion des Börsenblattes folgendes Schreiben zur Veröffentlichung. Gleichzeitig wurde ihr Einsicht in das nachstehend abgedi tickte mit dessen Text übereinstimmende Originalschreibcn des königl Hauptzollamtcs in Leipzig gegeben. Die Redaktion hofft, demnächst ausführlich auf diese nicht unwichtige Angelegenheit zurück kommen zu dürfen. Der Brief des Herrn Payne lautet: Geehrter Herr! Leipzig, den 12. Juli 1892. Als Antwort auf die Anfrage des Herrn Scherz in Schwelm sende ich Ihnen anbei den Wortlaut eines Bescheides, den ich von dem Königl. Haupt-Zoll-Amt Leipzig in dieser Angelegenheit erhielt. Er lautet: -Auf Ihre Eingabe vom 29. Juni 1892 wird Ihnen eröffnet, daß Kindcrspielkarten von Beschaffenheit derjenigen in dem von Ihnen vorgclegten hier wieder zurücksolgcnden Familienkalender für das Jahr 1893 der Spiclkartcn-Stempelstcuer nach Maßgabe des Reicks gesetzes vom 3. Juli 1878 nicht unterliegen, weil die einzelnen Blätter nicht mehr als 35 mm in der Höhe und 27 mm in der Bre'te messen lzu vergl. Ziffer I, Absatz 3 der Vorschriften zur Aus führung des erwähnten Gesetzes, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1878, Seite 170.) Leipzig, am 4. Juli 1892. Königliches Haupt-Zoll-Amt. Härtig. Herrn A. H. Payne, hier.- Damit ist also definitiv festgestellt, daß die in meinem Kalender enthaltenen Kinderspielkarten im ganzen Deutschen Reiche stempelsrci sind. Als ich Herrn Scherz'S Anfrage erhielt, hatte ich den obigen Be scheid noch nicht in Händen. Auch glaubte ich, daß meine Antwort ge nügen würde; denn ich konnte nicht annehmcn, daß mir irgend jemand die geschäftliche Unklugheit zutraucn würde, Karten, über deren Stempel- freihcit ich nicht vollständig im klaren war, dem Familien-Kalender bei zugeben und damit eine Strafe von etwa 11400000 ^ zu riskieren. Die Karten, um die es sich bei der Berliner Verhandlung drehte, waren 70 mm x 45 mm und stellten sich als eine einfache Umgehung des Gesetzes dar. Hochachtungsvoll A. H. Payne. Die verdeckten Stellenangebote im Börsenblatt. Höfliche Anfrage eines Gehilfen. Wenn man gegenwärtig die Rubrik Gehilfen- und Lehrlingsstellen nachsieht — ob mit oder ohne Absicht — so fällt einem unwillkürlich die große Zahl der verdeckten Angebote recht unangenehm auf. Und zwar deshalb unangenehm, weil sich der stellcsuckcnde Gehilfe bei den besten Angeboten darüber im dunkeln befindet, mit wem er es eigentlich zu thun hat! So ist er genötigt, Offertbricf, Zeugnisse, Photographie an Unbekannte cinzusenden, wobei es fraglich ist, ob er je wieder etwas davon zu sehen oder zu hören bekommt; auch hat der Gehilfe keine Ahnung, wohin er vom Schicksal verschlagen werden könnte. Würde cs nicht nützlich sein, wenn die Stellen-Angebote »mit offenem Visier- wieder mehr in Aufnahme kämen? St. 6. k. Anzcigcblatt. Gerichtliche Bekanntmachungen. s28683j In dem Konkursverfahren über das Vermögen des hiesigen Buchdändlers Julius Drescher in Firma ..Schiist «Niederlage des Kvang,klicken Vereins Zimmer Macksolger In kius Dr> scher*' dahier und „Julius Drescher'« Serlag und Antiquariat*' in Leipzig mache ich behufs Vornahme der Scklußvcrteilung be kannt. daß der versügbaec Massebestand 4015^ 84 zuzüglich lausender Zmsen und abzüglich noch nicht sestgcsiellter Kosten beträgt und daß nach dem auf der Gcrichisschreibcrci des König lichen Amtsgerichts Abteilung IV dahier nieder- gelcgten Schlußverzeichnisse 77713 72 H nickt bevorrechtigte Fordetungen zu berücksichtigen sind. Frankfurt a. Main, den 9. Juli 1892. Der Konkursverwalter. Rechtsanwalt vr. Sieger. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. R. v. 1u Men. s28522j Wien, 1. duli 1892. ?. 8. Hierdurch beehre leb wieb anrureixev, «lass ieb die von meinem seelixen Vater, Herrn 8udolk von Waldbsim bivterlassens Kuedllruekervi, LiMmdv LiMIt und Vtzl-IsMbllellkLlliÜWK im Einvernehmen mit den Lliterbeu mit heu tigem laxe allein übernehme. vis 6esobäkts derselben werde iah in vollständig unveränderter Weise und unter Bei behaltung der Birma 8 v. Waldheim Kr meine eigene keohnung; kortlubrso. Auelsieh gestatte ieb mir rur Lenotnis ru bringen, dass die bisher dem Herrn lloin- riob dacobsen, als Vetter des Verla^s- ßssebältss einxeräumte kroleura aukrscbt bleibt. Indem ieb mir schliesslich erlaube kür das dieser Unternehmung seit vecenoisn ent gegen gebrachte Vertrauen meinen besten Dank ausrusprecden, bitte ich, dasselbe auch ternerbio ! meiner Birma gütixst bewahren ru wollen. Llit grösster Hochachtung ergebener vudwix r Wülddeim wird wie bisher rsichnsn: 8. v. Waldheim. Herr Heinrich dacobsen käbrt kort ru reicbnsn: ppa. ü. v. italckäern» 8. dacobsen.
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