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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.07.1892
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.07.1892
- Sprache
- Deutsch
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3982 Nichtamtliche,: Teil. 152, 4. Juli 1892. im Gcscllschastsvertrage bestimmten Regeln^ zu tragen haben. Man hielt diese Regelung für der Vcrkchrssitte und der Billigkeit entsprechender. Zu Z 857 wurde beschlossen, einen dem Artikel 128 des Handelsgesetz buches entsprechenden Zusatz zu machen, nach welchem unter gewissen Voraussetzungen die Ausschließung eines Gesellschafters zulässig ist. 8 659 bestimmt, daß bei einer Gesellschaft, welche auf Betreibung eines Erwcrbsgcschästcs gerichtet ist, durch den Gesellschastsvertrag be stimmt werden kann, daß die für die offene Handelsgesellschaft geltenden Vorschriften anwendbar sein sollen. Die Kommission erweiterte dies dahin, daß auch die sür die Kommanditgesellschaft geltenden Vorschriften sür anwendbar erklärt werden können. Die Gesellschaft soll indessen, abweichend von den sür Handelsgesellschaften geltenden Vorschriften, erst mit der Eintragung in das Handelsregister zur Entstehung gelangen. Im übrigen wurden zu den auf die Gesellschaft bezüglichen Bestimm ungen der 88 629 bis 659 nur unerhebliche Acnderungcn beschlossen. Die Beratung der durch einen Antrag angeregten Frage, ob Vereine, welche die Rechtsfähigkeit nicht erlangt haben, als Gesellschaften zu be handeln, und ob für sic einzelne Vorschriften des Gesellschaftsrechtes zu ändern seien, gelangte nicht zum Abschlüsse. Deutsches Buchgewerbe-Museum. — Neu ausgestellt ist die erste Lieferung des soeben bei E. Wasmuth in Berlin erschienenen Werkes »Neubamen in Großbritannien». Wie die ältere Architektur Englands die vom Festlande empfangenen Anregungen und Keime immer selbständig weiter zu entwickeln und dem eigenartigen Charakter und den Bedürfnissen der Bevölkerung anzupassen gewohnt war, so herrscht auch in der neueren Privat-Architcktur Englands das Bestreben vor, das archi tektonische Schaffen in stetigem Einklang mit den Forderungen des modernen gesellschaftlichen und geschäftlichen Lebens zu erhalten. Die in der ersten Lieferung enthaltenen Tafeln geben ein reiches Bild von dcrMannigsaltigkeit der Stilsormcn, die die englischen Architekten im Anschluß an die hei mischen Ucberlieferungcn oder auf Grund ihrer Studien im Auslande verwenden. — Das im gleichen Verlage erscheinende Werk von Con- stantin llhde -Baudenkmäler in Großbritannien und Irland- schreitet rüstig vorwärts. Die als Gegenstück zu den modernen englischen Bauten ausgestellten Tafeln der Lieferung 2 und 3 dieses Werkes geben in vor trefflichem Lichtdruck Außen- und Innenansichten einer Reihe der schönsten Bauten aus Cambridge, Ely, Canterbury, London, ferner aus den Schlössern Halfield House, Holland Housc, Wollaton, Windsor u. a. m. Handelsreisende in der Schweiz. Dem Handelsteile der Leipziger Zeitung entnehmen wir folgende Mitteilung: Demnächst wird das neue Bundesgesetz über die Patenttaxen der Handelsreisenden in der Schweiz vom 24. Juni 1892 in Kraft treten. Danach bleiben Handelsreisende, wenn sie ausschließlich mit Geschäfts leuten in Verkehr treten, ohne Waren mit sich zu führen, auch in Zukunst von einer Sondersteucr befreit, haben aber jährlich 150 Frcs., halbjährlich 100 Frcs. Palcnttaxe zu entrichten, sobald sie auch mit dem Publikum verkehren. Für Angehörige von Staaten, welche in keinem Handclsvertragsverhältnis zur Schweiz stehen, erhöht sich diese Taxe beträchtlich. In allen Fällen müssen die Reisenden auswärtiger Häuser eine von der zuständigen ausländischen Behörde ausgestellte Gewcrhc- legitimationskarte besitzen, durch welche bescheinigt wird, daß das von ihnen vertretene Hqus in dem Staate, in welchem es sich befindet, zum Gewerbebetriebe berechtigt ist. Dem Bundesratc steht zudem das Recht zu, Handelsreisenden aus solchen Staaten, welche in ihrem Gebiete den schweizerischen Handelsreisenden das Aussuchen von Bestellungen verbieten oder nur unter sehr erschwerenden Bedingungen gestatten, den Gewerbe betrieb in der Schweiz gänzlich zu untersagen. Alle Handelsreisenden haben eine Ausweiskarte zu lösen und zwar die auswärtigen in dem jenigen Kanton, welchen sic zuerst besuchen. Weltausstellung in Chicago. — Der dem Rcichskommissar sür die Chicagocr Weltausstellung zur Seite stehende Prcßausschuh ver öffentlicht das ihm zugänglich gemachte amtliche Material von nun an durch eine nach Bedürsnis erscheinende Korrespondenz (Chicago Nach richten). Die erste Nummer dieser Korrespondenz liegt vor. Wir ent nehmen ihr die folgende Mitteilung: Ein eigens entsandtes amerikanisches Kriegsschiff wird demnächst die aus die Entdeckung Amerikas bezüglichen Drucke, Karten und Kunst werke übersührcn, die von deutscher Seite der Ausstellung in Chicago überlassen werden. Der Stellung entsprechend, welche Deutschland zur Zeit der Entdeckung in wissenschaftlicher und kommerzieller Richtung cin- nahm, steht bezüglich des Besitzes solcher Schätze Deutschland mit Italien und Spanien m erster Reihe. Weihnachtsaussteilung von Lehrmitteln. — Die permanente Lehrmittel-Ausstellung in Graz wird am I. Dezember d. I. eine Weih- nachlSauSstcllung von Lchrnuitcln und einer Auswahl solcher Bücher eröffnen, die der Jugenderziehung dienen. Pa die Ausstellungsgegen stände in einen» Katalog verzeichnet werden sollen, so wird die Beschickung der Ausstellung durch Vermittelung des Herrn Paul Cieslar dort bis spätestens Ende Oktober erbeten. (Vgl. das bezügliche Inserat in Nr. 151 d. Bl. S. 3971.) Beschlagnahme. — Die Druckschrift mit dem Titel »Judcnbordelle. Enthüllungen aus dunklen Häusern. Von Alexander Berg- wurde in der Buchhandlung von Georg Höppner (Gustav Ad. Dewald) in Berlin mit Beschlag belegt. Aufhebung einer Beschlagnahme. — Die Broschüre -Karl Paasch' Plaudereien mit Herrn Heinrich Rickert aus Putzig (geheimes Judentum, Nebenrcgierungcn und jüdische Weltherrschaft 4. Teil!-, die in Berlin beschlagnahmt war, wurde, einer Mitteilung der Staats- bürgerzcitg. zufolge, sreigegcbcn. In Oesterreich verboten. — Das k. k. Landcsgericht Wien als Prcßgericht hat aus Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft erkannt, daß der Inhalt des ausländischen Druckwerks: -Deklamator und Komiker-, Auserwähltc Sammlung humoristischer Vorträge, Soloscenen und Couplets, I. Band, Chemnitz, Truck und Verlag von C. A. Hager, 1. auf Seite 102 in dem vorletzten Absätze, 2. in dem -Sanct Gangulf» über- schriebcnen Stücke auf Seite 161 und 162 dem ganzen Umfange nach das Vergehen nach 8 303 St. G. begründe, und es wird nach 8 493 St. P. O. das Verbot der Weiterverbreitung dieser Druckschrift ausge sprochen. Wien, am 21. Mai 189?, — Das k. k. Landesgericht Wien als Prcßgericht hat auf Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft erkannt, daß der Inhalt des illustrierten Flugblattes: -Das heutige Europa 1892-, Separatabdruck aus dem -Nebelspalter» 1892, Nr. 15, Zürich, Verlag von Caesar Schmidt, das Verbrechen nach 8 63 St. G. und das Vergehen nach 88 491—493 St. G. begründe, und es wird nach 8 493 St. P. O. das Verbot der Weiterverbreitung dieses Druckwerkes ausgesprochen, und die von der k. k Sicherheitsbehörde vorgenommene Beschlagnahme nach 8 489 St. P. O. bestätigt. Wien, am 28. Mai 1892. Neue Bücher, Zeitschriften, Gelegenheitsschriften, Kata loge re. für die Hand- u. Hausbibliothek des Buchhändlers, Lllksbuoll kür ckev Berliner Lnobllendel. Iw tkaktreAe der Korpo ration der ösrliner Luolllländlsr nasuwwenASstsllt von kriedrioll Wracken, r. 2. 8ells.t2wsistsr ckor Korporation. 1392. Ar. 8". 104 8. kwpkelllllllAsanrsiAell: 35 8. u. Lildsrproben. öerlin, Druck von 6. kleinstem. Ossemwts-VsrIaAs-ks.tg.IoA ckss llsntsellsn Lucllllandsls unck lies mit illln iw direkten Vocksllr stellenden Auslandes. Ar. 8". Münster i/W., kdolpll Lnssell's VorlaA. 111. KrASurunAen: 16. Ld. 1. klltlllA. 1. InokA. 8p. 1-192. — do. — do. 2. InekA. 8p. 193—384 (ontll. krAällLNNASll 2UW 1.—4. Land). 16. Ld. 2. kbtlllA. 1- IliekA. 8p. 1—192. — do. — do. 2. InskA. 8p. 193—384 (sntll. KrAäurunAsn ruw 5.-7. Land). 16. Ld. 3. ^btlllA. l. InskA. 8p. 1—192. — do. — do. 2. InolA. 8p. 193—384 (sntll. krAanrnnAon rum 8.—11. Land). 16. Land. 4. ^btll. 1. IckelA. 8p. 1—192. — do. — do. 2. InekA. 8p. 193—384 (sntll. LrAäimunASn rum 12.—15. Land). VorlaAskataloA von Duncker L Lnwblot in KsipriA 1793—1891. Nit NaollträAsu n. s/stswat. InllaltsanAakoo. Ar. 8°. VII 8., 222 8paltsn. Oed. Lurao L Oo's. (London) oriental list. vol. III. Ho. 6. (dune 1892.) 8». 8. 77—92. Katalog der empfehlenswertesten Jugendschriften von Johanna Sphri. Verlag von Friedrich Andreas Perthes in Gotha. 8°. 16S. Kunstblätter u. -Werks. LunstlaAsr-LataloA von 8ellrveitrsr L Nollr in Lsrlio. 8°. 49 tz. 1378 Hin. kxport-donrnal Ho. 60 (vol. V. 12) duui 1892. LsipriA, O. Hödelsr. Inllalt: bleue LrsekeinunAsu. — NittsilnnAsn ans Lmstsrdaw (korts.) — Verrsiobnis von Libliotllskon (korts.) — kirmen- verroiollnis. — kleine NittsiluiiAen. Geschäfts-Jubiläum. — Die M. Lengfeld'schc Buchhand lung (A. Ganz) in Köln feierte am 1. Juli den Ehrentag ihres fünfzigjährigen Bestehens. Gegründet wurde das Geschäft von M. Lcngfeld am I. Juli 1842. Die nachherigen Besitzer waren die Herren Ed. H. Mayer und Carl Reißner, die Gründer der ange sehenen Berlagsfirmen gleichen Namens. Am 1. Oktober 1876 trat der jetzige Besitzer, Herr Alexander Ganz, als Teilhaber in das Geschäft ein, das am 1. Juli 1880 in seinen alleinigen Besitz überging. Durch seine umsichtige Thätigkeit und seinen regen Eifer hat cs Herr Ganz ver standen, den alten wohlbcwährten Ruf der Firma nicht nur zu erhalten, sondern auch zu immer schönerer Blüte zu entfalten. Möchte die hoch achtbare Firma auch fernerhin wachsen, blühen und gedeihen!
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