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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.02.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-02-21
- Erscheinungsdatum
- 21.02.1914
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- Deutsch
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^ 43, 21. Febuar 1914. Redaktioneller Teil. Umzug der preußischen Akademie der Wissenschaften. Die Ge schäftsräume der Akademie der Wissenschaften werden am 23. Februar in das Gebäude Unter den Linden 38 verlegt. Es wird gebeten, von die sem Tage ab alle für die Akademie bestimmte Sendungen zu richten: An die kgl. preußische Akademie der Wissenschaften, Berlin I^^V. 7, Unter den Linden 38. Ferienkursus an der Universität Halle. — Das Seminar für Ge nossenschaftswesen an der Universität Halle veranstaltet vom 2. bis 6. März 1914 einen Ferienknrsus zur Einführung in den gegenwärtigen Stand des Genossenschaftswesens. U. a. werden sprechen: Universi tätsprofessor Geheimrat Conrad über die »Entwicklung des Genossen schaftswesens« und über den »Gegenwärtigen Stand der Handwerke, frage«; Universitätsprofessor Gehcimrat Locning' über »Genossen schaftsrecht«,: Landesökonomierat Nabe über »Landwirtschaftliches Ge nossenschaftswesen mit besonderer Berücksichtigung der neuesten Ent wicklung«; Justizrat Crüger über »Handwerkergenossenschaften« und über »Kreditgenossenschaften«; Or. Wolfs über »Konsumgenossen schaften« und über »Baugenossenschaften«. Die Teilnahme an dem Kursus ist jedermann gestattet. Der Bund Deutscher Bodcnrcformer veranstaltet zum vierten Male in Berlin in der Osterwoche, vom 14. bis 19. April einen Ferien- kursns über Volkswirtschaft usw. sk. Reiseberichte als Geschäftsgeheimnisse. Urteil des Reichs gerichts vom 19. Februar 1914. (Nachdruck verboten.) — Durch § 17 Abs. 2 des Wettbewerbsgesetzcs vom 7. Juni 1909, der unter Strafe stellt, wer Geschäftsgeheimnisse, deren Kenntnis er durch eine gegen die guten Sitten verstoßende eigene Handlung erlangt hat, zu Zwecken des Wettbewerbs unbefugt an andere mitteilt, ist der viel umstrittene Begriff des Geschäftsgeheimnisses zu einem oft erörterten Gegenstand der neueren Rechtsprechung geworden. Als Geschäftsgeheimnis gilt im allgemeinen eine Tatsache, von der der Handelnde weiß oder den Um ständen nach annehmen muß, daß sic im — selbst auch nur vermeint lichen — Interesse des Geschäfts von der Geschäftsleitnng geheimge halten wird. Hierzu zählen insbesondere Kundenlisten und, wie das Reichsgericht jetzt entschieden hat, auch die Berichte der Reisenden. Daß durch den Verrat solcher Geheimnisse ein Schaden angerichtet werde, verlangt das Gesetz nicht. Der Antrag auf Strafverfolgung braucht nicht von der geschädigten Firma anszugehen, sondern kann, was sehr- wichtig ist, auch, falls die Firma erloschen ist, von einem Mitinhaber im Namen der früheren Firma innerhalb der Dreimonatsfrist gestellt werden. Ein Fall, in dem diese für die Praxis bedeutsamen Fragen zu behandeln waren, beschäftigte am 19. Februar 1914 den 1. Straf senat des Reichsgerichts: Der Kaufmann Fr. S. war bis Ende März 1912 bei der Firma P. L Co., Fabrik für Trockcnluft- und Kühl anlagen, in Straßburg i. E. als Burcauchef und Reisender angestellt. Eine Woche vor Austritt des S. wurde sein Chef vom Personal darauf aufmerksam gemacht, daß S. sich Notizen mache und allerlei Druck sachen an sich bringe. S. stellte jedoch dies alles als völlig harmlos hin und trat Anfang April 1912 bei der Konkurrenzfirma K. L M. in Köln a. Nh. seine neue Stellung an. Als ihm sein neuer Chef sagte, er müsse doch noch einige Kunden von früher her kennen, teilte ihm S. gegen das Versprechen einer Provision von 3°/, vom Umsatz für jeden daraufhin zustandckommendcn Abschluß die Adressen mehrerer Interes senten schriftlich mit. Irgendein Auftrag wurde hierdurch nicht erlangt. Als S. sich auf einer Reise befand, entdeckte sein Chef in der offenen Schublade des S. mehrere Durchschläge von Reiseberichten der Reisen den der Firma P. K Co. Diesen Schriftstücken hatte S. auch die mit- gcteilten Adressen entnommen. Nachdem die Firma K. K M. in Konkurs geraten war, gelangten die Durchschläge an P. L Co. zurück. Der Inhaber stellte daraufhin unter dem Namen seiner Firma, obwohl diese bereits erloschen war, Strafantrag, der für rechtsgültig anerkannt wurde. Am 17. Oktober 1913 hat das Landgericht Frankfurt a. M. den S. wegen Vergehens gegen § 17 Abs. 2 des Wettbewcrbsgesetzes zu 500 ./i Geldstrafe verurteilt, mit folgender Begründung: Die Reise berichte sind Geschäftsgeheimnisse. Aus ihrer großen Zahl hat S. nur jene ausgewählt, die das Rheinland betrafen und daher speziell für seinen neuen Chef besondere Bedeutung hatten. Da er dies mit Vor bedacht und unter Mißbrauch eines Vertrauensverhältnisses in der Absicht getan hat, die Kundenadressen hcrauszuziehen und der Firma S. K M. zugänglich zu machen, stellt sich seine Handlungsweise als ein Verstoß gegen die guten Sitten dar. Zu Zwecken des Wettbewerbs hat S. sodann die Adressen der Firma K. L M. mitgeteilt. Für die Frage der Strafbarkeit ist es unerheblich, ob die Konkurrenz die verratenen Geschäftsgeheimnisse tatsächlich nutzbringend verwertet hat. Die Re vision des Beklagten beim Reichsgericht bemängelte die Nechtsgnltig- keit des Strafantrags, rügte die Ablehnung eines Beweisantrages und bestritt, daß S. die Durchschläge in einer gegen die guten Sitten ver stoßenden Weise erlangt habe. Das Reichsgericht hat indessen ge mäß dem Anträge des Ncichsanwalts auf Verwerfung der Revision erkannt, da bezüglich keiner der Rügen ein Bedenken bestehe und als Verstoß gegen die guten Sitten einwandfrei der Vertrancnsbruch be zeichnet werde. (Aktenzeichen: 1 O. 1218/13.) Ferienlcsczimmcr für Kinder. — Uber die Erfahrungen, die mit der Einrichtung von Ferienlesezimmern für Kinder in den letzten zwei Jahren im Regierungsbezirk Oppeln gemacht wurden, berichtet Nr. 5/6 des 7. Jahrgangs der »Volksbücherei in Oberschlesicn«. Auch diesmal übernahm in den kreisfreien Städten die König!. Negierung die Aus stattung der Kinderlcsezimmer mit Büchern und die Entschädigung der Aufsichtführenden, während die Sorge für die Beschaffung und ange messene Ausstattung der Räumlichkeiten den örtlichen Stellen verblieb. Die eingegangenen Berichte betonen übereinstimmend, wie dankbar es allerseits empfunden werde, daß in den Städten des Jndustric- bezirks die Jugend der Straße entzogen und zu harmloser und nütz licher Verwendung ihrer freien Zeit angehalten worden sei. Einzel heiten aus den verschiedenen Städten werden a. a. O. mitgeteilt. In Gleiwitz haben die Spiele, die man vornahm, viel Freude hervor- gerufcn. Für Knaben werden Ingenieur-, Schiffs-, Stein-, Burg und Brückenbaukastcn besonders empfohlen. In Kattowitz hatte im Aufträge des Magistrats die »Zentrale für Jugendfürsorge« die Sache in die Hand genommen. Von zwei Schulzimmern, die zur Verfügung standen, wurde eines als Leseranm, das andere für Spiele eingerichtet. Auf die Dauer aber fanden die Bücher sehr viel mehr Anklang als die Spiele. In ähnlicher Weise ging man in Beuthen ans Werk. Wäh rend die Kleineren harmlose Spiele (Mühle, Dame, Lotto usw.) spielten, beschäftigten sich die größeren Mädchen gern mit Papierflcchtarbeiten (Lesezeichen, Teppiche, Körbchen usw.). Lebhaften Zuspruch fanden auch in Königshütte die zu Lesezimmern eingerichteten Klassenräume und Zeichensäle der dortigen Volksschulen. Neue Bücher, Kataloge etc. bilden von klecben, Cornelius, 0. 1). kriedriek, dakob und Martin Oensler, Dosemann, Israels, Klingen, d. Koeb, Krüger, ^jedermann, Hans von ^larees, iAenrel, Mnd, Blintrop, Ittolm, dlorgen- stern, Xeureutber, Olivier, Overbeck, kescbel, Rein bart, Retbel, liottmann, 8peekter, 8pitrweg, Hiae- ter, Veit, Vollmer u. a. Dex.-8°. 96 8. m. 5 kün digen und 58 selnvarren Idebtdruektakeln. — Ver steigerung: 16.—18. IVläi-r 1914. kreis 5 Xo. OOXXIV: ^Ite Kandreicbnungen des XV.—XVIII. ^dabr- ^nton Orakk's. kedeutende klätter von ^.Udorker, ^.mman, ^rbardt, ^.vereamp. kackbuyren, kaltem, kega, Kol, kieter und dan kreugbel, kurgkmair. Oanaletto, Carracei, Obodovvieelci, Cu^), Dusart, lar, Huber, dordaens, Ke^den, Idvens, krans und XVillem van Klieris, klolijn, Oeser, Ostade, Rem- brandt, Ro>vlandson, Ruysdael, 8aktleven, O. k. dokann lleinriek kvssll's. Xex.-8°. 68 8. u. 38 Idebtdruelrtakeln. 546 Xrn. — Versteigerung: 19. u. 20. IVlärL 1914. kreis 3 .//. Xo. OCXXV: 8ammlung Arnold Otto IVle^er-Kamburg III: Dolx- grapbien deutseber Künstler des XIX. dabrbun- derts. 8eböne und seltene klätter von und nacn IVIoi-itr von 8ebvvind, Obodovvieelri, Krbard, Orakl. IVlenrel, kocci, Retbel, Ricbter. 6. k. 8ekmidt. 8eknorr von Carolskeld, 8teinle u. v. a. Dabei einige interessante ^utograpben. llex.-8°. 58 8. m. Abbildungen. 572 Xrn. — Versteigerung: 21. klär? 1914. kreis 1 .//.
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