^1/ 43, 21, Februar 1914, Redakttoneller Teil. amerikanischen Buchführung Januar 1913. kannt, — Für die Redaktion der Zeitung werden außer den in Tausch bezogenen Blättern der Provinz einschlägige größere Tageszeitungen abonniert. Die Bezugsgebühr sür das I, Quartal mit 21,20 wird, da es sich um »Betriebs-Material« handelt, dem Zeitungskanto zur Last geschrieben, — Die Bezüge vom Barsortiment erfahren ebenfalls wie die Lieferungen des Kommissionärs eine Gliederung für beide Konten des Sor timents und werden in dieser Aufteilung als Wertzugänge ge bucht, — Der dem Barsortiment sür die Sendung geschuldete Be trag wird dessen Gläubigerkonto zu monatlicher Begleichung gut geschrieben, — Die unterm 3, Januar erwähnte Lieferung von Bauer L Co,, Stuttgart, wird nach Abzug des Skontos durch Posteinzahlung beglichen. Das Gläubigerkonto ist nicht nur für den tatsächlich gezahlten Betrag, sondern auch sür den 2°/»-Ab- zug zum Zwecke des Ausgleichs zu belasten. Die Gegenbuchung des Skontos erfolgt als Gutschrift auf dem Unkostenkonto, 10, Januar, Die vom örtlichen Postamt nach Abzug der Postgebühr zu bezahlenden Abonnementsgelder für die Postexemplare der Zeitung werden ebenso wie die übrigen Abon- ncmentsbeträge dem Zeitungskonto als »Absatz« gutgebracht, 13. Januar, Der Posten: Prof, Bopps Verlag, Stutt gart, zeigt die Verbuchung von direkt vom Verleger bezogenen und zur direkten Begleichung gestellten Sendungen, Die die Ar tikel in Empfang nehmende Sortimentsabteilung wird für den Eingang belastet und das Gläubigerkonto I für den gleichen Fak turenbetrag erkannt. Bei Zahlung wird das, Gläubigerkonto belastet und das die Zahlung leistende Kassa-, Wechsel- oder Bankkonto erkannt. Die hier und da gebräuchliche Art, solche und ähnliche Lieferungen erst bei Bezahlung, nicht aber schon am Tage des Waren- bzw, Rechnungseingangs zu verbuchen, ist durchaus unrichtig und ungenau, denn dieses Verfahren ist sehr dazu angetan, der Nachlässigkeit in der Buchführung Tür und Tor zu öffnen. Die sehr geringe Zeitersparnis, die durch Umgehung der ersten Verrechnung über Gläubigerkonto gewonnen wird, steht nicht im Verhältnis zu der Unsicherheit und Unwahrhaftigkeit, die dadurch in die Buchführung des Geschäfts hineingetragen wird. Außerdem kann diese »Vereinfachung« mitunter auch zu schwer wiegenden Konsequenzen führen. Man denke hier nur an den Gegensatz zwischen Wertbestimmung und Buchführung bei Ge schäftsverkäufen, freiwilligen oder zwangsweisen Liquidierungen, 14. Januar, Die Rechnung der Papierfabrik Schönental wird durch Abgabe eines Dreimonatsakzepts beglichen. Das Guthaben des Lieferanten findet durch diese Begebung zu Lasten des Wechsclkontos buchmäßig Ausgleich, Die tatsächliche Erledigung der Schuld erfolgt freilich erst nach Einlösung des Akzepts, 16, Januar, Makulaturverkauf, Die Einnahmen aus diesem Verkauf stellen ein Erträgnis der Zeitung dar und sind demgemäß deren Konto gutzubringen, 17, Januar, W, Lercher, Rückzahlung für sistierte An zeige, Belastung des Zeitungskontos für den ihm als Erfolg bereits gutgebrachten Betrag, 18, Januar. Von W, WolfLSohn, Untertürkheim, sind Putztücher für die Maschinenreinigung gegen Barzahlung bezogen worden. Da diese Ausgaben als reine Unkosten gelten, erfolgt ihre Verbuchung auf deren Konto, — Die bereits unterm 2, Ja nuar erwähnte Maschinenfabrik Augsburg-Nürn- berg erhält durch Banküberweisung den Kauftest von »/t 2000,— nebst «kt 5,— Zinsvergütung bis zum Tode der Zahlung, Die Hauptsumme von ^ 2000,— wird als kontenmäßige Schuld dem Gläubigerkonto I zum Ausgleich belastet, während die Bank sür den gezahlten Gesamtbetrag erkannt wird. Der Zins wird dem Unkostenkonto zur Last geschrieben. 20. Januar. Postgebühren für außerordentliche (Pro spekt-) Beilagen sind, da ihre Vergütung im Beilagenpreis mit eingeschlossen ist und so dem Zeitungskonto als Erfolg gutge bracht wird, auch diesem Konto als Aufwendung zu belasten, 289