Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.11.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.11.1893
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18931109
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189311094
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18931109
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1893
- Monat1893-11
- Tag1893-11-09
- Monat1893-11
- Jahr1893
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
261, 9. November 1893. Nichtamtlicher Teil. 6808 »Mythologie der Trojaner< mit Photogravüren nach verschiedenen Meistern. Weniger gefallen wollte mir eine Ausgabe von Goethes Werken nach der bekannten Prachtausgabe der Deutschen Verlogsanstalt in Stuttgart, weil sie beeinträchtigt wurde durch verschiedene amerikanische Zuthaten, die namentlich in Gravüren bestanden und dem Geiste der Dichtung eben so fern lagen wie die Wiege dieser Ausgabe derjenigen im Heimatlande des Dichters. Ebenso ging cs mir mit der Prachtausgabe der Werke Schillers, obgleich beide ganz vorzüglich gedruckt waren. Außerdem wird von dieser Firma gedruckt die Okliojal Illustratsä kublicatiou ^rt anä Lrollitocture, die mit kostbaren Illustrationen ver sehen ist. Von dieser Zeitschrift erscheinen zwei Nummern monatlich mit einer Beilage in autolypifchem Farbendruck. Noch bekannter als die vorhergehenden ist der Name der nun folgenden bedeutenden amerikanischen Verlagsfirma: Harper ä Brothers in New Jork. Vor allem sind es vier Zeit schriften, die diese Firma herausgiebt: Hurper's Llaxarino (er scheint monatlich, Preis 4 H pro Jahr), llarxsr's ^Vesicl^ (4 tz pro Jahr), Harper'« liarar (erscheint wöchentlich, 4 tz pro Jahr) und Ickarpsc's launx keoxls (wöchentlich und 2 K pro Jahr). Das be rühmte »NaZchrius« stellt sich in Bezug auf Ausstattung der Scribnerschcn Zeitschrift vollkommen an die Seite, ja es über trifft diese in mancher Beziehung. Die Ausstellungsnummer um faßte 159 Seiten Text und 104 Seiten Annoncen. Uebrigens ist mir ausgefallen, daß die Autotypieen in diesen Zeitschriften lange nicht auf der Höhe derjenigen in den amerikanischen typo graphischen Fachzeitschriften stehen — auch nicht, wenn man das für den Autotypiedruck weniger günstige Papier in Abschlag bringt. Ein außerordentlich interessantes Werk ist der umfang reiche Katalog von Harper L Brothers, der ca. 200 durchweg vorzügliche Porträts von englischen und amerikanischen Schrift stellern enthält. Auch hier finden sich viele Bücher mit ge schmackvollen Einbänden, sowie eine für das große Publikum sehr lehrreiche Darstellung der Entstehung eines Harper'schen »Maga zine« vom Manuskript an bis zum fertigen Buch. Vermischtes. Konkurs. — Zum Konkurse A Reubke (Jurany L Hensel's Nachfolger) in Wiesbaden (vergl. Börsenblatt Nr. 259) empfingen wir folgende Mitteilung an den Verlagshandel. Der Unterzeichnete Vorstand des Wiesbadener Buchhändler-Vereins glaubt dem Verlagsbuchhandel Kenntnis geben zu sollen, daß die Firma Jurany L Hensel Nachfolger (Inhaber Adolf Reubke) Konkurs angemeldet hat. Damit das Kommissionsgut in dem weiteren Konkursverfahren nicht verschleudert wird, ist es dringend anzuraten, daß seitens der in Mit leidenschaft gezogenen Verlagshandlungen Anträge auf sofortige Aus scheidung und Remission des Kommissionsgutes bei dem hiesigen Amts gerichte gestellt werden. Bei den in den letzten Jahren hier mehrfach vorgekommenen Kon kursen ist es zum Schaden des Verlagshandcls fast immer versäumt worden, rechtzeitig die zum Schutze des Kvmmissionsgutes notwendigen Schritte zu thun. Wiesbaden, den 5. November 1893. Der Vorstand des Wiesbadener Buchhändler-Vereins. Limbaith. Gecks. Schellenberg. Neue Reichs-Stempelsteuern: Aktiensteuer, Quittungs steuer, Check- und Giroanweisungssteucr, Frachtbriefsteuer. — Die „Berliner Politischen Nachrichten" schreiben: k Die Novelle zum Gesetze über die Reichsstempelabgaben soll zunächst Aenderungen der Steuersätze für die bisher schon der Abgabe unter liegenden Objekte enthalten. Was dabei die Aktien, Renten- und Schuld verschreibungen betrifft, so ist der Steuersatz für inländische Aktien und Aktienanteilsschsine u. s. w. von 5 vom Tausend auf 1 vom Hundert, für ausländische auf l'/z vom Hundert erhöht worden. Die Stempel abgabe wird vom Nennwerte, bei Jnterimsscheinen vom Betrage der be scheinigten Einzahlungen und zwar zur ersten Kategorie in Abstufungen von 1 .E, zur letzteren von 1'/, ^ für je 100 oder einen Bruchteil dieses Betrages erhoben Genußscheine und ähnliche zum Bezüge eines Anteils an dem Gewinn einer Allienunternehmung berechtigende Wertpapiere, sofern sie sich nicht als Aktien oder Aktienanteilsscheine oder als Renten- oder Rentenschuldverschreibungen darstellen, sollen einer festen Abgabe unterliegen, die für inländische Genußscheine 2 für aus ländische 3 ^ von jeder einzelnen Urkunde beträgt. Vor dem 1. April 1894 ausgegebene Genußscheine sind der vorbezeichneten Abgabe nicht unterworfen Sodann sollen in das Reichs-Stempelabgabegesetz neue Steuerobjekte eingestellt werden, und zwar zunächst die Quittungen. Für Quittungen, die im Jnlande ausgestellt oder eingehändigt werden, sollen bei einem Betrage von mehr als 20 ^ : 10 von jedem einzelnen Schriftstück oder, wenn dasselbe mehrere Quittungen enthält, von jeder einzelnen Quittung entrichtet werden. Wird mehreren Personen oder von mehreren Per sonen in einem Schriftstück Quittung geleistet, so ist, sofern diese Personen nicht im Verhältnis von Gesamtverpflichteten oder Berechtigten stehen, die Abgabe von jedem einzelnen Quittungsposten zu berechnen. Befreit von der Abgabe sind: 1) Quittungen, aus denen sich ergiebt, daß die Hingabe der Geldsumme behufs Begründung einer Verbindlichkeit, zur Rückzahlung oder Wiederauszahlung erfolgt ist, oder daß dieselbe aus vor mundschaftlichen Beziehungen oder auf Freigebigkeit beruht; 2) Quitiungen, die im inneren Verkehr eines und desselben Kassenwesens oder Geschäfts betriebes oder im Verkehr der Kassen des Reichs und der Bundes staaten untereinander ausgestellt werden; 3) Quittungen über Zahlung von Zinsen der in das Schuldbuch des Reichs oder eines Bundesstaats eingetragenen Forderungen; 4» Quittungen aus mit einem Reichsstempel versehenen Schriftstücken über daraus bezügliche Zahlungen; 5) Quittungen über die auf einer Zwangsverpflichtung des öffentlichen Rechts beruhenden Zahlungen (Steuern u. s. w); 6) Quittungen über Gehalts- und sonstige Dienstbezüge oder Pensionen der Reichs- und Staatsbeamten und Mili tärpersonen sowie ihrer Hinterbliebenen; 7) Quittungen über Lohn- und Gehaltsbezüge solcher Personen, die zu einer der nach dem Jnvaliditäls- und Altersversicherungsgesetze versicherungspflichtigen Klaffen gehören; 8) Quittungen über Rückzahlungen aus Sparkassen, sowie über Unter stützungen, Krankengelder, Beerdigungskosten, Witwen- und Waisengelder und ähnliche Zahlungen aus öffentlichen und privaten, nicht auf Gewinn der Unternehmer berechneten Kaffen und Anstalten. Ferner sollen im Jnlande über Geldbeträge ausgestellte Checks, Giroanweisungen und andere Schriftstücke, durch welche der Aus steller die Abhebung eines ihm gutgeschriebenen oder sonst zur Ver fügung gestellten Geldbetrages oder die Uebertragung eines solchen auf das Conto eines Anderen Herbeiführen will, sofern die Schriftstücke weder dem Wechsel- noch dem Quittungsstempel unterliegen, bei einem Geld beträge von mehr als 20 -F einem Steuersätze von 10 H von jedem einzelnen Schriftstück oder, wenn dasselbe mehrere Abhebungen oder Ueber- tragungen herbeiführen soll, von jeder einzelnen Abhebung oder Ueber tragung unterworfen werden. Im Auslande auf das Inland ausge stellte Checks unterliegen der gleichen Stempelpflicht, sobald sie im Jn lande ausgehändigt, zur Zahlung präsentiert oder eingelöst werden. Befreit von der Abgabe bleiben nach näherer Bestimmung des Bundes rates solche zwischen Giro-Instituten gewechselten Schriftstücke, welche ledig lich zur Ausführung eines vorschriftsmäßig gestempelten Giroauftrages ausgestellt werden Schließlich sollen die Frachtpapiere einer Besteuerung unter worfen werden. Und zwar sollen für Ladescheine über ganze Schifss- geskße und Konossemente, mit Ausnahme des dem Führer des Schiffs behändigten und als solches bezeichneten Konossementsexemplars 30 für Frachtbriefe, Besörderungsscheine, Gepäckscheine, Paketadressen, Lade scheine über Stückgüter, Einlieferungsscheine der Frachtführer im Fluß- fchifffahrtsverkehr über Sendungen, bezüglich deren ein Ladeschein nicht ausgestellt ist, sowie andere, eines der bezeichneten Papiere ersetzenden Schriftstücke 10 H von jedem einzelnen Schriftstück erhoben werden. Falls dasselbe jedoch über mehrere Schiffsgefäße oder Eisenbahnwagen lautet, so soll die Abgabe von jeder Schiffs- oder Wagenladung und falls dasselbe über mehrere, an verschiedene Empfänger in einer Eisenbahn wagenladung ausgegebene Stückgutsendung (Sammelladung) lautet, so soll die Abgabe von jeder einzelnen je für einen Empfänger bestimmten Sendung erhoben werden. Befreit von der Abgabe sind einmal Fracht papiere, aus denen sich ergiebt, daß der Betrag der Fracht die Summe von 3 ^ nicht übersteigt, sodann Gepäckscheine, die über das Gepäck der Reisenden ausgestellt sind. Weltausstellung in Chicago. — Der General-Direktor derWelt- ausstellung in Chicago hat aus Anlaß des Schlusses dieser Ausstellung dem deutschen Reichs-Kommissar ein Telegramm gesandt, in welchem mit warmen Worten ausgesprochen wird, daß man, obwohl das Endender Ausstellung unter dem Schatten einer großen Tragödie tErmordung des Bürgermeisters von Chicago) stehe, doch der Beteiligung Deutschlands mit höchster Genugthuung gedenke und dem Deutschen Reich und feinem er habenen Herrscher für immer dankbar bleiben werde. Das Ergebnis der Preisverteilung stellt sich für Deutschland als ein überaus günstiges dar. Insoweit abgeschlossene Mitteilungen bereits vorliegen, ergiebt sich, daß in den wichtigeren Gruppen, in denen der deutsche Gcwerbefleiß vertreten ist, demselben >/< bis '/g sämtlicher über haupt zur Verteilung gekommenen Preise zugefallen ist Bekanntlich war 910'
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder