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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.07.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.07.1892
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18920711
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wohl ein zäher Widerstand zu leisten sei, welcher in einem namhaft gemachten Falle auch bereits den erwünschten Erkolg gehabt hat. Durchaus zu widerraten sei es. »Ausnahme bestimmungen« bezüglich der Genehmigung eines höheren Rabatts in die Satzungen aufzunehmen. Mit einem von Dankbarkeit erfüllten Rückblick auf das zielbewußte, thatkräftige Eintreten des seitherigen Vorstehers des Börsenvereins, Herr,: Kröner, für die Interessen der Sorti menter und mit dem Ausdrucke des Vertrauens, daß der Nach folger desselben, Herr vr. Ed. Brockhaus in gleicher Weise der Sachwalter der Schwachen und Unterdrückten sein wird, schloß der Bericht. Die seitens des Schatzmeisters, Herrn Fischer-Königsberg, vorgetragene Abrechnung über das verflossene Geschäftsjahr wird nach vorher erfolgter, durch die Herren Harich und Schubert vorgenommener Revision als richtig anerkannt und der Herr Rechnungssührer entlastet. Als Vereinsbeitrüg werden auch, ferner 7 50 H gefordert und wird aus der Basis dieses Beitrags der Voranschlag für 1892 auch festgestellt und genehm gt, namentlich aber bestimmt, daß zur Kantate-Versammlung zwei Abgeordnete gesandt werden mögen, als welche die Herren Meissner-Elbing und Bergens- Tilsit ernannt werden. Da der seitherige Vorsitzende, Herr Scheinert-Danzig, auf das bestimmteste erklärt, eine Wiederwahl nicht annehmen zu wollen, werden als Vorsitzende gewählt die Herren Meissner- Elbing und Fischer-Königsberg, als SchatzmeisterHerr Scheinert- Danzig, als Schriftführer die Herren Bertling-Danzig und Wiebe-Lyck, als Beisitzer die Herren Walter Lambeck-Thorn und Edgar Schultz-Pr. Stargard. Als Ort der nächsten ordentlichen Hauptversammlung wird Elbing bestimmt. Der Bericht der Vertreter über die diesjährigen Verhand lungen in Leipzig wird seitens des Herrn Meissner-Elbing erstattet. Derselbe schildert die Vorgänge bei der Wahl zum Vereins-Ausschuß, bei der Vorbesprechung und den späteren Verhandlungen des Verbandes, sowie bei der Kantate-Versammlung in kurzen Zügen. Es schließt sich an diesen Bericht eine lebhafte Debatte, als deren Ergebnis sich folgende Anträge ergaben: 1) der Kreisverein spricht unter lebhafter Anerkennung der in den letzten Jahren bereits eingeführten Verbesserungen des Börsenblatts, den Wunsch aus, das Börsenblatt möge neben dem von Herrn Georg-Hannover bereits be antragten, nach den Autoren alphabetisch zu ordnenden Ver zeichnis der neu erschienenen Bücher als Einlage ein Duplikat des letzteren auf einseitig bedrucktem Papier bringen, welches dann für einen Zettel-Katalog verwendbar sei. 2) das Adreßbuch des deutschen Buchhandels sei derart einznrichten, daß aus demselben, sei es durch verschieden artige Schriftsorten, durch ein Hinzufügcn weiterer Zeichen oder durch Anordnung mehrerer Alphabete leicht erkennbar würde, welche Firmeninhaber a) Mitglieder deS Börsen vereins, d) Mitglieder eines vom Börsenverein anerkannten Kreisvereins (unter Bezeichnung des letzteren durch Hinzufügen einer Zahl) e) wirkliche, in die Stammrollen der Kreisvereine ausgcnommene Buchhändler sind und endlich ä) die Verkehrs- ordnnng als verbindlich anerkennen. Die Aufnahme dieser Bezeichnungen in die Buchhändler-Geographie sei er wünscht. 3) der Vorstand wolle in Gemeinschaft mit den anderen Kreisvereinen auf der nächsten Kantateversammlung den Antrag einbringen, die in Z 11 ul. 2 und K 33 al. 4 aus gesprochenen Bestimmungen der Verkehrsordnung über die Remissionsverpflichtung des Sortimenters zu mildern, da letztere Bestimmungen von einzelnen Verlegern mißbraucht werden und in dieser Strenge an sich nicht durchzusühren seien. Die auf die Tagesordnung gestellte Besprechung über die Bildung eines Sortimenter-Vereins hatte zum Ergebnis, daß der Vorstand ersucht wurde, bei dem Verbände die Bildung eines solchen aufs neue anzuregen, mit der Maßgabe, daß, ent sprechend den Verlegervereinen, ein Schutzverein für die Inter essen der Sortimenter geschaffen werde. Die Verhandlungen werden nach Erledigung der Tages ordnung nach 2 Uhr mittags geschlossen. Einem gemeinschaftlichen Mahl im »Deutschen Hause« folgte der Gang längs der hochromantischen Ufer der Alle durch den Stadtwald und zurück über Jacobsterg. Die angenehme Lage der Stadt und der in der Nähe derselben gelegene schöne Wald ließen uns das Leben unserer Allensteiner Freunde in einem sehr freundlichen Lichte erscheinen. Die am nächsten Tage unter nommene Fahrt nach Soyka, Gelguhnen und dem Ustrich-See enhüllte Schönheiten, welche unstreitig den Besuch des Allethals einem jeden Naturfreunde unvergeßlich machen werden. Kurz nach 7 Uhr abends trugen die nach fünf Richtungen fast zur gleichen Minute abgehenden Eisenbahnzüge die Genossen auseinander, von denen eine größere Zahl nun schon zum zwölften Mal die Versammlungen des Kicisvereins besucht hat. Der gemächliche und sreundschaftliche Ton, welcher sowohl die ge schäftlichen Verhandlungen wie den vergnüglichen Teil auch dieser Festtage vom Anfang bis zum Ende durchzog, läßt hoffen, daß auch die folgenden Versammlungen von einer gleich harmonischen Stimmung getragen sein werden. Die Fülle des Schönen, das uns geboten wurde, wird es freilich den Städten, in welchen die Versammlungen in den nächsten Jahren tagen, für 1893 Elbing, recht schwer machen, die Teilnehmer mit dem Gefühl gleicher Befriedigung zu erfüllen. Der Vorstand des Kreisvereins Ost- und Westpreußischer Buchhändler. Die Sorkimentererklärungen gegen das übermäßige Zurückverlangen von Neuigkeiten. (Antwort auf »Bescheidene Anfrage« im Sprechsaal des Börsen blatts Nr. 149.) Da nicht nur in Nr. 149 dieses Blattes, sondern auch bei der letzten Generalversammlung des Württembergischen Buch händlervereins 8 33 der Verkehrsordnung besprochen und von beiden Seiten die Ansicht aufgestellt worden, daß die Erklärungen einer Anzahl Sortimenter — nur dann Novitäten anzunehmen, wenn Remissionsberechtigung bis zur nächsten Messe gestattet wäre — satzungswidrig und rechtsungiltig sei, so wolle man einem Vertieter dieser Erklärung es nicht verübeln, auch seine Meinung darüber zu bekunden, da bei Schweigen leicht der Glaube erwachsen könnte, diese Erklärungen wären in willkür licher, ja leichtsinniger Weise unter Hinwegräumung aller ge schaffenen Grundsätze abgegeben worden. 8 2 der Verkehrsordnung sagt, daß diese Bestimmungen in Ermangelung besonderer Vereinbarungen von Firma zu Firma giltig seien. Leitet nun aus diesem Paragraphen der Verleger die Berechtigung her, seine eigenen Grundsätze für den geschäftlichen Verkehr festzustellen und sie auf seine Fakturen zu drucken, so wird doch auch dem Sortimenter gestattet sein dar zulegen, unter welchen Bedingungen er unverlangt Novitäten annehmen will und kann. Möge nun die Angelegenheit vom geschäftlichen und juridischen Standpunkte aus beurteilt und ent schieden werden wie sie will, gewiß ist, daß Z 33 in seiner jetzigen Fassung zu vielen Differenzen und Aergerlichkeiten An laß giebt, die die Berufsfreudigkeit der Sortimenter untergräbt und das gute Einvernehmen mit den Verlegern, das zum Betriebe und Erblühen eines gesunden Buchhandels unbedingt nötig ist, schädigt. Die Gründe zu diesen Erklärungen sind bald gefunden. Ist doch der prompteste Sortimenter nicht immer in die Lage ver setzt, den weitgehenden Anforderungen der Verleger zu entsprechen.
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