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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.12.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.12.1893
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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" oÜ 284, 7. Dezember 1893. Nichtamtlicher Teil. 7605 Es wurde das gesamte Urheberrecht an Schriftwerken, Musikalien, Werken der bildenden Künste und Photographieen durchberaten, und es stellte sich heraus, daß das bestehende Recht allerdings in vieler Beziehung sehr verbesserungssähig ist. Der Ausschuß, der es mit seiner Kritik sehr gründlich nehmen wird, hat voraussichtlich eine mehrjährige Arbeit vor sich, ehe er der Oeffentlichkeit ausgereifte, den Bedürfnissen des Buchhandels ent sprechende und auch rechtswisseuschastlich begründete Vorschläge unterbreiten kann. U. V. Die Interessengemeinschaft von Schriftstellern und Buchhändlern. Ein Nachwort zum Artikel: »Die Pensionsanstalt Deutscher Schriftsteller und Journalisten« in Nr. 267 des Börsenblattes. Das Börsenblatt brachte kürzlich einen Aussatz über die neu begründete Pensionsanstalt deutscher Schriftsteller und Jour nalisten. Der Aussatz enthielt einen warmen Ausruf, der aller dings mehr in fordernden als bittenden Worten gehalten war, an den Buchhandel zur Unterstützung des humanen Unternehmens. Als der Schreiber dieser Zeilen in dem Aufrufe las, daß die Pensionskasse eine Schöpfung der rjugendfrisch eifrigen Schrrst- stellergenossenschast« sei, und daß sich die deutsche Schriststeller- welt nunmehr auch au den deutschen Buchhandel als mit ihr solidarisch verpflichteten Stand um Beihilfe wende, wurde ihm ganz wundersam zu Mute. Denn die Solidarität der Interessen war für unsere hochverehrten Kollegen von der anderen Fakultät der Presse nunmehr aus einmal erstanden, nachdem bislang ge rade so gut wie nichts von ihr zu entdecken gewesen war, ins besondere in der Auffassung jener geschätzten Kreise, aus denen hier der Aufruf erlassen wird. Ist es nur ein Zufall, daß diese Interessengemeinschaft jetzt auf einmal da ist, wo jene Herren die Nehmenden sein wollen? »Das ganze Urheberrecht ist eine Buchhändler Erfindung Man hatte einem Aulor schwere sechs Thater gegeben, wofür dieses Subjekt eine gar erbaulich zu lesende Historia geschrieben hatte, und brachte sie zur Messe. Das Ding schlug ein, und ein Kon kurrente folgerte ganz logisch: für die sechs Thaler, die der arme Teufel von Schriftsteller erhalten hat, hat sein Verleger gerade genug erhallen, wenn er im stände war, der erste zu sein. Wenn aber ein Buchhändler sechs Thaler ausgcgcbcn hat, so meint er, dafür könne man wenigstens ein vierstöckiges Haus bekommen, und so schrie denn wohl der erstgenannte nachgedruckte Verleger, als er solches sähe, Zeter und Mordio. So wurde das — Urheberrecht erfunden - »Denn, die guten Leute, die damals Bücher schrieben, hatten es entweder Gott sei Dank nicht nötig, ein Honorar dafür einzu heimsen, oder es waren so lockere Zeisige, wie sie heulzutag noch herumlausen Sie scherten sich den Teusel um «ihr- Recht Beim Buchhändler war das anders. Kam der in der frohen Hoff nung aus die Messe, diesmal sehr viel mehr zu verknusen als das erstenial, so sah er sich plötzlich bitter enttäuschet, dieweil ein Kollega dasselbigte Werklein sehr viel Wohlseiler verhandelte. Statt seiner Eheliebsten daheim das güldene Kettlein kaufen zu können, das er ihr in seinem Uebermut versprochen, mußte er seinem Schöpfer danken, sein Lager unter den Herstellungskosten geräumt zu haben.- »So rannte man denn zu Ponlio und Pilato, sich ein kaiser liches Privilegium auszuwirken und da der »Racker» Staat schon damals einen ausgeprägten Sinn für Sporteln, Gebühren und Ge fälle hatte, wurden solche Schutzbriefe gern bewilligt.» »Man dachte noch lange nicht an den Autor, sondern immer nur an sich. Mit der Zeit wurde das aber genierlich. Man mutzte dem lieben Eigennutz ein Mäntelchen umhängen und förderte das — Urheberrecht zu Tage. Natürlich mar das Ding so, daß es eigentlich Verlegerrecht heißen sollte, denn was man dem Urheber im ersten Paragraphen gab, das alleinige Recht, Vervielfältigungen herzustellen, cskamotiertc man im dritten Paragraphen, der davon handelt, daß man dieses Recht beichränkl und unbeschränkt Mieder los werden kann. Was ist ihm Hekuba?» -Daß der Urheber etwa selber drucken und verlegen würde, das UeÄLWrr Jahrgang. besürchtete man nicht. Wozu hatte man denn den deutschen Idealismus? — Nein, wie eine Stubcnuhr zum Pfandleiher, so kam mit Naturnotwendigkeit der Autor zum Verleger und, beschränkt wie er in praktischen Dingen stets war, wurde er sein sogenanntes Recht in der Regel unbeschränkt los.» Wo steht dieser Unsinn? Etwa im Kreisanzeiger für Dall dorf und Umgebung? Gott bewahre! Er steht in einer kürzlich erschienenen Nummer der Zeitschrift: »Das Recht der Feder«, und, was noch besser ist, diese Zeitschrift ist das offizielle Organ des Allgemeinen Deutschen Journalisten- und Schriststellertages, sowie der Deutschen Schriststeller- Genossenschast, eben jener Kreise, die als Schöpfer der neuen Pensionskasse nunmehr mit allgemeinem Bundesbruderkuß an den deutschen Buchhandel und insbesondere seine Verlegermitglieder herantreten. Jener Artikel aus dem »Recht der Feder« ist die Einleitung zu einem von offizieller Seite zu veröffentlichenden Revisions-Entwurf zu den bestehenden Urheberschutz-Gesetzen aus Grund eines Beschlusses eben jener Deutschen Schriftsteller- Genossenschast bezw. desselben Schriflstellertages, der uns heute durch einen gefeierten Dichter zuruft: »Kommen Sie denn und zeigen Sie uns, daß Sie da zu finden gewesen sind, wo wir Sie gesucht haben, nämlich da, wo unser Vertrauen wohnt!« Alle Achtung vor diesem Vertrauen, dessen Bethätigung in dem Schriftstellcrorgan allerdings schlechterweise erlauscht worden war, wo die verehrten Herren glaubien unter sich zu sein! Oder haben wir das Riesen-Vertrauen etwa nur, soweit es sich um unsere Beteiligung an der neuen Pensionskasse handelt? Man glaube nicht, daß es sich in den oben angeführten Aeußerungen des Schrisistellerblattes um eine Einzelkundgebung handelt. Aus ihr spricht die Meinung des bei weitem größten Teiles der in Verbänden und Vereinen, Genossenschaften nnd Pressen korporierten deutschen Schriflstellerwelt. Sie ist nur ein einzelner Ton aus einer großen uns entgegenkliugenden Dis harmonie. Es wäre mir ein leichtes an hiesiger Stelle eine Blumenlese von Ausflüssen systematischer Buchhändlerhetze zu geben, wie sie vom Jahre 1885, dem Gründungsjahr der deut schen Schrislsteller-Zeitung, an in großen und kleinen, unter Ausschluß der Oeffentlichkeit erscheinenden Schriftstellerbläktchen, in gehässigster Weise geübt worden ist und, wie Figura zeigt, noch geübt wird. Wobei als einzig mildernder Umstand nur ins Gewicht fällt, daß besagte Hetze oie einzige xisce äs roUstancs jener Publikationen ist. Auch der Börsenvcrein weiß ja davon zu erzählen. Er weiß von der unduldsamen und schroffen Ablehnung der Ver suche zu einer Einigung in der Verlagsordnungssrage zu berichten, um deren Herbeiführung seiner Zeit Herr Robert Voigtländer in so verdienstvoller, wenn auch leider ohne seine Schuld erfolg loser Weise bemüht war; er weiß zu erzählen von dem kraß einseitigen und jedem Gesühl von Billigkeit und ausgleichender Gerechtigkeit, sowie den einfachsten Anforderungen des Verkehrs ins Gesicht schlagenden Gegenenlwurs des Schrifistcller-VerbaudS; er weiß ferner zu berichten von den maßlosen und gehässigen Angriffen, die aus Anlaß der buchhäudlerischen Vcrlagsordnung, (zu deren Freunden der Schreiber dieser Zeilen wahrlich nicht gehört), auf Betreiben eben jener, uns beule mit solidarischen Gefühlen kommenden Kreise, in der Presse gegen den Buch handel geschleudert wurden. Wie klingt dagegen die Stelle jetzt aus dem Schriststeller-Aufrus?: -Zu thalkrästigcr Unterstützung rufen wir daher alle dem Deutschtum angehörigen und zugethanen Elemente, und unter ihnen wieder in erster Linie diejenigen aus, deren Interessen sich durch Natur und Berus mit den unseligen vereinigen, bei denen mir datier daS reifste Verständnis für unsere Angelegenheiten, den wärmüen Anteil an unseren Schicksalen voraussetzen dürfen: die Verleger und unter den Verlegern, hochgeehrter Herr, auch Sie!" Und bleiben wir gleich beim Cilieren aus dem Artikel: »Es ist zu erwarten, daß wie jeder Verleger, sobald er seine eigene Existenz aus festen Füßen weiß, es als selbstverständlich betrachtet, dem Unterstützungsverein deutscher Buchhändler und 1517
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