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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.05.1871
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.05.1871
- Sprache
- Deutsch
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1480 Nichtamtlicher Theil. 1Z 114, 22. Mai. selber. Ich bitte Sie also. Ihren in zweiter Lesung gefaßten Beschlüssen entsprechend den Antrag Elben nickt anznneomcn Dagegen glaube ich in Aussicht stellen zu können, daß bei der ferneren Berathung der Angelegen heit nn Bnndcsrath eine Einigung dahin erzielt werden wird, da« Antcndc- nicnt Becker anznnehmen. Abg. L>cclig bestreitet den Werth der vom G. P. D. Stephan in der zweiten Berathung rniigctheiltcn die Presse betreffenden Statistik, da seine Zahleneingaben sich nur auf die grossen, nicht auf den Vertrieb der kleinen Blätter bezogen hätte». Bei der Abstimmung werden sämmtlichc Amendements abgclclmt, mit Ausnahme der von Itr. Becker beantragten Fassung des §. I., welche ein stimmig genehmigt wird; 2. wird in der Fassung der Regierungs vorlage wieder hergestellt. In 8- 3. beantragt Dunckcr statt „insbesondere" zu setzen „auch", ferner will er im Verein mit BrockhauS die unterstrichenen Worte streichen und statt „von demselben" setzen „vom Postdcbit". Ferner beantragt Brockhaus dem 8 Folgendes hinzuzufügcn:,, Die Post besorgt die Annahme der Pränumeration auf die Zeitungen, sowie den gestimmten Vertrieb derselben". Das Hau« ge nehmigt diese Anträge. Die Straßburger Bibliothek. Unser» früher» Notizen über die Neubildung einer Straßburger Bibliothek lassen wir noch einige weitere Mittheilungen folgen, welche abermals beweisen, daß das patriotische Werk sowohl in Deutschland wie im Auslande die erfreulichste Unterstützung findet. Dem deutschen Centralcomitö, an dessen Spitze Or. Barack in Donaueschingen eine unermüdliche THLtigkeit entwickelt, hat sich im März ein englisches Comitö zur Seite gestellt, das hauptsächlich durch die Bemühungen des Redactcurs des Athenäum, Hrn. Hepworth Diron, und des deutschen Buchhändlers Hrn. Trübner zu Stande gekommen ist. Die Mitglieder desselben sind der Herzog v. Manchester, Lord Bulwer- Lytton, Lord Houghton, Sir Tollemachc Sinclair, Professor Hurley und Hr. Hepworth Diron. Das Comitö ist durch eine vom Civilcom- missariat ausgestellte Vollmacht der englischen Regierung, den ge lehrten Gesellschaften rc. gegenüber in aller Form legitimirt und hat gegenwärtig bereits einen außerordentlichen Erfolg seiner Bemühun gen aufzuweiscn. So hat z. B. der Master of the Nolls, Sir John Nomilly, die mehrere hundert Bände umfassende, höchst werthvolle Sammlung der englischen Chroniken, Kalendarien, Staatsdocumentc re. als Geschenk der Regierung in Aussicht gestellt. Auch darf man hoffen, daß alle übrigen auf öffentliche Kosten gedruckten Publicatio- ucn dem Comitö zur Verfügung gestellt werden, wie z. B. die des Patent Office, mehrere lausend Bände, die Veröffentlichungen der Geologien! Survey, die Karten der Landcsvcrmessungseommission w. Zahlreiche englische Verleger hatten sich schön früher bereit er klärt , ein Cremplar ihrer Verlagswerke abzugcben. Was die Trans portkosten betrifft, so werden die Rheindampsschiffahrtsgcsellschasten ohne Zweifel in patriotischem Sinne das Ihrige beitragen, damit dieselben sich möglichst niedrig stellen. Den glänzenden Aussichten, tvelche sich in England dem schönen Unternehmen eröffnen, gesellen sich nicht minder große Erfolge in Deutschland bei. So sind in der Hofbibliothek von Karlsruhe bereits 2000 Bände für Straßburg anfgeschichtet. Die Heidelberger Universitätsbibliothek wird ebenfalls einen sehr namhaften Beitrag liefern, und ebensolche sind angekün- Ligt von den Bibliotheken zu Basel, Erlangen, Greifswald, Hcil- llronn, Jena, Mainz und Zittau. Die königliche Bibliothek in Stutt gart hat dem Centralcomitö ein Doublcttenverzeichniß von 327 Num mern cingcsandt und der württembergische Minister Hr. v. Wächter stellte ebenfalls dem Comitö eine beträchtliche Anzahl von Büchern zur Verfügung. Auch die k.k.Hof-undStaatsdruckereiinWienhatmitGe- nehmigung des Finanzministeriums ein Verzeichniß höchst werthvoller Werke vorgelcgt, wie z. B.„Bock, die Kleinodien des heiligen römischen Reiches". Die Zahl der gelehrten Gesellschaften in Deutschland und Oesterreich, welche ihre Publicationen zur Verfügung gestellt haben, ist noch fortwährend gewachsen. Auch die Schweiz unterstützt die Sammlung mit freundnachbarlichem Eifer. Die systematische Her stellung der Bibliothek kann natürlich nicht allein mit Hilfe von Bücherschenkungen erfolgen, sondern erfordert auch besondere An käufe. Ein erster Scbrilt in dieser Richtung ist der Ankauf der Van- gerow'schen Bibliothek von Seiten des Civilcommissariats, der vom Reichskanzler bereits genehmigt worden. Diese Bibliothek, die Frucht des vierzigjährigen Sammelns des berühmten Pandektisten, besteht ans circa 3350 Bänden, zahlreichen Broschüren und 140 Mappe», welche eine werthvolle Sammlung systematisch geordneter Disserta tionen enthalten. Von dem Ankauf der Böcking'schcn Bibliothek, na mentlich der Hnttensammlnng und des reformationsgeschichtlichen Theils, ist ebenfalls die Rede gewesen, jedoch ist in dieser Hinsicht noch keine Entscheidung getroffen. Von der Sladtbibliolhck in Col mar wird die neue Straßburger Bibliothek wahrscheinlich eine inte ressante Auswahl Jncunabeln käuflich oder durch Tausch erwerben können. Die crstcre hatte nämiich bereits einen 975 Nummern ent haltenden Katalog ihrer Jncunabelndoublettcn behufs Verkaufs oder Austausches derselben veröffentlicht. (Strßb. Ztg.) Miscellen. In der Sitzung des Reichstags vom 15. Mai wurde der (ursprünglich von M. Wiggers eingebrachte, in der zweiten Be rathung aber in der Fassung des Abgeordneten Völk genehmigte) Gesetzentwurf, dessen einziger Artikel also lautet: „Die Vorschriften der Landesgesetze, welche 1) die Herausgeber von Zeitungen oder Zeitschriften zur Stellung einer Kaution verpflichten, 2) die Ent ziehung der Befugniß zum selbständigen Betriebe eines Ge werbes im Falle einer durch die Presse begangenen Zuwiderhandlung vorschreiben oder zulassen, werden aufgehoben." in dritter Be rathung mit großer Majorität angenommen. Die dabei noch gehal tenen Reden (v. Kusserow und Ewald) sind so wenig lescnswcrth, daß ihre Reproductiou hier ohne Bedenken unterbleiben kann. In dem soeben veröffentlichten Frankfurter Friede ns ver trage vom 10. Mai lautet der §.11: „Da die Handelsverträge mit den verschiedenen Staaten Deutschlands durch den Krieg aufge hoben sind, werden die französische und die deutsche Regierung zur Grundlage ihrerHandelsbezichungen den Grundsatzder gegenseitigen Behandlung auf dem Fuße der meistbegünstigten Nation nehmen. Die Schiffahrtsvcrträge und die auf den internationalen Eisenbahnverkehr bezügliche Ilebereinkunft in ihren Beziehungen auf die Verzollung, sowie die Convention für die wechselseitige Garantirung des Eigenthums an geistigen und künst ier i sch en Werken werden wieder in Kraft treten." Diese ganz positiv lautende Bestimmung ist um so wichtiger, als von ver schiedenen Seiten das Zustandekommen einer neuen derartigen Ver einbarung schon angezweifelt worden ist. Die Eil fuhr fr acht, welche man, solange es Krieg war, gern bezahlt hat, fängt nun doch an, recht lästig zu werden. Wie manches Bällchen kommt an, bei dem der Vo^theil an fest verlang ten Sachen die hohe Fracht nicht aufwiegt! In Westphalen werden schon seit Wochen wieder Güter in gewöhnlicher Fracht angenommen und ordentlich befördert, nur daß cs zuweilen ein paar Tage länger dauert, was sich die Besteller in Berücksichtigung der Verhältnisse Wohl gefallen lassen. Für ganz eilige Fälle ist ja immer die Post vorhanden. Die Leipziger Eisenbahn-Erpeditionen scheinen sich die Eilsracht gefallen zu lassen, solange es eben geht, und wäre es wohl an der Zeit, daß die Herren Kommissionäre in ihrer Gcsammtheit Einsprache thäten. r. Personulnachrichten. Am 18. d. Mts. feierte die hiesige Musikalienhandlung von C- A. Klemm, seit dem 1. Mai 1838 in dem Besitze von Herrn, Chr. Beruh. Klemm, ihr fünfzigjähriges Gründungsjubiläum.
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