Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.10.1871
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- 1871-10-25
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- 25.10.1871
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247, 25. October. Nichtamtlicher Theil. 3435 Handel und die Drnckerey i» den kayserlichen Erblanden empor bringe". Die Antwort Rcich's auf diese Mittheilungen war wohl haupt sächlich durch den Wunsch hervorgerufcn, zn erfahren, wie man dem Vieler Nachdrucker am besten auf den Leib rücke. Die Antwort von Wurmb's ließ nicht auf sich warten. Sie lautet im Auszuge: Die von dem Oberconsistorio vorgeschlagcnc künftige Einrichtung wegen des Protokolls*) wird Ihnen des nächsten durch die Büchercommission communicirt werde». Ich weih zum Voraus, dass solche Ihnen nicht überall gefallen wird; allein eben deswegen sollen Sie daher, gehört werden. Ist Ihne» Tratlner nicht so gefährlich, als ich eS befürchtet habe, so freut es mich sehr. Denn daß man zu Wien auf Demonstraliones von Recht und Billigkeit achten sollte, wo das eigene Interesse solcher cntgegen- stcht, dazu habe ich schon lange alle Hoffnung aufgegcbcn. Doch manchmal finden dergleichen Vorstellungen von ParticulierS noch eher Eingang als von Höfen unter einander, wo es immer heißt: Hoe ä-rmns petimusgus viewoim. Wegen Heilmanns zn Biel dürfen dieselben nur einem hiesigen Be vollmächtigten auftragen, daß er bei der GH. Canzlei sich Abschrift des Bifchofl. Bambergischen Antwortschreibens gegen Erlegung der wenigen Copialien ausbitte. Hernachmals wird eö darauf ankommen, daß Sie uns mittelst Memorials unterrichten, wer gegen Hcilmann Justiz administriren könne. Ist cS der Bischof von Basel, als sogenannter Landesherr von Biel, so wird kein Bedenken seyn, daß der Churfürst ebenso wol an den selben schreibe, wie Er nach Bamberg geschrieben hat. Hat aber, wie ich fast nicht zweifle, die Stadt Biel als ein zugcwandter Ort der Eidgenossen- schaff die Gerichtsbarkeit aller Art über ihre Bürger, so möchte es wol wegen der Titulatur und anderer Formalitäten Schwierigkeiten absehen und Sic kommen leichter zum Zweck, wenn Sie bcv dem Stadtrath zu Leipzig unter Beziehung auf Dasjenige, was der Churfürst bereits für Sie gethan habe, ansucheu, daß selbiger an den Stadtrath in Biel schreibe. Ein Jahr später erließ die kurfürstliche Regierung ihr Mandat; ihm folgte der Versuch der aus Leipzig verscheuchten Nachdrucker, in Hanau eine Rivalin erstehen zu lassen. Daneben findet der Wunsch, die sächsischen Buchhändler bei ihrer eigenen Regierung zu verdächtigen, einigemal Ausdruck, und wie der Leipziger Bücher- commissar Bel einmal die auswärtigen Buchhändler zur Vorbrin gung ihrer Klagen veranlaßt, so langt Ende 1775 eine Beschwerde in Dresden an, darüber, daß die sächsischen Buchhändler nicht mit den Reichsbuchhändlern mehr changiren wollten. Auch von Reich ist um diese Zeit ein Schriftstück cingegangen, und Herr von Wurmb hat nun Veranlassung zu Anfang 1776 Folgendes an Philipp Erasmus zu melden: Nach reifer Ueberlegung des Inhalts sowol des vom Kirchenrath über die Beschwerden der Buchhändler im Reich, daß die Sächsischen mit ihnen nicht changiren wollen, als der von E. H. E. unterm 15. Nov- mir zuge schickten Vorstellung, ist vor das Beste angesehen worden, sämmtliche annoch eine Entscheidung bedürfende Materien, als 1) den nach einiger Meinung aus denen Beschwerden einiger auswärtiger Buchhändler zu besorgenden Verfall unseres Buchhandels (wobei) jedoch von einem den Verlagsbüchern zu bestimmenden Preiß und anderen daS sreic Commerce gcnirenden Mitteln die Rede nicht seyn kann), 2) die Vermehrung der Anzahl und Aktivität der Buchhandlungsdeputirten, 3) die Mittel, dem Verrechnen derer verbotenen Nachdrucke in denen Messen (insofernc solche nicht eingebracht werden, denn außerdem ist die Sache leicht) zu steuern, ohne daß dadurch dem Preußischen Hof und dem Commercio überhaupt zu Beschwerden An laß gegeben werde, zusammenzunehmcn und in künstigcr Iubilatemesse durch die Büchercommission, mit Zuziehung der in- und ausländischen Buchhandlungsdeputirten erörtern und dergestalt vorberciteu zu lassen, damit gleich nach der Messe der Kirchenrath Bericht und Gutachten darüber erstatten und dann die Entscheidung erfolge» könne. Ich benachrichtige E. H. E. davon vertraulich, daß Sie um desto ehender gegen solche Zeit Alles, bltt. mit kaltem Blute vorbereiten können. Als ein besonders interessanter Brief mag der von Gutschmidt im October 1777 an Reich gerichtete hier noch seine Stelle finden. Ew. Hochedlen habe nebst Abstattung meiner ergebensten Danksagung *) Vgl. das Mandat vom 18. Dec. 1773. Wer ein sächsisches Privi leg nicht nehmen wollte, konnte sich mit dem Eintragenlassen in die Leip ziger Buchcrrvlle begnügen. Das dabei aufzunehmende Protokoll ist hier gemeint. für das überschickte vortreffliche Eremplar von der Geschichte von Amerika, welches ich als ein Denkmal Ihrer Freundschaft und einen Beweis, wie weit es in der typographischen Pracht von Ihnen gebracht worden, neben mehrere dergleichen Denkmale und Beweise in meiner Büchersammlung auf- stellcn werde, zur Beantwortung dero vorherigen geehrtesten Zuschrift vom 1. dieses, in Anschauung des LücherwesenS überhaupt, voritzo nur vor läufig und vertraulich melden wollen, wie ich allerdings die zurückgebliebene Anzeige über dasjenige, so zeithero von den Buchhandlungsdeputirten vor- gestellet und vorgeschlagen worden, neuerlich in Erinnerung gebracht habe und dadurch die ganze Sache in eine vortheilhafte Bewegung zu setzen »er hoffe. Ueberhaupt muß ich mit der gewohnten Aufrichtigkeit gestehen und insonderheit gegen Ew. H. E. G. nicht verhalten, wie es nicht thunlich seyn wird, dem Buchhandel die eigentliche Gestalt einer Innung zu geben. Es ist ein allgemeiner Grundsatz geworden, die Innungen eher zu vermin dern als zu vermehren und die Jnnungsrcchtc lieber einzuschränken als zu erweitern. Von diesem in dem großen Zusammenhang der Nahrungö- und Handlungsgeschäfte allerdings wohl gegründeten itzigen Lieblingssatz dürfte man in Ansehung deS Buchhandels um so weniger abgehen, je näher dieser an die Gelehrsamkeit und die eigentlichen schönen Künste gränzet und je mehr also daö JnnnngSmäßige unter dessen Würde zu seyn scheinet. Wie aber auch ohne Jnnungsrechte gute Ordnung in Ansehung des Nahrungs und Handelsstanoes überhaupt und einzelner Zweige desselben insonderheit Statt finden kann und muß: Also scheinet mir dies der Weg zu seyn, aus welchem man für Abstellung der dem Buchhandel nachtheiligen Mißbräuche zu sorge» befugt und verbunden ist. In Leipzig haben die Kauf- uud Handelsleute außerhalb der Cramcr-Jnnunq keine Innungs-Verfassung, nichts desto minder aber ihre Deputirte, die für Erhaltung guter Ordnung zu reden und zu sorgen befugt und verbunden sind. So muß es auch mit dem Buchhandel seyn. Der Grund ist durch das dem Mandat wegen des Buchhandels vom 18. Dec. 1773 angefügte Regulativ sub L und dessen 8 7 bereits geleget. Suchen Sie in Leipzig die Sache aus obbemeldetem wahrem Gesichtspunkt nach diesem § 7 recht in Hebung und Gang zu bringen. Allhier soll alle« Mögliche zur Beförderung und Unterstützung, nach diesem Plan, geschehen. Auf einen ganz neuen Plan und aus einem andern Gesichtspunkt in der Sache zu arbeiten anfangen, würde sie nur erschweren und von dem Zweck entfernen. Auch Schutz gegen diejenigen, so an den Beschwerden der Buchhändler nicht theilnehmen und ihnen gleichwohl den Nutzen des Buchhandels entziehen wollen, gehört zu der Ordnung des NahrungSstandcs im Staat und kann uicht versaget werden. Und wie nach Dresden, entfaltet Reich nach anderer Seite eine geräuschlose Thätigkcit. Mit den befreundeten Genossen, na mentlich den Leipzigern und Berlinern, wird eifrig bcrathen. Das eine Ergebuiß ist der allerdings verunglückte Versuch, Mannheim zum Stapelplatz norddeutschen Verlags zu machen, nachdem vier Jahre vorher Frankfurt a. M. die letzte Hoffnung, die alte Bedeu tung wiederzugewinnen, verloren hatte. Auch bcräth man wohl unter einander eine an kaiserliche Majestät zu richtende Adresse, und wäh rend Wieland dem Leipziger Freunde zur entamicrten Conföderation Wider die Rcichsbüchcrräubcr Glück wünscht, meint Herr Gsellius in Eellc, in allerdings etwas zu rosiger Anschauung der Dinge, „laut müssen Ihnen übrigens unsere besten Buchhändler danken für den nie zu ermüdenden wirksamen Fleiß, mit welchem Sie selbst bei Joseph dem Großen es dahin gebracht, daß der Buchhändler Ver- lagscigenthum gegen andere Räuberesten gesichert sei". Manuskripte wandern zwischen Leipzig und Berlin hin und her und Herr Voß sendet ein solches einmal — 1783 — mit den Worten zurück: „Hier, liebster Freund ist der Beytritt meiner Kollegen zu Ihrer guten Absicht. Glück auf! Herr Nicolai wollte nichts dazu auf setzen, er sagt, daß Ihr und sein Agent zu Wien zu einer solchen Vorstellung an Joseph Stoff und Gründe von ihm und Ihnen genug in seinen Händen hätte." Aber Herr Voß fügt der Sendung eine von ihm entworfene Skizze zu beliebigem Gebrauche bei. Und weil er dem Unternehmen den besten Erfolg wünscht, so zeigt er sich nicht allein selbst thätig bei Entwerfung der Eingabe, sondern er möchte auch alles Unheilbringende abwehren. Er ließ daher die Papiere einige Tage unerledigt in seinem Pulte liegen, obwohl er sie schon am ersten April hätte können an Herrn Reich schicken. Aber er hielts für kein gut Omen. (Fortsetzung folgt.) 486*
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