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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.10.1871
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1871-10-02
- Erscheinungsdatum
- 02.10.1871
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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JL 227, 2. Oktober, Nichtamtlicher Theil. 3113 In fünf Bändchen liegen bis jetzt fünf Werke vor, die zu den schönsten Blüthen deutschen Geistes gerechnet werden dürfen: Gvethe's Faust, Schiller's Wallenstein, Wieland's Oberon, Gvethe's Leiden des jungen Werthers und Tasso, denen zunächst, außer andern Hauptwerken von Goethe und Schiller, Herdcr's Cid, Klopstock's Oden und Lessing's Dramen folgen sollen. Die „Erläuterungen" aus der Feder des bewährten Kenners, Heinrich Düntzcr, werden selbst den Lesern, welche bereits eine sehr genaueKenntniß von dcmJnhalte und der Entstehungsgeschichte der einzelnen Werke besitzen, in hohem Grade anziehend sein, weil dieselben in gedrängter Kürze geordnet zusammenstellen, was sonst nur an hundert Orten zerstreut zu finden ist. Ist aber die innigste Vertrautheit mit diesen „Erläuterungen" allen Gebildeten zu wünschen, so dürfte doch das ernsteste Studium derselben ganz besonders den jungen Buchhändlern zu empfehlen sein, und keiner wird desselben entrathen können, der den Wunsch hegt, den modernen Zuständen gegenüber etwas zur Erhaltung der alten buchhändlerischen Standesehre beizutragen. Wenige werden heute noch den Muth und die Ausdauer besitzen, welche den ver ewigten Friedrich Perthes befähigten, sich zu einem der ausgezeich netsten Buchhändler dadurch zu bilden, daß er mit einem Fleiß ohne Grenzen sich eine Literaturkenntniß erwarb, die wenige vor oder nach ihm besessen haben mögen. Die Literatur selbst ist zwar in zwischen eine andere geworden und der Bach ist zum Strom ange wachsen ; dafür aber werden dem jungen Buchhändler heutzutage Erleichterungsmittcl geboten, nach denen er vor fast einem Jahr hundert vergeblich ausschaute, und zu den trefflichsten Hilfsmitteln gehören ohne Zweifel die vorliegenden „Erläuterungen", welche ge statten, in wenigen Stunden sich das anzueignen, was ein halbes Jahrhundert ergründet, geschaffen und zusammcngctragcn hat. Miscellen. Der Deutschen Allgemeinen Zeitung schreibt man aus Berlin, 28. Sept.: „Die Deutsche Reichs-Correspondenz kündigt an, daß im Reichstage von liberaler Seite ein Antrag aus Aufhebung der Zeit ungs st euer eingebracht werden solle, und bemerkt dabei, daß von officiöser Seite bestritten worden sei, daß die Zeitungssteuerfrage zur Kompetenz des Reichstags gehöre. Das letztere ist unrichtig. Es ist von ofsiciöser Seite nicht behauptet, daß die Zeitungssteuer- fragc nicht zur Kompetenz des Reichstags gehöre, sondern nur, daß der Reichs-Preßgcsetzentwurf sich mit dieser Frage nicht beschäftigen Werde, da sie im Zusammenhänge mit den preußischen Finanzver- hältnissen im Abgeordnetenhaus zur Sprache gebracht werden solle." Aus Riga vom 18. Sept. wird der Nordischen Presse über einen echt russischen Act geschrieben: „Die Schließung der Brutzer'schen Buchhandlung macht bei uns in Riga viel von sich reden und namentlich wegen des noch während der Vorunter suchung und noch vor Beginn der eigentlichen gerichtlichen Procedur eingeschlagenen Verfahrens. Wie Ihnen bekannt sein wird, handelt es sich um Confiscation eines lettischen Buches, welches in den Han del gebracht worden war, che es die kensur passirt hatte. Nach der Anschauung Gesetzkundiger bei uns war man der Ansicht, die Strafe werde keine hohe sein, weil man dem Buche unmöglich irgendwelchen staatsgefährlichen Charakter beilegen könne, da es die auszugsweise Uebersetzung eines lange Zeit erlaubten und erst später verbotenen Buches sei. Diese Ansicht wurde jedoch erschüttert, als, nachdem die Voruntersuchung bereits mehrere Wochen im Gange war und es sich unmöglich mehr um eine Durchsuchung des Ladens im Interesse der Voruntersuchung handeln konnte, der Laden ganz unerwartet ge schlossen wurde und die Besitzer desselben trotz angestrengter Be mühungen weder den Grund noch den Urheber dieser Schließung in Erfahrung bringen konnten. Die unmittelbaren Vollzieher des Actes schützten einen mündlichen Befehl des Gcneralgouverneurs vor, der letztere jedoch hat mit aller Entschiedenheit jede Einmischung in diese Angelegenheit in Abrede gestellt. So stehen die Besitzer der Buch handlung vor einem Räthsel; geschlossen ist ihre Handlung durch Personen, die aus eigener Machtvollkommenheit hierzu entschieden nicht berechtigt waren, und Jemand, der sie bevollmächtigt hätte, exi- stirtnicht oder findet sich nicht, trotz der angestrengtesten Bemühungen. Derart sind über zwei Monate verflossen, die Acten der Vorunter suchung sind bereits vor bald vier Wochen geschlossen und den Ge richtsbehörden cingereicht worden. Inzwischen bleibt die Buchhand lung geschlossen, und die noch durch keinen Richterspruch schuldig befundenen, geschweige denn verurthciltcn Besitzer erleiden mit jedem Tage neue Verluste der empfindlichsten Art." Das Meßagio muß fallen! so kommt der Ruf wiederund wieder aus den Reihen der Verleger. — Gut! aber doch nicht ohne eine vernünftige Entschädigung. Man gebe dem soliden und solven ten Sortimenter Gelegenheit, seinen Saldo mit gutem Disconto im voraus zu bezahlen, so wird er in der Messe nur die Kleinigkeiten ausgleichen und dabei gern auf Agio verzichten. R. Chelius in Stuttgart geht schon seit Jahren mit gutem Beispiel voran, er ver gütet auf ä conto-Zahlungen im Juli 10HH, im August 9 tzh und so fort. Zahlt also der Sortimenter den ungefähren Betrag seines Jahresumsatzes im voraus, so genießt er die Vortheilc des Baarbc- zugs auch vom Commissionslager, gleicht zur Ostermcsse nur die kleinen Reste aus und steht sich also unbedingt besser, als bei Meßagio. Der Verleger aber bekommt bei diesem Usus sein Geld viel früher und kann die gewährten Proccnte beim Disconto von Papier- und Druckrcchnungen leicht einbringen; — so ist also beiden Theilen ge dient. — Aber wer von den größern Verlegern ist bereit, dem Bei spiele zu folgen? 8. Notiz für den Sortimentshandel. —Das im Verlag von H. C. Huch in Quedlinburg erscheinende „Schulblatt der Provinz Sachsen" trägt an seinem Kopfe folgende ungehörige Bemerkung: „ ... für den Preis von 10 Sgr. vierteljährlich durch alle Postanstalten und Buchhandlungen zu beziehen; direct bei der Verlagsbuchhandlung bestellte Exemplare werden mit 1 Thlr. jährlich berechnet." Das Amtsblatt der deutschen Reichs-Postv erwaltun g enthält folgende Verfügung des kaiserlichen Generalpostamts: „Den Postanstalteu wird in Erinnerung gebracht, daß die zum Verschlüsse der amtlichen Korrespondenz in Verwendung kommenden Couverts nicht ganz zu ge klebt werden dürfen. Im allgemeinen Interesse ist auch dem Publicum bei geeigneter Gelegenheit zu empfehlen, den Gebrauch ganz zugeklebter Couverts wegen der für die Empfänger damit verbundenen lästige» Mißstände zu vermeiden." Herr W. Hulscher G. I. Zn. in Deventer bittet »ns, Biblio theken und Freunde der Buchdruckerkunst davon zu benachrichtigen, daß Hr. Or. Ledeb oer bereit ist, auf an Hrn. Hulscher gerichtetes Ersuchen gegen Einsendung von 5 Ngr. zur Deckung des Portos ein Exemplar von dem nachverzeichneten Werke gratis zu verabfol gen: „bist A68laellt van >Vus8bsrAlis. lüsns b^äruAs tot äs Assolnsäsnw äsr koeleärnlrleunst sn vnn äsu boslellunäsl in Xsäsrlanä äoor N. Tsäsbosr, m. ä. Nst ärulelrsrs-msrlcsn sn kas-munls. 2. vsrinssräsräv uitANvs. 1869." Der „Wanderer" in Wien erscheint, der Magdeburgischcn Zeitung zufolge, vom 27. Sept. ab als Regierungsjournal. Angekauft ist er für 80,000 fl. und 10,000 fl. Nachlaß an Stempel steuerrückständen.
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